Diskussion:Arbeitsrecht (DDR)

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Freue mich über jeden Hinweis. --Ex2 22:45, 22. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Hinweis nicht zu diesem Thema, aber wohin soll ich es sonst schreiben:
Ich vermisse Artikel zu "Arbeitsvermittlung (DDR)" bzw. "wie kam man zu einer Arbeitsstelle" oder "wer bestimmte, wer welche Stelle bekam (wer studieren durfte, wer befördert wurde....)"--Dr.cueppers - Disk. 22:54, 1. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Hi Dr., der Aspekt ist gut und wurde bisher tatsächlich gar nicht gesehen. Ich könnte mich dieses Themas im Artikel "Arbietsrecht (DDR)" annehmen, wenn Du mir etwas zuätzlichen Inputs geben könntest. --Ex2 19:32, 2. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Da kann ich leider nur für die Zeit vor Gründung der DDR mein eigenes Beispiel beitragen, denn "ich bin rübergemacht", nachdem man mir als Abiturient im Arbeitsamt Dresden (Aug. 48) erklärt hatte: "Studieren können Sie sich abschminken, die Wismut braucht Leute!" Auf meine Frage, was ich denn da tun sollte, wurde ich in der Liste eingetragen als "Hilfsarbeiter, zur Zeit arbeitslos"! Genau dieses Erlebnis führte zu meiner obigen Anregung.--Dr.cueppers - Disk. 00:23, 3. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Arbeitsvermittlung, die ich in den Ämtern für Arbeit der jeweiligen Kreise kennengelernt hatte, bezog sich auch mehr darauf, personelle Engpässe an Wirtschaftsschwerpunkten zu stopfen und Sozialfälle zu vermitteln. Allerdings reicht mein Wissen hierzu für einen Absatz im o.g. Artikel nicht aus.--Ex2 16:05, 6. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]


Eventuell sollte man noch einfügen das in der DDR das Menschenrecht auf Arbeit verfassungsmässig garantiert war Artikel 24 der verfassung der ddr 79.230.113.122

Steht doch schon bei den gesetzlichen Grundlagen. - Aber vielleicht könnte man das wirklich mehr hervorheben, da es dieses Recht ja jetzt nicht mehr gibt.-- Rita2008 13:44, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Natürlich gibt es dieses Menschenrecht noch. Bitte nicht Menschenrechte und wirtschaftliche Interessen der Unternehmen verwechseln. --´´Servus´´ ΛV¿? 16:51, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Eigentlich soll ja hier nicht über inhaltliche Fragen diskutiert werden, aber jetzt interessiert mich doch, was die 3 Mill. Arbeitslosen von dem abstrakten Menschenrecht haben. Und wo sollte das stehen? Im Grundgesetz nicht, soviel ich weiß-- Rita2008 17:10, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Was nutzt etwas im Grundgesetz, wenn es in dieser Gesellschaftsordnung nicht umsetzbar ist. Du stellst deine Frage darauf ab, dass es Versäumnisse der Politik gibt, für welche aber selbst die Linken keine angemessene Lösung parat haben. Es ist auch nur schwer vorstellbar, dass der Staat dann als Arbeitgeber einspringen soll. Er muss die Rahmenbedingungen für entsprechende Firmen schaffen. Das er das nur unzureichend tut stelle ich gar nicht in Frage. Es ändert aber nichts an der falschen Feststellung von dir. Stehen tut dieses Menschenrecht in der EU-Charta für Menschenrechte unter Artikel II-75 [1]. --´´Servus´´ ΛV¿? 17:28, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Da steht es gut..., ist aber eben nicht verwirklicht in der BRD, wie Du selbst feststellst.-- Rita2008 18:54, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Aus Sicht der DDR-Ideologen[Quelltext bearbeiten]

Ich finde diese Formulierung doch etwas polemisch, sie stuft doch die nachfolgende Erklärung, wieso man dies so sagte, herunter, dabei gibt es auch außerhalb des Marxismus keine ernstzunehmende Theorie, die diesen Umstand bestreitet. Ich denke man sollte hier Ideologen aus dem Satz entfernen und folglich korrigieren:

"Aus marxistischer Sicht wird der Begriff Arbeitgeber in der Marktwirtschaft falsch zugeordnet." (nicht signierter Beitrag von 79.215.218.106 (Diskussion) 21:29, 12. Mai 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ich sehe ihn insofern nicht polemisch, als daß diese Einschätzung deutlich als die damals vorherrschende Darstellung herausgestellt wird. Hier wird nicht der Wahrheitsgehalt dieser Einschätzung behandelt, sondern daß es so eine Sichtweise gab. Diese hat immerhin über 40 jahre den Kalten Krieg begleitet.
Die lexikalische Wahrheit liegt nicht im Zutreffen dieser Einschätzung, sondern darin, daß sie damals vorherrschte, existierte. Deren Existenz ist vergleichsweise so wahr wie die lexikalisch festzustellende, heute politisch unkorrekte, kolonialistische Einschätzung, nach der damals z. B. Afrikaner, Indianer, Indios und Inder im Mittelalter und später als Primitive angesehen wurden. (Ich weiß, alle Vergleiche hinken)--Ex2 22:07, 19. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt "Leistungssportler"[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt hat mit dem Lemma gar nichts zu tun. Der Abschnitt ist auch frei von irgendwelchen rechtlichen Verhältnissen, außer der Freistellung für sportliche Veranstaltungen. Aber diese betrifft auch nicht nur den Leistungssport und ist besser im Abschnitt "Gesellschaftliche und ehrenamtliche Tätigkeiten" aufgehoben. --Zitronenpresse (Diskussion) 21:28, 8. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:03, 8. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Unter der Überschrift "Übergang in bundesdeutsches Recht nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990" ist hier ganz am Ende das Portal:DDR aufgeführt. Was soll das ? War das ein Versehen? --Rita2008 (Diskussion) 19:39, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Interessant. Da wird den ganzen lieben Tag ein EW geführt und jetzt kommst du. PG 19:44, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Verstehe wer mag das hartnäckige Revertieren eines offensichtlichen Fehlers. Nicht einmal von ideologischer Tragweite.--92.227.152.159 20:51, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ganz einfach: Verlinkungen auf Portale sind gang und gäbe. PG 20:54, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Keine Frage, nur nicht an dieser Stelle ohne jeden Zusammenhang.--92.227.152.159 20:59, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Man hätte auch ein siehe auch einbauen können, statt löschen. PG 21:11, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Dann mach das doch einfach, keiner hindert Dich daran, nur halt an einer anderen Stelle.--92.227.152.159 22:19, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich bin doch nicht blöd, in einen EW reinzulangen und wegen Fortsetzung einen Rüffel zu erhalten. PG 23:04, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Soll man jetzt in jeden Artikel, der irgendein Teilthema im Zusammenhang mit der DDR behandelt, jetzt siehe auch: Portal DDR einfügen? Finde ich absolut überflüssig. --Rita2008 (Diskussion) 20:07, 23. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

@Rita2008: Nein. Aber an der Nahtstelle des Beitritts der DDR zur BRD wäre das Portal durchaus aufrufbar. Da gäbe es sicher andere im Portal befindliche Artikel, in denen dieser Hinweis nicht unbedingt erfolgen müßte.--Ex2 (Diskussion) 00:03, 24. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]