Diskussion:Betriebskostenspiegel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Brutto oder Netto[Quelltext bearbeiten]

Handelt es sich bei den Betriebskosten um Angaben mit oder ohne Mehrwertssteuer? 194.162.65.34 11:08, 25. Jul. 2007 (CEST) Weil es sich um WOHNUNGS-Mieter handelt immer brutto, also inkl. USt. (nicht signierter Beitrag von 62.206.217.59 (Diskussion) 08:30, 26. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Leider hat der Deutsche Mieterbund den Betriebskostenspiegel 2004 aus seiner Internetpräsenz herausgenommen.

--Sebastian Mehlmacher 17:41, 26. Jul 2006 (CEST)

DMB Betriebskostenspiegel[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Betriebskostenspiegel eben ausgedruckt. Hier der Link: http://www.mieterbund.de/presse/2005/pm_2005_12_01_1.html

Leider ist die Statistik für Vermieter und Mieter nicht anwendbar. Der BGH hat entschieden, dass für Mieterhöhungsbegehren nicht auf statistische Größen Bezug genommen werden darf. Zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung ist das Instrument ebenfalls ungeeignet, da individuelle Unterschiede erhebliche Abweichungen verursachen.

Der einzelne Mieter hat fast keine Einflussmöglichkeit auf die Höhe der kalten Betriebskosten. Sein Quadratmeteranteil ist meist zu gering um durch sein Verbrauchsverhalten die Kosten der Hausgemeinschaft nennenswert zu senken. Die Angabe der Nebenkostenvorauszahlung bei Abschluss des Mietvertrages darf von den tatsächlichen Kosten stark abweichen. Der Mieter bleibt dadurch im unklaren über die tatsächlichen Kosten. Der Vermieter hingegen wird durch Mietenspiegel und Rechtsprechung dazu gezwungen die Nebenkosten abzurechnen, weil er bei einer Inklusivmiete keine Mieterhöhungsbegehren berechnen kann und keine Kostensteigerungen der öffentlichen Hand weitergeben kann. Bei Vertragsabschluss muss er die Kosten zu niedrig ansetzen, um im Vergleich mit anderen Angeboten eine optisch günstige Miete auszuweisen.

Die derzeitige Regelung ist zum Nachteil beider Parteien. Der Mietenspiegel und der Mietvertrag sollte sich auf die Miete inklusive der kalten Nebenkosten beziehen, um so die Transparenz für beide Parteien zu erhöhen. Den Mieter interessiert letztlich nur was er in Summe bezahlt. Der Vermieter spart sich Arbeit und Ärger der erzwungenen Abrechnung. Der Vermieter hat einen höheren Anreiz Nebenkosten zu senken, dadurch werden wiederum die Mieten am Wohnungsmarkt sinken. Erhöhungen kann er dagegen umlegen, die sind jetzt auch im Mietenspiegel enthalten. Abgerechnet werden sollten nur die individuell gemessenen, verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Wärme und z.B. Wasser. Aber ohne Erfassungszwang, da die Erfassungskosten zu steigenden Gesamtkosten für alle führen. Ein Beispiel dafür sind die Gemeinden die den Müll wiegen und nach Kilogramm berechnen und hinterher zahlt jeder mehr. Der eingeführte Energiepass macht das ganze Dilemma noch schlimmer.

Wird der Vermieter dem künftigen Mieter die Wohnung geben, wenn der vor Vertragsabschluss die letzten Nebenkostenabrechnungen und den Energiepass genau prüft?

Dieser Beitrag wurde am 2. November 2006 von 84.148.241.30 geschrieben.--Sebastian Mehlmacher 22:26, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]


Diese Ansichten teile ich nicht. Je weiter die Bruttomiete aufgeschlüsselt ist, desto besser können die einzelnen Kosten erkannt werden. Es ist auch heute ganz selbstverständlich, dass ein Mietinteressent sich für die Höhe der Nebenkosten interessiert. Die Mieter können sehr wohl zwischen der Grundmiete und der monatlichen Gesamtbelastung unterscheiden.
Ein Vertragabschluss aufgrund viel zu niedrig angegebener Nebenkosten kann für den Vermieter teuer werden. Die Gerichte tolerieren diese Täuschung nicht.
Ein Amtsgericht hat bereits ein Urteil mit Bezug auf den Betriebskostenspiegel gesprochen. Der Fall war jedoch ziemlich außergewöhnlich und kann nicht als Richtschnur für andere Fälle dienen.
Der Energiepass hat auf die Betriebskostenabrechnung keine Auswirkung. Mit dem Energiepass bei Vermietung und Verkauf hat noch niemand richtig Erfahrung. Bei Vermietungen dürfte er m.E. in den nächsten Jahren noch keine Rolle spielen. Bei bestehenden Objekten kann in der Regel auf die Heizkosten des Vormieters verwiesen werden. Bei neuen Objekten kann anhand der eingebauten Heizungsanlage und der Wärmedämmung ein Energiepass erstellt werden. Er ist dann ein Teil der Baukosten, genau wie das Architektenhonorar oder die Gebühren für die Baugenehmigung.
--Sebastian Mehlmacher 22:26, 13. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]