Diskussion:Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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Irgendwie fehlt mir hier die Arbeitnehmerkritik. Durch den Passus, dass Tarifverträge abweichende Regelungen zulassen, wird ja den Arbeitgebern Tür und Tor geöffnet, nicht repräsentative Tarifverträge mit Schein-Gewerkschaften zu schliessen.193.103.148.88 12:27, 5. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]


Jepp, völlig korrekt. Ist politisch auch nicht gewollt, denn es schönt die Arbeitslosenstatistik. Zwar kommen durch dieses Gesetz immer mehr Menschen in versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und damit fliessen Sozialversicherungsabgaben. Andererseits - und das ist das Perfide und will niemand öffentlich hören - ist das ein Ansporn für Unternehmen, eigene Zeitarbeitsfirmen zu gründen und neue Arbeitnehmer darüber zu beschäftigen, die mit i. d. R. der Hälfte des Arbeitsentgeltes nach Hause gehen müssen. Immer weniger können sich deshalb von ihrer eigenen Arbeit auch ernähren. Der Trick: Die gesetzlichen Regelungen (vor allem der equal-pay-Grundsatz) werden ausgespielt, indem von ihnen gem. durch einen "Tarifvertrag" für die Leiharbeitsfirma abgewichen wird. Bestes aktuelles Beispiel: Unternehmen SCHLECKER, das seine eigene Leiharbeitsfirma MENIAR gründete, die einen "Tarifvertrag" mit der Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA schloss. Folge: Leiharbeiter müssen sich mit ca. der Hälfte des Gehaltes begnügen. (nicht signierter Beitrag von 87.188.100.108 (Diskussion | Beiträge) 18:19, 7. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]


Bedenkt aber, dass Zeitarbeit durch die drei Tarifverbände (AMP, iGZ, BZA) Entgelttarifverträge mit mindestens 6,15 EURO vereinbart wurden. Da große Unternehmen dies natürlich profitabler sehen, und ihre bis dahin teuren Mitarbeiter in Zeitarbeit günstig auslagern, ist eins und könnte auch besser über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reglementiert werden. Aber gerade kleinere Unternehmen, wie momentan über die Medien berichtet wurde, aus dem Friseur-Bereich, zahlen nur ein drittel des mindest Entgelttarifes der Tarifverbände an ihren Arbeitnehmern. Vielleicht sollten diesen Firmen die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung deutlich gemacht werden. Mein Vorschlag: Zeitarbeitsunternehmen, große Unternehmen die über Zeitarbeit auslagern und Branchen in denen massiv Lohndumping betrieben wird, nebeneinander stellen und Vor- und Nachteile aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht auflisten. Denn jeder Arbeitnehmer hat auch eine andere Ansicht zur Leiharbeit und nicht jeder wird dadurch schlechter gestellt. So kann sich jeder seine eigene Meinung drüber bilden. -- AahSinn 11:02, 17. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Änderung Dez. 2011[Quelltext bearbeiten]

Sie betrifft nur den § 11 IV in hier m.E. nicht relevanter Hinsicht, deswegen habe ich den Artikeltext nicht ergänzt. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 11:37, 9. Jan. 2012 (CET).[Beantworten]