Diskussion:Amtstracht

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Amtstracht / Standestracht[Quelltext bearbeiten]

Standestrachten z. b. von Klerikern sind keine Amtstracht!

Hochschullehrer[Quelltext bearbeiten]

Also, ich habe in den 60er und 70er Jahren an verschiedenen Hoschulen in Deutschland (Göttingen, Bonn) studiert. Da trugen zwar auch Professoren Talare (mit dem bekannten Muff darunter), aber wirklich nur bei sog. festlichen Anlässen, jedenfalls aber nicht während der Vorlesungen. Das habe ich also dementssprechend geändert.--Jbb 21:57, 18. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

  • Ja gut, allerdings haben die Profs ja viele Jahrunderte Talare getragen - und zwar bei Vorlesungen. Bis wann? Matt1971 ♫♪ 00:58, 3. Apr 2006 (CEST)
Alexis Ballot-Beaupré (1836-1917) Conseiller rapporteur devant les chambres réunies lors de la première révision (1899); premier président de la Cour de cassation lors de la seconde révision (1906) en tenue de premier président de la Cour de cassation.

Wer könnte die Bildunterschrift gekürzt übersetzten? - würde das Bild gerne mal einbinden. -- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 18:36, 22. Dez. 2006 (CET) fr:Cour de cassation (France)[Beantworten]

"Evangelische Pfarrer (süddeutsche Bezeichnung) bzw. Pastoren (norddeutsche Bezeichnung) tragen Talare (die aber kein Liturgisches Gewand im eigentlichen Sinne sind)..." - letzteres wäre mir neu. Gerade der Talar ist doch das Paradebeispiel dafür, dass ein Kleidungsstück eben gerade keine Amtstracht ist, sondern nur dazu dient, zu visualisieren, dass im Gottesdienst keine persönlichen Ansichten des Predigers verkündet werden, sondern Wort Gottes. --Wortsportler 14:32, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Beim Verfassungsgericht gibt es rote Mützen. (nicht signierter Beitrag von 178.19.231.184 (Diskussion) 18:31, 1. Dez. 2013 (CET))[Beantworten]