Diskussion:Differenzgeschäft

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Logisch inkorrekt formuliertes Fazit[Quelltext bearbeiten]

Das Fazit in den Rechtsfolgen heißt momentan: "Der Spiel- und Differenzeinwand des § 762 BGB ist nur noch bei jenen Geschäften möglich, bei denen weder die Vertragspartner noch der Basiswert in den Schutzbereich des WpHG fallen." und lässt wegen des "weder-noch"s falsche Schlüsse zu.

Abstrakt gesprochen:[Quelltext bearbeiten]

Dies suggeriert, dass ein Spieleinwand nur möglich ist, wenn sowohl die Vertragspartner als auch der Basiswert nicht in den Schutzbereich fallen.

Vielmehr ist aber nach meiner Auffassung der Spieleinwand bereits möglich, wenn die Vertragspartner *oder* aber der Basiswert nicht in den Schutzbereich fallen.

Der § 37e WpHG stellt nämlich Anforderungen an die Vertragspartner *und* an den Basiswert. Sobald bereits eines von beidem nicht mehr erfüllt ist, ist ein Spieleinwand möglich. Und nicht erst, wenn beides nicht erfüllt ist, wie es das momentane Fazit nahelegt.

Konkret gesprochen:[Quelltext bearbeiten]

Nehmen wir einen Differenzkontrakt zwischen zwei Privatpersonen über ein Derivat im Sinne des § 2 Abs. 2 WpHG. Zwar fällt der Basiswert selbst in den Schutzbereich des § 37 e, allerdings ist keine der Privatperson ein Unternehmen im Schutzbereich des § 37 e. Der Spieleinwand kann daher *nicht* ausgeschlossen werden. Der Spieleinwand ist also möglich.

Das momentane Fazit im Artikel kommt hingegen zum inkorrekten Schluss, dass der Spieleinwand ausgeschlossen sei. Denn da der Basiswert in den Schutzbereich des WpHG fällt und somit nur die Vertragspartner nicht in Schutzbereich fallen, ist die Bedingung, dass "weder die Vertragspartner noch der Basiswert in den Schutzbereich des WpHG fallen" eben nicht erfüllt. Nach dem Fazit wäre der Spieleinwand daher bei dem Beispiel *nicht* möglich.

Ich hoffe, ich habe selbst keinen Denkfehler gemacht. Daher zunächst die Diskussion. (nicht signierter Beitrag von Tbuenger (Diskussion | Beiträge) 14:15, 31. Aug. 2014 (CEST))[Beantworten]

Abgrenzung zum Differenzkontrakt?[Quelltext bearbeiten]

Nachdem der englische Begriff identisch ist zu dem bei Differenzkontrakt angegebenen, täte eine Begriffsklärung Not. --Ildottoreverde (Diskussion) 00:23, 28. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]