Diskussion:Approbationsordnung

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Wer übernimmt die ÄAppO?

erste Approbationsordnung 1970[Quelltext bearbeiten]

Hallo HuckFinn, du schriebst: "- Natürlich gab es auch vor 1970 eine Approbationsordnung." Nach meiner Erinnerung (die ist nicht 100% zuverlässig) gab es davor "nur" die Bestallungsordnung, wie im Artikel vermerkt. Freundliche Grüße, --RainerSti 14:49, 18. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 23:37, 26. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Kleine Änderung[Quelltext bearbeiten]

Habe mal den ersten Satz bei Veterinärmedizin geändert. Von: Die derzeit gültige Fassung der tierärztlichen Approbationsordnung (TAppO) stammt vom 10. November 1999. Die neugefasste Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 ( BGBl. 2006, Teil I, Seiten 1827 ff.) ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Sie löst die TAppO vom 10. November 1999 ab(§ 69 Abs.2 TAppV). in: Die neugefasste Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 ( BGBl. 2006, Teil I, Seiten 1827 ff.) ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Sie löst die tierärztlichen Approbationsordnung (TAppO) vom 10. November 1999 ab(§ 69 Abs.2 TAppV). Die alte Fassung erschien mir ein wenig dämlich ^^

Vielleicht sollte man noch darauf hinweisen, dass Approbation und Kassenarztzulassung von Laien oft verwechselt werden.


Änderung notwendig im Kapitel: Psychologischer Psychotherapeut / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut[Quelltext bearbeiten]

In diesem Kapitel wird als Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut unter anderem das Studium der Psychologie benannt. Dann wird aber das Studium "Veterinärmedizin" beschrieben. Ich bin mir fast ganz sicher, dass das da nicht hingehört. Falls erlaubt, würde ich die Beschreibung des Studium der Veterinärmedizin durch die des Psychologiestudiums ersetzen. Irgendwann in den nächsten Tagen, wenn sich bis dahin niemand gemeldet hat.

Vielen Dank für den Hinweis. Laut Versionsgeschichte wurde der Abschnitt Veterinärmedizin und der einleitendes Satz von Insa Dammann am 22.12. bei umfangreidchen Editierarbeiten mit entfernt. Ich gehe davon aus, dass es ein Versehen war und habe die beiden Bereiche wieder hergestellt. --Mirko Junge 08:10, 25. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Approbations-Entzug[Quelltext bearbeiten]

Hallo Allerseits!

In diesem Artikel habe ich nichts darüber gefunden, in welchen Fällen eine Approbation entzogen werden kann, bzw. wird. Gibt es darüber Informationen, die in diesem Artikel eingefügt werden können?

Desweiteren interessiert es mich zu wissen, ob die Approbations-Anwärter auch auf die charakterliche Eignung zur Ausübung eines Heilkundeberufs geprüft werden.

Vielen Dank für die Antworten. (nicht signierter Beitrag von 87.123.70.202 (Diskussion | Beiträge) 04:48, 3. Apr. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Absatz: letzter Stand[Quelltext bearbeiten]

dort ist der letzte Satz:

Zum Schluss kennen manche Staaten Regeln, sodass man im EU-Ausland direkt nach dem Studium approbiert ist.

Finde ich unverständlich. -- Gast --23:37, 26. Jan. 2007 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 141.2.86.215 (Diskussion | Beiträge) )

Finde ich ebenfalls total unverständlich! Soll das "anerkennen" statt "kennen" heissen??? (nicht signierter Beitrag von 84.58.15.220 (Diskussion | Beiträge) 20:13, 19. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]

in anderern Ländern[Quelltext bearbeiten]

Als Leser dieses Artikels die Anregung: verweise auf andere Länder (wie ist es da? Läuft es ähnlich ab? Heisst es auch Approbation usw) --saemikneu 22:25, 2. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die richtige Abkürzung lautet ÄApprO[Quelltext bearbeiten]

Die richitge Abkürzung für die Approbationsordnung für Ärzte lautet nicht ÄAppO, oder wie in der Tabelle behauptet ApprOÄ. In Zeile 2 des Gesetzestextes findet sich die richtige Abkürzung: ÄApprO (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/_appro_2002/gesamt.pdf). --84.63.37.33 12:29, 26. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Richtige oder falsche Abkürzungen gibt es im Fall der „Approbationsordnung für Ärzte” nicht, da die aktuelle Fassung von 2002 im BGBl. ohne amtliche Abkürzung herausgegeben wurde. Die bei BMJ/Juris, Buzer.de, Beck-Online usw. kursierenden Abkürzungen sind allesamt nicht amtlich und als Vorschläge der jeweiligen Portal-Betreiber anzusehen. Es ist aber wohl verständlicher, wenn im Artikel-Fließtext nur eine Abkürzung verwendet wird. --Alros002 (Diskussion) 20:55, 4. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Kleinigkeiten in Vetmed geändert[Quelltext bearbeiten]

Ich habe zwei Kleinigkeiten im Abschnitt Veterinärmedizin geändert: Von "Darin werden in 6 Prüfungsblöcken vom 5. bis 11. Semester die Fächer [...] geprüft. Die Verteilung der Prüfungsfächer auf die Prüfungsblöcke unterscheidet sich zwischen den Universitäten." zu "Darin werden in mehreren Prüfungsblöcken vom 5. bis 11. Semester die Fächer [...] geprüft. Die Verteilung der Prüfungsfächer und die Anzahl der Prüfungsblöcke variiert zwischen den Universitäten." München z.B. hat nur 3 Prüfungsblöcke im Staatsexamen - nach dem 6., 7. und im 11. Semester: http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/08_tieraerztl/pruefungstermine/index.html

Außerdem habe ich im letzten Satz des Abschnitts den "Europäischen Fachtierarzt" (ohne Link zu einem Artikel) in "Diplomate of the European College" geändert und diesen mit dem existierenden Artikel verlinkt.

-- Insa Dammann 16:32, 16. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]