Diskussion:Andreas Voßkuhle

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Zu welcher Partei gehört er?84.134.92.179 20:02, 20. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

parteilos der SPD nahestehend. --Politics 20:05, 20. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Danke!84.134.92.179 21:45, 20. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Er darf während seiner Tätigkeit beim BVG keiner Partei angehören, nicht im Bundesrat sein usw.--62.143.208.11 04:40, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Natürlich darf er einer Partei angehören. Er darf nur keine besoldeten Parteiämter inne haben. --84.142.41.19 00:04, 25. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die BVG sind im Übrigen die Berliner Verkehrsbetriebe. Da kann man theoretisch auch besoldete Parteiämter innehaben. Das richtige Kürzel für das Bundesverfassungsgericht ist BVerfG ;-).19:32, 8. Dez. 2010 (CET)Ampsivare

Wie is'n das? Ist er noch Professor in Freiburg oder musste er den Stuhl mit Amtsantritt am BVG abgeben? Denn dann muss der Satz im Text Seit 1999 ist Voßkuhle ordentlicher Professor an der Universität Freiburg. geaendert werden. KarlNapf 01:23, 31. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nee, muss er nicht (wissenschaftliche Betätigung schadet nicht der richterlichen Unabhängigkeit) und tat er meines Wissens auch nicht, nur als Rektor fällt er halt aus, Prof blieb er.[1]--Kriddl Disk... 08:02, 31. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Er bleibt Professor und wird dauerhaft vertreten am Lehrstuhl (im Moment von PD Dr. Matthias Cornils) und kann nach seiner Richterzeit zurückkehren, wenn er das will. Er ist ja nur für 12 Jahre gewählt, d.h. mit 57 Jahren scheidet er aus dem BVerG aus und könnte zurückkehren. Er darf aber auch weiterhin wissenschaftlich in Forschung und Lehre tätig sein, wir Kriddl schon sagte. --Politics 10:49, 31. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Papier hat auch während seiner Amtszeit weiter Lehrveranstaltungen an der Uni München gemacht

Voßkuhle macht im Wintersemester 2008/ 2009 u.a. die Erstsemester-Vorlesung "Allgemeine Staatslehre".

Ich habe das mal wieder reingesetzt, ich sah keinen Grund, hier einen Diskussionsbeitrag einfach ohne Grund zu löschen. --Politics 14:26, 26. Okt. 2008 (CET)[Beantworten]

Wissenschaftliche Schwerpunkte[Quelltext bearbeiten]

Das klingt momentan sehr komisch, "Bürokratieabbau" ist weder ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, noch scheint mir das der inhaltlichen Tendenz nach zu Voßkuhle zu passen. Kennt sich jemand mit seinen Schwerpunkten besser aus? Sonst müsste man das anhand der Publikationsliste feststellen. "Bürokratieabbau" würde ich dann jedenfalls erstmal streichen.--Filtor 08:37, 24. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Naja, da gibt es schon auf den ersten beiden Seiten der Publikationsliste einen Titel zu dem Stichwort: Herausgeberschaft von "Entbürokratisierung und Regulierung. Jahrestagung der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften vom 18. bis 19. November 2004 in Bonn." Offenbar hat er sich auch mit Verwaltungswissenschaften bzw. Verwaltungsrecht beschäftigt, einige weitere Publikationen über Reformen im Verwaltungsrecht usw. stehen auch drin. Insofern würde ich das durchaus als Schwerpunkt stehenlassen. Grüße --Politics (Disk) 09:34, 24. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Verwaltungsrecht/Verwaltungswissenschaft ist klar. Dein Treffer (die Herausgeberschaft eines Tagungsbandes...) rechtfertigt es aber nicht, "Bürokratieabbau" als eigenen Forschungsschwerpunkt zu bezeichnen.--Filtor 12:03, 24. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Publikationsliste ist ja verlinkt. Schau sie halt mal selbst durch, die Arbeit musst du dir schon machen, wenn du was streichen willst. Der ehemalige Autor liest ja grade vielleicht nicht mit... --Politics (Disk) 12:07, 24. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Habe mir die Publikationsliste und die Homepage angeschaut. Das Ergebnis habe ich, zusammen mit anderen Ergänzungen, in meine Überarbeitung einfließen lassen. Die oben angesprochenen Publikationen auf dem Gebiet Verwaltungsrecht/Verwaltungswissenschaft (v.a. zur "Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft") finde ich unter "Allgemeines Verwaltungsrecht" gut aufgehoben. Bürokratieabbau hat m.E. demgegenüber eine zu enge Bedeutung. Ich hoffe, das findet Eure Zustimmung. --AntoineBailleul 14:33, 31. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]
Super, danke!--Filtor 19:19, 1. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Schließe mich an, keine Einwände. Danke und Grüße --Politics (Disk) 19:37, 1. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

1. Staatsexamen[Quelltext bearbeiten]

Kann er denn, wenn lediglich das 1. Staatsexamen bestanden wurde, promoviert worden sein? -- Taristo 12:27, 17. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die Promotion zwischen den Staatsexamina, parallel zum Referendariat oder auch vor oder nach ihm, ist völlig problemlos möglich. Grüße --h-stt !? 13:57, 17. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das relativiert ja dann auch die entsprechende Problematik bzw. Presseberichterstattung bei Guttenberg? -- Taristo 15:42, 17. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Den Bezug verstehe ich nicht. Frag das bitte in der WP:Auskunft, hier passt es jedenfalls nicht hin. Grüße --h-stt !? 09:34, 18. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Nein, es relativiert selbige nicht, da auch K-T "nur" mit erstem Examen promovierte.--Gruß Kriddl Post für Kriddl? 23:18, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ja, man könnte meinen, dass es sie relativiert, weil Kt auch "nur" mit erstem Examen promovierte. Aber es relativiert sie deshalb nicht, weil die Promotion allein mit erstem Staatsexamen der normale Weg für Leute ist, die den Weg in die Wissenschaft gehen wollen (das will kt hoffentlich nicht). Für Leute aber, die in die Praxis / Gerichtsbarkeit, Anwaltschaft, Wirtschaft wollen, ist das zweite Examen der Normalfall, wenn nicht gleich sogar Zugangsvoraussetzung. Bitte, und ich möchte nicht hören, dass noch einmal jemand Voßkuhle und Kt in einem Atemzug nennt. Matthias217.233.22.180 13:47, 23. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Promotion nach dem Ersten Examen (und vor dem Zweiten) ist nicht nur problemlos möglich, sondern nach meiner Einschätzung auch der "Normalfall" und häufiger als die Promotion nach dem Zweiten. --SchnitteUK (Diskussion) 21:46, 17. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Eva Voßkuhle ist mittlerweile beim OLG Karlsuhe, nicht mehr Vizepräsidentin beim LG Freiburg, vgl. Geschäftsverteilungsplan (http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/show/1180367/GVPOLGKarlsruhe.pdf) sowie http://www.badische-zeitung.de/loerrach/auf-der-karriereleiter--46264182.html (nicht signierter Beitrag von 92.203.90.132 (Diskussion) 22:34, 12. Sep. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Danke für den Hinweis, ist aktualisiert. Grüße --h-stt !? 17:50, 13. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Auf der Seite http://www.fnp.de/nachrichten/politik/Der-Geradlinige;art673,268766 steht, dass Voßkuhle zwei Kinder hat. Hingegen steht auf der Seite http://www.zeit.de/2013/19/andreas-vosskuhle-bundesverfassungsgericht/seite-3, dass er keine Kinder hat. Welche Quelle ist vertrauenswürdiger?--Stegosaurus (Diskussion) 15:18, 12. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Ich vertraue bei sowas Munzinger, und demnach ist er kinderlos. Grüße --h-stt !? 17:42, 12. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]
keine Kinder [2][3], kinderlos [4] --87.162.166.236 06:05, 22. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Geschwister ?[Quelltext bearbeiten]

Irgendwo habe ich gehört, daß A.V. einen Bruder (?) in einem Ministerium hat, der einige der Gesetze entwirft, während A.V. dann abnickt. bitte bestätigen/dementieren (nicht signierter Beitrag von 146.60.250.25 (Diskussion) 14:40, 16. Feb. 2014 (CET))[Beantworten]

Hm, ausgerechtnet Voßkuhle soll das abnicken? Abgesehen davon sitzt er nicht alleine im Senat und außerdem: Was für ein Bruder, welches Ministerium, behauptet exakt wer?--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 14:32, 17. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
"Voßkuhle" ist ein sehr seltener Name (Indiz: http://www.dastelefonbuch.de/Personen/Vo%C3%9Fkuhle ) => das erleichtert die Recherche sehr (bei der man imho nichts finden wird).
Es ist [[Moderne Sage|modernen Sagen] (aka urbaner Mythos) und Verschwörungstheorien immanent, dass der Urheber unbekannt ist (siehe auch en:Friend of a friend).
by the way: das Gesetzgebungsverfahren (Deutschland) läuft nicht nach dem Muster 'ein Ministerialbeamter schreibt ein Gesetz, ein hoher Richter nickt es ab ... und fertich'. --Neun-x (Diskussion) 07:44, 28. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]
Die Brüder sind Paul Kirchhof und Ferdinand Kirchhof [5] Das ist also eine Verwechslung. --87.162.166.236 06:00, 22. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Da seine Amtszeit als Präsident angeblich abgelaufen ist: Wer ist denn nach Ansicht von Wikipedia sein Nachfolger, also derzeit Präsident? Und warum steht in Bundesverfassungsgericht und https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/Praesident-Prof-Dr-Vosskuhle/praesident-prof-dr-dr-hc-vosskuhle_node.html immer noch, Präsident sei ein gewisser Andreas Voßkuhle? 109.42.0.22 11:56, 10. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Derzeit gibt es keinen Präsidenten, die Aufgaben werden kommissarisch vom Vizepräsidenten wahrgenommen. Grüße --h-stt !? 19:22, 12. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Nochmal: Warum steht dann in Bundesverfassungsgericht und https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/Praesident-Prof-Dr-Vosskuhle/praesident-prof-dr-dr-hc-vosskuhle_node.html immer noch, Präsident sei ein gewisser Andreas Voßkuhle? 2A00:20:9025:522B:7D8E:FDDD:7D8B:F5FF 12:36, 13. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Weil er es übergangsweise noch ist, siehe [6]. NNW 12:42, 13. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Oben wurde aber behauptet, seine Aufgaben würden kommissarisch vom Vizepräsidenten wahrgenommen. Sitzt er jetzt also nur da und dreht Däumchen? 2A00:20:9025:522B:815:95:FAA3:E8EB 12:57, 13. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Manchmal steht er auch noch auf und holt sich einen Kaffee. NNW 13:13, 13. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
2010 wird er dessen Präsident. Seine Amtszeit endete Anfang Mai, bis zur Wahl eines Nachfolgers bleibt er aber im Amt. Wird er nicht einfach so der Zeit sagen. --45.228.209.122 16:00, 13. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Dann tut also der Vizepräsident nur so, als ob er die Aufgaben des Präsidenten - den es laut h-stt ja derzeit gar nicht gibt - kommissarisch wahrnehmen würde? 2A00:20:9025:522B:1C1D:A815:811:8AC5 18:47, 13. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Fakt ist, dass die aktuelle Darstellung falsch ist, V. ist immer noch "Richter des Bundesverfassungsgerichts" (in der Einleitung steht auch noch völlig falsch "Richter am [...]"...), aber wenn zwei Administratoren hier keinen Handlungsbedarf sehen, dann kann man das ja auch mal so lassen. --190.105.239.242 09:37, 14. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Wegen der Bedeutung des Herren sollte doch was rein was in seiner Amtszeit so los war.--Falkmart (Diskussion) 13:20, 15. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Bitte Intro ändern[Quelltext bearbeiten]

Bitte Intro ändern, Voßkuhle ist jetzt nicht mehr Präsident. --Capitain Beefheart (Diskussion) 10:12, 15. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Bitte die Fakten prüfen und anerkennen, danke. Bis zur Ernennung (ungleich Wahl) des Nachfolgers führt er die Amtsgeschäfte fort. --Verzettelung (Diskussion) 12:27, 15. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
aha, hast du auch eine Quelle zum Nachlesen? Ausserdem ist das Intro jetzt schon geändert.--Capitain Beefheart (Diskussion) 20:08, 15. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Klar, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und einschlägige Gesetzeskommentare (§ 4 Abs. 4 BVerfGG regelt die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur in §§ 10, 11 BVerfGG geregelten Ernennung des Nachfolgers durch den Bundespräsidenten). Jenseits der Überschriften der aktuellen Schlagzeilen/Presseberichte finden sich sodann auch entsprechend valide Angaben, etwa bei SZ oder ZDF. Oder einfach mal auf die Website des BVerfG schauen? --Verzettelung (Diskussion) 21:17, 15. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Sehr schön, vermutlich habe ich gerade mit einem Juristen geschrieben. Wer recht hat, hat recht. --Capitain Beefheart (Diskussion) 22:03, 15. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
 Info: „Übergabe der Entlassungsurkunde an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ ist für den 4. Juni 2020 ab 11 Uhr geplant. [7] --Verzettelung (Diskussion) 16:14, 28. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Verschoben auf 22. Juni 2020 ab 11 Uhr [8]. --Verzettelung (Diskussion) 20:30, 29. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Sehr schön. --Capitain Beefheart (Diskussion) 22:30, 30. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Online-Lebenslauf oder lexikalischer Artikel?[Quelltext bearbeiten]

Ich stelle fest, dass hier im "Vorbeigehen" wesentliche Inhalte permanent gelöscht werden (ohne dies kenntlich zu machen). Damit ein sauberer Online-Lebenslauf ohne Ecken und Kanten entsteht, aus welchem Grund auch immer? Diese Anmerkung nur, um etwas die Aufmerksamkeit für diese "Phänomen" zu schärfen, das ich betrüblich finde, weil ich die Wikipedia dafür schätze, verschiedene Rechercherichtungen anzuzeigen, für die, die mehr wissen wollen. Natürlich hat dieses permanente Löschen auch postive Effekte, beispielsweise, dass der Text kurz und knackig bleibt.--FritzKaiser (Diskussion) 22:10, 17. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal kurz "quasi im Vorbeigehen" die jüngste Änderungshistorie durchgeschaut und konnte mir nicht erschließen, was du meinst. Kannst du präzesieren, welche wesentliche Inhalte denn rausgenommen worden seien? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 06:05, 18. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Danke dir. Mein Abschnitt vom 13. Mai zu Voßkuhles Einstellung zur Grundrechtseinschränkung wurde z.B. ohne Nennung entfernt, obwohl diese Grundrechtseinschränkung in der Bundesrepublik historisch einmalig ist und es von absolutem historischen Interesse ist, wie sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts dazu verhält. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob hier die richtige Kategorisierung etc. gewählt worden ist. Aber ich denke eine große Achtsdamkeit bzgl. der Bearbeitungen wäre bei einem möglicherweise angehenden Bundespräsidenten von lexikalischem und öffentlichem Interesse, denn der Gesamttext scheint mir wie gesagt verdächtig schlank, ich möchte hier also auch für die Zukunft mahnen, ein Auge drauf zu haben. Und natürlich darum bitten, Löschungen auch kenntlich zu machen. --FritzKaiser (Diskussion) 10:48, 18. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Angesichts des vorgelegten Diskussionsstils nebst Mutmaßungen und Unterstellungen gegenüber Mitautoren möchte ich wie folgt antworten, ohne auf die Mahnungen usw. näher einzugehen:
Es geht wohl folglich um diese als kleine Änderung eingebrachten angeblich "wesentliche[n] Inhalte", die bitte wo von wem unmittelbar personenbezogen rezipiert wurden oder welche erhebliche Wirkung entfaltet haben, so dass sie als besonders bedeutend für diesen Personenartikel gelten können? Eine Kurznotiz in einem Corona-Liveblog soll enzyklopädische Relevanz begründen? Hmm, WP:Was Wikipedia nicht ist (WP:WWNI) verstehe ich anders!
Die Entfernung hätte ich durchaus wenigstens mit Verweis auf WP:WWNI kenntlich machen können, das stimmt wohl. Ein freundlicher Mitautor hat ja am nächsten Morgen auf eine fehlende Relevanz des Coronabezugs hingewiesen. --Verzettelung (Diskussion) 23:54, 19. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Mir scheint, Sie projizieren. Aber seien Sie versichert, dass es nicht in meiner Absicht lag, Sie in Ihrer Ehre als Gralshüter dieses Artikels anzugreifen. Die Verkennung der juristischen Lage und ihrer historischen Bedeutung entbehrt in diesem Zusammenhang allerdings nicht einer gewissen Tragik. Die eigentlich zu nennende Quelle im Text wäre diese, hinter einer Paywall befindliche gewesen: https://www.zeit.de/2020/21/andreas-vosskuhle-ezb-anleihenkaeufe-corona-krise. Jetzt gibt es auch diese: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112846/Vosskuhle-sieht-keine-Gefahr-fuer-die-Grundrechte Es ist außergewöhnlich, dass sich ein Verfassungsrichter so eindeutig politisch äußert in einer solchen Zeit. „Die Menschen werden ihre Freiheiten zurückbekommen, ohne Ab­stri­che. Da bin ich sicher“, sagt Voßkuhle. Ich möchte hier nun keinen Aufsatz darüber verfassen, welche Relevanz warum und wieso ein solcher Satz hat und auch nicht in einen Wiki-Nerd-Wettstreit eintreten. Aber ich hoffe, dass hier mal ein anderer oder eine andere einen Abschnitt zum Thema anlegen wird. Beste Grüße --FritzKaiser (Diskussion) 00:10, 20. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Bundesverdienstkreuz[Quelltext bearbeiten]

Laut https://presse.karlsruhe.de/db/meldungen/politik/abschiedgrue_und_gluckwunsch_an_prof_dr_vokuhle.html aber ich finde das sonst nirgends, evtl. wurde es noch nicht verliehen? --Beate (Diskussion) 12:39, 8. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Siehe weiter oben: Die Verleihung soll am 22. Juni 2020 im Rahmen der Entlassung durch den Bundespräsidenten erfolgen [9]. --Verzettelung (Diskussion) 12:48, 8. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
Es müsste noch klar die Stufe belegt werden. In der angegeben Quelle steht zwar "Großkreuz", aber auch "mit Stern und Schulterband", und die gibt nur für das "Große Verdienstkreuz" (der Fehler Großkreuz/Großes Kreuz trat immer mal auf). In anderen Quellen ist auch von "zweithöchster Stufe" des BVK die Rede, und als die müsste man ebenfals das "Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband" ansehen. Ich hatte das in den Artikel reinkorrigiert, ist jetzt wieder anders. Vielleicht hilft mal eine Rückfrage bei der Ordenskanzlei. -- Jesi (Diskussion) 19:16, 22. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
Mit der jetzt durch Kalorie eingesetzten Quelle ist das geklärt, danke. -- Jesi (Diskussion) 19:47, 22. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Voßkuhles Kritik am Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission[Quelltext bearbeiten]

und seine Warnung vor „kollusivem Zusammenwirken“ von EU-Kommission und EuGH sollten vielleicht auch noch im Artikel erwähnt werden. --Longinus Müller (Diskussion) 21:18, 2. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Es steht zu Fragen, wie die Einleitung gestaltet ist. Hier hat sich dazu heute ein kleines Hin-und-her entwickelt und wir hätten wohl schon früher hier landen sollen. In dieser Gegenüberstellung sieht man wohl am besten, um was es geht. Ich würde gar vorschlagen, den DFG-Posten ganz aus der Einleitung zu streichen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 11:13, 9. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Dazu eine Frage: in der Rücknahme der Änderung zur Rückgabe der DFG-Vizepräsidentschaft im Abschnitt "Folgende Tätigkeiten" wird darauf hingewiesen, dass dieser Punkt (d.h. die Rückgabe des Amtes aufgrund neuer Tätigkeiten im Universitätsrat Freiburg) bereits im Fließtext stehe - wo genau steht das denn? --83.143.0.141 11:27, 9. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Oh Gott, muss ich blind gewesen sein. Bitte vielmals um Entschuldigung. Ich habe es wieder hergestellt. Ich würde dennoch diese kurze Amtszeit aus der Einleitung herauszunehmen. Was denkst du? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 11:31, 9. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Danke, ich hatte schon selbst an meinen Seh- und Lesefähigkeiten gezweifelt. ;) Die kurze Amtszeit (bzw. die Vizepräsidentschaft an sich) würde ich aus der Einleitung herausnehmen. Genau die Kürze der Amtszeit war auch der Grund für meine Verwirrung beim Lesen dieses Artikels, anschließende Recherche und die Änderung im letzten Abschnitt, um das klarer zu machen. Die übliche Amtszeit eines Vizepräsidenten der DFG beträgt laut deren Website 4 Jahre, deswegen frage ich mich, ob eine viermonatige Amtszeit in der Einleitung überhaupt drinstehen sollte. --83.143.0.141 11:40, 9. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Absolut richtig. Die Erklärung ist wertvoll. Dann nehme ich die DFG jetzt mal aus der Einleitung raus. Besten Dank und Grüße! --Gmünder (Diskussion) 11:58, 9. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]