Diskussion:Elisabeth Müller-Luckmann

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Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Könnte man evtl. Kindsmörder und Kindsmörderin entfernen? Zwar sind die genannten mittlerweile verurteilt, sie wurden aber einerseits unter Zugrundelegung der Unschuldsvermutung begutachtet und zum anderen sagt man maximal Mörder oder Totschläger, aber auch diese Bezeichnung sollte exakt (nämlich wie im lettzinstanzlichen Urteil) erfolgen und nicht nach laiemhaften Gutdünken.--91.9.255.82 08:44, 7. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

lt. www.tu-braunschweig.de/frauen/aufgaben/warum?lang=de war Elisabeth Müller-Luckmann "seit 1956 Dozentin und seit 1962 apl. Prof" ?!

Lehre an der TU Braunschweig[Quelltext bearbeiten]

Dass M.-L. seit 1979 an der TU BS gelehrt habe dürfte falsch sein, als ich 1972 mein Studium der Psychologie begann lehrte M.-L. bereits, es ist zu raten, dass diese Angabe überprüft wird, immerhin gibt es diese Jahreszahl bereits in der ersten Version (nicht signierter Beitrag von Ulrich-Wegener (Diskussion | Beiträge) 01:43, 11. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]


Die Angabe ist wirklich ganz sicher falsch! War sie seit dem habilitiert? Ich habe eigene Aussagen von ihr vorliegen: sie lehrte bereits vor/ nach dem 2. WK als WHK/ Assitentin. --Neverdull (Diskussion) 20:51, 27. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Parallelwelt?[Quelltext bearbeiten]

Zugegebenermaßen: Zum ersten Mal von der Frau gerade hier gelesen. So, so, die Dame wurde also 1945 im Alter von 25 Jahren promoviert. Und in welcher Parallelwelt hat sie in den zehn Jahren zuvor gelebt, und warum wird das mit keinem Wort thematisiert? --85.179.63.205 21:17, 15. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]