Diskussion:Anglo-Inder

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Nachkommen der weiblichen Europäer werden laut indischer Verfassung nicht geschützt?[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Artikel:"Article 366(2) der indischen Verfassung schützt die Nachkommen der (männlichen) Europäer in Indien ausdrücklich..."- und die der weiblichen nicht? Oder wie ist das gemeint? --84.44.224.65 04:21, 17. Dez. 2011 (CET) Arjo[Beantworten]

Ich habe es nicht geprüft, gehe aber davon aus, dass die Verfassung (damals zeitgemäß) auch ansonsten patrilinear organisiert. Dann ist jedes Kind eines (männl.) Inders Inder. Die von (männl.) Briten abstammenden Kinder (und Kindeskinder...) wären dann aber konsequenterweise Briten, auch wenn sie alten "Mischlings"-Familien entstammen. Diese Definition dürfte die (in männl. Linie) Britischstämmigen, die sich nicht nur vorübergehend in Indien aufhalten, erst zu "Indern" gemacht haben. Bei matrilinear Britischstämmigen (die eher seltener sein dürften) dürfte dies keine Rolle gespielt haben, da dann der Vater (oder Vorvater) Inder war. Aber das ist nur eine Vermutung. -- 93.204.95.164 21:42, 10. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nachdem ich mich mit Rudyard Kipling beschäftigt habe, der sich nach eigenen Angaben als Anglo-Inder fühlte, bin ich auf dieser Seite. Gibt es verlässliche Zahlen über die heute in Indien lebenden Anglo-Inder?--2003:88:EF2F:CB01:A108:DA44:5236:5FAF 15:28, 31. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]