Diskussion:Alte Gilde Schönkirchen von 1560

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Der Artikel scheint aus eine Jubiläumsschrtift oder Chronik abgeschrieben zu sein. Dafür spricht der unenzyklopädische Artikelstil und auch die alte deutsche Rechtsschreibung. Hier sollte genau die Quelle für den Artikel angegeben werden. -- Karl-Heinz 14:22, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]


Der Text ist von mir, darum kann der Hinweis auf mögliche Urheberrechtsverletzungen weg. Das schleswig-holsteinische Brandgildewesen kommt ersichtlich in der Wikipedia nicht vor, daher ist zumindest ein Anfang nützlich. Die Verwendung der klassischen Rechtschreibung ist hier kein Indiz für das bloße Abschreiben eines anderswo erschienenen Werkes, sondern der Umstellungsfaulheit des Autors (nämlich meiner) geschuldet. Die im übrigen verwendeten Quellen folgen noch. -- Holofernes 14:49, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte den URV-Baustein erst entfernen, wenn das Urheberrecht geklärt ist. Näheres dazu siehe unter Wikipedia:Urheberrechte beachten. Da heißt es In allen Fällen muss die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet werden, falls sie nicht öffentlich im Internet einsehbar ist. Zusätzlich kann sie zur Vermeidung von Missverständnissen auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Bild- oder Tondatei angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen. -- Karl-Heinz 14:57, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Und welchen Inhalt soll diese Zustimmung haben? Da ich das selbst zusammengepinselt habe (um es später auch anderweitig verwenden zu können), wüßte ich jetzt nicht, was ich in die Mail schreiben sollte. -- Holofernes 15:05, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bei Wikipedia:Urheberrechte beachten steht das genau beschrieben:
  1. Der Autor hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (Verwertungsrechte) hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (zum Beispiel der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
  2. Der Autor stellt sein Material ausdrücklich unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung in der Wikipedia – zur Verfügung. Der von dir eingestellte Artikel stellt momentan eine Urheberrechtsverletzung dar und müsste gelöscht werden.

Du kannst den Artikel aber auch in deinen BNR rüberschieben, bis alles geklärt ist und dann veröffentlichen. -- Karl-Heinz 15:12, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Freigabe liegt vor[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2010011010016443 liegt seit dem 10.1.2010 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: --Schlesinger schreib! 15:08, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]


Die Windgilde für Schönkirchen und Umgegend von 1819 hieß tatsächlich "und Umgegend" - ein Faksimile des Gildestatuts von 1897 füge ich ein, wenn ich die innere Berufung spüre, mich durch den Dateienupload und die Urheberrechtsverteidigung zu kämpfen. -- Holofernes 16:03, 23. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

wird bei Wikiprdia nicht benutzt, da bei einem späteren Einschub mit eigenem ref der Bezug-Zusammenhang nicht mehr erhalten ist. Daher durch Verf+Kurztitel ersetzt. --Maßhaltender 19:01, 1. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]