Diskussion:Bundestagswahlrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bundestagswahlrecht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Sitzverteilung ab 2020[Quelltext bearbeiten]

Vergleich der Sitzverteilung ab 2021 nach altem und neuem Wahlrecht
Partei Wahlrecht Anzahl Mandate Veränderung
CDU
  
neu
CSU
  
neu
SPD
  
neu
AfD
  
neu
Grüne
  
neu
FDP
  
neu
Linke
  
neu
SSW
  
neu
Vergleich der Sitzverteilung ab 2021 nach altem und neuem Wahlrecht

Hat eigentlich für den 20. Bundestag mal jemand nachgerechnet, wie die Änderungen sich in der Praxis auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben (also dass es eine Gegenüberstellung nach Sitzverteilung 2013 und 2020 für das Wahlergebnis gibt)? Wäre vielleicht zur Anschaulichkeit noch interessant. --2003:C4:DF24:C91E:89B3:C65A:1F5B:D56 12:15, 4. Nov. 2021 (CET)Beantworten[Beantworten]

Gute Idee, könnte man mal machen. Vermutlich kein großer Unterschied, die (geringe) Reduzierung der Direktmandate greift ja erst ab 2023, aber ein paar Mandate Unterschied wird es schon geben. -- Perrak (Disk) 13:48, 4. Nov. 2021 (CET)Beantworten[Beantworten]
Bin auch dafür. Hab was gefunden. [mandatsrechner.de], auf Experte stellen, nur bei "Wahlrecht" umstellen, auf "Berechnen" klicken und dann die Sitzverteilungen vergleichen. Hab das Ergebnis gerade im Artikel hinzugefügt. Kann das jemand als Diagramm einstellen? Kriege das mit der Vorlage:Balkendiagramm leider nicht hin, irgendwie sieht man keine Balken und Zahlen, siehe rechts. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 11:38, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]
Das Ganze ist größtenteils TF und eindeutig falsch sind die Aussagen, die Regierungsparteien hätten profitiert und kleinere Parteien wären benachteiligt worden. Profitiert hat von den damaligen Regierungsparteien nur die CSU, alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien außer SSW hatten einen kleinen Nachteil beim Mandatsanteil und die CSU ist mit gut 5 % auf Bundesebene selbst klein. Ob eine Verkleinerung um 51 Sitze nun eine geringe Auswirkung ist - steht so in der Quelle (die keine Zahlenangaben dazu macht), könnten man aber auch anders beurteilen und wenn man schon eine solche hypothetische Verteilung reinbringt, sollte auch die Gesamtverkleinerung 51 Sitze drinstehen. Habe die ärgste TF gelöscht, ist aber immer noch überwiegend TF und kann so nicht bleiben.--FfD (Diskussion) 16:49, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]
Du hast Recht, dass man die Formulierungen teilweise falsch verstehen kann. Danke für den Hinweis. Sie sind deswegen noch keine TF, habe sie trotzdem bei meinem neuen Vorschlag von geradeeben draußengelassen, um dir entgegenzukommen. Teilweise hast Du deine Entfernungen aber leider gar nicht begründet, diese habe ich daher wiedereingefügt. Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 11:06, 28. Jan. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]
Doch, es ist TF und um eine allgemeine Aussage treffen zu können wie „wurde das Vorgehen der Partei kritisiert als Ausnutzen der „Regierungsmacht, um sich für die nächste Wahl einen Startvorteil zu verschaffen““ müsste es deutlich mehr geben als einen einzigen Kommentar in der Zeit. Ansonsten kann höchstens schreiben, dass die Zeit oder ein anderes Presseorgan oder Autor xy eine bestimmte Meinung vertrete. Einen ohnehin schon eher langen Artikel mit teilweise komplizieren Thema mit einzelnen Pressekommentaren aufzublähen, ist nicht sinnvoll. Wenn die drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate die Mehrheitsverhältnisse wesentlich beeinflusst hätten, könnte man das ausführlicher behandeln, das war aber nicht der Fall. Je größer ein Parlament ist, desto unwahrscheinlicher, dass drei Sitze den Ausschlag geben. Dass bei Verhältniswahl vollständiger Proporz vorgesehen ist, ist so auch nicht richtig, das ist in der Praxis sogar bei kaum einem Parlament so. Schon die Sperrklausel ist ein recht großer Eingriff. Die Freien Wähler hatten z. B. über eine Million Stimmen und ca. 20-mal so viel wie der SSW, aber keinen Sitz. Außerdem spricht die Quelle von Kritik an Verzerrung des Wählerwillens, von Zweitstimmenanteilen ist nicht die Rede.--FfD (Diskussion) 12:32, 28. Jan. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]

"Verfassungsklage" - gemeint wohl Abstrakte Normenkontrolle nicht Verfassungsbeschwerde[Quelltext bearbeiten]

Vgl. zu den Voraussetzungen unter Normenkontrolle#Abstrakte Normenkontrolle. Jedenfalls Friedrich Merz möchte das mit der CDU/CSU-Fraktion (Handelblatt). In der FAZ steht nur etwas von "Klage vor dem Bundesverfassungsgericht". Vom "Freistaat Bayern" (gemeint wohl Bayrische Landesregierung) steht in beiden angegebenen Artikel nichts, allerdings hier vom Bayrischen Innenminister. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:38, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]

"Bild München" zitiert Markus Söder: "Die Staatsregierung wird eine Normenkontrollklage einreichen. Die CSU wird Verfassungsbeschwerde erheben". 109.43.177.254 15:16, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]
Habe die Süddeutsche für die bevorstehende Verfassungsbeschwerde der CSU zitiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:41, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]
Der Artikel ist schon groß, da sollten Newstickermeldungen ihn möglichst nicht unnötig weiter vergrößern. Welchen Leser interessiert hier der Unterschied zwischen abstrakter Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde? Das kann man in einem Satz abhandeln. Wer die abstrakte Normenkontrolle nutzen kann, nutzt natürlich diese. Die Union hat dafür genug Abgeordnete, die CSU allein und die Linkspartei nicht. Wer wann genau was ankündigt, ist wohl kaum von zeitüberdauernder Bedeutung. Wesentlich ist, dass geklagt wird aus bestimmten Gründen. Bis zur Entscheidung in Karlsruhe in welchem Sinn auch immer könnte man den Absatz sehr kurz halten, da es darüber hinaus nichts Berichtenswertes gibt. Ob wirklich alle klagen, die es angekündigt haben, ist auch nicht sicher. Es könnte teilweise kontraproduktiv sein. Die bayerische Staatsregierung würde bei einer Klage Regelungen anfechten, die es teilweise auch im bayerischen Landtagswahlrecht gibt. Bayern hat auch keine Grundmandatsklausel und ist das einzige Bundesland, wo es möglich ist, dass ein Direktkandidat keinen Sitz bekommt, obwohl er vorne liegt. Liegt die Partei unter 5%, bekommen ihre Bewerber keinen Sitz, selbst wenn sie ihren Stimmkreis „gewinnen.“--FfD (Diskussion) 19:49, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]
Jedenfalls Söder meint, die Reform würde gegen den Föderalismus (bzw. dessen Grundsätze) verstoßen. Da der weder Grundrecht noch grundrechtsgleiches Recht ist, wäre dies nicht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Und ursprünglich stand im Artikel "Verfassungsklage" mit Verlinkung auf Verfassungsbeschwerde und das war einfach falsch, da jedenfalls die CDU/CSU-Fraktion eine abstrakte Normenkontrolle einleiten möchte. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:45, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]

Wahlrechtsreform 1953[Quelltext bearbeiten]

@FfD: Sicher ist es nicht sinnvoll, jede Wahl aufzuzählen, bei der diese Reform die Sitzverteilung beeinflusst hat. Dass es der deutschen Geschichte erspart blieb, 1969 die NPD im Bundestag zu sehen, ist jedoch auf diese Regelung zurückzuführen. Ich finde, das kann man schon erwähnen. Die GDP hatte ich nur der Vollständigkeit halber und weil es 1961 war angeführt. --Altaripensis (Diskussion) 10:40, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]

Die acht Abgeordneten, die die NPD dann theoretisch bekommen hätte, hätten wohl wenig ausgerichtet, gemessen an einigen Landtagswahl vorher war das Ergebnis mickrig. Ein grundsätzliches Problem mit solchen Berechnungen ist, dass ein anderes Wahlrecht das Parteiensystem ändern kann und das Ergebnis einer Bundestagswahl auch die nächste Wahl beeinflusst. Die CVP und hätte z. B. im Saarland 1957 unabhängig von der CSU antreten können mit realistischer Erfolgschance und 1961 die Saarländische Volkspartei. Die Deutsche Partei hätte mit 5%-Hürde auf Landesebene vielleicht länger überlebt. Dass ihr die CDU nicht mehr beim Wiedereinzug in den Bundestag helfen wollte, war wesentlich für den schnellen Untergang 1960/61. Mit einem anderen Wahlsystem ändert sich zumindest längerfristig die Geschichte ein wenig.--FfD (Diskussion) 20:09, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten[Beantworten]