Diskussion:Bundesgesellschaft für Endlagerung

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Unterstellung BGE[Quelltext bearbeiten]

Aus den Drucksachen und dem Artikelgesetz sowie dem Bericht der Endlagerkommission ist nicht ersichtlich, dass die BGE dem BfE untersteht. Das BfE ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde. Eine Unterstellung würde dem Trennungsgrundsatz nach der EU-Richtlinie 2011/70/Euratom widersprechen. (nicht signierter Beitrag von Kayzeeone (Diskussion | Beiträge) 21:26, 12. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Die Firma lautet gemäß dem aktuellen Handelsregistereintrag (Amtsgericht Hildesheim, HRB 204918) "Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)" und sollte auch so in Wikipedia bezeichnet werden. Widerspruch?
Cpt. Jumbo (Diskussion) 10:31, 24. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 17387349L8764 (Diskussion) 18:56, 10. Sep. 2023 (CEST) (Erledigt)
--17387349L8764 (Diskussion) 18:56, 10. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]