Diskussion:Besoldungsdienstalter

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Artikel ist veraltet/falsch[Quelltext bearbeiten]

Der Inhalt des Artikels gilt nicht mehr! Das Besoldungsdienstalter bemisst sich nicht mehr nach dem tatsächlichen Alter! vgl: http://bundesrecht.juris.de/bbesg/__28.html und Änderungen des § 28 BBesG

--82.113.106.188 18:34, 4. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Koorektur stimmt nur teilweise: Das Besoldungsdienstalter ist für Bundesbeamte (nur neu vereidigte?) abgeschafft worden; es gilt (noch) für viele der 1,2 Mio. Landesbeamten in der Bundesrepublik.
vgl. Abschaffung in Bayern http://www.dienstrecht.bayern.de/neu/besoldung/
aber vgl. eben auch (bisherige) Weiterführung in NRW http://www.lbv.nrw.de/beamtinnen_beamte/hinweise_einstellung.php (nicht signierter Beitrag von 93.184.128.22 (Diskussion) 07:59, 28. Jun. 2013 (CEST))[Beantworten]
Der erste Satz des Artikels ist nicht falsch, sondern unvollständig. Richtig ist, dass die Kategorie des Besoldungsdienstalters stufenweise irrelevant wird, und zwar dadurch, dass nach und nach Länder ihre Vorschriften ändern, und dadurch, dass nach und nach Bedienstete, die Bestandsschutz genießen und deren Bezüge nicht entsprechend den neuen Regelungen gekürzt werden dürfen, aus dem Dienst scheiden. Bis der letzte Beamte, Soldat oder Richter, für den übergangsweise das alte Recht gilt, pensioniert ist, werden aber noch Jahrzehnte vergehen.
Die Rechtslage wird in dieser Analyse der Gewerkschaft ver.di sehr gut dargestellt, in der auch der Hauptgrund für die Rechtsänderung genannt wird: Der EuGH duldet auf dem Gebiet der EU keine Form der Altersdiskriminierung. --CorradoX (Diskussion) 18:10, 1. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Die Abschaffung des bisherigen Besoldungsdienstalters bedeutet faktisch die Schlechterstellung (fast?) aller neu eingestellten studierten Beamten. MfG Harry8 21:45, 4. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Zu NRW: Dort wurden in diesem Jahr (2013) die Erfahrungsstufen eingeführt. MfG Harry8 21:46, 4. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]