Diskussion:Compliance (BWL)

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Das Thema "Compliance" wird dann fragwürdig, wenn das Einhalten von Rechtsregeln ein Unternehmen in den Ruin treiben kann. Beispiel: Ein Take away-Verkäufer rechnet 5 Jahre mit dem falschen Mehrwertsteuer-Satz (zB. in der Schweiz 2.5% statt mit 8 % ab, obwohl er die Finanzverwaltung um Aufklärung gebeten hat, welchen Satz er anwenden muss. Die Folge: Er erhält eine Nachsteuerrechnung von über 100 000.-- Franken und muss deswegen Konkurs erklären, denn er hat weder Zeit, noch Geld noch die Energie, bis vor Bundesgericht den Entscheid der Finanzvewaltung anzufechten. Ich bin der Meinung, dass der Staat mit seinen Regeln keine absoluten Machtanspruch erheben darf. Der "zivile Ungehorsam" muss ihm Extremfall gelebt werden. Was als Extremfall gilt, muss allerdings die Rechtssprechung klären bzw. es muss darüber informiert werden. --83.76.64.166 12:32, 15. Jan. 2012 (CET) Das - wenn auch schwer greifbare - Thema "Compliance" ist wohl eher ein rechtliches als eines der Betriebswirtschaftlehre und insofern bereits die Zuordnung in der Überschrift irreführend.[Beantworten]

Das sehe ich nicht so. Natürlich sind die dahinter stehenden rechtlichen Aspekte kompliziert und schwerwiegend, aber betriebswirtschaftlich gesehen ist Compliance eben die korrekte Durchführung der Bestimmungen. Es geht um die reelle Anwendung in der betrieblichen Praxis.--TheTacker 21:58, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich halte "Compliance" auch für ein juristisches, nicht betriebswirtschaftliches Thema. Compliance-Beratung wird vor allem von wirtschaftsrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzleien angeboten. Inwieweit Nichtjuristen überhaupt Compliance-Beratung (= Rechtsberatung) entgeltlich anbieten dürfen wäre zu überprüfen. Jedenfalls aber müsste der Artikel dort noch ausführlicher werden. Auch ist der Artikels ehr unkritisch (Stichwort: Buzzword). Zum Beispiel ist unter vielen Juristen umstitten, ob eine rigide Compliance-Politik nicht zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Risiken führt, anstatt diese zu minimieren. So kann etwa das Bestehen strenger Verhaltenskodizie den Staatsanwaltschaften bei Ermittlungen gegen Mitglieder der Organe einer Gesellschaft erhebliche Beweiserleichterung verschaffen und letztlich schon dort zur Annahme strafbaren Handelns führen, wo das Gesetz allein es noch nicht angesetzt hätte. So werden unbestimmte Tatbestandsmerkmale strafrechtlicher Normen (etwa Untreue) mit den Inhalten der Unternehmensinternen Compliancerichtlinien gefüllt. - Dannnyt 1. Feb. 2010 - (13:12, 1. Feb. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Selbstverständlich hat die Sicherstellung von Compliance starke juristische Komponenten. Es geht ja zumeist um die Einhaltung von Gesetzen (aber eben nicht nur). Die Überschrift des Artikels sagt aber durch den Zusatz (BWL) auch, dass es um die Anforderungen an Unternehmen zur Thematik geht. D.h. um die betriebswirtschaftliche Umsetzung von Maßnahmen / Anforderungen an Compliance. Schön wäre es, wenn ein Jurist hier bei den Anforderungen an Compliance mehr juristisch zu §§ 9,30,130 OWiG sowie zu §§ 91, 93 AktG ausführen würde --PS980Compliance 08:52, 11. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich meine auch, dass Compliance ein juristisches Thema und keines aus der BWL ist. Der IDW PS 980 ist mir durchaus bekannt, aber die darin aufgeführten pauschalen Behauptungen zur Enthaftungswirkung sind von einer Ungenauigkeit, dass sie schlichtweg falsch sind. Compliance spielt meiner Ansicht nach auch nicht überwiegend - wie oft vermutet - im Wirtschaftsstrafrecht, sondern vor allem im Gesellschaftsrecht (Haftung der Verantwortlichen) und im Dienstvertrags- bzw. Arbeitsrecht. Mit BWL hat Compliance nur insoweit zu tun, als dass man (unter Umständen) Risiken berechnen kann. Soweit sich Compliance auf ein Auditing bezieht oder bzeihen soll ist es auch keine Sache der Wirtschaftsprüfer, sondern eine Sache von Wirtschaftsstrafrechtlern, denn nur die können strafrechtliches Handeln bewerten. Aus guten Gründen schreibt der IDW PS 980 dann auch, dass es sich NICHT um eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer handelt. Wie ein Nichtjurist auch gesellschafts-, arbeits - oder wirtschaftsstrafrechtliches Verhalten oder die Wechselwirkungen zwischen den Rechtsgebieten beurteilen können soll, ist auch nicht zu erklären. Das können und DÜRFEN Nichtjuristin auch gar nicht. Compliance ist ein juristisches Thema, keines der BWL, auch wenn die Ökonomen das Gebiet gerne für sich beanspruchen. Vernünftige Literatur aus der BWL gibt es auch nicht, das Standardwerk zu Compliance ist dann auch der Hauschka. (nicht signierter Beitrag von 89.183.24.126 (Diskussion) 13:11, 29. Okt. 2012 (CET))[Beantworten]

"Entschärfung" der Diskussion?[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, zwischenzeitlich zu unterscheiden zwischen der Notwendigkeit der Begriffsklärung und dem Sachverhalt, welches Fachgebiet (BWL oder Jura) betroffen ist. Für die Begriffsklärung wäre es meines Erachtens zur Unterscheidung von Medizin und Physiologie ausreichend "Compliance (Unternehmen)" oder "Compliance (Wirtschaft)" zu nehmen. --Chawarma (Diskussion) 09:28, 30. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Corporate Compliance würde ich für ein sinnvolles Lemma/eine sinnvolle (längere) Bezeichnung halten. Dürfte sich auch im Kern nicht so sehr von dem unterscheiden, was Chawarma mit "Compliance (Unternehmen)" oder "Compliance (Wirtschaft)" vorgeschlagen hat. Wird wohl auch nicht eine Verwirrung mit dem Begriffen in Medizin und Physiologie bringen. Die Kurzbezeichung Compliance kann dann noch als Alternativlemma fett in den ersten Satz. Zu Compliance (IT)/IT-Compliance kann man dann noch Abgrenzungen und Gemeinsamkeiten (Datenschutzrecht usw.) bringen. Übrigens heißt auch der oben genannte „Hauschka“ so im Haupttitel (und hieß auch so in der im Artikel aufgeführten 1. Auflage aus 2007):
Hauschka (/ Moosmayer / Lösler): Corporate Compliance : Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen, 3. Auflage, C.H.BECK, München 2016 (vorangekündigt). ISBN 978-3-406-66297-3 bzw. 2. Auflage, C.H.BECK, München 2010. ISBN 978-3-406-59080-1 --Pistazienfresser (Diskussion) 16:02, 29. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Scheint mir nicht erledigt zu sein. --Millbart talk 11:59, 25. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Moral und Ethik[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

der Satz: "Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden." macht wenig Sinn. Wie unter den Verlinkungen zu lesen ist, ist Ethik ja nur die Wissenschaft von der Moral und befasst sich vor allem mit ihrer Begründbarkeit. Um Ethik geht es hier also nicht, sondern nur um Moral!

Richtig sollte der Satz lauten: "Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien, Wertvorstellungen und der Moral gewährleistet werden."

Grüße (nicht signierter Beitrag von 153.100.131.14 (Diskussion) 14:10, 10. Dez. 2010 (CET)) [Beantworten]

Abgrenzung zur Revision[Quelltext bearbeiten]

Was mir in dem Artikel noch etwas fehlt ist die Abgrenzung zur Revision.--Alaffa 12:44, 21. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Richtig, die Interne Revision ist als Teil des Compliance Management Systems (Überwachung) wesentlicher Teil zur Sicherstellung der Compliance. Das muss noch ergänzt werden, in einem Abschnitt zu Compliance-Überwachung und Verbesserung --PS980Compliance 08:48, 11. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Nach wie vor nicht erledigt. --Millbart talk 11:57, 25. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten -- Belege[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Artikel ist ausschließlich mit Blogposts aus einem kommerziellen Blog belegt. Dabei handelt es sich um das Blog einer Firma, „about the company and our software“. Diese Belege entsprechen nicht den Anforderungen, die für Belege in Wikipedia gelten. Die Aussagen in dem Artikel wären bitte mit wissenschaftlichen Quellen zu belegen. QS-Baustein wurde hinzugefügt. – Herzlichen Dank für Eure Mühe.--Aschmidt 16:23, 27. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Bin dabei diesen Artikel, der doch sehr auf diesen Blog ausgerichtet war komplett zu überarbeiten --PS980Compliance 08:49, 11. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Super, das wäre sehr gut. Vielen Dank im voraus für Deine Mühe!--Aschmidt 02:01, 27. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Leider ist da bisher nichts passiert, so dass ich den ausschließlich mit dem Saperion-Blog belegten Abschnitt entfernt habe. Der Rest des Artikels müsste ebenfalls überarbeitet werden. --Millbart talk 08:14, 9. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Die Beleglage ist nach wie vor ploblematisch. --Millbart talk 11:57, 25. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Abgrenzung zu Corporate Governance wäre wichtig[Quelltext bearbeiten]

-- 194.95.82.199 18:02, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]