Diskussion:Einzelhaft

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Dieser Artikel verdient es, in historischer, medizinisch-psychologischer und rechtsvergleichender Richtung ausgebaut zu werden. Was das Letztere betrifft, so scheint es, daß der anglo-amerikanische Begriff "solitary confinement" im wesentlichen als Strafe verstanden wird (vgl. die englische Wikipedia). Das verstellt den Blick auf das Phänomen der präventiven Einzelhaft. Reiner Hilgen 21:55, 12. Sep 2006 (CEST)


Eine Frage: Haben Gefangene in Deutschland immer ein Recht auf Einzelhaft? --80.135.141.81 01:10, 16. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Genau das täte mich auch interessieren. --87.175.108.135 15:20, 25. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Theoretisch schon. Praktisch können "vorübergehend und aus zwingenden Gründen" Ausnahmen gemacht werden. Bei Interesse lese man einfach mal § 18 des Strafvollzugsgesetzes.--Giebenrath (Diskussion) 15:01, 27. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Ja, seit Mitte 2002 gibt es ein eindeutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Jedem Häftling steht eine Einzelzelle zu, ausnahmslos. Soweit die Theorie, in der Praxis läuft es folgendermaßen ab: Der Häftling kriegt einen Zettel vorgelegt, den er unterschreiben soll. Damit verzichtet er "freiwillig" auf sein Recht auf eine Einzelzelle. Unterschreibt der Gefangene nich, kommt er in den Arrest - mit der Begründung, er habe eine Anweisung nicht befolgt. --Worm&Virus (Diskussion) 09:25, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]