Diskussion:Bernd Wiegand

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SPD-Mitgliedschaft bleibt unerwähnt[Quelltext bearbeiten]

Bernd Wiegand war von 2009 bis 2011 Mitglied der SPD Halle. Gibt es Gründe, die die Öffentlichkeit nicht erfahren darf, dass dies trotz der Einpflegung von Wiki-Autoren wieder gestrichten wurde? (nicht signierter Beitrag von 217.89.96.184 (Diskussion) 15:01, 22. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]


Das ist so, weil die sog. "Wiki-Autoren" hier ihr eigenes Süppchen kochen. Da gehören Einfärben, Umdeuten, Weglassen usw. auch schon mal zum Repertoire. Irgendwas scheint diese "Wahrheitsverbreiter" an dem von Ihnen bezeichneten Umstand zu stören! (nicht signierter Beitrag von 46.114.35.127 (Diskussion) 08:10, 10. Mai 2021 (CEST))[Beantworten]

Hochschullehrer[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass Herr Wiegand Hochschullehrer gewesen ist. Kann das jemand näher erklären? Ich dachte, dazu muss man Professor oder (in einigen Bundesländern) Habilitierter sein. Wann und wo war er also in welcher Position Hochschullehrer? --PaulT (Diskussion) 12:42, 13. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Herr Wiegand war viele Jahre Lehrer an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in Niedersachsen und Sachsen Anhalt (aus eigener Erfahrung z.B. 1995-1999). Die FH Sachsen Anhalt wurde durch Umbau zur Hochschule Harz.2A02:2454:8D65:2700:9CFA:9CAD:47E9:2C9C 20:36, 12. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Ergänzungen zu Bernd Wiegand[Quelltext bearbeiten]

Übertrag von meiner Disk:

Doch zu meinem Beitrag: Wenn etwas wirbt, so nehme ich das raus. Ganz klar. Doch der Text der jetzt steht enthält Fehler und ist ungenau. Ein Fehler ist z. B. das Jahr des Eintritts von Wiegand in die SPD. Nach seiner eigenen Aussage war es 2009 und nicht 2008.

Andere Stelle im jetzigen Text: „Im Januar 2014 wertete das Verwaltungsgericht Magdeburg Wiegands Verhalten gegen eine seiner Mitarbeiterinnen während seiner Tätigkeit als Beigeordneter als Mobbing. Damit scheiterte sein Versuch, eine gegen ihn ergangene Disziplinarverfügung und die damit verbundene Gehaltskürzung um 20 % rückgängig zu machen…“

Das weckt den Eindruck, vor Gericht ging es um Mobbing. Ging es aber nicht. Deshalb mein Vorschlag: „Im Januar 2014 entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg, Wiegands Nicht-Beschäftigung einer Mitarbeiterin als persönliche Referentin aufgrund eines fehlenden Vertrauensverhältnisses sei nicht gerechtfertigt gewesen und wertete sein Verhalten gegen die ihm von der damaligen Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) angeordnete Mitarbeiterin während seiner Tätigkeit als Beigeordneter als Mobbing. Damit scheiterte sein Versuch, die daraufhin gegen ihn ergangene Disziplinarverfügung der Oberbürgermeisterin und die damit verbundene Gehaltskürzung um 20 Prozent rückgängig zu machen.“

Und die folgende Korrektur mit Ergänzung von mir:

„Im Februar 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Halle gegen Bernd Wiegand Anklage wegen des Verdachts der Untreue in drei Fällen. Bernd Wiegand wird vorgeworfen, nach seinem Amtsantritt drei von vier engsten Mitarbeitern in zu hohe Erfahrungsstufen eingruppiert zu haben und dadurch erreicht zu haben, dass diesen Mitarbeitern ein Gehalt ausgezahlt wird, das ihnen in dieser Höhe nicht zusteht. Der Stadt soll über sieben Jahre hinweg ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden sein. [5] Das Landgericht Halle (Saale) ließ die Anklage im April 2014 zur Hauptverhandlung zu.[6] Ausgangspunkt der staatsanwaltlichen Ermittlungen waren zwei anonyme Anzeigen im Mai und Juni 2013 sowie ein Schreiben der Stadtratsfraktionen von SPD, CDU und FDP. Die Einstellung der drei Mitarbeiter und ihre Vergütungsgruppe sind nicht Gegenstand des Vorwurfs, der sich allein auf die Erfahrungsstufen bezieht. Wiegand, der die Vorwürfe zurückweist, hat auf der offiziellen Homepage der Stadt Halle (Saale) alle Dokumente zu Personalentscheidungen des Oberbürgermeisters öffentlich gemacht.

Ich denke, das ist doch sachlich. Wenn nicht, so bitte sage mir wo ich Deiner Meinung nach ändern muss.

DIe Übersicht der Leistungen, die seit dem Amtsantritt Wiegand hier passiert sind (Haushalt etc.), die ändere ich gern; hier denke ich, kann das Urteil „Werbung“ schnell greifen.

Ist das so?

Un dann nun doch eine Bitte: Wenn du meinst, die beiden Passagen, die ich hier zitiert habe, sind i.O. Wie soll nun verfahren werden? Schlage ich diese zwei Änderungen nun nochmals für eine neue Version vor?

Danke für Deine Mühe.

Beste Grüße - FritzCharlotte

Übertrag Ende --Knoerz (Diskussion) 10:40, 16. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Der Diskussionsbeitrag bezieht sich auf diese Änderung --Knoerz (Diskussion) 10:43, 16. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Die SPD Mitgliedschaft begann lt. Artikel 2008, du hattest 2009 eingefügt, im Interview heisst es "im März 2011 nach knapp einem Jahr aus der SPD ausgetreten", was bedeuten würde, seit März 2010 Mitglied...mhhhmmmm was nu? --Knoerz (Diskussion) 10:56, 16. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Je mehr ich nach Infos suche, desto undurchsichtiger werden einige davon. Einmal das Tema SPD Mitgliedschaft, dann Fernuni Hagen (im artikel 2008, lt. Website halle.de 2006). Ich bin dafür, dass wir eigene Aussagen von Hr. Wiegand entweder konkret kennzeichnen bzw. die bessere Lösung (sofern Sekundärquellen vorhanden): Eigene Aussagen und Seiten für deren Inhalt der OB selbst verantwortlich ist, ganz weglassen und unabhängige Quellen nutzen. --Knoerz (Diskussion) 11:17, 16. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]


Guten Tag Knoerz, ja, das ist richtig, es gibt unterschiedliche Angaben und die Zeitangaben in der Frage im Interview wurde in der Antwort nicht korrigiert.

Doch auf der Homepage von Wiegand findet sich zur SPD-Mitgliedschaft die Angabe 2009 – 2011 [1] Und eine unabhängige Quelle ist sicherlich die [2]; dort findest Du auch 2009.

Fernuni Hagen: auch da steht unter [3] das Jahr 200 6– so wie auf Halle.de. Ich hatte 2006 (hoffe ich doch) auch im meiner Version. Wo die 2008 herkommt, das erschließt sich mir z.Z. nicht.

Ist das zu den Punkten ausreichend?

Zu Gericht und Staatsanwaltschaft arbeite ich Quellen zu bzw. ein, sobald ich dazu komme.

Bis dahin erst mal.

Viele Grüße -FritzCharlotte (17:20, 16. Mai 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Hallo FritzCharlotte bzw. Pressestelle Halle: Bitte gebt Quellen für diese wiederholte Änderung an. Die eingefügten Websites sind nicht geeignet. Zum einen widersprechen sie sich, zum anderen sind Primärquellen (hier Seiten für deren Inhalt der OB selbst verantwortlich ist) nicht gern gesehen. Ein anderes Wiki kann als Quelle ebenfalls nicht herangezogen werden. Guckt euch bitte auch nochmal WP:Q an. --Knoerz (Diskussion) 19:30, 21. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Hallesch oder Hallisch?[Quelltext bearbeiten]

Das Adjektiv zu Halle (Saale) heißt hallesch (in der Tat kein schönes Wort, aber es heißt nun mal so), während sich hallisch auf Schwäbisch Hall bezieht. Der Vergleich mit Schweden hinkt, weil Schweden, anders als Halle, nicht mit einem Konsonanten endet. Wenn Du es nicht glaubst, komm nach Halle, fahre mit einer Straßenbahn der Halleschen Verkehrs AG und gehe danach im Halleschen Brauhaus essen (wenn die Restaurants wieder aufmachen natürlich...).--Zipfelheiner (Diskussion) 11:55, 15. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Der Duden hat nichts gegen hallisch. Ganz unabhängig davon ob man es schön oder nicht schön findet ...Sicherlich Post 07:33, 24. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ausgewogenheit?[Quelltext bearbeiten]

Ist dieser Politiker eigentlich auch mit irgendetwas positiv in Erscheinung getreten? Dreiviertel des Artikels handeln von Fehltritten und Streitigkeiten, Positives scheint es nichts zu geben. Wenn das wirklich so ist, dann wäre zumindest eine Erklärung erforderlich, warum er 2019 deutlich wiedergewählt wurde ("unmögliche" Gegenkandidaten?) -- DiskussionEppelheim 18:21, 13. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Das hab ich mich beim Lesen auch gefragt. Na denn können ---wir--- ja mal recherchieren?!LG--Weiberkokkon (Diskussion) 11:09, 14. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]
Weil hier keiner weiß, was Herr Wiegand intern veranstaltet und wie er sich extern darstellt.
Er hat nat. auch Verdienste, Entwicklung Starpark z.B. (steht dies irgendwo?, glaube nicht). wenn die Schreiber der Artikel mehr intern wüßten, dann wäre der Artikel auch ausgewogener.
Tatsache ist auch, dass die Probleme in Summe überwogen. --Netzwerker64 (Diskussion) 15:55, 8. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Impfung: Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Nach der heutigen Entwicklung sollte wohl Abschnitt 3 (Vorzeitige Corona-Impfung) zu einem Unterabschnitt von Abschnitt 2 (Rechtliche Auseinandersetzungen) werden, denn eine Hausdurchsuchung ist eine rechtliche Auseinandersetzung par Excellence, unabhängig von der Unschuldsvermutung und dem Hinweis, dass man nie weiß, wie eine rechtliche Auseinandersetzung ausgeht.-- RikVII. my2cts  16:58, 22. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Formulierung Suspendierung nach Antrag[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung "Er [der Stadtrat] beschloss mehrheitlich den Antrag auf Wiegands Suspendierung" ist schief. Beschloss der Stadtrat, einen Antrag auf Suspendierung woanders zu stellen? Folgte der Stadtrat mehrheitlich einem Antrag auf Suspendierung, beschloss also selbst die Suspendierung? Im normalen Verwaltungsrecht werden Anträge sprachlich entweder abgelehnt oder es wird auf den Antrag irgendetwas entschieden, aber die Formulierung "einen Antrag beschließen" ist mir als Verwaltungsjurist noch nicht untergekommen. Mag sein, dass Mitglieder des Stadtrats umgangssprachlich sich so ausdrücken; das sollte aber nicht die Sprache eine Enzyklopädie sein. Mögliche Änderungen wären: "Er beschloss mehrheitlich Wiegands Suspendierung" oder "Er beschloss auf Antrag mehrheitlich Wiegands Suspendierung" oder "Er folgte mehrheitlich dem Antrag auf Wiegands Suspendierung" usw., aber bitte nicht "mehrheitlich einen Antrag beschließen" (?!?). (nicht signierter Beitrag von 93.245.104.42 (Diskussion) 20:48, 8. Apr. 2021 (CEST))[Beantworten]

Anscheinend hat der Stadtrat darüber abgestimmt, nachdem von mehreren Parteien ein Antrag dazu gestellt worden war: „Der Stadtrat von Halle hat am Mittwoch auf einer Sondersitzung mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Suspendierung von Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) beschlossen.“ Folgen der Impfaffäre Wie es nach der Suspendierung von OB Wiegand in Halle weitergeht. In: mdr.de. 8. April 2021, abgerufen am 8. April 2021: „In der zum Teil nichtöffentlichen Sondersitzung hatten 34 Stadträte dafür gestimmt, dem OB befristet die Amtsgeschäfte zu entziehen. 13 stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung. Der Antrag dazu war von Linken, Grünen, SPD und FDP eingebracht worden.“ --ZemanZorg (Diskussion) 21:21, 8. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

"Er [der Stadtrat] beschloss auf Antrag von Linken, Grünen, SPD und FDP mehrheitlich Wiegands Suspendierung" erscheint mir da als Formulierung am besten. --93.245.104.42 22:11, 8. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

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ES GIBT KEINE SAUSPENDIERUNG Die Entscheidung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) betraf nur das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte, ein Betretungsverbot für Dienstgebäude (außer in eigenen Angelegenheiten als Einwohner) und die Herausgabe von Dienstuntensilien. Insofern formuliert der Artikel Unfug! Suspendieren (im beamtenrechtlichen Sinne) darf nur das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Dieses hat aber einen sochen Schritt nicht unternommen. Der Stadtrat darf als Dienstvorgesetzter lediglich die Dienstgeschäftsführung beschließen. Das hat er auch getan. Die Beschlüsse des Rates werden momentan verwaltungsgerichtlich angefochten. Es wird Rechtswidrigkeit und Unangemessenheit im Ratshandeln vermutet. Die Angelegenheit hat durchaus Potenzial, als politische Intrige zu enden - und zwar als gescheiterte politische Intrige. Ich bitte um vollständige und im rechtlichen Sinne korrekte Neufassung des Abschnittes zur "Suspendierung". (nicht signierter Beitrag von 46.114.39.106 (Diskussion) 08:47, 3. Mai 2021 (CEST))[Beantworten]

Aha aha... politische Intrige und so weiter aha aha. Eine Klage vor dem VG ist noch kein Urteilsspruch. Im übrigen ist das alles bereits im Artikel vorhanden. --Studiosus iurisdictionis (Diskussion) 11:51, 3. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Klar doch, das passt Dir nicht. Im Text steht immer noch "Suspendierung". Das rafft ein simulierender Jura-Student vielleicht nicht: der Beamtenstatus des Hauptverwaltungsbeamten ist unangetastet. Der OB ist beamtenrechtlich nicht suspendiert. Der Artikeltext ist irreführend. Du, als andauernd darin herumredigierender Wiki-Admin, verteidigst das auch noch. Machst hier wohl Deine eigene Politik, was? Ich werde gleich mal meine Spendenzahlungen an Euren Verin einstellen! (nicht signierter Beitrag von 46.114.35.127 (Diskussion) 08:22, 10. Mai 2021 (CEST))[Beantworten]

Oha... da ist aber jemand sauer. Im Text steht ja auch nicht "beamtenrechtliche Suspendierung", sondern "Suspendierung". Das, was da grad passiert ist, wird allg. als Suspendierung bezeichnet und so auch weithin in den Medien wiedergegeben (siehe Belege). Der Text ist überhaupt nicht irreführend; es ist alles minutiös erwähnt. Auch das Gutachten von Rönnau. Auch die Klage von Wiegand. Das es für deine eigenen persönlichen Ansichten keinen Platz gibt, kannst du in WP:POV nachlesen.--Studiosus iurisdictionis (Diskussion) 10:37, 10. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Schon lustig wie viel verkehrte Unkenntnis und vor allem fehlende Infos, welche hier stehen bzw. nicht stehen.

Ein Beispiel, "Des Weiteren wird gegenwärtig von einigen Stadträten ein Abwahlverfahren gegen Wiegand angestrengt.". Welche Stadträte sollen das denn sein? Wer sind die "einigen"? Also ich kenne aktuell KEINEN!

Die Gründe liegen auf der Hand. 1. die Mehrheitsverhältnisse im Rat und 2. Müssten die Bürger ihn auch mehrheitlich abwählen.

Beide Punkte faktisch unmöglich. Wenn es vereinzelt bei Räten dazu Vorstellungen geben sollte, dann bitte auch konkret benennen und nicht den Glauben eines Abwahlverfahrens hier einschreiben, welches ernsthaft nicht gibt. (nicht signierter Beitrag von Netzwerker64 (Diskussion | Beiträge) 15:50, 8. Mär. 2022 (CET)) --Netzwerker64 (Diskussion) 15:58, 8. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]