Diskussion:Clemens-August von Droste zu Hülshoff

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Literaturangabe Hollerbach[Quelltext bearbeiten]

Diese Literaturangabe war unverständlich:

  • Hollerbach, Alexander: Das Verhältnis der katholischen Naturrechtslehre des Neunzehnten Jahrhunderts zur Geschichte der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie. Bd. V, S. 9 ff.

Kann es sein, dass da zwei Einträge zusammengeworfen wurden und irgendwo in der Mitte was fehlt? Der Aufsatz von Hollerbach ist hier: [1] einzusehen, und er hat natürlich keinen Band V und auch keine Seite 9. --AndreasPraefcke ¿! 17:27, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Abschnitt Literatur[Quelltext bearbeiten]

Viele der Literaturangaben sollten besser als Einzelnachweise an die passende Textstelle eingefügt werden. Im Abschnitt "Literatur" dann nur die maßgebliche und weiterführende Literatur. Was fängt man auch mit einer Angabe wie "Westfälischer Merkur 1832, Nr. 201 und 205" an, wenn man nicht mal weiß, auf welches Thema das sich bezieht, geschweige denn welche Texte im westfälischen Merkur gemeint sind. --AndreasPraefcke ¿! 17:27, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]