Diskussion:Arne Schönbohm

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Neue Details[Quelltext bearbeiten]

Das ZDF-Magazin hat vor wenigen Stunden weitere Details via Twitter veröffentlicht. Mir fehlt aktuell die Zeit, aber evtl. hat haben einige Mitstreiter hier Zeit und Lust das in Form zu bringen und hinzuzufügen. >> https://twitter.com/zdfmagazin/status/1579476620087562241 >> https://twitter.com/zdfmagazin/status/1579532014575046657 >> https://twitter.com/zdfmagazin/status/1579779068844978176 --Bildersindtoll (Diskussion) 18:52, 11. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Bezeichnung "Cyberclown"[Quelltext bearbeiten]

Auf Netzpolitik.org wird A.S. immer wieder als "Cyberclown" bezeichnet.

" ... Der von Brancheninsidern als „Cyberclown“ verspottete Schönbohm liefert keinerlei Indikation für technische Expertise – eigentlich aber eine Selbstverständlichkeit für alle bisherigen Präsidenten des BSI. Das Amt war bislang stets von Personen geleitet worden, denen es nicht an technischer Kompetenz mangelte. ... " Link

Gibt es hierzu noch weitere Quellen, die diese Bezeichnung bestätigen bzw. das angeprangerte fachliche Nicht-Wisse bestätigen können? (nicht signierter Beitrag von 194.39.218.10 (Diskussion) 07:44, 19. Feb. 2016 (CET))[Beantworten]

--ewerybody (Diskussion) 15:11, 18. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

  • Der Standard: [1]
Sollte man im Artikel auch mal erwähnen. --2001:16B8:2C44:2300:85CD:5A1F:2B21:24E4 20:15, 24. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
ZDF Magazin Royale. [2] --ZemanZorg (Diskussion) 07:33, 8. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Artikel von Sascha Lobo[Quelltext bearbeiten]

Ich bitte hier um eine Begründung warum der Artikel von Sascha Lobo[3] zum aktuellen Geschehen rund um die Aktivitäten des NeoMagazins nicht verwendet werden sollte. Hier handelt es sich um eine gemäß WP:Q zulässige Quelle. Es ist sogar gemäß WP:NPOV geboten diesen zu zitieren, da der Artikel sonst in Schieflage gerät. -- Neudabei (Diskussion) 21:19, 13. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

+1. Finde ich auch passend.--Tohma (Diskussion) 21:26, 13. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Die Begründung habe ich dir bereits gegeben und WP:Q sagt in keiner Weise aus, dass Meinungsbeiträge von Einzelpersonen zulässige Quellen wären, grade weil du diesen Umstand nicht einmal explizt herausstellst. Ansonsten nenne den konkreten Punkt in der Richtlinie und nenne diese nicht wieder nur im Allgemeinen, um dir ein Argument zu konstruieren. Der Artikel gerät nicht in Schieflage, da der Großteil der aktuellen Berichterstattung samt faktischer Sachlage nunmal eher "gegen" Arne Schönbohm sprechen. Ansonsten gibt es auch andere Artikel die sein Verhalten relativieren, allerdings handelt es sich dabei wenigstens um ausdifferenzierte journalistische Beiträge und nicht um Kolumnen. Diese hättest du dann einfügen müssen. Dein scheinbares "Streben" nach einem Ausgleich der Darstellung ist generell fragwürdig. Wenn es im Welt- oder Politikgeschehen problematische Faktenlagen für Personen oder Organisationen gibt, dann müssen diese nicht "ausgeglichen" werden, sofern das Gesamtbild dies nicht hergibt. Das würde ansonsten zu einem Zerrbild führen und ich hoffe nicht, dass das dein Ziel ist. --Bildersindtoll (Diskussion) 21:47, 13. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht auch einmal den Artikel auf Zeit Online beachten. Arne Schönbohm: Ein dubioser Verein
Sascha Lobos Kommentar ist kein journalistischer recherchierter Beitrag, sondern eine den Skandal klein redende Meinungsäußerung, also als Beleg für den Artikel nicht geeignet. --ZemanZorg (Diskussion) 21:54, 13. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Nach welchen Gesichtpunkten möchtest du hier entscheiden, was eine "klein redende Meinungsäußerung" ist und was ein valider Beitrag? Der Kommentar von Lobo wurde durch den Spiegel veröffentlicht und redaktionell geprüft. Damit ist es auch legitim den Beitrag Lobos hier zu verwenden, insbesondere dann, wenn Lobos Meinung auch klar als solche gekennzeichnet ist. -- Neudabei (Diskussion) 21:58, 13. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Aslo, ich denke entweder wir nehmen die ganze Kause NeoMagazin aus dem Artikel - oder wir nutzen im Sinne von WP:NPOV auch den Standpunkt von Sascha Lobo. Entweder Satire + Kommentare oder weder Satire + Kommentare. Eine einseitige Darstellung geht jedenfalls nicht. -- Neudabei (Diskussion) 16:42, 14. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht sollten wir auch mal tagesschau.de (Vorwürfe gegen BSI-Präsident: Sind Schönbohms Tage gezählt?, 13. Oktober 2022) berücksichtigen anstatt des unsäglichen Verharmlosers Sascha Lobo, der schon kürzlich in Bezug auf Prostitution negativ aufgefallen ist. [4][5] --ZemanZorg (Diskussion) 17:03, 14. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Ok. Es wird sehr deutlich, dass du ein Problem mit Lobo hast. Kann ich nachvollziehen. Genaus kann ich nachvollziehen, dass andere ein Problem mit Böhmermann haben. In solchen Situationen kann es schnell passieren, dass man mit WP:NPOV in Konflikt gerät. Es hilft nur eins: Beide Seiten darstellen. Der Leser kann selbst entscheiden. Wir sind hier keine Schiedsrichter, sondern tragen Wissen zusammen. -- Neudabei (Diskussion) 17:11, 14. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet mit Bezug zum Spiegel. Also füge ich den Abschnitt wieder ein. Ansonsten wäre der Artikel nicht neutral. -- Neudabei (Diskussion) 21:48, 14. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Unsachliche Auseinandersetzung mittels parteiischer Kommentare wird nicht dadurch wahr, dass sie wiederholt wird. Der Artikel der Süddeutschen Zeitung ist hjintert einer Bezahlschranke, also für normale Menschen bis auf Schlagzeile und einen Satz gar nicht einsehbar. Außerdem entkräftet der Rant gegen Böhmermann nicht die Vorwürfe gegen den Lobbyisten Arne Schönbohm, der den Lobby-Verein, zu dem er Kontakt hat, selbst gegründet hat. Kontraste hat darüber berichtet. Sind Schönbohms Tage gezählt?--ZemanZorg (Diskussion) 01:31, 15. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Markus Beckedahl von netzpolitik.org ist wohl kompetenter als Sascha Lobo zu diesem Thema und hatte nichts an Böhmermanns Recherchen auszusetzen. phoenix: Markus Beckedahl zur Abberufung von Arne Schönbohm nach Böhmermann-Enthüllung am 10.10.22 auf YouTube, 10. Oktober 2022. --ZemanZorg (Diskussion) 01:41, 15. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
ZeemanZorg, deine Argumentation widerspricht den Regeln der Wikipedia! WP:Q: Die Kostenpflichtigkeit einer Internetquelle ist kein Ausschlusskriterium für ihre Verwendung als Beleg. Außerdem bitte WP:NPOV beachten: Es ist dringend erforderlich alle zur Verfügung stehenden Standpunkte abzubilden - nicht nur diejenigen, die einem selbst gefallen. Was hindert dich daran, auch Beckedahl im Artikel zu zitieren, falls es der Sache dienlich ist? -- Neudabei (Diskussion) 15:23, 15. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
adm. entfernt per WP:WQ/WP:DISK --GardiniRC 💞 RM 18:58, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Die Drohung kannst du dir sparen, denn umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Aussagen sind belegt und es wurde bis dato kein Grund genannt warum, sie nicht in den Artikel sollten. Die Süddeutsche Zeitung bezieht sich auf den Spiegel und hier wird schlicht und einfach WP:Q und WP:NPOV genüge getan. -- Neudabei (Diskussion) 20:39, 16. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
adm. entfernt per WP:WQ/WP:DISK --GardiniRC 💞 RM 18:58, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Für NPOV sollte man mal die Belege aus der Lobbypedia berücksichtigen. [6] --ZemanZorg (Diskussion) 00:58, 17. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Die Vorwürfe gegen Böhmermanns Recherchen und das ZDF Magazin Royal sind offensichtlich unberechtigt. Sie entkräften keines der Rechercheergebnisse.
Der Artikel der Süddeutschen Zeitung liegt außerdem hinter einer Paywall, einsehbar ist nur „Nach einem Bericht des ZDF-Unterhalters bangt der oberste Cyberverteidiger Deutschlands um seinen Job. Zu Recht? Zu den Risiken von Enthüllungsmethoden.“ und wurde von anderen Medien nicht aufgegriffen. --ZemanZorg (Diskussion) 19:37, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Offensichtlich ist hier gar nichts. Gemäß WP:Q ist eine Paywall kein Hinderungsgrund. Guter Journalismus sollte einem etwas Wert sein. -- Neudabei (Diskussion) 20:52, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Lobos Motivation für die unsachlich Kritik an Böhmermann BSI-Präsident Arne Schönbohm: Der herbeigeböhmermannte Skandal steht am Ende des Meinungsartikels: „Er ist zum Beispiel zum Ärger des Bundesinnenministeriums gegen die Ausnutzung von IT-Schwachstellen für Überwachung und Staats-Hacker, und stattdessen wie die meisten Fachleute für die Beseitigung bekannter Softwarefehler. Er hat sich mehrfach gegen staatliche Software-Hintertüren für Spähzwecke ausgesprochen. Er ist mit anderen Worten dem Innenministerium ein Dorn im Überwachungsauge.“ „Mit der möglichen Folge, dass durch das nach bisherigen Erkenntnissen stark übertriebene Skandalgebaren des »ZDF Magazin Royale« früher oder später ein Überwachungsfreund an die Spitze des BSI gesetzt werden dürfte. Danke, Böhmi.“
Wirkliche Fehler kann er ihm nicht nachweisen. In der Sendung wurde nichts Falsches behauptet. Wahrscheinlich hast du die Sendung jedoch gar nicht gesehen, weil du nicht einmal weißt, dass die Sendung wegen Senderwechsel von ZDFNeo zum ZDF schon seit 3 Jahren ZDF Magazin Royal heißt und nicht mehr Neo Magazin Royal, und verlässt dich auf Lobo. Die Twitter-Serie [7] war auch kein Abrücken von den eigenen Recherchen, sondern Kritik am Bundesinnenministerium, das seit 2015 über Schönbohms Aktivitäten bezüglich des dubiosen Vereins informiert war und auch 2022 über die weiterhin bestehende Verbindung Schönbohms zum Verein Bescheid wusste, weil es den Vortrag genehmigt hatte. Am Schluss folgt: „Für die Ampel wird es schwierig sein, die ganze Verantwortung auf die CDU zu schieben, die damals Arne Schönbohm zum BSI-Chef gemacht hat.“, weil auch aktive Politiker der Ampel Veranstaltungen des Vereins besucht haben.
Die unsachliche Kritik der Süddeutschen Zeitung: „„Überhitzungserscheinungen“ bei Böhmermanns Vorgehen und sprach von einem „Ein-Mann-Shitstorm“. Böhmermann wolle Aufmerksamkeit und Reichweite generieren, „damit andere sich die Mühe machen, nach dem Feuer zu suchen und darüber akribisch“ zu berichten. hat mit der Person Arne Schönbohm gar nichts zu tun, sondern richtet sich nur gegen Böhmermann,“ weist jedoch auch keinerlei Fehler seiner Recherchen nach. Gefragt wäre Richtigstellung von unwahren Behauptungen in Böhmermanns Recherchen, damit sie im Personenartikel erwähnt werden können, und keine bloße Kritik an Böhmermann und das von ihm moderierte ZDF Magazin Royal. Im Artikel steht derzeit nämlich keine falsche Behauptung zu Schönbohm. Alle Angaben im Artikel sind korrekt.
Die Kritik an Böhmermann bezieht sich auf die angebliche Skandalisierung von nach Ansicht der Böhmermann-Kritiker harmloser Vorgänge.
Früher wurde Überbringer schlechter Nachrichten übrigens getötet: „Die Überbringer schlechter Nachrichten zu töten war generell eine Zeit lang recht beliebt. Entsprechende Berichte finden sich in der griechischen Antike und auch der Aztekenherrscher Montezuma soll, als ihm das Nahen des Spaniers Cortez gemeldet wurde, die Hinrichtung der Boten angeordnet haben.“ (Die Gewissensfrage, Süddeutsche Zeitung) --ZemanZorg (Diskussion) 21:27, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Dein Ansatz ist falsch! Wir machen hier keine Quellenkritik, sondern tragen zusammen. Es liegt nicht an uns, die Quellen zu bewerten, wir machen hier keinen Journalismus. Sicherlich ist die Süddeutsche und der Spiegel gemäß WP:Q reputabel. Daher gehören auch diese Stimmen gemäß WP:NPOV zur Wahrung der Neutralität in den Artikel. WP:NPOV: Im besten Fall sind alle bekannten Standpunkte zu erwähnen, die von relevanten gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen sowie von den maßgeblichen Wissenschaftlern eines Fachgebiets aktuell vertreten werden. Bitte beherzigen.-- Neudabei (Diskussion) 21:54, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Natürlich muuss man für die Auswahl der Quellen diese bewerten. Meinungsartikel sind anders einzustufen als Reportagen. Dem Beleg entnehmen kann man zumindest, dass Schönbohm beim Innenministerium angeeckt ist, weil er „gegen die Ausnutzung von IT-Schwachstellen für Überwachung und Staats-Hacker, und stattdessen wie die meisten Fachleute für die Beseitigung bekannter Softwarefehler“ war und „sich mehrfach gegen staatliche Software-Hintertüren für Spähzwecke ausgesprochen“ hat. Das ist für den Artikel verwertbar. Die Einschätzung, dass Böhmermann etwas aufgedeckt hat, das er übermäßig skandalisiert hat, die Sascha Lobo und die Süddeutsche Zeitung vertreten, ist noch nicht endgültig bestätigt, weil das Disziplinverfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem sollten Belege vor allem die Person selbst betreffen und nicht Leute, die über sie berichten. Sonst macht sich die Wikipedia nämlich die Bewertung eines Beleges durch andere Journalisten zu eigen. Der Leser des Artikels kommt zur Schlussfolgerung: Sascha Lobo und die Süddeutsche Zeitung finden, dass Böhmermanns Recherchen und seine Sendung ZDF Magazin Royal nichts taugen. Also kann sind die Vorwürfen gegen Schönbohm nichts dran sein und sie sind haltlos. --ZemanZorg (Diskussion) 11:25, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Was hier versucht wird, ist, die Vorwürfe gegen Schönbohm im Artikel zu bewerten, indem wertende Stimmen zu den Kritikern hereingenommen werden. Das ist nicht gerechtfertigt. Wir haben hier nicht zu prüfen, ob die Vorwürfe gegen Schönbohm gerechtfertigt sind. Möglicherweise sind sie es, möglicherweise nicht. Die Quellenlage erlaubt dazu keine Aussage. Abfolge bisher: Böhmermann kritisiert, mit Angabe seiner Gründe. Schönbohm darf als Reaktion darauf seine Amtsgeschäfte nicht weiterführen, heisst es. Er ist, Stand heute, Präsident des Amts (https://www.bsi.bund.de/DE/Das-BSI/Organisation-und-Aufbau/Leitung/leitung_node.html). Mehr wissen wir nicht. Wer jetzt alles seine Meinung pro und kontra Schönbohm, pro und kontra Böhmermann, namentlich in der Öffentlichkeit kundtut, ist für den Artikel per se uninteressant. Tatsache ist und ist nur: Es wurden Vorwürfe erhoben. Diese gehören referiert und nicht bewertet.--Meloe (Diskussion) 09:43, 26. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Leider wird hier im Artikel massiv gewertet, aus welchen Gründen auch immer. --Charkow (Diskussion) 01:31, 18. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Kritik an Kritikern[Quelltext bearbeiten]

Das betrifft nicht nur Sascha Lobo im Spiegel, der Schönbohm wohl gewogen ist da er Widerstand gegen Aufrechterhaltung von Software-Hintertüren für "Staatshacker" leistete. Laut Business Insider ist Protelion/Infotecs erst nachdem Schönbohm aus dem Lobbyverein ausstieg und BSI-Chef wurde dem Verein beigetreten, im Juni 2020 (so business insider). Außerdem steht da dass ersich seinen Auftritt bei der Festveranstaltung seines ehemaligen Vereins vom Innenministerium hat genehmigen lassen (und der FDP Politiker Manuel Höferlin hatte die Schirmherrschaft). Nach derselben Quelle hatten auch hochrangige Vertreter (der zuständige Abteilungsleiter) des Innenministeriums Kontakte zu dem Verein bzw. nahmen an dessen Veranstaltung teil (2019). Und das BSI hat Protelion ein Zertifikat verweigert, die Lobbyarbeit hatte also jedenfalls dabei nichts genützt. Laut business insider will Innenministerin Nancy Faeser in erster Linie ein unliebsames CDU-Relikt in ihrem Bereich loswerden.--Claude J (Diskussion) 18:49, 14. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Fachlich gibt es schon Kritik an der mangelnder Qualifikation Arne Schönbohm seit seiner Ernennung. Thomas de Maizière hat einfach den Sohn seines CUD-Parteifreundes Jörg Schönbohm ausgesucht, also war das Klüngel. [8] --ZemanZorg (Diskussion) 12:28, 15. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Entfernter Abschnitt aus dem Artikel[Quelltext bearbeiten]

Am 11. Oktober 2022 veröffentlichte das ZDF Magazin Royale weitere Informationen zu ihrer Recherche via Twitter, die unter anderem belegen, dass Arne Schönbohm im Jahr 2019 in direktem Kontakt mit Ilijana Vavan, der damaligen Europa-Chefin von Kaspersky stand, welche wiederum ebenfalls Verbindungen zum FSB haben soll.[1][2]

  1. Twitter-Veröffentlichung des "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V." - Arne Schönbohm bei einem „Stammtisch“ vom 15. Februar 2019 – mit Ilijana Vavan, der damaligen Europa-Chefin von Kaspersky. In: Twitter. ZDF Magazin Royale, 15. Februar 2019, abgerufen am 12. Oktober 2022.
  2. Hakan Tanriverdi: Spionage aus Russland: FBI warnt vor Kaspersky. In: Süddeutsche Zeitung. 25. August 2017, abgerufen am 12. Oktober 2022.

Den Abschnitt habe ich aus dem Artikel genommen. In dem Tweet des BSI (!) lese ich nichts von Kontakten zu Kaspersky. Die zweite Quelle ist von 2017 und kann daher nicht in Bezug zu den aktuellen Vorwürfen gebracht werden. Wenn es in der Quelle einen Bezug zu Schönbohm gibt, muss das an anderer Stelle in den Artikel. -- Neudabei (Diskussion) 22:34, 14. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Hier gilt ebenso, dass du, Neudabei, nicht einfach >vorhandene< Inhalte entfernst und auf der Diskussionsseite einfach mal nonchalant "darüber" in Kenntnis setzt. Ganz abgesehen davon, dass deine "Argurmente" völlig ins Leere laufen. Ansonsten gilt selbiges wie bereits oben geschrieben. Absolut krudes User-Verhalten. --Bildersindtoll (Diskussion) 18:57, 16. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Die Argumente für die Entfernung habe ich genannt. In dem Tweet des BSIs steht nichts von Kontaken zu Kaspersky und die andere Quelle datiert weit vor den aktuellen Ereignissen. Wenn du dich nicht mit Argumenten auseinandersetzen möchtest, kannst du dir deine Beiträge auf der Disk. gleich sparen. -- Neudabei (Diskussion) 20:42, 16. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Das ist kein Artikel über Böhmermann und das ZDF Magazin Royal. Begründete Kritik daran gehört in diese Artikel. Whitewashing des Artikels über Arne Schönbohm sollte unterbleiben. adm. entfernt per WP:WQ/WP:DISK --GardiniRC 💞 RM 18:56, 18. Okt. 2022 (CEST) --ZemanZorg (Diskussion) 15:02, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
So wird das nichts. Bitte auf die Argumente eingehen. Wiederholung: Den Abschnitt habe ich aus dem Artikel genommen. In dem Tweet des BSI (!) lese ich nichts von Kontakten zu Kaspersky. Die zweite Quelle ist von 2017 und kann daher nicht in Bezug zu den aktuellen Vorwürfen gebracht werden. -- Neudabei (Diskussion) 20:48, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Schneller als die Realität[Quelltext bearbeiten]

Wie kann es sein das hier am 18.10.2022 vom ehemaligen BSI-Chef geschrieben wird und dazu ein Artikel aus dem Spiegel vom 19.10.2022 zitiert wird? Dieser Wikipedia-Artikel ist vermeintlich aktueller als die News Ticker der großen Zeitungen, in Wahrheit aber nur extrem schlecht recherchiert. Insbesondere weil ehemalig erst geschrieben werden sollte wenn der Arbeitsvertrag aufgelöst ist und nicht schon wenn der politische Wille diesen aufzulösen artikuliert wurde. --178.4.122.155 14:45, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Es wurde nur ein falsches Datum verwendet. https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/innenministerium-stellt-bsi-praesident-arne-schoenbohm-frei-a-9e862085-9814-4811-8350-a84f36ce847d --ZemanZorg (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von ZemanZorg (Diskussion | Beiträge) 14:55, 18. Okt. 2022 (CEST))[Beantworten]

Kritik von Anke Domscheit-Berg[Quelltext bearbeiten]

Domscheit-Berg sagte dazu: "Schönbohm kam ins Amt als Lobbyist und hat auch in seiner Amtszeit an der Spitze des BSI stets einen unverhältnismäßigen Schwerpunkt auf diese Art Tätigkeit gelegt und dabei wichtige Aufgaben des Organisationsaufbaus vernachlässigt." [9] --ZemanZorg (Diskussion) 18:33, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Valide Quelle. Kann gerne aufgenommen werden. Nur halt bitte nicht einseitig auswerten. Domscheit-Bergs Stimme hat aber definitiv gewicht, da die Frau vom Fach ist. -- Neudabei (Diskussion) 20:50, 18. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Noch interessanter ist der Kommentar von Jürgen Schmidt, da der Mann auch vom Fach ist und einen anderen Aspekt aufzeigt. --188.96.13.189 17:22, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Jürgen Schmidt stößt ins gleiche Horn wie Sascha Lobo. --ZemanZorg (Diskussion) 18:48, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Verfassungsschutz-Überwachung des Vorsitzenden des Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V. Hans-Wilhelm Dünn[Quelltext bearbeiten]

"Die Verfassungsschützer warnten nämlich nicht nur Infotecs-Kunden, sie überwachten auch den Vorsitzenden des Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V., Hans-Wilhelm Dünn. Nach SPIEGEL-Informationen kam es zu einer Telekommunikationsüberwachung. Dabei wurden auch Gespräche mit Schönbohm abgehört." aus https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bsi-weist-berichte-ueber-missachtete-bedenken-zurueck-a-da495aa0-817c-4959-9b9e-8f9a9b6eeda1 --Charkow (Diskussion) 02:18, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Freigestellt[Quelltext bearbeiten]

Freigestellt ist imho. kein Beamtenrechtlicher Begriff. Der Begriff suggeriert m.M.n., dass Herr Schönbohm nicht mehr Inhaber der Stelle ist - dies ist aber unklar. --217.84.230.161 16:59, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Freistellung bedeutet, dass man weiterhin sein Gehalt bekommt, aber nicht mehr seiner Tätigkeit nachgehen muss. Ein offizieller Nachfolger für Schönbohm wurde noch nicht ernannt. Als Beamter kann Schönbohm nicht entlassen, sondern nur versetzt werden, denn er ist kein politischer Beamter. --ZemanZorg (Diskussion) 17:08, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Disziplinverfahren ist wohl auch kein beamtenrechtlicher Begriff. --217.225.57.161 19:56, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Doch. Disziplinarverfahren gibt es nur für Staatsdiener wie Beamte, Soldaten und Richter. Das Bundesdisziplinargesetz regelt das. --ZemanZorg (Diskussion) 20:18, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Schönbohm ist nicht freigestellt, sondern abberufen. Dienstgeschäfte wurden ihm von Frau Bundesministerin Faeser explizit untersagt; m.M.n. sollte das im Artikel auch so ganz klar gesagt werden. Siehe auch ZDF --Ruhrgur📣💻​ 21:02, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Na, dann. Die Abberufung von BSI-Chef Schönbohm ist zweifelhaft --ZemanZorg (Diskussion) 21:08, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Disziplinarverfahren, darum ging es mir. --217.225.57.161 21:48, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Gemäß Welt hat das Innenministerium am 18. Oktober 2022 bekanntgegeben, dass es Schönbohm mit sofortiger Wirkung die Ausübung des Präsidentenamtes beim BSI untersagte. Das Verbot der Amtsführung hält laut Gesetz maximal drei Monate, danach müsste Faeser Schönbohm wieder arbeiten lassen, so sie keine Beweise für ein Dienstvergehen liefert. Schönbohm selbst hat bereits einen Tag vorher per Mail die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst beantragt, um sich von dem Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten. Die Causa Schönbohm bleibt also spannend. --193.17.236.1 09:56, 21. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Haben Sie Belege für "hält laut Gesetz maximal drei Monate"? --Charkow (Diskussion) 01:38, 22. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
§ 66 - Bundesbeamtengesetz (BBG): „Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde kann einer Beamtin oder einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten. 2Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist.“ --ZemanZorg (Diskussion) 01:57, 22. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Das passt hier doch nicht, das Disziplinarverfahren ist doch schon eingeleitet - und ob er das (auch?) selbst beantragt hat, spielt doch keine Rolle. Es gibt somit keinen Grund mehr, dass das Verbot erlöschen kann.
Ihre Kommentierung scheint mir einseitig im Sinne eines Herunterspielens zu sein - warten wir es doch ab, die Zeit geht womöglich über vieles hinweg. --Charkow (Diskussion) 02:07, 22. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Laut Medien läuft das Disziplinarverfahren noch nicht. Das kann nur der Dienstherr einleiten und nicht Schönbohm selbst. --ZemanZorg (Diskussion) 02:21, 22. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]


Wenn die oben zitierte Darstellung in der WELT stimmt, wonach Schönbohm lediglich vorübergehend die Amtsausübung untersagt wurde, dann ist Schönbohn noch Präsident der Behörde. Die Behörde selbst gibt dies auf ihrer Homepage auch selbst so an. Der Artikel ist demnach zu ändern, ich übernehme das. Gert Lauken (Diskussion) 19:06, 24. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Hier wird alles schön erklärt. Gert Lauken (Diskussion) 19:23, 24. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Das war vorschnell. Faeser will ihn loswerden und hat ihn deshalb freigestellt. Beamtenrechtlich kann man ihn die Ausübung der Position nur drei Monate verbieten und wenn man ihn bis dahin keine disziplinaren Verfehlungen nachweisen kann, ist er wieder im Amt, da er kein politischer Beamter ist. Aber zu sagen, er wurde von vornherein für drei Monate befristet freigestellt, stimmt nicht. --Berlinschneid (Diskussion) 10:20, 25. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Jaa, das war "vorschnell", das will ich hören, Benutzer:Berlinschneid, nachdem hier tagelang stand, er sei bereits am 18.10.2022 entlassen worden!!! Warum hattest Du, Benutzer:Berlinschneid, nicht eigentlich den Schneid, dass selbst richtig darzustellen? Battis schreibt im Verfassungsblog zum Ganzen:
Wird der Beamte nach der Anordnung des Zwangsurlaubs nicht disziplinarrechtlich belangt, so muss der Beamte spätestens nach Ablauf von drei Monaten weiter in seinem bisherigen Amt beschäftigt werden oder innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums auf einen gleichwertigen anderen Dienstposten umgesetzt oder versetzt werden.
Die Beurlaubung gilt also tatsächlich drei Monate, wenn nicht vor Ablauf der Frist eine andere (disziplinarische) Maßnahme ergriffen wird.
Macht mal Euren Käse in WP schön allein, man hat echt keine Lust mehr! Steht hier eben tagelang falsches Zeug. Gert Lauken (Diskussion) 18:25, 25. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Oh wow, wollte Dir echt nicht zu nahe treten. Das ist doch die Diskussion dazu, da bitte nicht gleich so empfindlich reagieren. Wollte Dir nicht weh tun, tut mir leid! Du hast juristisch gesehen natürlich vollkommen recht. Aber Faeser ist in erster Linie Politikerin und nicht Juristin. Politisch will sie ihn nicht mehr im Amt sehn, auch wenn sie weiß, dass es juristisch schwierig wird. Den Artikel rein aus der juristischen Brille darzustellen, würde den Leser ein falsches Bild von den Vorgang geben. Deshalb meine Korrekturen. Die juristische Sicht habe ich ja klar mit Quelle ergänzt. Ich will Dich echt nicht vergraulen, versuche nur darüber zu diskutieren. --Berlinschneid (Diskussion) 21:46, 25. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Schönes Beispiel, warum aktuelle Ereignisse mit komplexen Zusammenhängen nicht in eine Enzyklopädie gehören[Quelltext bearbeiten]

In anderen Artikeln von golem und Heise (https://www.golem.de/news/bsi-eilantrag-von-schoenbohm-gegen-freistellung-2211-169491.html, https://www.heise.de/hintergrund/Affaere-um-Infotecs-und-das-BSI-Faesers-fehlende-Antworten-7317300.html) lesen sich die Zusammenhänge deutlich anders als in diesem Artikel. Mehr oder weniger ist alles Spekulation und wenn die Geheimdienste die Finger im Spiel haben wird es sehr wage. Nun könnte ich hier ein Edit-War starten, aber dazu habe ich keine Lust. Macht ihr mal. Wichtiger wäre es Regeln zu schaffen, dass unsichere aktuelle Informationen nicht in einen Artikel gehören oder zumindest gekennzeichnet werden müssten. Jetzt ist der Wiki Artikel nur mit Teilaspekten gespickt ohne ein Gesamtbild zu zeigen. Für mich völlig wertlos, für andere bestimmt ein tolles Gefühl ihren "Cyberclown" zu beschreiben. --Proofy (Diskussion) 16:28, 4. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Etwas albern ist dieser Link hier beim Personenartikel, den es aber im BSI Artikel nicht gibt. --Charkow (Diskussion) 01:45, 2. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht kann ein Jurist klären, ob die Klage noch anhängig oder durch die Versetzung zum BaKöV zum 1.1.2023 inzwischen obsolet ist? --Charkow (Diskussion) 01:47, 2. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

kann oder will niemand --Charkow (Diskussion) 01:29, 18. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Falsche Quellenwiedergabe: Disziplinarverfahren[Quelltext bearbeiten]

Die Quellen 11-13 werden hier falsch wiedergegeben. Der Inhalt der Vorwürfe wurde nicht behandelt, sondern nur mitgeteilt, dass keine Anhaltspunkte zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorliegen sollen. Dieses Dokument ist auch abseits von Business Insider nicht bestätigt, andere Dokumente gibt es nicht. Das BMI hat keine gesicherten eigenen Mitteilungen gemacht, sondern eine Aussage abgelehnt (s. Spiegel).


Hier zur Schlussfolgerung zu kommen, dass die Vorwürfe unbegründet waren, ist eine Wertung ohne erkennbare Stütze.


Wenn hier schon BI als einzige Quelle für die scheinbar abschließende Wertung der BSI-Affäre genutzt werden soll (fragwürdig angesichts der Quellenlage), muss Formulierung quellengetreu geändert werden: "Die sechsmonatigen behördeninternen Voruntersuchungen hätten keine Anhaltspunkte gebracht, die die Einleitung eines Disziplinarverfahren rechtfertigen würden."


Dies hat angesichts von Desinformationskampagnen und der potenziell zentralen Bedeutung der Affäre für die deutsche IT-Sicherheit auch besondere Wichtigkeit.


--Florst (Diskussion) 16:33, 6. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Lektüre des Artikels würde helfen. Selbst der mit kaiserlich-deutschnationalem Vokabular bewaffnete Sascha Lobo, der bei der Verfolgung echter wie vermeintlicher Rußlandfreunde wahrlich nicht zimperlich ist, hat die gesamte Affäre im Nachhinein als persönliches Phantasieprodukt von Böhmermann bezeichnet. --2003:DA:CF39:B859:AD93:DA9E:C59E:9A89 02:15, 31. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]