Diskussion:Artikel 301 (türkisches Strafgesetzbuch)

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Weiterhin Verletzung von Meinungsfreiheit durch 301 NACH Gesetzesänderung 2008[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erweckt im jetzigen Zustand etwas den Eindruck, als wäre die Kritik seit der Gesetzesänderung von April 2008 (u.a. Klausel zur ausdrücklichen Ermächtigung des Justizministers) verstummt und alles in Butter. Das dem nicht so ist, kann man in juristischen Artikeln, beim Europarat und Europäischer Kommission und Europäischem Parlament nachlesen:

  • The 2008 amendment has not solved the controversial elements of the article. It remains cloudy not only because of the ambiguity of the meanings of the values and state bodies protected by the article, but also by the meaning of “denigration.” How “denigration” is interpreted by Turkish Courts is of vital importance for the enjoyment of freedom of expression, as the condition of approval of the Minister of Justice is not always a reliable guarantee because of the political character of the article. The interpretation of the article as a whole in favor of liberties would also confute the idea that the 2008 changes on the article are only cosmetic. (The Brand New Version of Article 301 of Turkish Penal Code and the Future of Freedom of Expression Cases in Turkey By Bülent Algan, GERMAN LAW JOURNAL Vol. 09 No. 12/2008)
  • The author of a report on media freedom for the Parliamentary Assembly of the Council of Europe (PACE) in Strasbourg has warned that Turkey is in violation of Article 10 of the European Convention on Human Rights and as such the European Court of Human Rights may impose sanctions on Turkey for its notorious Article 301, which restricts freedom of expression for members of the media. (...) “The report is unequivocal about Article 301. It says Article 301 violates Article 10 of the European convention. If a case was started, that opinion, which is the view of PACE, can be tested in the court of law.” The report said “the Assembly welcomes amendments made to Article 301 of the Turkish Penal Code [TCK] but deplores the fact that Turkey has not abolished Article 301. Criminal charges have been brought against many journalists under the slightly revised Article 301, which still violates Article 10 of the European Convention on Human Rights.” (Turkey in hot water with Council of Europe over Article 301 01 February 2010, Monday / ABDULLAH BOZKURT)
  • Beispiel Karikaturist Michael Dickinson: On 25 September 2008, he was acquitted of any crime, the judge ruling that although there were "some insulting elements" in his collage, it fell "within the limits of criticism".(...) In June 2009, Dickinson fled Turkey for his native country, Britain, after learning that his acquittal had been overturned. Unable to find work, he returned to Istanbul soon after. In January 2010, a Turkish court convicted Dickinson of mocking the Turkish prime minister and levied a fine. The court suspended the fine, on the condition that Dickinson does not produce similar art for the next five years. 'It's censorship. It's a threat. It's punishing people who are expressing their opinion,' Dickinson told dpa, the day after the verdict was handed down. (...) A local court initially acquitted Dickinson in 2008, but a state prosecutor asked that the case be reopened. (Fined British artist accuses Turkey of censorship Mar 10, 2010)
  • Europäische Kommission und Europäisches Parlament stellten im Fortschrittsbericht Türkei 2010 fest, dass Artikel 301 TCK weiterhin die Meinungsfreiheit in der Türkei verletzt: Das Europäische Parlament (...) 10. bedauert, dass einige Rechtsvorschriften wie etwa Artikel 301 (...) – sowie Erklärungen der Regierung und Maßnahmen von Staatsanwälten – die freie Meinungsäußerung weiterhin einschränken; wiederholt seine frühere, an die Regierung gerichtete Forderung, die Überprüfung des Rechtsrahmens für die Meinungsfreiheit abzuschließen und ihn unverzüglich in Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu bringen; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die türkische Regierung klare Leitlinien für Staatsanwälte in Bezug auf Gesetze erlassen muss, die häufig zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung herangezogen werden (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2011 zum Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei)

Sollte man vielleicht mal nachtragen? --Atlasowa 17:53, 5. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

die kritik von Işıl Karakaş aus dem jahr 2008 habe ich mit beleg eingebaut ("kritisiert den „Türkentum“-Artikel 301 und setzt sich für seine Entschärfung ein") Ayse Isil Karakas, türkische Richterin: „Daran sollte sich die Türkei gewöhnen“, die nachträgliche verurteilung des nobelpreisträgers Orhan Pamuk im märz 2011 ebenso, beleg:Die Meinungsfreiheit lässt auf sich warten. was schlägst du an konkreten erweiterungen vor? --Fröhlicher Türke 18:12, 5. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
entschließung des europ. parlaments u.d. europ. kommission von märz 2011 habe ich verkürzt in den absatz 4 internationaler vergleich und kritik eingearbeitet, da es die internationale kritik an der türk. rechtspraxis auf den punkt bringt. der artikel 301, seine anwendung u. die unterdrückung von kritischen journalisten, siehe die verhaftung von Ahmet Şık (grund: Şıks kritik in einem buch an der unterwanderung von justiz u. behörden durch die bewegung Fethullah Gülen) im märz 2011, ist ein beitrittshemmnis für den eu-beitritt der türkei.--Fröhlicher Türke 19:00, 5. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Hallo Fröhlicher Türke, ich habe deine Einfügungen zu Işıl Karakaş und Pamuks Verurteilung gesehen und fand die auch gut. Das Problem ist, das der WP-Artikel insgesamt zu chaotisch ist, weil man kaum noch erkennen kann was sich worauf bezieht (chronologisch!). Ich denke es wäre nötig, (1) die Einleitung um einen erklärenden Satz zu ergänzen (dass der 301 überhaupt umstritten ist und wieso und welcher) und (2) die verschiedenen Fassungen des 301 von 2005 und 2008 als (deutschen) Wortlaut in Synopse darzustellen (Tabelle?). Und (3) den Artikel irgendwie so zu gliedern, daß der chronologische Ablauf mit Art. 159, Art. 301 von 2005, der Gesetzesreform 2008 und der weiterhin bleibenden Kritik nachvollziehbar bleibt. Elif Safak und Pamuk tauchen übrigens jetzt an zwei verschiedenen Stellen im WP-Artikel auf, das könnte man zusammenschieben. Deine Zusammenfassung von meinen obigen Quellen finde ich ganz gut, nur wird m.E. immernoch nicht richtig deutlich, dass sich das auf die Fassung von 2008 bezieht. Ich versuche mich mal an Punkt (2). Hast Du einen Textvorschlag für die Einleitung (1)? Grüsse --Atlasowa 14:00, 6. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Deutscher Paragraph StGB 90a, "Verunglimpfung des Deutschen Staates und seiner Symbole" völlig unerwähnt![Quelltext bearbeiten]

Unten bei "Vergleich" sollte der Deutsche Paragraph erwähnt werden:

http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html

Dieser droht für die Beleidigung bzw. "verunglimpfung" des Deutschen Staates, der Flagge, der Hymne etc. mit bis zu 5 Jahren Knast. Wenn ich meime eigene Flagge im Video vebrenne, drauf uriniere etc., wenn ich einen fiesen (unbequeme Wahrheiten, hart und beleidigend vermittelt) Text auf die Dt. Hymne singe etc., alles mit Strafe bedroht.

Man erinnere sich an das aufmerksamkeitsgeile kläffen politischer Hinterbänkler als Raab als Reaktion auf "Sarah Connor" ihren Versprecher (brühen statt blühen) von "Einigkeit Hecht..." und noch irgendwas sang. Da gab es Forderungen nach strafrechtlicher Verfolgung. (nicht signierter Beitrag von 217.50.173.24 (Diskussion) 00:14, 6. Sep. 2015 (CEST))[Beantworten]