Diskussion:Außerbetriebliche Ausbildung

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Ablauf BaE (koop) ist - wie alle anderen Aussagen zu BaE - falsch dargestellt[Quelltext bearbeiten]

Wie die anderen Aussagen zum Ablauf einer BaE (kooperativ) und der Artikel insgesamt, ist auch diese Angabe falsch. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet den Eintritt in einen vom Bildungsträger zu akqurierenden Kooperationsbetrieb innerhalb der ersten sechs Wochen nach Zuweisung zu der (BaE-)Maßnahme. Im Vordergrund steht die Übernahme in eine betriebliche Ausbildung. (nicht signierter Beitrag von 46.115.175.136 (Diskussion) 00:11, 29. Sep. 2014 (CEST))[Beantworten]

Ich schlage vor, den Artikel zu löschen.[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist so nicht zu halten: Alle Details der BaE (kooperativ und integrativ) haben sich mit den steten Änderungen der über die regionalen Einkaufszentren der Bundesagentur für Arbeit ausgeschriebenen Produkte grundlegend geändert. So genügt der Artikel nicht nur den Anforderungen an einen Wiki-Artikel nicht, er verwirrt auch Personen, die sich über die aktuelle Sachlage informieren wollen.
Der Artikel kann nicht gerettet werden, es sei denn, er würde neu geschrieben. (nicht signierter Beitrag von 46.115.175.136 (Diskussion) 00:11, 29. Sep. 2014 (CEST))[Beantworten]

"Ablauf BaE (koop) ist - wie alle anderen Aussagen zu BaE - falsch dargestellt"[Quelltext bearbeiten]

"Alle Details der BaE (kooperativ und integrativ) haben sich mit den steten Änderungen der über die regionalen Einkaufszentren der Bundesagentur für Arbeit ausgeschriebenen Produkte grundlegend geändert." - Die Belege für die vorliegende Darstellung nennt der Artikel. Sämtliche Informationen können nach wie vor abgerufen werden. Welche Belege rechtfertigen die Forderung: "Ich schlage vor, den Artikel zu löschen"?--Dr. Uta Krukowska (Diskussion) 11:55, 4. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich schlage vor, den Artikel zu löschen ist keine Forderung, sondern ein Vorschlag.
Es kann sein, dass Betroffene Aufschluss über die derzeit vorfindliche Wirklichkeit erhoffen. Hier hilft nicht ein "Blitzlicht" aus 2009 und/oder Hamburg. Denkbar wäre ein historischer Teil (Exegese zu den jeweiligen Geschäftsanweisungen der BA) und ein aktueller Teil (mit mindestens den Veröffentlichungen beispielhafter Handouts der BA, beispielhafter Werbung der Jobcenter und beispielhafter Werbung der Bildungsträger im Querschnitt) und dem Hinweis auf das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und auf die Vergabepraxis (vertieft) der BA.
Ein Exkurs auf das System BA könnte darauf hinweisen, dass es nur sehr erschwert möglich ist, die aktuellen Ausschreibungen und Verdingungsunterlagen öffentlich einzusehen und dass sich die Definitionen, was BaE denn nun sei, widersprechen.
Ich denke (daher der Vorschlag), dass es einfacher nicht zu haben ist.
--46.115.163.232 18:23, 5. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Geschäftsanweisungen zur Lektüre[Quelltext bearbeiten]

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk5/~edisp/l6019022dstbai392763.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI392766 (nicht signierter Beitrag von 46.114.1.241 (Diskussion) 19:15, 16. Okt. 2014 (CEST))[Beantworten]