Diskussion:Andreas Hensel (Tiermediziner)

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"Hensels Verwicklung in den Glyphosat-Skandal" Der Abschnitt enthält unzutreffende und irreführende Tatsachendarstellungen: Es wird in Abrede gestellt, dass es sich bei der Glyphosat-Debatte um einen „Skandal“ handele. Gleiches gilt für die Darlegung, Herr Professor Dr. Dr. Andreas Hensel sei in den vermeintlichen Skandal „verwickelt“. Der Vorwurf des „Plagiats von Glyphosat-Gutachten“ wird ebenso in Abrede gestellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellte auf die Dienstaufsichtsbeschwerde fest, dass Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung seitens Herrn Professor Hensel nicht festzustellen seien. Bfr-online-redaktion--Bfr-online-redaktion-AP (Diskussion) 14:27, 2. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]


Ende des Übertrages --Wassertraeger (‏إنغو‎) 14:44, 2. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Also wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde durch das BMEL abgeweisen wurde, kann das natürlich auch in den Absatz mit rein (Beleg erforderlich!). Da die Deutsche Welle und auch das Umweltinstitut das nicht als Skandal bezeichnet haben, ist der Begriff in der Überschrift auch nicht angemessen. Diese ist also neutraler zu formulieren. Da es um Plagiatsvorwürfe geht, wäre imho etwas in der Richtung:"Plagiatsvorwürfe zum Glyphosat-Gutachten" passend. --Wassertraeger (‏إنغو‎) 14:51, 2. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Grundsätzlich Zustimmung. Allerdings sollte man hier nicht zu kleinteilig vorgehen. Deshalb habe ich - wie auch bei anderen Artikeln zu Personen zu finden - die allgemeine Formulierung "Kritik" für den Abschnitt gewählt. --Koschi73 (Diskussion) 14:57, 2. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Für mich auch okay, allerdings empfand ich die Dienstaufsichtsbeschwerde dann nicht mehr als Kritik. Aber das ist natürlich um Lichtjahre besser als die von der IP gewählten und von Benutzer:Dtuk gesichtete Überschrift. --Wassertraeger (‏إنغو‎) 15:33, 2. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]