Diskussion:Einfuhrumsatzsteuer (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zum Beispiel 1[Quelltext bearbeiten]

Anhand des Beispiels der www.zoll.de müßte das Ergebnis der ersten Beispielrechung 210 € betragen(Bücher aus Japan).

Bemessungsgrundlage (§ 11 UStG) Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich der Zollwert (§ 11 Abs. 1 UStG).

Diesem Betrag sind folgende Kosten hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits darin enthalten sind (§ 11 Abs. 3 UStG):

  • + im Ausland geschuldete Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Abgaben (z.B. gezahlte, drittländische Ausfuhrzölle),
  • + Beträge an Zöllen und andere EG-Einfuhrabgaben sowie besondere Verbrauchsteuern, z.B. auf Mineralöle oder Tabakwaren, die auf die eingeführten Gegenstände anfallen,
  • + Beförderungskosten von der EG-Grenze bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, also dem Ort, an dem die grenzüberschreitende Beförderung endet.


Die o. g. Posten wurden ja auch in der Rechnung berücksichtigt. Die tatsächliche Höhe ist von vielen Faktoren abhängig (Wenn man z. B. ein Auto aus den USA in Deutschland verzollen will, ist es sogar relevant, ob es ein Neuwagen ist und wie groß der Hubraum ist).
Der Übersicht wegen finde ich beispielhafte Beträge ausreichend.--Section6 01:38, 30. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]


Sind Bücher nicht generell zollfrei? Insofern ist es ein schlechtes Beispiel. Außerdem ist es irritierend, daß die Frachtkosten außerhalb der EU exakt mit den Zollgebühren übereinstimmen. Dadurch wird das Rechenbeispiel verwirrend. --WernerPopken 10:07, 6. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe das Beispiel komplett neu formuliert und hoffe, dass es jetzt verständlicher ist. --Section6 03:55, 30. Mär. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das Beispiel kann aber doch nicht stimmen, laut EZT/TARIC liegt der Zolltarif für CDs (Code 8523 4039 00 0) bei 3,5% und nicht bei 10%, oder irre ich mich da? --Monkey 18:38, 27. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

USt Anhebung[Quelltext bearbeiten]

Da der Steuersatz der Einfuhr-Umsatzsteuer (EUSt) an die allgemeine Deutsche Umsatzsteuer gekoppelt ist, wird auch diese erhöht auf 19 %. Ich habe den entsprechenden Nachtrag im Beispiel gemacht. JARU 07:44, 29. Sep 2006 (CEST)

Fragen zum realen Ablauf[Quelltext bearbeiten]

Welche Institution zieht die EUSt ein und führt sie an welches Finanzamt ab? Macht der Zoll das "vollautomatisch"? Oder muß man das als Käufer machen?
Beispiel: Man kauft im Internet eine Maschine bei einer US-amerikanischen Firma und überweist 1000$ (oder 1000€ um es einfacher zu rechnen) nach Amerika. Was muß man dann als Käufer tun, damit alles nach Recht und Gesetz abläuft? Was sind die Aufgaben des Verkäufers?--Lexer.W 16:35, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das macht alles der Zoll und die Finanzämter haben absolut gar nichts damit zu tun, es sei denn, es handelt sich nicht um ein Drittland wie z.B. die USA, sondern um ein EU-Mitgliedsstaat. Dann wird - wenn ich mich nicht irre - aus der Einfuhrumsatzsteuer die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, für die die Finanzämter zuständig sind. Bei der EUST ist der Zoll als Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung originär zuständig. Als Käufer und Importeur wird man diese Maschine bei dem für den Käufer zuständigen Zollamt gestellen und eine Zollanmeldung abgeben müssen. Der Verkäufer in den USA hat eventuell dort eine amerikanische Ausfuhranmeldung abzugeben. --Lkl 23:14, 20. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die "Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb"[Quelltext bearbeiten]

gehört hier dringend behandelt, damit niemand in die Irre geleitet wird. --888344

Privat an Privat?[Quelltext bearbeiten]

Gebrauchtes Krempel. Dazu ist auch auf den verlinkten Zollseiten nicht explizit was zu finden. In den meisten Ländern wurde ja bereits VAT draufgeschlagen beim Erstverkauf, so dass sich ggf. eine doppelte Besteuerung ergibt? --145.253.2.231 17:03, 18. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wer kritisiert hier was? Artikelthema ist die Steuer, wird die von jemanden Relevantem kritisiert? Zweifelhaften Abschnitt habe ich entfernt, da komplett unbelegt.Oliver S.Y. 16:17, 15. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Auch hier wegen massiver Zweifel die unbelegten Beispiele entfernt. Warum? Das hier ist eine Enzyklopädie, keine Steuerratgeberseite, weder für Steuerbeamte noch Steuerberater. Die Regelungen des §11 (3) Nr. 3 und 4 UStG hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Transportkosten sind in Verbindung mit den diversen Incotermsvarianten nicht ausreichend enz. darstellbar. So fließen in die Berechnung stets nur die Kosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft ein, und das auch nur, wenn sie bereits bekannt sind (also zB. der Splittung der TK bei CIP Zielort). Auch spricht man nicht von "ausländischen" Kosten. Also besser weniger als etwas falsches schreiben.Oliver S.Y. 16:30, 15. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Also bei aller Sympathie, aber der Link ist viel zu einseitig! Es steht ja beim Aufruf klar dran, dass es um Reisende geht. Das erklärt aber noch nicht die teilweise spezifischeren Bestimmungen bei Bestellungen aus dem Ausland z. B. bei einem US-Händler über ebay mit Warenwert von 50 EUR und mehr. Das ist nämlich wiederum eine andere Baustelle - und bei der kann ich mit dem Link rein gar nichts anfangen! -andy 77.190.30.73 08:46, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Noch ein Link...[Quelltext bearbeiten]

http://www.eliterunning.de/nausland2.html Hier wird das sehr anschaulich erklärt, und sich im gegensatz zu zoll.de auch auf die Bestellung aus dem Ausland bezogen (und GERADE ebay). Thematisch geht es um Laufschuhe, aber prinzipiell sollten eigentlich die grundsätzlichen Regelungen verallgemeinerbar sein. andy 77.190.30.73 08:55, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Wer ist der Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer? das wird leider nicht erklärt. (nicht signierter Beitrag von 212.65.1.102 (Diskussion) 08:50, 30. Apr. 2014 (CEST))[Beantworten]

Hallo! Die Sache ist komplizierter, da es eine Einfuhrabgabe ist, gelten die dafür erstellten EU-Regeln, wie sie sich zB. im Zollkodex finden. Dort heißt es lapidar: "Zollschuldner: eine zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtete Person", klingt simpel, aber das ist dann erst ausführlich in der Durchführungsverordnung und weiteren Regeln definiert, die eigentlich einen eigenen Artikel verdienen. Übrigens ist "ollschuld: die Verpflichtung einer Person, die für eine bestimmte Ware im geltenden Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Einfuhrabgaben (Einfuhrzollschuld) oder Ausfuhrabgaben (Ausfuhrzollschuld) zu entrichten" nicht viel hilfreicher.Oliver S.Y. (Diskussion) 09:29, 30. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Einfuhrumsatzsteuer auf Downloads: Ist der Artikel wirklich korrekt?[Quelltext bearbeiten]

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird.

Im Artikel Ware steht:

Eine Ware im Sinne der Wirtschaftswissenschaften ist ein materielles Wirtschaftsgut, [...]

Unter Steam#Regionale_Einschr.C3.A4nkungen steht aber, das bei Steam für digitale Downloads Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Nachdem was hier und im Artikel Ware steht, wären digitale Downloads ja keine Ware, weil sie nicht materiell sind und daher nicht einfuhrumsatzsteuerpflichtig. --MrBurns (Diskussion) 22:25, 26. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Nachdem hier noch nicht geantwortet wurde habe ich die Frage noch mal in der (stärker frequentierten) Auskunft gestellt: Wikipedia:Auskunft#Ist_der_Artikel_Einfuhrumsatzsteuer_.28Deutschland.29_wirklich_korrekt.3F. --MrBurns (Diskussion) 18:48, 1. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nein, die Definition hat Mängel:
Hat das auch etwas mit den Downloads zu tun? Laut Konsignation bezieht sich das auch auf Warenlieferungen, die Definition dort ist m.E. nicht auf Downlaods anwendbar. --MrBurns (Diskussion) 02:32, 9. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
Mit Downloads nicht... aber mit der zuvor gestellten allgemeineren Frage:"Ist der Artikel wirklich korrekt?"
Aber zu deiner Frage... siehe hier - ich bau es bei Gelegenheit in den Artikel ein. Yotwen (Diskussion) 08:19, 9. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Keine Erklärung[Quelltext bearbeiten]

Das ist ein schlechter Artikel. Ein Wikipedia-Artikel sollte als oberstes Ziel die Erklärung von Begriffen haben. Es sollte also erklärt werden, was eine Einfuhrumsatzsteuer überhaupt ist und warum und wofür sie existiert. Dafür ist die Wikipedia da. Aber im ganzen Artikel wird mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen. Das heißt: Auf den Satz "Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird." sollte eine Erklärung folgen, warum das gemacht wird (Sinn und Zweck). --78.52.101.7 03:45, 10. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Wenn die Autoren dafür bislang keine Quellen hatten, steht sowas nicht im Artikel. Und ich muß Dir ganz ehrlich sagen, ich kenne auch keine entsprechende Kommentierung innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens oder durch Rechtswissenschafter, der über den generellen Sinn und Zweck von Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben generell hinausgeht. Darum bleibt nur der Gang für Dich über die Artikel Importzoll und Umsatzsteuer.Oliver S.Y. (Diskussion) 06:33, 10. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Die Einfuhrumsatzsteuer soll Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten inländischer Unternehmer ausgleichen. Ohne EUSt wäre der Import grundsätzlich mit 19% weniger Steuern belastet als der Verbrauch inländischer Waren. Einen Beleg habe ich dafür jetzt gerade auch nicht parat. Ich meine aber, dass derartige Selbstverständlichkeiten nicht unbedingt der Belegpflicht unterliegen. Wenn also keiner Einwände hat, würde ich die Aussage in den Artikel übernehmen. --Daceloh (Diskussion) 09:13, 10. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Doch, in Fachgebiet recht ist das keine Selbstverständlichkeit. Was Du beschreibst, gilt für Importzölle/Einfuhrabgaben generell. Denke es geht hier eher bei Zweck um sowas wie die Kriegsmarine für die Schaumweinsteuer oder die Erhöhung der Tabaksteuer für die Terrorbekämpfung. Manchmal kassiert einfach der Staat auch nur, um sich zu finanzieren. Ohne anderen Sinn.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:36, 10. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Na ja ich habe mich vielleicht nicht präzise ausgedrückt: Die EUSt soll nicht irgendwelche Wettbewerbsverzerrungen verhindern, sondern konkret die Wettbewerbsverzerrung ausgleichen, die ansonsten aus der Umsatzsteuerbelastung inländischer Unternehmer entstünde. Aus der Kopplung des EUSt-Tarifs an die USt und der Ausgestaltung der Einfuhrumsatzsteuer als allgemeine Abgabe mit Vorsteuerabzug auf seiten der Unternehmer wird schon deutlich, dass sich die Abgabe genau in die Lücke einfügt, die dadurch entsteht, dass die Umsatzsteuer nur auf inländische Umsätze erhoben wird und importierte Waren ansonsten grundsätzlich 19% günstiger wären. --Daceloh (Diskussion) 17:56, 10. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

was ist die Einfuhr von Waren?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel schreibt über die Einfuhr von Waren. Aber was ist das? Wenn ein Inder im indischen Flughafen eine Uhr für 3000€ kauft und bringt die mit nach Frankfurt, ist das eine Einfuhr? Nur wenn er die Uhr einem Deutschen schenkt? Oder auch, wenn er sie wieder mit nach Indien nimmt? Nur wenn er sie wieder innerhalb von 2 Wochen nach Indien nimmt oder auch, wenn er sie nach 10 Jahren wieder nach Indien nimmt? Hängt es von Wohnsitz ab? --49.228.192.237 13:34, 4. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Die Uhr ist eine mitgeführte Ware, bis sie jemand anderem verkauft, verschenkt oder verpfändet. Wenn jemand mit so einer Uhr einreist, kann sie unter zollamtliche Überwachung gestellt werden – wenn er ohne die Uhr wieder ausreist, muss er Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Verbrauchssteuern bezahlen. Quelle Das kann nicht nur Ausländern sondern auch Deutschen passieren. Für sehr wertvolle Gegenstände kann es daher sinnvoll sein, die Rechnung auf Reisen dabeizuhaben, damit du für Sachen, die du innerhalb von drei Jahren wieder mit nach Deutschland nimmst, nicht erneut Abgaben bezahlen musst. Quelle --Яedeemer 22:36, 20. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]