Diskussion:Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien

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Gibt es mit der Türkei entsprechende Abkommen? Auf welcher Grundlagen stehen die Anwerbungen dort?

Interessant wären ein paar Zahlen - wieviele Italiener kamen von wann bis wann, und was ist aus ihnen geworden ? Wieviele blieben, wieviele kehrten nach Italien zurück ? 213.185.141.18 13:18, 25. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]


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Die "Vereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland“ vom 20. Dezember 1955 regelte die praktische Durchführung der Arbeitsvermittlung in Italien von der Anforderung der deutschen Betriebe über die Auswahl der Bewerber in Italien bis hin zu Anreise, Lohnfragen und Familiennachzug.

Im Herbst 1953 warb die italienische Regierung erstmals in der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme italienischer Gastarbeiter. Auf diesem Weg sollte das Handelsbilanzdefizit Italiens gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durch Überschüsse in der Übertragungsbilanz kompensiert werden, um die Leistungsbilanz Italiens der Bundesrepublik Deutschland gegenüber auszugleichen. Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Auf dem Weg zum ersten Anwerbeabkommen von 1955 gelang es dem Außenministerium, seinen Primat bei den Verhandlungen – zusätzlich zum Außenhandel – auch auf die Ausländerbeschäftigung auszudehnen und diesen Vorrang gegenüber dem Bundesarbeitsministerium zu behaupten..[1]

Zunächst sollten die italienischen Saisonarbeiter für die Landwirtschaft und für das Hotel- und Gaststättengewerbe angeworben werden. Die Arbeitsverträge waren auf sechs oder zwölf Monate befristet. Aber bereits kurz nach Unterzeichnung des Abkommens reichten Betriebe aus allen Branchen, besonders Industrie und Bergbau, Vermittlungsaufträge für so genannte "Gastarbeiter" ein. Das deutsch-italienische Anwerbeabkommen diente auch als Vorbild für ähnliche Abkommen mit weiteren Staaten.

Mit folgenden Staaten schloß die Bundesrepublik Deutschland ähnliche Abkommen ab:

  • 1955 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien
  • 1960 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien
  • 1960 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland
  • 1961 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei
  • 1963 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko
  • 1964 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal
  • 1965 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tunesien
  • 1968 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien

Die wirtschaftliche Rezession der Jahre 1966/67 ließ die Anwerbung zurückgehen. Die Ölkrise 1973 und die damit verbundene Wirtschaftsflaute führte am 23. November 1973 zum von der Bundesregierung beschlossenen generellen bzw. totalen Anwerbestopp, der sämtliche Anwerbeländer betraf. (nicht signierter Beitrag von 79.240.213.208 (Diskussion) 18:24, 31. Aug. 2010 (CEST)) [Beantworten]

  1. Martin Kröger: Initiative der Entsendeländer. In: FAZ.net vom 23. Juni 2008. FAZ-Archiv (Rezension des Buchs „Diplomatische Tauschgeschäfte“ von Heike Knortz.)

was meint ihr dazu?--79.240.213.208 18:24, 31. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Welche Parteien repräsentierten den die Regierung(-en) als die Anwerbung startete?[Quelltext bearbeiten]

"Bundesrepublik Deutschland" ist da zu inhaltslos, ich wäre dafür jeweils "unter CDU/SPD/xyz" anzufügen. (nicht signierter Beitrag von 46.114.4.218 (Diskussion) 12:43, 25. Jun. 2019 (CEST))[Beantworten]