Diskussion:Amtsgericht Frankfurt am Main

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Ich habe den abschnitt "Wissenswertes" revertiert, da er so schlicht nicht zutraf. Es war ein richterlicher Hinweis, keine Entscheidung. Ein Hinweis ist eine Äußerung, wie der Richter entscheiden würde, nicht eine Entscheidung. auf diesen Hinweis gab es den Befangenheitsantrag. Ein solcher auf eine Entscheidung ist ziemlich sinnlos, der soll nämlich verhindern, dass ein befangener Richter entscheidet (sonst wäre das etwas für die Berufung).--Kriddl Disk... 08:20, 30. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]

Zumindest die fachlich nicht unbeschlagene Deutsche Richter Zeitung sagt "Hinweisbeschluss". Als Fachzeitschrift wird das im Zweifel zutreffender dort beurteilt, als in der allgemeinen Presse - für die zählt weniger die klorrekte juristische Einordnung, als die plakative Bezeichnung.--84.137.155.164 08:35, 8. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Auf seiner Homepepage gibt das Amtsgericht nur eine Aussenstelle an, nämlich die in Frankfurt-Höchst (Zuckschwerdtstraße 58). Bei der Heiligkreuzgasse 34 handelt es sich um das A-Gebäude (Justizpalast), welches durch zwei Übergänge im 1. Stock mit dem B-Gebäude (Gerichtsstr. 2) verbunden ist. Unter der Anschrift Hammelsgasse 1 erreicht man das Gebäude E, welches ebenfalls durch Übergänge mit dem B-Gebäude verbunden ist. In der Klingerstr. 20 befinden sich von dem Hauptgebäude ausgelagerte Abteilungen. Von Aussenstellen mag ich hier nicht sprechen. (nicht signierter Beitrag von 84.167.104.102 (Diskussion | Beiträge) 16:22, 1. Nov. 2009 (CET)) [Beantworten]

Persönlichkeiten[Quelltext bearbeiten]

Lars Witteck hat anscheinend nie als Richter am AG Ffm gearbeitet oder sonst irgendeine nennenswerte Bedeutung für dieses Gericht gehabt. „Ab Januar 2005 war er zunächst formal Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main, wurde aber weiter an das HMdIS als Leiter des Grundsatzreferats im Ministerbüro abgeordnet. Ab 2006 war Witteck als Richter in Zivil- und Betreuungssachen am Amtsgericht Friedberg tätig“. Ihn im Artikel AG Ffm aufzuführen, ist ganz und gar unangemessen, der Zusatz „ab 2005 Richter“ sogar grob irreführend. --Vsop (Diskussion) 19:32, 6. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. --Artmax (Diskussion) 19:54, 6. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

„Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist örtlich zuständig für die streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit sowie die Strafgerichtsbarkeit im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main und in den Städten Bad Vilbel, Eschborn, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus und Karben sowie den Gemeinden Kriftel, Liederbach am Taunus und Sulzbach (Taunus), soweit sie den Amtsgerichten zugewiesen sind."

Das ist eigentlich doppelt gemoppelt. Die örtliche Zuständigkeit (Wo?) ist von sachlicher Zuständigkeit (Was?) abzugrenzen. Ein Gericht kann sachlich, aber nicht örtlich zuständig sein (zB: Ein Anspruch auf Zahlung von 500 Euro aus einem privaten Vertrag gegen einen Schuldner mit Wohnsitz in München wird beim AG Berlin-Wedding (statt dem AG München) anhängig gemacht.) als auch örtlich, nicht aber sachlich zuständig sein (zB.: Ein Anspruch auf Zahlung von 50000 Euro gegen einen Nauener wird beim Amtsgericht Nauen (statt LG Berlin) geltend gemacht.) Beides ist also unabhängig voneinander.

Der obige Satz behandelt nur die örtliche Zuständigkeit („örtlich zuständig"), gibt aber trotzdem Kriterien für die sachliche Zuständigkeit an („soweit sie den AG zugewiesen sind"). 

Entweder muss das „örtlich" raus, dann behandelt der Satz die komplette Zuständigkeit mit den Einzelelementen örtlich und sachlich. Oder der letzte Satz Teil muss raus, dann behandelt der Satz nur die örtliche Zuständigkeit.

So werden aber in die örtliche Zuständigkeit Merkmale der sachlichen Zuständigkeit eingebettet, was nicht nur unpräzise, sondern genau genommen sogar falsch ist.

Meinungen dazu? --Pascal 15:37, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Urteil vom 3.6.22 - openJur 2022, 12680[Quelltext bearbeiten]

Über die obige Entscheidung würde nicht nur in Fachkreisen intensiv und viel berichtet. (LTO, Hessenschau, DATEV, Bußgeldkatalog.de, WBS.law, Tagesschau, Welt, Auto- und Motorsport, Burhoff, um nur einige zu nennen). Besteht hier grds. Interesse daran, die Entscheidung zu rezipieren? --Pascal 15:44, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Welches Urteil meinst du? Mein Google spuckt bei "openJur 2022, 12680" nix aus. Altenzeivhen?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 18:35, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
@Kriddl Man kann auf openJur direkt suchen und landest dort. Aber auch gerne das Az.: 974 owi 533 js-owi 18474/22 --Pascal 18:39, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
Ein noch nicht rechtskräftigrs Urteil mit sehr kurzer Besprechung in der LTO (im Grunde nur eine kurze Zusammenfasdung)?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 18:48, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
@Kriddl Ja, das ist richtig. Das Urteil selbst ist auch selbst sehr kurz. Was es mMn relevant macht, ist die große öffentliche Rezeption. Es geht hier ja darum, dass wegen der Bauart des Autos ein höheres Bußgeld verhangen würde, was vielfach impliziert oder ad absurdum geführt wurde. --Pascal 18:59, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
Inwiefern "ad absurdum" geführt und von wem?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 19:04, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
@Kriddl Insofern bemerke ich, mich falsch ausgedrückt zu haben. Gemeint war eher „als absurd kritisiert". --Pascal 19:13, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
Wer kritisiert das wo als absurd? Das AG dürfte sich rechtsdogmatisch auf durchaus festem Grund bewegen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 19:18, 1. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
@Kriddl Der ADAC beschreibt das Ganze als schwierigen Fall. Laut NTV ist das Ganze umstritten.
Rechtsdogmatisch ist das Ganze umstritten und wir Gegenstand dogmatischen Diskussionen werden. RA Reuter bspw. hält die Feststellungen für unzureichend und das Urteil für suboptimal begründet. Er führt (mMn) zutreffend aus, der Normgeber (wohl der BKatV) stufe für Rotlichtverstöße gerade und bewusst nicht zwischen verschiedenen Kraftfahrzeugen ab, während dies etwa bei Geschwindigkeitsverstößen geschehe.
Der Fall geht nunmehr vor's OLG, wohl weil die Betroffene in Revision gegangen ist.
Das ist auch rechtswissenschaftlich wünschenswert. Das AG FFM dürfte mit dem Urteil ein Novum geschaffen haben, welches obergerichtlicher Rechtsprechung bedarf.
Es hätte eben diese Erhöhung auch allein aufgrund der Vorbelastungen der Betroffenen vornehmen können. Trotzdem entschied sich der Einzelrichter zu dieser Doppelbegründung und lieferte damit sehenden Auges nicht nur neue Rechtsfragen, sondern auch Stoff für eine Revision.
Das Urteil ist nicht nur viel zitiertes Novum in der Presse, sondern wird auch in juristischen Fachkreisen viel diskutiert, so zumindest meine Erfahrung. Vielleicht ist es meine Bubble, aber von diesem Urteil hat jede mir bekannte juristisch vorgebildete oder auch nur interessierte Person mitbekommen.
Ich sehe durchaus Relevanz der Urteils, ggf.auch erst dann, wenn es auch Gegenstand rechtswissenschaftlicher Fachliteratur wurde. --Pascal 08:03, 2. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
Gegenstand der Fachliterstur wird die OLG-Entscheidung werden (oder falls noch höher geht ein höheres Gericht,).--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 16:51, 2. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
Selbst wenn.. Dann wird das Urteil notwendig im Kontext dazu stehen. So oder so halte ich den Fall selbst für relevant --Pascal 19:34, 3. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
Von Thomas Fischer zurecht stark kritisiert --Pascal 20:43, 4. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Ich schließe mich Kriddl an. Wir schneidern hier an einem zeitüberdauernden enzyklopädischen Gerichts-Artikel. Mir kommt das Urteil doch sehr zeitverhaftet vor, das in diesen Tagen einen kleinen Pressaufreger verursacht, weil es einige Triggerpunkte hat. Morgen: Schnee von gestern. Wer kann sich noch an das Urteil des VG Wiesbaden erinnern, das den Autoverkehr in Frankfurt untersagen wollte und noch mehr temporäre Presseerregung verursacht hat. Der VGH Kassel hat es hinweggeblasen. Aus die Maus. --Artmax (Diskussion) 20:56, 11. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Inzwischen wurde es in der Sache auch noch aufgehoben. Ich entferne den Abschnitt zum Kurzzeitaufreger.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 19:04, 22. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]