Diskussion:Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

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Eigentlich müsste hier mal stehen, was für eine unglaubliche Rennerei das ist, bevor man es nur beantragt hat.

Das man keinen einzigen Lehrgang schon beendet haben darf, weil der sonst nicht mehr gefördert wird und das man sich bei seiner Krankenkasse als Student freiwillig versichern muss, was man vorher erstmal beantragen muss und dann dauert es noch ca. 2 Monate wenn man Glück hat, bevor man wieder was, von einer Bewilligung des Bafög-Antrags, hört.

Man braucht eine Mietbescheinigung, wenn man älter ist als 25 Jahre muss man eine Bescheinigung von der Krankenkasse bringen, was aber erst den Zirkus vorraussetzte den ich oben schon beschrieben habe.

Man muss auf Anlage A den Antrag stellen, von jedem Lehrgang (Beim Meister mindestens 3 Stück) Formblatt B anfordern und seine kompletten Finanzen offenlegen.

Bei einer Infonummer den Ort erfragen wo das hin muss, ist in jedem Bundesland verschieden und am Infotelefon hat man es mit Damen zu tun, denen man evtl. jeden Wurm aus der Nase ziehen muss, ich habe dreimal angerufen und muss jetzt trotzdem den ADA-Schein selbst zahlen, weil ich ihn schon gemacht habe. Was einem garantiert Keine vorher sagt.

Und wenn man in der Zwischenzeit umzieht, muss man das sofort melden, auch Nebeneinkünfte sind anzugeben, wird alles abgezogen. Man muss beweisen das man der alleinige Rechnungsempfänger ist, bei Verstößen, gibt es richtig Ärger, weil man ja vom Staat die Zinsen bezahlt bekommt, ist also nachvollziehbar.

Wenn auch nur der kleinste Zettel fehlt, geht der Antrag nicht raus, bis alles da ist, was natürlich Zeit kostet.

Das würde die Seite hier ordentlich aufpeppen und man müsste nicht das ganze Amtsdeutsch lesen, in dem man nur die Hälfte rausliest.

Arbeitslose müssen sich in der Zeit des Lehrgangs beim Amt abmelden, da sie nicht verfügbar sind und danach wieder anmelden. Die Krankenkasse will eine Bescheinigung das man am Lehrgang teilnimmt, von wann bis wann, versteh sich.

Und wenn der Lehrgang in zwei verschidenen Jahren stattfindet, z.B. Herbst 2009 und Frühjahr 2010, dann muss man den Zirkus im nächsten Jahr für die andere Hälfte des Lehrgangs wieder beantragen, was wahrscheinlich, soweit bin ich noch nicht, bedeutet, alles nochmal von vorne!

Und alles was nicht unbedingt zum Lehrgang gehört, wird nicht bezahlt. Also jedwede Fernlehrgänge zur Auffrischung, forget it!

Ich dachte dass man das mal hier vorfinden könnte. (nicht signierter Beitrag von 89.48.4.37 (Diskussion | Beiträge) 20:12, 24. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Kann die Erfahrung 2017 bestätigen. Die Infos sind nur mit erhöhtem Einsatz zu bekommen. Es wirkt nicht so als bestände Interesse, dass viele Menschen die Förderung nutzen. --88.217.34.168 22:57, 21. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Meister-Bafög für Arbeitslose[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel sollte erwähnt werden, dass Arbeitslose keinen Anspruch auch Meister-Bafög für Vollzeit Maßnahmen haben, weil sie jederzeit vermittelt werden können und so keine Aussicht auf Abschluss besteht. Im bekannten Fall war der Vollzeit-Anteil auf 9 Wochen ausgelegt, was zur Ablehnung des Antrages führte. Da die Bearbeitung lange Zeit in Anspruch nimmt, wurde der Antrag nach Ablauf dieser 9 Wochen abgelehnt, weil man ja in der Vergangenheit hätte vermittelt werden können.

Heißt jetzt AufstiegsBaFöG[Quelltext bearbeiten]

Wäre gut, wenn jemand einen entsprechenden wWiterleitungslink anlegt. Im Moment ist der Artikel unter seinem offiziellen Namen nicht zu finden. Änderung war 2016.--88.217.34.168 23:00, 21. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]