Diskussion:Bankkaufmann

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die bankausbildung gibts soweit ich weiß auch kürzer ... glaube inzwischen sogar innerhalb von 2 jahren!? wer weiß da was? --Sicherlich 00:48, 1. Jul 2004 (CEST) wääääähhhhh

Die Ausbildungsdauer ist in der Ausbildungsordnung zum jeweiligen Beruf festgelegt. Beim Bankkaufmann beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre. Sie kann allerdings verkürzt werden, wenn eine schulische Vorbildung vorliegt. Mit Abitur kann man den Beruf z. B. in zwei Jahren erlernen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Grüße --Assenmacher 14:55, 19. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Der Hinweis auf den Kaufmannsgehilfen ist meiner Meinung nach fehl am Platz, da er nicht mit der Ausbildung, sondern mit der Funktion im Unternehmen zutun hat. Ansonsten müsste der Hinweis zu allen kaufmännischen Ausbildungen und Studiengängen... --92.50.87.179 17:16, 5. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich habe vor einigen Monaten die Vergütung aufgeteilt in zwei Bereiche, zum einen die Vergütung bei Genossenschafts- und Privatbanken und zum anderen die Vergütung bei Sparkassen. Die Vergütung bei Genossenschafts- und Privatbanken unterscheidet sich meist nicht wesentlich voneinander, wohingegen jedoch die Vergütung der nach öffentlichen Tarifen gerichteten Sparkassen meist ca. 100 Euro brutto unter dem vergleichbaren Lohnbezügen liegt. Leider wurde meine Änderung jedoch wieder verworfen und in eine, meiner Meinung nach, unübersichtliche und unschlüssige Anordnung umgewandelt. (nicht signierter Beitrag von 91.35.112.156 (Diskussion | Beiträge) 01:57, 27. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Gabe es eigentlich irgendwann mal Bank"beamten"? --Siehe-auch-Löscher 10:43, 17. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Im umgangssprachlichen Sinne reichlich, da früher häufig Bankkaufleute als "Bankbeamte" bezeichnet wurden, auch wenn sie keine "echten" Beamten im beamtenrechtlichen Sinne waren. Aber auch im beamtenrechtlichen Sinne gab und gibt es sie immer noch, nämlich bei der Reichsbank und bei der Bundesbank. Vielleicht auch in den Banken, die von der Rechtsform her als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt werden, wie etwa vielen Sparkassen oder der KfW; da wäre es zumindest theoretisch denkbar, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass man da heute wirklich noch verbeamten würde. SchnitteUK (Diskussion) 17:15, 28. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]