Diskussion:Eingruppierung

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Was in dem Artikel fehlt ist einerseits die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung, die auch dann besteht, wenn kein entsprechender Tarifvertrag anwendbar ist. Hier kommen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von allgemeinen Entlohnungsgrundsätzen ins Spiel. Und zum anderen sollte das Thema stärker in Bezug gesetzt werden zum Thema Positionsbewertung, da in der betrieblichen Praxis gerade in diesem Spannungsfeld - Eingruppierung nach Tarifvertrag und Bewertungsschematas - agiert. Schließlich sollten die wesentlichen Inhalte von für Eingruppierungen maßgeblichen Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträgen angeführt werden (formale Qualifikation, Berufspraxis, Richtbeispiele). Siegfried Heim Tarifsekretär Verlage, Druck und Papier siegfried.heim@verdi.de (nicht signierter Beitrag von 62.153.78.4 (Diskussion) 15:38, 16. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]