Diskussion:Einbahnstraße

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Hallo Leute, der Artikel widerspricht dem in der englischsprachigen Wikipedia:

Die erste Einbahnstrasse gab es danach in Lima und nicht in London.

The first one-way street was established in Lima, the capital metropolis of Peru. The first one-way street in London was Albemarle Street in Mayfair, the location of the Royal Institution. It was designated London's first one-way street because the public science lectures there were so popular [1]. The first one-way streets in Paris were the Rue de Mogador and the Rue de la Chaussée-d'Antin, created on 13 December 1909.

Hierzu auch: http://www.youtube.com/watch?v=4RJilgLogFM


Im artikel fehlen Bilder und es ist unnötig Deutschlandlastig --Aineias &copy 07:48, 16. Feb 2005 (CET)

Hallo Aineias,

das habe ich als Halbösterreicher (mütterlicherseits) gar nicht bedacht. Ich lebe wohl schon zu lange in Deutschland. :-(

Habe jetzt die gesetzliche Regelung auf Deutschland beschränkt. Falls Du Lust hast, kannst Du die aus Österreich ja einfügen. Die Schweiz müßte da im deutschsprachigem Raum auch noch berücksichtigt werden.

Bilder werde ich in Kürze erstellen.

Gruß, --Wikisearcher 00:33, 17. Feb 2005 (CET)

Bilder sind jetzt auch vorhanden, jetzt liegt es an den Kritikern, die "Deutschlastigkeit" zu entschärfen. Am besten mit eigenen Beiträgen. Gruß, --Wikisearcher 01:48, 17. Feb 2005 (CET)

Dürfen Fahrräder entgegen der Richtung der Einbahnstraße geschoben werden? --84.61.37.246 14:41, 12. Okt 2005 (CEST)

In Deutschland auf gar keinen Fall. Fahrräder dürfen in Einbahnstraßen nach der Einbahnstraßenverkehrs-Ordnung (EVO) entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nur dann bewegt werden, wenn der Führer des Fahrrads sich dieses mit einem geeigneten Gurt nach (DIN 08-15/2) mit den Rädern nach oben vor den Bauch schnallt. Dabei ist nach §4711.3 EVO darauf zu achten, dass das Fahrrad hüpfend auf einem Bein zu transportieren ist, damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit für fahrradtragende Personen nicht überschritten wird (siehe Fahrradträgerverkehrs-Ordnung FtVO).
Zur letzendlichen Klärung des Sachverhalts fehlen in der Wikipedia noch diverse Artikel, um meine Aussagen zu bestätigen. Noch unklar ist, ob ein aus einer Einfahrt kommender Führer eines Handwagens gegenüber einem auf einem Bein hüpfenden Fahrradträger Vorfahrt geniesst.
Aufgrund der unsicheren Rechtslage empfiehlt es sich in solchen Fällen, eine Spedition mit dem Transport des Fahrrades zur gewünschten Stelle in der Einbahnstraße zu beauftragen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Gefahr geht bei Übergabe des Fahrrades an den Spediteur auf diesen über. Dieser ist dann auch strafrechtlich zu belangen, wenn er das Fahrrad bei der Auslieferung widerrechtlich rückwärts vor einem Kaugummiautomaten abstellt.
Heute wird auch oft das so genannte "Park & Go" angeboten. Hierbei werden Fahrradständer des Typs 1.2 an beiden Enden einer Einbahnstraße aufgestellt, um es einem Fahrradfahrer zu ermöglichen, straffrei, ohne schlechtes Gewissen und zu Fuß eine Einbahnstraße betreten zu können. Ferner wurde schon 1986 der Verein "Fahrrad und Einbahnstraße e.V." als Selbsthilfegruppe gegründet. Einfach mal googlen.
Gruß, --Wikisearcher 01:34, 13. Okt 2005 (CEST)
NEIN. ("...schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen...") --79.233.18.64 17:01, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ja: Personen, die Fahrräder schieben, sind nach meinem Verständnis keine Fahrzeugführer, da es in § 25 StVO heißt: "Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen". Das mitführen von Fahrzeugen macht also einen Fußgänger offensichtlich nicht zum Fahrzeugführer. In der seit 1.9.2009 gültigen StVO heißt es zur Einbahnstraße: "Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren. Erläuterung: Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor." Entsprechend darf nach § 25 (1) auf dem Fußweg geschoben werden und "Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen." --Blechlawinenhund 16:08, 6. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Verkehrszeichen Einbahnstraße (D)

Weiß jemand Näheres zu diesem historischen Schild (Entstehung, Zeitraum, Abmaße etc.)? MfG, --Matt1971 12:15, 11. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Sehr einseitig! Es fehlt das "Warum?"[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube, dass WP-ianer, die sich auf diesen Artikel verirren, auch daran interessiert sind, das Für und das Wider abgewägt zu sehen, z. B. Wozu baut man ES? Wozu werden Städte regelrecht durch ES vereinnahmt? Was soll dadurch erreicht werden? Gibt es auch positive Aspekte, abgesehen davon, dass man willentlich die Autofahrer unsinnige km im Kreis fahren lässt? (und sie sich in kurzen ES in verkehrsarmen Zeiten u. U. dazu veranlasst sehen, einfach entgegen zu fahren? (was ich ihnen als Sympathisant nicht einmal verdenken kann, denn ich hasse solche Städte[ver]planung!!!) -andy 85.179.166.173 20:26, 18. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Steht alles im Bereich "Zweck"--Blechlawinenhund 17:49, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Freigabe für Radfahrer: Änderung Zusatz seit 1.9.2009?[Quelltext bearbeiten]

lt. http://www.rsa-95.de/stvo-rsa.htm ist seit 1.9.2009 nicht mehr das Zusatzzeichen 1000-33 sondern nun das Zeichen 1000-32 zu verwenden. Wenn jemand eine offizielle Quelle hat, wäre es gut, wenn er den Artikel entsprechend anpassen könnte. Möchte es aufgrund dieser einen Quelle alleine nicht tun. --85.178.204.190 00:50, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die Quelle ist z.B. die Straßenverkehrsordnung. Der Artikel wurde aber bereits geändert: Zusatzzeichen 1000-33 habe ich im Artikel nicht mehr gefunden.--Blechlawinenhund 17:23, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Seit dem 01.09.2009 gibt es auch das Schild 353 (Einbahnstraße geradeaus), blau, eckig, Pfeil weiß, nach oben(vorn) gerichtet. Gruß -- Mueller-km 21:09, 10. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Gesetzliche Regelungen[Quelltext bearbeiten]

Leider wurden am 13 Februar die gesetzliche Regelungen für Deutschland und Österreich gelöscht. Es mag sein, dass die regeln "weitestgehend einheitlich" sind, aber gerade die Voraussetzungen für eine Anordnung (und eine Freigabe für den Radverkehr) und Details der Unterschiede für die Benutzer sind durchaus relevant. Ich würde daher dafür plädieren, dass die rechtlichen Rahmen wieder getrennt beschrieben werden.--Blechlawinenhund 18:05, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das hatte ich damals entfernt. Der Artikel war damals schon deutschlandlastig und wird es jetzt auch wieder. Mein Versuch war es so allgemein wie möglich über das Thema zu schreiben. Die Alternative ist nun, die einzelnen Vorschriften von D, A und CH genau wieder zu geben. Ist das wirklich sinnvoll bzw. will den Artikel wirklich jemand lesen wenn nur noch Paragraphen darin stehen? Gruß --Mailtosap 21:07, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich persönlich halte es für wichtig, dass man im Einbahnstraßenartikel auch erfahren kann, was die Voraussetzungen für eine Einrichtung von Einbahnstraßen sind und wann dies unzulässig ist und wann eine Einbahnstraße für den Radverkehr geöffnet werden muss. Dies sind aber alles länderspezifische Regeln und diejenigen, die das für zu speziell halten, können den Abschnitt ja gerne überspringen. Ich gebe aber zu, dass ich mit der Grundidee, was in die Wikipedia gehört nicht gut auskenne. --Blechlawinenhund 11:59, 17. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Erste Einbahnstraße ?[Quelltext bearbeiten]

Wann hat PP v. Jagow die erste Einbahnstraße angeordnet ? --Mwknacker (Diskussion) 13:19, 17. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Sierichstraße ist keine "unechte" Einbahnstraße[Quelltext bearbeiten]

Unter einer "unechten" Einbahnstraße versteht man eine Straße, in die man von einer Seite nicht einfahren darf (Zeichen 267) innerhalb der aber Zweirichtungsverkehr erlaubt ist (Zeichen 220 fehlt). In der Sierichstraße ist aber nur Einrichtungsverkehr, der zeitlich die Richtung wechselt.80.226.24.5 10:47, 30. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Meiner Erfahrung nach gibt es Einbahnstraßen, die speziell für Fahrradwege gelten. Sollte man hier so etwas auch erwähnen? Wäre doch interessant. --2A02:2455:1360:A900:1C0C:3FBD:F159:22F4 07:57, 8. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Leider versteht man irgendwie nicht, was du meinst.~~----

Ende der Einbahnstraße?[Quelltext bearbeiten]

Woran erkennt man das Ende der Einbahnstraße, welches Schild muss da stehen?~~---- (nicht signierter Beitrag von Mideal (Diskussion | Beiträge) 16:12, 1. Mär. 2024 (CET))[Beantworten]

Zeichen 220 ist an allen Kreuzungen / Einmündungen angeordnet. Ist an der Kreuzung / Einmündung kein Zeichen 220 mehr, ist die Einbahnstraße zu Ende. --Mainpage (Diskussion) 19:39, 1. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]