Diskussion:Die Lore-Ley

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unterschlagene/zensierte Urheberschaft[Quelltext bearbeiten]

Kann die Aussage, das Verschweigen der Urheberschaft unter den Nazis sei ein von Adorno und Berendsohn verbreitetes Gerücht, durch eine genaue Quellenangabe belegt werden? Interessant wäre auch, wann diese Aussage aufkam, denn in einer dreibändigen Werkauswahl Heines, die leider undatiert ist, aber nicht lange nach dem II. Weltkrieg erschienen sein dürfte, erwähnte Herbert Eulenberg (gest. 1949) im Vorwort ebenfalls, dass man den Verfasser im 3. Reich unterschlug. --Mommpie (Diskussion) 19:50, 15. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Ich kann es leider nicht schriftlich belegen, aber meine Mutter Gerda Koch, geb. Riekehr (1934 Dingelstedt/Huy - 2017 Halle/Saale) hat aus ihrer Schulzeit im NS (1940-45 Volksschule, zunächst wohl in Wegeleben, später /gesichert/ in Halberstadt) genau dies berichtet: als sie im Unterricht das Gedicht des vermeintlich anonymen Verfassers durchnahmen, meldete sie sich und sagte, das stimme nicht, der Autor heiße Heinrich Heine. Das wisse sie genau, weil sie das Buch zuhause hätten. Ihr Lehrer sprach daraufhin mit ihrem Vater (Karl Riekehr, 1904 Ditfurt b. Quedlinburg - 1982 Thale, Eisenbahner); weitere Konsequenzen hatte die Episode nicht.
Dr. Birgit Schubarth, Leipzig 6.11.2023 --93.195.166.60 10:08, 6. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Guten Tag Frau Dr. Schubarth und vielen Dank für den Hinweis. Ich werde die Passage im Artikel umformulieren. Beste Grüße nach Leipzig, --Mommpie (Diskussion) 10:27, 4. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Ich habe die Umformulierung nochmal umformuliert: Zwei umfangreichen Untersuchungen (umseitig verlinkt) von Schulbüchern und Gedichtanthologien aus der Nazizeit haben kein einziges Beispiel erbracht, in dem Heines Gedicht einem unbekannten Verfasser zugeschrieben wird. Stattdessen wurden bei Neuauflagen und Neuerscheinungen Heines Texte (samt Name) ganz entfernt bzw. gar nicht erst aufgenommen. Dagegen gibt es offenbar keine belastbare Aussage (Verlag, Erscheinungsjahr) für die unterschlagene Urheberschaft. Dieses Ungleichgewicht der Beleglage für die beiden Aussagen sollte sich aus dem WP-Text ergeben. Es steht nicht einfach „Aussage gegen Aussage“.
Der Bericht von Frau Schubarth oben könnte auch zutreffen, wenn es gar kein solches Buch gab und der Lehrer den Text selbst einem unbekannten Verfasser zuschrieb. Nebenbei: Liedersammlungen scheinen in den beiden mir bekannten Arbeiten nicht untersucht worden zu sein und wären noch eine Möglichkeit, Behrendsohns Behauptung doch noch zu belegen. --Qcomp (Diskussion) 14:00, 4. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]