Diskussion:Amtsgericht Neckargemünd

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Ich habe den Artikel umfangreich korrigiert und ergänzt. Den unbelegten Satz "Es wurde im Rahmen der baden-württembergischen Verwaltungs- und Gebietsreform aufgelöst und sein Zuständigkeitsbereich den Amtsgerichten Heidelberg und Sinsheim zuschlagen." habe ich rausgenommen. Ich habe nirgendswo Hinweise gefunden, dass das AG nach 1872 wieder eröffnet oder 1972 wieder geschlossen worden wäre. Wenn das so ist, bitte mit Quellen wieder einstellen.--Karsten11 (Diskussion) 11:51, 20. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Danke für die Überarbeitung. Erbrechtler1 (Diskussion) 21:56, 21. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]