Diskussion:Eintrittsgeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Es gibt noch eine völlig andere Bedeutung von Eintrittsgeld: Dies ist eine Summe, die neue Gesellschafter beim Eintritt in eine Gesellschaft (Genossenschaft, KG, etc.) zahlen müssen, um bislang geleistete Aufbauarbeit etwas auszugleichen, die andere Gesellschafter mitgetragen haben.