Diskussion:Bundesverfassung (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bundesverfassung (Österreich)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

der link http://www.aeiou.at hilft hier aber nicht weiter, da kann ich auch gleich googeln Pm 19:36, 16. Mär 2004 (CET)

Falscher Titel für das B-VG[Quelltext bearbeiten]

Die Kurzbezeichnung des B-VG lautet nur noch "Bundes-Verfassungsgesetz", die Wortfolge "in der Fassung von 1929" wurde durch die Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994 beseitigt (siehe BGBl.Nr. 1013/1994). GS

Falsches Lemma[Quelltext bearbeiten]

Der Name des Bundes-Verfassungsgesetzes ist Bundes-Verfassungsgesetz und nicht Bundesverfassung (Österreich). Könnte man das ändern? Danke! 62.47.52.233 01:02, 20. Jun 2006 (CEST)

Amen Max Gattringer 01:04, 20. Jun 2006 (CEST)
In Anbetracht der Tatsache, dass "Bundes-Verfassungsgesetz" und "Bundesverfassung" keine identischen Begriffe sind, empfiehlt es sich m. E., zwei Einträge zu erstellen. Einen unter dem Lemma "Bundes-Verfassungsgesetz", der sich mit diesem Bundesgesetz befasst, und einen unter dem Lemma "Bundesverfassung (Österreich)", der einen Überblick über die Gesamtheit des zersplitterten österreichischen Bundesverfassungsrechts gibt. -- Patroklos 17:55, 23. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Ohne diese Diskussion hier gelesen zu haben: ich habe das diskutierte erledigt. Wie Patroklos richtig sagt: Das B-VG ist NICHT die Verfassung, es ist TEIL der Verfassung. Ein großer, wichtiger, grundlegender Teil. Aber trotzdem ein Teil. --Wirthi ÆÐÞ 18:05, 28. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Soll heißen: Ich hab den Artikel zum B-VG angelegt. Als nächstes kommt dieser hier unter's Messer. --Wirthi ÆÐÞ 18:14, 28. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wann kommt denn jetzt das Messer? --Moritz moser 12:49, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das steckt blöderweise immer noch in einem Konvolut aus Arbeit fest. --Wirthi ÆÐÞ 15:45, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich würde ja sagen es wäre das Beste, wenn man in dem Artikel hier was allgemeines zum österreichischen Bundesverfassungsrecht sagt und dann auf die die Anderen Artikel wie Bundes-Verfassungsgesetz oder Verfassungs-Überleitungsgesetz verweist. Dann hat man noch einen Artikel, der dem Anfänger klar macht, dass es sich eigentlich um keine heterogene Materie handelt.--Moritz moser 16:18, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das hielte ich auch für sinnvoll: ein kurzer Überblick über die österreichische Bundesverfassung, in der auch ganz klar vermittelt wird, dass es neben dem B-VG noch viele andere BVG und Verfassungsbestimmungen gibt. Und zwar deutlicher, als das der momentane erste Absatz tut. -- Greil, 5.10.2007

Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Erstens frage ich mich, warum die Verschiebung hier nicht zunächst diskutiert wurde. Zweitens bezweifle ich die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens, zumal Lemmas wie Bundespräsident (Österreich), Nationalrat (Österreich) oder Bundesregierung (Österreich) üblich sind.--Zoris Trömm 19:45, 29. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]

der gute hat es bei mehereren so gemacht. Nach dem Anschreiben hat er leider nicht reagiert, so verschiebe ich sicherheits hier einmal selbst zurück, weil die ganze Aktion ein Unsinn ist. --K@rl 20:55, 29. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]

Rechtsstaatliche Grundprinzip[Quelltext bearbeiten]

"Das rechtsstaatliche Prinzip betrifft die Herrschaft des Rechts, insbesondere das Legalitätsprinzip und das Prinzip der Gewaltentrennung." Ich denken, das von mir fett Gekennzeichnete im Satz sollte gelöscht werden, da das Prinzip der Gewaltenteilung korrekt als eigenes Grundprinzip angeführt wird!

„Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“ Zu dem Satz könnte ich sogar eine Quelle angeben, statt Verwaltung steht aber Vollziehung, was auch korrekter ist, denn Vollziehung umfasst sowohl Verwaltung als auch Gerichtsbarkeit!(nicht signierter Beitrag von FGLaw (Diskussion | Beiträge) )

Ich habe einen Fehler gemacht, es heißt Verwaltung und nicht Vollziehung. Sorry. --FGLaw 23:39, 18. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Es wird nur bei Mayer "Öffentliches Recht" immer von Vollziehung gesprochen. --FGLaw 23:41, 18. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

liberales Prinzip[Quelltext bearbeiten]

Das liberale Prinzip gibt es in der östereichischen Verfassung nicht. Die beschriebenen Inhalte des "liberalen Prinzips" gehören eigentlich zum rechtsstaatlichen Prinzip. (nicht signierter Beitrag von 83.175.87.243 (Diskussion | Beiträge) 01:41, 8. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]

Das ist umstritten/diskutabel; manche sehen das als getrennte Prinzipien an, manche als, wie du schreibst, ein gemeinsames. Berka (Lehrbuch Verfassungsrecht) führt beide Möglichkeiten an, tendiert aber selber gegen ein eigenes liberales Prinzip; Öhlinger (Verfassungsrecht) führt sie kommentarlos als getrennte Prinzipien an. --Wirthi ÆÐÞ 08:34, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Burgenlandgesetz nach 1945[Quelltext bearbeiten]

Burgenland sollte auf Niederösterreich und Steiermark aufgeteilt werden und nicht zw. NÖ und Wien (nicht signierter Beitrag von 212.77.163.104 (Diskussion) 23:06, 28. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Stimmt, danke für den Hinweis.--Glorfindel Goldscheitel 00:57, 29. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Generisches Maskulinum?[Quelltext bearbeiten]

Zur Streichung der Wörter bzw. zur Bundespräsidentin verweise ich auf Art. 7 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz:

„Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.“

Ich halte daher den Verweis auf ein generisches Maskulinum für verfehlt, umso mehr, als es sich dabei nicht um ein Zitat aus dem B-VG handelt, sondern um eine redaktionelle Erläuterung. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 17:10, 18. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Zur eingefügten Ansicht, das B-VG sei keine eigenständige Verfassung, sondern eigentlich nur ein Ausführungsgesetz zu Plänen Kelsens, bitte ich um entsprechende Literaturangaben. Andernfalls müsste diese Einfügung gestrichen werden. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 10:32, 29. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]