Diskussion:Ameneh Bahrami

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ohne Angaben von Gründen[Quelltext bearbeiten]

Die Frau ist gerade bei Stern TV. Sie sagte, als sie erfuhr, dass der Termin verschoben wurde, sie den Richter anrief. Dieser gab als Begründung an, dass kein Arzt bei der Vollstreckung anwesend war. Von daher ist der Satz, die Vollstreckung wurde ohne Angaben von Gründen ausgesetzt/verschoben doch falsch? (nicht signierter Beitrag von 89.204.153.122 (Diskussion) 22:55, 25. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

Widerspruch?[Quelltext bearbeiten]

Quelle Nummer 10 Zitiert: "Denn dieser Rechtsprechung zufolge sind zwei Augen einer Frau genauso viel wert wie ein Auge eines Mannes. Ameneh protestiert allerdings und die Richter erlauben ihr später, Madschids zweites Auge zu verätzen. Zuvor hätte sie es nur gegen eine hohe Summe tun dürfen."

Während im Artikel folgendes zitiert wird:

Allerdings betonte der Richter:

„Nach iranischem Recht und laut dem Heiligen Buch des Koran ist eine Frau halb so viel Wert wie ein Mann. Folglich zählen zwei Augen einer Frau so viel wie ein Auge eines Mannes. Und so erhält Frau Bahrami das Recht, ein Auge des Täters zu blenden. Um auch sein zweites Auge blenden zu können, würde die Zahlung von zwanzig Millionen Toman fällig.

Was im Artikel geschrieben ist, wurde durch den Anwalt des Täters verlangt, und nicht von einem Richter gesagt.

Hier liegt eine Fehlinformation/Falscher Zitat vor. Kann es sein? (nicht signierter Beitrag von Freesoul (Diskussion | Beiträge) 08:50, 14. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

Das kann sein. Es ist ein wörtliches Zitat aus der Bild-Zeitung, die nicht gerade für besondere journalistische Sorgfalt bekannt ist, außerdem ist es ziemlich offensichtlich eine szenische Rekonstruktion. --91.32.57.148 11:14, 14. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Den behaupteten Widersprcuh zwischen Artikel und Quelle kann ich nicht erkennen. Quelle Nr. 10 war zum Zeitpunkt des obigen Beitrags dieser. Danach wurden die Feststellungen zum Wert der Frau im Islam "Während der Urteilverkündung" getroffen. Und da redet der Richter, nicht der Verteidiger, der ürigens gar keinen Grund hätte einen Preis für das zweite Auge zu nennen (man räumt ja auch sonst niemandem das Recht ein, für x Euro ein Auge zu verätzen. Die tendenziöse Überschrift über diesem Abschnitt habe ich mir daher zu ändern erlaubt. Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 14:25, 14. Mai 2011 (CEST) PS: Auch der Satz "Zuvor hätte sie es nur gegen eine hohe Summe tun dürfen" zeigt, dass es hier um Ausführungen des Gerichts geht, denn das entscheidet, wer was darf, nicht der Verteidiger.[Beantworten]

Es wäre schön, wenn weder Bild noch B.Z. noch Frauenzimmer/Leben & Genuss als Beleg herhalten müssten, auch wenn sich die Informationen in diesem Fall als zutreffend herausstellen, siehe dazu auch WP:Q. --91.32.57.148 15:09, 14. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Du bist herzlich eingeladen, hübschere Quellen zu finden. Bis dahin müssen die vier reichen, die drin sind. Jedenfalls sehe ich keinen Anhaltspunkt dafür, dass da irgendwas falsch wäre. Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 15:56, 14. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Es ist eben kein rein ästhetisches Problem, sondern ein Regelverstoß gegen WP:Q. Ich hatte das nur höflich formuliert. --91.32.60.203 10:26, 15. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Nun gut. Spiegel, Süddeutsche und Welt sollten auch höheren Ansprüchen genügen, sind jetzt drin. Ich bitte darum, alle Links stehen zu lassen (auch wenns jetzt viele sind), für den Fall, dass mal welche nicht mehr erreichbar sein sollten. Danke + Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 17:59, 15. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Debatte über die Bildzeitung als Quelle erübrigt sich: Das Zitat ist wörtlich nachzulesen bei Ameneh Bahrami - Auge um Auge, München 2010 Seite 238. Latimeria 13:32, 20. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Das Buch ist auch nicht als Beleg geeignet, siehe WP:Q. --91.32.86.183 15:56, 20. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Ist auch wurscht: Spiegel, Süddeutsche und Welt reichen auf alle Fälle. Okmijnuhb·bitte recht freundlich 18:55, 20. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Na ratet mal, wo das Zitat abgeschrieben ist... Latimeria 14:02, 25. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Ob damit 10, 10.000 oder 10.000.000 Rial gemeint sind, wäre eventuell gut zu wissen. … «« Man77 »» 17:29, 14. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich hab nen befreundeten Iraner gefragt: Die Standardbedeutung sind im allgemeinen 1 Toman = 10 Rial, die er hier vermutet. Im Zweifel müsste darüber aber nochmal ein Schiedsgericht entscheiden, aber das ist eher unwahrscheinlich (meinte er).
Weil die Werte im Rial gerechnet sehr groß werden, sind die Iraner (weils beim handeln stört) bequem, und können damit auch nahezu jede andere 10er-potenz meinen, wobei sich das aus dem Kontext (z.B. allgemeinen Marktpreis) erschließt. Üblich sind (entgegen der Darstellung in de.wp.org) 1.000 und 1.000.000, wie das auch en.wp.org sieht. Jedenfalls nicht eindeutig definiert. Zitat: "Iraner sind keine Deutschen, sie erfinden keine DIN-Normen^^"
Nachtrag: Angenommen 20 millionen toman = 200 Millionen Rial =~ 13.000 € für ein Auge
In den vereinigeten Arabischen Emiraten steht 41.000€ auf einen Mord Blutgeld und in Saudi Arabien sinds 26.666$ (englischer Blutgeld artikel)
In diesem zusammenhang ist mir die 1Toman = 10 Rial - Relation plausibel.

--Dispatcher7007 14:01, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Persische Originalschreibweise[Quelltext bearbeiten]

Ich habe versucht, anhand des persischen Artikels (Interwikis) die persische Originalschreibweise des Namens herzukopieren (mögliches technisches Vorbild: der Artikel Mahmud Ahmadinedschad). Ich bin daran gescheitert, dass ich es nicht fertigbringe, die persischen Zeichen per copy/paste im Artikel an die richtige Stelle zu bringen. Mir ist auch aufgefallen, dass dort der Name in der Einleitung um ein Element länger zu sein scheint (vor der ersten Klammer), als das Artikellemma. Wäre super, wenn jemand, der sich sprachlich und technisch auskennt, das übernehmen würde. Danke + Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 17:28, 15. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Das ist von rechts nach links, womit einige Browser Probleme haben, daher habe ich das nbsp nach dem * eingesetzt (ein Workaround). --91.32.60.203 18:17, 15. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank dafür. Ist Nova ein 2. Vorname? Okmijnuhb·bitte recht freundlich 11:14, 16. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Es ist vermutlich (in der an das Schema Vorname Nachname angepassten Form) Teil des Familiennamens ("Bahraminava"). Ich hatte nur eine geratene Transkription der Namensbestandteile angegeben. --91.32.83.175 20:39, 16. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Quelle des Richterspruchs[Quelltext bearbeiten]

Es sind zwar Quellen 7-10 für die Begründung des Urteils angeführt, aber alle beziehen sich auf deutsche Zeitungen. Würde mich nicht wundern, wenn diese das ihrerseits alle von der gleichen Nachrichtenagentur haben. Gibt es keine Quelle des Originals? -- 188.102.48.206 14:07, 31. Jul. 2011 (CEST) Jo[Beantworten]

Neuer Artikel: Ungereimtheit bei Verzicht auf Blendung[Quelltext bearbeiten]

Spiegel.de. Einige Ungereimtheiten tauchen auf. Kann sich das wer ansehen und evtl. Artikel anpassen/erweitern? Bin jetzt weg. Danke. --KurtR 14:52, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Also vom Verzicht (steht dankenswerterweise schon im Artikel) wird überall berichtet, das kann man wohl als gesichert ansehen. Unklar bleiben die Hintergründe, die wohl eher Spekulation sind. Kann man mMn schlecht einarbeiten. Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 16:28, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Danke, dass Du es Dir angeschaut hast. Ja der Verzicht ist in Ordnung, nur die Hintergründe unklar. Das wird wirklich schwierig zum Einarbeiten. Falls jemand eine Idee hat, bitte melden! Danke. --KurtR 10:28, 1. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

sprachliche Qualität[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß, dass einige hier bei Wikipedia Anhänger schlichter Formulierungen und Anglizismen sind, aber bei "Dieser begann daraufhin, sie zu stalken [...]" dreht sich mein Magen. Sicherlich kann man sich bei hier etwas mehr Mühe geben. --Lausejunge 12:42, 1. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

WP:Sei mutig! Grüße Okmijnuhb·bitte recht freundlich 15:44, 1. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]