Diskussion:Bestallungsurkunde
Abschnitt hinzufügenDiese LD bezog sich auf eine Weiterleitung und war zwischenzeitlich eine BKS-Seite, im Rahmen der LD wurde schließlich dieser dürftige Stub angelegt. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 17:11, 24. Mär. 2025 (CET)
Weiterleitung sinnlos
[Quelltext bearbeiten]Nachdem es vielerlei Bestallungsurkunden gibt, die keine Betreuerausweise sind, ist diese Weiterleitung sinnlos. Inzwischen heißt der Betreuerausweis gar nicht mehr Bestallungurkunde.
Es gibt zahlreiche Benutzungen dieser Weiterleitung, die genauso sinnlos sind, z. B. in historischen Artikeln welche der Gestalt [[Bestallungsurkunde|Bestallung]] (ja, so rum! andersrum hätte es ja noch Sinn gehabt). Es ist nicht offensichtlich, wie die repariert werden können. Eine andere Weiterleitung, etwa auf Ernennungsurkunde, ist auch Quatsch. Deswegen bin ich für eine vollständige Löschung dieser Weiterleitung hier: dann machen wenigstens Rotlinks auf diese falschen Weiterleitungen aufmerksam. Meiner Meinung nach wäre die richtige Reihenfolge der Reparatur eine Aufnahme solcher historischen Bestallungen in die BKL Bestallung, dann kann man auf deren Linkziel verweisen. Aber das sollen Historiker schreiben, nicht ich. --Lantani (Diskussion) 23:45, 4. Mär. 2025 (CET)
- Es ist eine Urkunde, die durch eine amtliche Bestellung ausgestellt wird, darin sind wir uns einig? Die WL auf Betreuerausweis ist richtig, da zum Beispiel auch ein Dolmetscher eine Bestallungsurkunde vom Amt bekommt für die Zeit, in der er die Person mit seinen Dienstleistungen betreut.--Dellamara (Diskussion) 05:58, 6. Mär. 2025 (CET)
- Nein, der Dolmetscher bekommt keinen Betreuerausweis. Anderes Beispiel: In Bundeskanzler (Österreich) steht unter Ernennung: „Mit der Angelobung und der Unterzeichnung der Bestallungsurkunden ist die Bundesregierung (und mit ihr der Bundeskanzler) sofort handlungsfähig“, wobei der Link Bestallungsurkunde auf Betreuerausweis weitergeleitet wird. Welchen Sinn hat diese Weiterleitung? Die WL war also auch schon falsch, als ein Betreuerausweis noch ein Beispiel für eine Bestallungsurkunde war und so hieß. Eine Weiterleitung von einem allgemeinen Begriff auf ein spezielles Beispiel ist immer falsch. Das ist der erste Satz meiner Begründung des Löschantrags, die du nicht gelesen hast.
- Ich fände es guten Stil, die Rückabwicklung zu einem gerade geänderten Beitrag zu begründen, um Edit-Wars zu vermeiden. Deswegen begründe ich meine Änderungen auch in der Hoffnung, dass das jemenad liest und meine Änderungen nicht kommentarlos rückgängig macht. Und mir tuts dann leid um die aufgewendete Zeit, wenn ich nachgedacht habe, was ich tue und jemand wischt das einfach vom Tisch. Eine kurze Diskussion wäre besser gewesen, und mit allen, die mit mir reden, bevor sie einfach die alten Fehler zurückbauen, habe ich mich bis jetzt immer schnell einigen können. So aber kostets bloß Nerven und Zeit. --Lantani (Diskussion) 10:06, 6. Mär. 2025 (CET)
...ist eine BKL mit drei möglichen Linkzielen. Welche davon ist gemeint? Oder kann man bei allen dreien von einer Bestallung sprechen? --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 12:15, 24. Mär. 2025 (CET)
- Ich vermute, dass Approbation (Heilberufe) gemeint ist, denn da wird im Abschnitt Geschichte die Bestallungsordnung für Ärzte erwähnt. Habe den Link dahingehend geändert. --At40mha (Diskussion) 10:39, 25. Mär. 2025 (CET)