Diskussion:Eggstätt

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gomera-b in Abschnitt Erster Bürgermeister
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Hallo liebe Eggstätter,

eigentlich ist es Zeit die Künstlerin in einen eigenen Artikel auszulagern. Da aber der Text über sie nicht von mir stammt, trau ich mich nicht. Meine Hinzufügung könnt Ihr aber ohne besondere Rücksicht auf Urheberecht und so auch ohne Namensnennung mit auslagern.

Gruß Claus Ableiter 11:41, 14. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

PS: War ihr Professor Anton Hiller ?

Ich bin dann einfach mal mutig und lege den Artikel an mit dem Hinweis, dass ich die Infos von hier übernommen habe. Neben der Urheberrechtsfrage wird sich aber auch möglicherweise die Relevanzfrage stellen, also nicht wundern, wenn es darauf dann einen Löschantrag gibt; denke aber der Preis und die Monographie über sie sollten reichen. Du sagst, der Text sei nicht von dir; von wo stammt er? Die entsprechende Quelle wäre dann bei dem Personenartikel anzugeben. --Proofreader 17:33, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Mein Vorschlag wäre:

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Christine Stadler (*1922 in Eggstätt– 2001) war eine Bildhauerin und Keramikerin.

Sie wurde 1922 in Eggstätt geboren, wo sie auch ihre Jugend- und Schulzeit verlebte. Von 1946 bis 1948 besuchte sie die Kunstschule Prien, anschließend machte sie in München eine Bildhauerlehre. In den Jahren von 1950 bis 1956 vervollständigte sie ihre künstlerische Ausbildung in der Akademie der bildenden Künste München und wurde schließlich Meisterschülerin bei Professor Hiller. Christine Stadler war unter anderem Jury- und Vorstandsmitglied in der Deutschen Gesellschaft für christliche Kunst, und Mitglied im Komiteebeirat der Internationalen Gesellschaft für christliche Künstler. 2001 verstarb Christine Stadler und fand in Eggstätt ihre letzte Ruhestätte.

1989 erhält sie den Oberbayerischen Kulturpreis.

Erster Bürgermeister

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Christian Glas ist nach dem Impressum der Gemeinde homepage und anderen Quellen nach wie vor erster Bürgermeister. Er hat wohl seinen Rückzug angekündigt und habe einen Antrag auf Dienstunfähigkeit gestellt, was aber nichts an seine momentanen Stellung ändert. im Verhinderungsfall gelten die gesetzlichen Regelungen zur Stellvertretung. Wer andere Aussagen einbringen will, versieht diese bitte mit einem validen Beleg - WP:Belege beachten. --Gomera-b (Diskussion) 18:40, 13. Sep. 2023 (CEST)Beantworten