Diskussion:Ausnahmegericht

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Es gibt jedoch Meinungen, dass deutsche Anwaltsgerichtshöfe und Richterdienstgerichte ebenfalls Ausnahmegerichte darstellen, ... - Diese rechtspolitischen Erwägungen sind unter dem Stichwort Ausnahmegericht fehl am Platz. Wenn das tatsächlich jemand so vertritt, ist es ein Amateur. Juristisch ist es Unsinn. Der Begriff Ausnahmegericht ist ein juristischer terminus technicus, der am Anfang des Artikels definiert ist. Danach sind Ausnahmegerichte nur ad hoc für bestimmte Einzelfälle gebildete Gerichte. Dienst- und Anwaltsgerichte sind also mit Sicherheit keine Ausnahmegerichte. Man kann sie als Sondergerichte bezeichnen. Über deren Sinn oder Unsinn kann man politisch streiten. Sie sind aber vom GG nicht verboten. Wer Dienst- und Anwaltsgerichte als "Ausnahmegerichte" bezeichnet, hat entweder keine Ahnung, oder er benutzt absichtlich einen falschen Begriff, um eine nicht bestehende Verfassungswidrigkeit zu insinuieren. Letzters wäre unlautere Agitation, die hier keinen Platz haben sollte. --Mw 19:59, 26. Aug 2004 (CEST) Gebe dir Recht aber Dienst- und Anwaltsgerichte als Sondergerichte zu bezeichnen ist falsch! Sondergerichte = Ausnahmegerichte. 95.115.42.56 18:41, 30. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 20:24, 21. Jan 2006 (CET)

Der Weblink wurde von mir gelöscht. Die Seite existiert nicht mehr und unter der Domain befindet sich ein Portal für Babybedarf. -- Novesia 15:03, 29. Sep 2006 (CEST)

"Ausnahmegerichtshof" im historischen Strafrecht Österreichs[Quelltext bearbeiten]

Ich bin beim Studium mehreren historischen Akten und Aufzeichnungen aus der österreichischen Strafrechtspflege der Kaiserzeit (z.B. hier: http://www.zeno.org/Kulturgeschichte/M/Friedl%C3%A4nder,+Hugo/Interessante+Kriminalprozesse/Massenm%C3%B6rder+Hugo+Schenk+und+Genossen+vor+einem+Wiener+Ausnahmegerichtshof) immer mal wieder auf den Begriff "Ausnahmegerichtshof" gestoßen. Es scheint sich hierbei keinesfalls um einen den Sondergerichten zur Zeit des Nationalsozialismus vergleichbaren Gerichtshof zu handeln, sondern eher um ein akzeptiertes - den Unterlagen nach durchaus auch rechtsstaatlich anerkanntes - Gericht. Weiß irgend jemand näheres darüber? MfG --OnlyMe 15:24, 11. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]