Diskussion:Enthauptung/Archiv/1

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Hinrichtung oder Unfallverletzung

Die Abtrennung des menschlichen Kopfes vom Rumpf kann durchaus weiteren Kategorien unterfallen. Man denke an das Phänomen, dem bereits getöteten Gegner im Rahmen einer kriegerischen Auseinandersetzung den Kopf abzutrennen, um ein Zeichen totalen Triumphes und eigener Machtvollkommenheit zu setzen. M.E. wäre hier gleichsam vom Enthaupten zu sprechen. Abweichende Ansichten sind freilich vertretbar. --Psynus 10:29, 17. Apr 2006 (CEST)

Vollzug der Enthauptung / autonome Todesangst

Sicherlich sind vielen von uns die Videoaufnahmen, welche die von Terroristen vollzogene Enthauptung ihrer Geiseln unter Verwendung langschneidiger Messer darstellen, in unangenehmer Erinnerung geblieben. Hierbei wird deutlich, dass die Enthauptung keineswegs ausschließlich dazu dient, einen sicheren, schnellen und möglichst schmerzfreien Tod zu gewährleisten. Im Gegenteil werden dem Opfer bei der "Messer-Variante" ganz bewusst erhebliche körperliche und auch seelische Qualen (insbesondere i.S.e. auspgerägten Todesangst) zugefügt. --Psynus 10:30, 17. Apr 2006 (CEST)

Zeit des Nationalsozialismus

Auch in der Zeit des Nationalsozialismus war das Enthaupten in Deutschland die bevorzugte gerichtlich angeordnete Exekutionsmethode.

nicht eher erschießen?

Entscheidend ist hier die "gerichtlich" angeordnete Methode, also eine "staatliche" Exekution. Erschießungen wurden "standrechtlich" bei der Wehrmacht durchgeführt, also ohne Prozess, und in KZs wurden Leute sowieso ohne Prozess erschossen. Insofern wurde die Enthauptung vor allem bei "regulären" Urteilsvollstreckungen bei Verurteilungen aufgrund damals existierender Gesetze durchgeführt. Das heißt aber natürlich nicht, dass das dann rechtmäßig war, denn viele Gesetze in der NS Zeit waren natürlich verbrecherisch. Eine Todesstrafe nach dem StGB beispielsweise wurde aber in der Regel mit der Guilloutine vollstreckt (beispielsweise Mord entspr. §211 StGB). --TheSonntag 21:46, 7. Mai 2005 (CEST)

"Standrechtlich" heißt nach einem standrechtlichem PROZESS - nicht OHNE Prozess. Das Standrecht der Wehrmacht war im Übrigem entgegen landläufiger Meinung gegenüber den Angeklagten Soldaten durchaus als fair zu bezeichnen und genügte den fundamentalen Rechtsprinzipien durchaus - im Gegensatz natürlich zu den Massenmorden des Regimes. MV --79.199.139.110 17:14, 27. Feb. 2010 (CET)
Ich habe Zweifel. Ich kenne aus der Literatur mehr gerichtlichen "Tod durch Erhängen" als durch Köpfen in jener Zeit. Zudem scheint das Richtbeil laut dem Richtbeil-Artikel um 1936 endgültig aus dem Gebrauch gekommen zu sein. Über die Verbreitung von Guillotinen in D. weiß ich aber nichts.--88.134.106.170 13:03, 23. Nov. 2006 (CET)
Beklemmende Beispiele zur Praxis der Enthauptung in der NS-Zeit sind die Geschwister Scholl, Christoph Probst, Kurt Huber, Willi Graf und Alexander Schmorell . Siehe auch hier und hier .--Lechhansl 19:31, 21. Dez. 2006 (CET)
Der Verweis, daß die Enthauptung gerade im Dritten Reich die häufigste Hinrichtungsmethode gewesen sei, ist etwas daneben - das war sie zuvor, im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, nämlich auch schon. Natürlich nicht so extensiv wie unter den Nationalsozialisten.

Es stand nicht im Ermessen der Gerichte im Deutschland ab 1871, welche Hinrichtungsart bei Todesurteilen zur Anwendung kam. Dafür gab es eindeutige gesetzliche Regelungen, die man in den – älteren – Fassungen des StGB und der Militärstrafgesetze nachlesen kann. Nova Wes 14:28, 22. Sep. 2008 (CEST)

Was ist Autonome Todesangst?

Der Verweis im letzten Absatz der Version [1] hilft mir nicht weiter, bitte erläutern oder löschen. --Siehe-auch-Löscher 09:52, 14. Dez 2005 (CET)

Das Problem besteht immer noch. Autonome Todesangst verweist auf Vegetatives Nervensystem, wo dieser Begriff weder erklärt noch erwähnt wird und wo auch sonst nichts sachdienliches zu diesem Begriff zu finden ist. Interessant wäre es schon, zu erfahren, was unter Autonome Todesangst zu verstehen ist. Daniel FR (Séparée) 13:27, 24. Nov. 2006 (CET)
Würde mich zwar auch interessieren; da eine google-suche nach dem Begriff "autonome Todesangst" jedoch nur Verweise auf diese einzige Erwähnung in der Wikipedia liefert, nehme ich an, dass es kein feststehender Begriff ist. Daher habe ich den Satz ganz gestrichen. --80.128.121.223 22:36, 12. Mär. 2007 (CET)

Es ist schon sehr arm, wenn Personen glauben nur, weil etwas nicht im Internet zu finden sei, gäbe es dies nicht. Es sind tatsächlich noch Bücher vorhanden auf unserem Globus, welche nach wievor das größte Wissen enthalten. Der Besuch einer Bibliothek wird Ihnen sicherlich weiterhelfen, wenn Sie bis heute an eine Allmacht des Internets glaubten indem Sie alles finden könnten.80.144.196.166 22:48, 25. Dez. 2007 (CET)

Sie erwecken den Eindruck, entsprechende Literatur gelesen zu haben. Vielleicht moegen sie ja dann treu dem Wikipedia-Gedanken ihre Erkenntnisse anderen Menschen, die vielleicht keinen zugriff auf eine entsprechend umfassende Bibliothek in ihrer Sprache haben, zugaenglich machen. Ansonsten koennen sie gerne von ihrem hohen Ross runterkommen oder in Zukunft die Wikipedia meiden, um ihr Wissen weiterhin aus ihren hochgeschaetzten Buechern zu beziehen...--210.225.86.130 08:46, 29. Jan. 2008 (CET)
Ich kann nirgends sehen, daß 80.144.196.166 den Eindruck erweckt, zu diesem Thema etwas gelesen zu haben. Nicht nur insofern ist die herablassende Arroganz fehl am Platz. Er nimmt nur Stellung zu der ziemlich blöden Auffassung, zu allem müsse etwas im Internet stehen - dazu noch ganz offensichtlich auf deutsch. 217.228.98.122 00:26, 8. Feb. 2009 (CET)

Solange in der Wikipedia nichts darüber steht, gibt es auch keinen Grund eine Verlinkung zu machen. Werde sie entfernen. --Jobu0101 17:32, 17. Jun. 2009 (CEST)

Was ist mit Mikeska et Klemm?

Diese Autoren zeigten 1975 eine EEG-Aktivität an decapitierten Ratten, welche sich für mich nicht nach einer massiven und unkontrollierten Ausbreitung der Erregungsmuster ins Gehirn anhört. Mir ist auch nicht das Vorkommen von epileptischen Anfällen in den Regionen oberhalb einer frischen Rückenmarksläsion nach Unfällen bekannt, was ich nach den Ausführungen im Beitrag allerdings erwarten würde. Hier die Referenz und das Abstract von Mikeska et Klemm:

1: Lab Anim Sci. 1975 Apr;25(2):175-9.

EEG evaluation of humaneness of asphyxia and decapitation euthanasia of the laboratory rat.

Mikeska JA, Klemm WR.

The relative humaneness of asphyxia and decapitation was objectively evaluated in rats by EEG monitoring. EEG activation (low voltage, fast activity) was considered to indicate discomfort, pain, and affective responses to euthansia. Such activation was present 37.3 plus or minus 7.5 sec after asphyxia and 13.6 plus or minus 4,6 sec after decapitation. Decapitation was also characterized by an immediate large, and relatively long-lasting, ultra-slow voltage, detected by non-polarizable scalp electrodes. Isoelectric activity (death) occurred 69.4 plus or minus 9.9 sec after onset of asphyxia and 27.2 plus or minus 4.4 sec after decapitation.

PMID: 1169659 [PubMed - indexed for MEDLINE]

Auch etwas, was mich fremdeln ließ. Die Erregungsmusterausbreitung müsste doch zumindest in abgeschwächter Form bei Rückenmarksverletzungen und -durchtrennungen zu beobachten sein. Eine Querschnittslähmung im Nackenbereich müsste aus neurobiologischer Sicht einer Dekapitation gleichkommen. Dennoch führen viele Menschen mit einer solchen Verletzung ein im Rahmen ihrer Behinderung "normales" Leben.
Fast dünkt es mich, als ob dieser Teil nur geschrieben wurde, um zarte Gemüter zu beruhigen.Kleinalrik 00:33, 9. Apr. 2007 (CEST)

Was ist mit Wendt, Beaurieux und Seguret?

In dem Artikel werden die Ärzte Wendt, Beaurieux und Seguret zitiert, leider ohne Quellenangaben. Weiß jemand, aus welchen Quellen diese Zitate stammen?

Mit Beaurieux ist vermutlich das hier gemeint: [2] --Flibbertigibbet 12:56, 1. Dez. 2006 (CET)

Wendt, Johann: Ueber die wahrscheinliche Fortdauer des Bewußtseyns in einem vom Rumpfe getrennten Kopfe. Eine Apologie der Abhandlung über Enthauptung im Allgemeinen und über die Hinrichtung Troers insbesondere. Breslau 1803.

Neurophysiologische Sicht

Ich würd sagen, dass das Experiment mit dem Affen mir nicht wirklich realistisch erscheint, da Atmung und Kreislauf im Nachhirn kontrolliert werden. Bei der Enthauptung bleibt die Weiterleitung der zur Kontrolle auszusendenen Aktionspotentiale aus und ich denke nicht, dass man das Rückenmark des einen Affen mit dem des anderen Affen verbunden hat, denn sonst könnte man Querschnittsgelähmte bestimmt einfach operieren. --Honge 02:40, 24. Dez. 2007 (CET)

Die ganzen Behauptungen in diesem Abschnitt sind nicht belegt.

Ich habe bei einer kurzen Suche nichts gefunden was diese Thesen bestätigt. Ich bin auch skeptisch ob das wirklich stimmt, da ich mal von einem Experiment gehört hatte wo der Kopf eines Affen auf einen anderen Affen transplantiert wurde. Dieser war zwar gelähmt(durchtrenntes Rückenmark) und später an der Operation gestorben, aber ich denke, dass der nicht Hirntod sofort eingetreten ist.

Wäre ganz gut wenn jemand der sich in der Richtung auskennt, etwas dazu sagen könnte

wie soll der liedreflex funktionieren, wenn die augen nichts mehr sehen können, wenn im gehirn nichts mehr verarbeitet wird? (Dietz 09.02.2007)


Der Abschnitt klingt mehr nach einer These als einem Faktum. Nichts ist mit Belegen versehen und jegliche Verweise und Quellen fehlen. An sich ist ja alles schlüssig, aber nur dann, falls die Behauptung stimmt, daß eine Enthauptung eine massive Depolarisation in den Neuronen des RM auslöst, die sich dann richtigerweise in das gesamte Hirn unstrukturiert fortleiten würde. Doch der Beleg, das dieser Enthauptungsvorgang so etwas bewirkt, fehlt gänzlich. Demnach müsste eine Durchtrennung an JEDER BELIEBIGEN Stelle des RM zu solchen Depolarisationen führen, also auch im Lenden- und Kreuzbereich (untere Segmente in der unteren Thorakalwirbelsäule), was mir aber als sehr fragwürdig erscheint (Traumata mit totaler Durchtrennung des RMs sind zwar "stumpf", aber i.d.R. nicht cerebroletal). Werde mal ein Kästchen einfügen,
Epilepsiechirurgie (nicht signierter Beitrag von 89.247.18.208 (Diskussion) 03:31, 15. Nov. 2010 (CET))
Drum 16:43, 03. Mai 2008 (CET)


Kann mich da Drum nur anschließen. Nach dem hier Geschriebenem müßte bei einer Querschnittslähmung durch Trauma der Hirntod sehr schnell eintreten, was in der Praxis nicht der Fall ist. Desweiteren ist es nicht so, dass bei transektiertem Axon das Soma bzw. das gesamte Neuron zwingendermaßen stirbt. Es gibt Beobachtungen, bei denen unter gewissen Umständen das axonale sprouting erneut einzetzt und das Neuron überlebt (bin gerade zu faul ein entsprechendes paper bei pubmed als Beleg zu suchen).

Ich halte es weiter für schwierig dem Lidschlußreflex keine cerebraler Aktivität zuzuschreiben, denn hierbei handelt es sich nicht um einen mechanisch ausgelösten Reflex (Knie, Greif), sondern um einen optischen. Bedeutet: Die viseuelle Information muss in der Retina verarbeitet werden und über den Sehnerv in höher Zentren weitergeleitet werden. Ich würde mich sogar dafür aussprechen diesen Abschnitt im Artikel zu löschen oder "einzuklammern" oder sowas in der Art.

Anzahl der Hinrichtungen mit der Guillotine unter nationalsozialistischer Herrschaft

aus Guillotine#Verwendung in Deutschland:

Während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland wurden die meisten zivilen Todesurteile mit der Guillotine vollstreckt. Insgesamt wurden in dieser Periode etwa 30.000 Menschen mit dem Fallbeil hingerichtet, über 3.000 davon im Gefängnis von Berlin-Plötzensee.

Der Artikel Guillotine gibt die Anzahl der Hinrichtungen durch die Guillotine zur Zeit des Nationalsozialismus mit 30.000 an, Enthauptung#Historische europäische Entwicklungen der Gerichtspraxis nennt 10.000 Hinrichtungen. Vielleicht könnte das jemand mit Zugang zu entsprechenden Quellen „reparieren“ (und die Quelle angeben)? Todesstrafe#Deutsches Reich (Zeit des Nationalsozialismus) spricht von etwa 12.000 vollstreckten, zivilen Todesurteilen (Guillotine+Strang).

Nach meinem Empfinden sollten außerdem Romane nicht unbedingt unter „Literatur“ auftauchen − dort würde ich historische Fachliteratur erwarten. Literarischen Annäherungen an den Tod durch Enthauptung könnte man eher einen Abschnitt „Rolle der Enthauptung in der Literatur“ widmen, wenn sich das lohnen sollte. --Ulf Mehlig 00:58, 6. Dez. 2007 (CET)

Zerebraler Schock

„Man spricht hier auch von einem zerebralen Schock.“ Wer bitte benutzt diesen Begriff? Roche Lexikon kennt ihn nämlich nicht und Google findet nur diesen Artikel und Kopien. Gruß, -- Roxbury 21:34, 27. Mai 2008 (CEST)

Ich weiß. Hab oben schon unter "neurophysiologische Sicht" was dazu angemerkt - der Autor dieses Abschnitts dürfte in seinem Enthusiasmus vergessen haben, etliche Quellen anzuführen. Ich bezweifle die Glaubwürdigkeit dieses Abschnitts und deswegen folgender Vorschlag zur

Löschung des Abschnitts " Ereignisse nach Abtrennen des Kopfes aus neurophysiologischer Sicht".

solange nicht gewisse Behauptungen belegt worden sind, wie z.B.

- Warum führt gerade ein scharfer Hieb durch das Rückenmark zu solch massiven Depolarisationen und nicht etwa ein stumpfes Trauma, Schleudertrauma etc.?

- Im Detail: warum kommt es 'zum sofortigen Ausfall sämtlicher hemmender Funktionen'? Die Depolarisationen müßten in gleicher Weise Neuronen betreffen, sowohl die exzitatorischen als auch die inhibitorischen. Und warum gerade 300 ms? Hat da jemand was mit der Aktionspotenzialdauer des Kardiomyocyten vertauscht ;)


- Warum bleiben 'ganglienzellulär-basierte Kreise' vom überschnellen ATP-Verbrauch unberührt? Die Begründung, 'weil sie afferent sind', ist vollkommen unsinnig. Der Verbrauch von ATP ist nicht von der Richtung des Neurons abhängig.

- Falls dies nun doch so ist: Wo steht das alles außer in Wikipedia?

Bitte um eifrigste Anregungen und Mitstimmen zur Löschung!


Drum 80.109.195.194 16:42, 6. Jun. 2008 (CEST)

Ja, ich bin für Löschung (wie im oberen Abschnitt erwähnt). Bin auch dafür, dass in dieser Diskussion diese beiden Abschnitte (der obere und genau dieser hier) zusammengeführt werden sollten.

Pro - Ich stimme der Löschung dieses Abschnitts aus den genannten Günden zu (Keine Quellen; kein sofortiger Hirntod bei einer Querschnittslähmung, neurophysiologisch sehr fragwürdige Argumente). Sollte jedoch was dran sein (was wir ja nicht ganz ausschliesen können), muss der Abschnitt mit den entsprechenden Quellen versehen werden. --128.95.61.125 01:36, 1. Aug. 2008 (CEST)

Dann tue ich das mal. Scheint mir vernünftig. Es grüßt --Koenraad Diskussion 17:05, 20. Okt. 2008 (CEST)

Neurophysiologie der Enthauptung

aus der Diskussion der Redaktion Medizin hier rüber kopiert. --Cú Faoil RM 01:04, 19. Nov. 2008 (CET)

Hier gab's mal einen sehr ausführlichen Abschnitt zur neurophysiologischen Reaktion des Gehirns nach Dekapitation, der mangels Belegen vor einiger Zeit gelöscht wurde. Könnte sich ein Neurologe das mal durchlesen und dazu Stellung nehmen? Danke im Voraus, --Cú Faoil RM 20:10, 30. Okt. 2008 (CET)

Kein Neurologe, aber die Situation ist vergleichbar, nicht nur, wie im angegeben Text, mit einem epileptischen Anfall. Viel besser passt das Bild des spinalen Schocks (ein eigener Artikel dazu fehlt leider), weshalb sich der erste Absatz für mich stimmig anhört, obwohl die Quelle fehlt. Die weiteren Ausführungen halte ich für Brimborium und, ob die verletzten Nervenzellen gleich oder später sterben, ist irrelevant. Außer jemand schafft es, den Kopf innerhalb von Minuten an neuen Körper 'anzuschließen', was nur bei geplanter Enthauptung möglich ist. In diesem Fall, siehe Querschnittlähmung. --Ayacop 10:48, 1. Nov. 2008 (CET)
Erstklassige Ausarbeitung, amS. Insbesondere die periphere Reflextätigkeit ist doch schön erklärt. Es sind alle Eventualitäten diskutiert und eingängig erklärt. Stimmig: ich bin tatsächlich kein Neurologe -ieS-. --HAW 11:55, 1. Nov. 2008 (CET)
Enthauptungen sind nicht unbedingt ein Thema der Neurologie, sondern der Gerichtsmedizin bzw. forensischen Traumatologie. --El Cazangero 00:39, 5. Nov. 2008 (CET)

Seppuku / Enthauptung

Beim traditionellen rituellen Selbstmord der japanischen Samurai-Kriegerkaste (Seppuku) wurde der Kopf durch den Kaishaku-Nin mit einem Katana oder Wakizashi vom Rumpf getrennt. Da ist wohl was durcheinander geraten? --Luekk 22:13, 27. Aug. 2009 (CEST)

Außerdem soll der Kopf eigentlich gar nicht abfallen. Die Kunst besteht vielmehr darin, dass er noch durch einen Hautlappen mit dem Körper verbunden bleibt. (nicht signierter Beitrag von 131.188.24.2 (Diskussion | Beiträge) 04:57, 7. Feb. 2010 (CET))

Sörtebeker

Neben Sörtebeker könnte man noch die Anektode von Lavoisier erwähnen. --LoKiLeCh 22:09, 15. Nov. 2010 (CET)

Welche Anekdote denn? Bei Klaus Störtebeker gibt es eine belegte Anekdote im Artikel, bei Antoine Laurent de Lavoisier aber nicht. --Wieggy (Diskussion) 10:49, 7. Nov. 2013 (CET)

Jüngere Entwicklung

Irgendwie fehlt im Artikel komplett ein Abschnitt über Enthauptungen wie sie von Al Qaida, den Taliban und vor allem den mexikanischen Drogenkartellen vorgenommen werden, sprich, mit Messern. --Vicente2782 09:51, 5. Apr. 2011 (CEST)

Immer noch... --Gabbahead. (Diskussion) 19:46, 5. Jul. 2013 (CEST)

Schwert oder Beil

Im Artikel steht, die Enthauptung eines knienden Delinquenten mit dem Schwert sei viel schwieriger gewesen als die mit dem Beil. Manche Historiker (z. B. Antonia Fraser in ihrem Werk "The Six Wives of Henry VIII.") sagen aber, daß es mit dem Schwert leichter gegangen sei, da der Henker mit einem langen Schwert leichter getroffen habe als mit einem krummen Beil. --88.72.172.122 17:38, 22. Mai 2011 (CEST)

Enthauptungen in Saudi-Arabien?

Mich wundert es dass im Artikel nicht über die Enthauptung in Saudi-Arabien gesprochen wird, wo man Menschen mit einem Säbel oder Messer den Kopf abschneidet, was man auf manchen "Gewaltvideos" sehen kann (wenn man denn mal ein solches Video gesehen hat, was ich keinem empfehlen möchte). Ist das irrelevant? Meines Erachtens erwähnt sogar Amnesty International die Enthauptung als Todesstrafe in Saudi-Arabien http://www.todesstrafe.de/todesstrafenatlas_Saudi%20Arabien.html, http://www.amnesty.de/2009/6/3/todesstrafe-saudi-arabien-mann-enthauptet-und-gekreuzigt http://www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-hausmaedchen-wegen-angeblichem-saeuglings-mord-enthauptet-a-876679.html --77.182.178.104 05:26, 31. Mär. 2013 (CEST)

Der Abschnitt ist erledigt. Info ist eingefügt. Warum das vergessen wurde verstehe ich auch nicht so recht. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 20:36, 17. Jun. 2013 (CEST)
Hier gebe ich die Quelle noch einmal an: http://www.amnesty.de/2009/6/3/todesstrafe-saudi-arabien-mann-enthauptet-und-gekreuzigt Webseite von Amnesty International zur Todesstrafe in Saudi-Arabien , hier steht sogar etwas zu Kreuzigungen. Hier ist noch eine Webseite wo so eine Info steht: http://www.todesstrafe.de/artikel/70/Hinrichtungsmethoden_in_Saudi_Arabien.html P.S. Jetzt habe ich sogar einen Einzelnachweis eingefügt. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 21:25, 17. Jun. 2013 (CEST)

Video

Ich finde es nicht in Ordnung ein Video einer Enthauptung zu zeigen. Auch wenn man wenig erkennt, dass der Körper ohne Kopf runterfällt sieht man. Da es für Wikipediaartikel keine FSK gibt, fände ich es richtig, das Video zu löschen. Kinder sollten das nicht sehen und Videos, die zeigen wie ein Mensch stirbt, sollten sowieso nie gezeigt werden. Vielleicht gibt es ja als Ersatz ein Simulationsvideo.--Kagawa (Diskussion) 19:55, 9. Aug. 2013 (CEST)

Es handelt sich hier um ein historisch wertvolles Dokument (eine Aufnahme der letzten öffentlichen Hinrichtung in Frankreich!), das den Artikel ausgezeichnet illustriert und eine Vorstellung von öffentlichen Hinrichtungen vermittelt, wie sie nicht nur in Frankreich üblich waren. Ich verweise auch auf unsere Richtlinie zu einer guten Bebilderung. Diese bestätigt, dass Authentizität ein großes Plus ist. Videos wie dieses sind in Artikeln zur Filmgeschichte gut aufgehoben, in solchen historisch-gesellschaftlichen Artikeln jedoch zu vermeiden. Mit der FSK haben wir in der Tat nichts am Hut. Wie du darauf kommst, dass Kinder dies nicht sehen sollten oder das Video allgemein nicht gezeigt werden sollten, weiß ich nicht. Aber schau mal in ein Geschichts- oder Politikbuch, wie es an Schulen benutzt wird. Da findest du auch entsprechende Illustrationen. --Chricho ¹ ² ³ 22:35, 9. Aug. 2013 (CEST)

generalisierte Aussage zum Adelsprivileg `Enthauptung´ im Mittelalter

Soweit mir bekannt, lassen sich verallgemeinernde Aussagen zur Enthauptung im europäischen Mittelalter eher schlecht belegen. Sieht man einmal davon ab, dass im Reich die Halsgerichtsordnungen erst im frühen 16. Jhd. publiziert wurden, dann sollte von einer gewissen Unbestimmbarkeit der Verhältnisse ausgegangen werden. Nur weil in vielen Rechtsquellen bspw. steht `hat den Kopf verloren´ (capite plectuntur), gehe ich ja auch nicht davon aus, dass die generelle Hinrichtungsmethode des Enthaupten gewesen sei. Hier sollte z.B. der Unterschied zwischen römischen Zivil und kanonischen Recht gemacht werden, sowie auf die regionale Diversität Rücksicht genommen werden. Also man bedenke, dass regional verschieden hingerichtet wurde und dass es verschiedene todeswürdige Delikte gab, die nach verschiedenen Exekutionen verlangten. Eine Enthauptung mit dem Schwert - das vergessen viele - kann aller Orten durchgeführt werden, verlangt keine Extra-Ausstattung, geht schnell und `komplikationslos´ von Statten. Der Adel konnte sich vielleicht entehrende Exekution verbitten, hatte aber nicht das Privileg enthauptet zu werden - jedenfalls nicht generaliter.--78.54.36.145 03:13, 31. Jan. 2014 (CET)

Tötung gemäß Tierschutzgesetz

Dekapitutation ist eine zulässige Art der Tötung von neugeborenen Mäusen als Versuchstieren gemäß Tierschutz Richtlinie 3.01 der Schweiz [3] Auch nach deutschem Recht ist sie eine zulässig Tötungsart für Tiere und wird per Guilletine oder bei Jungtieren per Scherenschlag durchgeführt. [4]--87.153.112.133 22:30, 3. Mär. 2014 (CET)

Eingangsbild - historische Bildunterschrift verkehrt übersetzt

Beim Eingangsbild müsste sich mal jemand, der des Englischen (und Deutschen) besser mächtig ist, der momentanen Bildunterschrift annehmen. Dort steht "Historische Bildunterschrift: Ein verurteilter chinesischer Krimineller kniet über seinem Grab und wartet auf die Enthauptung durch den japanischen Henker (Tientsin, China, 1901)". Etwa kommt der Begriff "wartet" im Originaltext nicht vor, auch von einem "verurteilter chinesischer Krimineller" ist (so zusammenhängend und -stehend) dort nicht die Rede. --Kraschnaut 12:38, 28. Sep. 2014 (CEST)

Da die Angabe „historische Bildunterschrift“ recht wertlos ist, wenn nicht klar ist, von wem die wann gesetzt wurde, zumindest ungefähr, habe ich die Unterschrift nun erstmal ersetzt. Ich tendiere jedoch dazu, das Bild ganz rauszunehmen, falls wir nicht eine Quelle zum Boxeraufstand finden, die das Foto thematisiert. --Chricho ¹ ² ³ 11:43, 29. Sep. 2014 (CEST)

Vergleich der Enthauptung mit anderen Todesarten

und, wo ist der vergleich zu den anderen todesarten? (nicht signierter Beitrag von 85.178.124.131 (Diskussion) 00:16, 12. Sep. 2007 (CEST))

Nirgends. Der Abschnitt sieht aus wie gewollt, aber nicht gekonnt. Den Anblick von "Hinrichtungswerkzeugen" erleidet jeder, der gehängt, erschossen, vergast oder vergiftet wird, ebenso. Und korrekt durchgeführte Erhängungen und Erschießungen führen ebenfalls zu sofortiger Bewußtlosigkeit, siehe z.B. die Hinrichtung Saddam Husseins. Der wirkte am Strick nicht so, als würde er noch was merken. (nicht signierter Beitrag von 84.59.195.80 (Diskussion) 18:40, 30. Mär. 2008 (CEST))

Quellen???

Die als Quelle angegebene Seite 20min.ch verweist wiederum auf wikipedia als Quelle... Bitte mal prüfen. Da stimmt wohl was nicht. (nicht signierter Beitrag von 62.224.244.132 (Diskussion) 02:18, 22. Okt. 2008 (CEST))

Bewusstlosigkeit

Ich dachte bisher immer mit dem Blutdruckverlust beim Köpfen würde auch eine sofortige Bewusstlosigkeit eintreten. Kann da jemand was zu sagen? --Oliver H. (Diskussion) 14:24, 25. Jan. 2015 (CET)

Gewaltdarstellung

Die Verbreitung im Internet von Hinrichtungsbildern ohne Altersbeschränkung (eine welche es ja bei Wikipedia und Wikicommons nicht gibt) ist gesetzeswidrig. Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt [§ 4 (1) JMStV - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)]. Es steht außer Frage, daß die Menschenwürde der dargestellten Enthauptungsopfer schon durch die Darstellung der Enthauptung an sich verletzt wird. Hieran ändert auch die Historizität der Darstellung nichts. Die Darstellung richtet sich sohin gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, Art. 1 GG. Das Gesetz sieht auch keine Verjährung der Menschenwürde vor, insofern diese postmortal weiterbesteht. Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen, § 5 (1) JMStV. Ich habe daher die Löschung der betreffenden Bilder auf Wikimedia vorgeschlagen und stelle zur Diskussion, diese hier umgehend aus dem Artikel zu löschen!

PS: Ist es eigentlich Usus in Wikipedia, Beiträge anderer Mitglieder auf der Diskussionsseite einfach kommentarlos zu löschen?? Wer anderer Meinung ist, als ich, der kann das hier in der Diskussion kundtun!

-- Uwe Martens (Diskussion) 22:37, 8. Jul. 2015 (CEST)

Wären es ISIS-Bilder, die zur medialen Kriegführung und gezielt zum Eingriff in die Persönlichkeitsrechte produziert wurden, würde ich zustimmen. Zum Glück haben wir die nicht. --Feliks (Diskussion) 00:12, 9. Jul. 2015 (CEST)
Wieso, nur weil die Propagandamedien des IS von aktuellem Zeitgeschehen sind, soll für diese andere Maßstäbe gelten? Es hat nicht nur keinerlei enzyklopädischen Wert, neben der textlichen Darstellung noch mittels Lichtbildern zu illustrieren, wie einem Delinquenten der Kopf abgeschlagen oder abgesägt wird, sondern es hat vielmehr schädliche Wirkungen und verbreitet gerade propagandistische Gesinnung. Die lichtbildliche, dokumentarische Darstellung der Tötung eines Menschen hat in Wikipedia ohne den geringsten Zweifel nichts verloren! Und wie bereits dargelegt, geht es nicht nur um allgemeine moralisch-ethische Gesichtspunkte und das postmortale Persönlichkeitsrecht, das hier verletzt wird, sondern um den einfachen Fakt des Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Jugendschutzgesetz. Es wird in Wikipedia/-media ein Aufstand gemacht, wenn ich ein Screenshot einer veralteten Audio-Software online stelle, aus Angst, man könne etwaige übertragene Urheberrechte verletzen - aber die Hinrichtung eines Menschen, die könne man problemlos zeigen! Historische Dokus in der Mediathek des ZDF mit Gewaltdarstellungen z.B. werden aus diesem Grund nach der IP ausgefiltert und erst nach 20 Uhr für deutsche Besucher zugänglich gemacht. Und wir sind sich doch einig, daß Wikipedia/-media jugendfrei ist, oder zumindest sein sollte! Ich möchte einer zarten Kinderseele im Grundschulalter, die ich im Vertrauen auf jugendfreien Content auf Wikipedia surfen lasse, nicht erklären müssen: "Och, mein kleines Kindelein, da wird gerade jemand der Kopf abgeschlagen, und hier wird jemand der Kopf bei lebendigem Leibe abgesägt, aber mach Dir nichts draus."
-- Uwe Martens (Diskussion) 00:34, 9. Jul. 2015 (CEST)
Wenn Deine Löschanträge auf Commons Zustimmung finden, werden die Bilder hier automatisch gelöscht. Eine (teils wortgleiche) Paralleldiskussion hier halte ich für ganz überflüssig. Und Deine Ausführungen dort könnte man auch als Drohung mit rechtlichen Schritten interpretieren, was hier nicht gern gesehen wird. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 00:43, 9. Jul. 2015 (CEST)
Ich habe eine Antwort an Feliks gerichtet, und da Feliks sich hier geäußert hat, und nicht auf der Seite des Löschantrages, habe ich auch hier geantwortet. Dabei tut es nichts zur Sache, ob der Text ähnlich ist, wie auf Wikimedia. Metadiskussionen, die nichts zur Sache tun, halte ich hier für ganz überflüssig. Und wenn Du meinst, mir meine Bemühungen, mich für ein jugendfreies Wikipedia/-media einzusetzen, zum Vorwurf und als juristische Drohung auslegen zu müssen, so tut auch dies nichts zur Sache, von daher ich auf derartige Diskussionsbeiträge künftig nicht weiter eingehen werde! Im übrigen halte ich es durchaus für sinnvoll, die Diskussionen unabhängig voneinander zu führen - der alternative Weg wäre gewesen, die Bilder ohne vorherige Diskussion aus dem Artikel zu löschen. Aber ich denke nicht, daß dies gerne gesehen worden wäre, und daß einem dann aus diesem regelkonformen Vorgehen noch ein Vorwurf formuliert und eine Metadiskussion losgetreten wird, ist fast schon wieder typisch für die medienbekannte Hackordnung in Wikipedia, mit Verlaub!
-- Uwe Martens (Diskussion) (01:03, 9. Jul 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)


Der Vollständigkeit halber zitiere ich hier noch folgenden Rechtsakt der EU vom 24. September 1998:


Rechtsakt 98/560/EG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Die vorliegende Empfehlung befaßt sich insbesondere mit der Problematik des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde in audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, unabhängig von der šÜbertragungsart (z. B. Rundsendedienste, anbieterspezifische Online-Dienste oder Internet-Dienste).

Anhang

LEITSÄTZE FÜR DIE SCHAFFUNG VON SELBSTKONTROLLSYSTEMEN DER MITGLIEDSTAATEN FÜR DEN JUGENDSCHUTZ UND DEN SCHUTZ DER MENSCHENWÜRDE IN DEN ONLINE ANGEBOTENEN AUDIOVISUELLEN DIENSTEN UND INFORMATIONSDIENSTEN

2.2.1. Jugendschutz

(b) Darstellung von Inhalten, die zwar legal, aber jugendgefährdend sind

Ziel: Inhalte, die zwar legal, aber jugendgefährdend sind oder die körperliche, geistige oder charakterliche Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen konnten, sollten - soweit möglich - so dargestellt werden, daß die Benutzer grundlegende Informationen über ihre potentiell jugendgefährdende Wirkung erhalten.

Die Verhaltenskodizes sollten daher beispielsweise die Frage von Grundregeln für die betreffenden Anbieter von Online-Diensten, Benutzer und Inhalteanbieter behandeln. In den Regeln sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen bei der Bereitstellung und Verbreitung jugendgefährdender Inhalte - soweit dies möglich ist - Schutzmaßnahmen getroffen werden sollten, wie z. B.:

- eine Begrüßungsseite mit einem Warnhinweis, ein Ton- oder Bildsignal;

- eine beschreibende Kennzeichnung und/oder Einstufung der Inhalte;

- Systeme zur Kontrolle des Alters der Benutzer.

Vorrang sollten dabei Schutzsysteme haben, die bei der Ankündigung von Inhalten zur Anwendung kommen, die zwar legal sind, aber eindeutig jugendgefährdend sein können, wie z. B. Pornographie oder Gewaltdarstellungen.



Und rein vorsorglich: Wer weiterhin der Meinung ist, Wikipedia könne sich über deutsche Gesetze und EU-Richtlinien hinwegsetzen, möge es bitte sachlich formulieren und jedweden persönlichen Angriff auf meine Person oder meine Intention unterlassen! Auf Metadiskussionen - insbesondere hinsichtlich etwaiger Löschdiskussionen auf Wikimedia - werde ich mich nicht weiter einlassen! Vielen Dank für euer Verständnis!

-- Uwe Martens (Diskussion) 18:20, 9. Jul. 2015 (CEST)

Ja, Persönlichkeitsrechte vergehen, die Menschenwürde gibt es zwar auch post mortem, aber die Folgen verringern sich nach geltender Rechtsprechung mit der Zeit, so etwa beim Persönlichkeitsrecht. Siehe etwa Mephisto-Urteil, jetzt ist das Buch ganz normal erhältlich. Kennt wer Urteile in dem Zusammenhang, die sich nicht aufs Persönlichkeitsrecht beziehen?
Hast du nicht-juristische Argumente? Diese endlosen rechtlichen Ausführungen kann ich kaum noch anders als als Drohung, denn mit der Frage „erlaubt/nicht erlaubt“ geschweige denn unseren redaktionellen Entscheidungen und inhaltlicher Bewertung haben sie offenbar sehr wenig zu tun. --Chricho ¹ ² ³ 18:40, 9. Jul. 2015 (CEST)

Auf den ersten beiden Bildern wird keine Enthauptung, sondern der Moment unmittelbar vor der Enthauptung dargestellt. Das Gemälde ist in der Tat etwas blutrünstig, aber halt eben nur ein künsterlische Darstellung wie sie sich in ähnlicher Deutlichkeit in jedem Museum und jeder Kirche (Kreuzigung) findet. Sollen Kirchen und Museen für Minderjährige geschlossen werden? Gruß --Suvroc (Diskussion) 18:58, 9. Jul. 2015 (CEST)

  • @Chricho: Schon immer wieder interessant, wie die bloße Zitierung einer Empfehlung der EU als Drohung aufgefasst wird! Wenn ich jetzt hier sogar - wie gewünscht - Rechtsprechung zitieren würde, würdest Du mich dann auch der Drohung bezichtigen? Du erbittest die Zitierung von Rechtsprechung, aber zugleich die Unterlassung der Zitierung von Gesetzen und Empfehlungen? Hier fängt es an, manipulativ und unsachlich zu werden! Ich fühle mich vielmehr genötigt, schon wieder auf Metadiskussionen einzugehen, die nichts zur Sache tun! Aber es war ja zu erwarten, daß die Diskussion wieder in persönlichen Angriffen enden würde - Glückwunsch und Entschuldigung zugleich, daß ich hier euer "Hoheitsgebiet" betreten und mir die unglaubliche Dreistigkeit erlaubt habe, eine Diskussion zu rechtlichen Belangen zu starten! Und lese ich etwa zwischen Deinen Zeilen, daß es in Wikipedia keine Richtlinien gibt, welche Gewaltdarstellungen verbieten, so wie es bei allen anderen Telemediendiensten, wie z.B. Youtube und Facebook ganz selbstverständlich an alleroberster Stelle steht?
@Suvroc: Meine Löschanträge bezogen sich eigentlich auf die Lichtbilder. Das Gemälde ist fragwürdig, genießt als Kunst aber eine andere rechtliche Freiheit.
-- Uwe Martens (Diskussion) 19:16, 9. Jul. 2015 (CEST)
Hallo Uwe Mertens, ich glaube alles hat seine Ordnung: § 4 (1) JMStV sagt: im Falle der Nummer 5 (gilt) § 131 Abs. 3 des Strafgesetzbuches entsprechend. § 131 Abs. 3 sagt:Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Gruß--Suvroc (Diskussion) 19:33, 9. Jul. 2015 (CEST)
Ja, § 4 (1) Nr. 8 und § 5 (6) JMStV stellen aber auf Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, also auf Berichterstattungen i.S.d. § 131 (2) StGB ab. Wikipedia dient aber nicht der Berichterstattung im journalistischen Sinne. Der zitierte Rechtsakt der EU spiegelt sich übrigens in § 5 JMStV wider.
Es ist übrigens unerheblich, ob es den Moment unmittelbar vor der Enthauptung darstellt, oder nicht. In einem Fall wird der Kopf des Opfers mit verbundenen Augen heruntergedrückt, mit dem Richtschwert im Anschlag, im anderen Fall mit der Säge am Hals. Also wir wollen nicht die Haarspalterei begehen, ab welchem Moment das Element der Grausamkeit zum Ausdruck kommt?
-- Uwe Martens (Diskussion) 19:54, 9. Jul. 2015 (CEST)
Also wenn man mit Paragraphen argumentiert läuft's immer auf Haarspalterei raus ;-). Man könnte jetzt diskutieren ob Wikipedia überhaupt zu den elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien) gehört und der JMStV überhaupt anwendbar ist. Ich vermute stark, dass er das nicht ist, habe aber ehrlich gesagt keine Lust auf solche juristischen Haarspaltereien. Noch einen schönen Sommerabend wünscht --Suvroc (Diskussion) 20:13, 9. Jul. 2015 (CEST)
  • @Suvroc: Also sei mir nicht böse, wenn dieser Beitrag der Diskussion eine gehörige Portion Heiterkeit beigebracht hat, die eigentlich fehl am Platze wäre! Ich darf auf das Telemediengesetz verweisen, insofern Wikipedia selbstverständlich ein Diensteanbieter im medienrechtlichen Sinne ist.
Um die Diskussion mal auf einen Punkt zu bringen: Welchen enzyklopädischen Wert hat die Darstellung einer Enthauptung? Setzt die bildliche Darstellung mangelndes Vorstellungsvermögen des Lesers voraus? Wieso werden Löschdebatten geführt wegen einem auszugsweisen Software-Screenshot, der etwaige Regreßansprüche begründen könnte - aber Hinrichtungsbilder werden gezeigt? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen! Für mich sind die Darstellungen nichts weiter als deplazierter Voyeurismus. Da ist jemand auf die Idee gekommen, den Artikel mit Hinrichtungsbildern zu illustrieren - und jetzt ist eben jemand "auf die Idee gekommen", daß das fehl am Platze und darüber hinaus rechtswidrig ist.
-- Uwe Martens (Diskussion) 20:26, 9. Jul. 2015 (CEST)
Ich bezog mich nicht darauf, dass du überhaupt zitierst, sondern was du alles zitierst. Die Wikipedia dient übrigens auch nicht dazu, eine „Diskussion zu rechtlichen Belangen“ als Selbstzweck zu starten.
Und ja, ich kann mir das ohne Bilder nicht so gut vorstellen. Wenn das Vorstellungsvermögen bei allen so gut wäre, dass sich die Bilder erübrigten, dann erübrigte sich übrigens auch, dass sie überhaupt eine andere Wirkung als der Text hätten. --Chricho ¹ ² ³ 00:21, 10. Jul. 2015 (CEST)
  • @Chricho: Muß ich das jetzt verstehen? Ich habe genau zwei Texte zitiert: Den JMStV und den Rechtsakt 98/560/EG. Was bitte hat hieran den Charakter einer "Drohung"? Wem oder was sollte ich denn drohen? Dir? Mit was sollte ich Dir denn "drohen"? Richten sich die zitierten Texte gegen Dich? Oder etwa der Wikipedia/-media jeweils als juristische Körperschaft? Sind die Wiki-Projekte eine derart sensible Domäne, daß schon die Zitierung eines Gesetzestextes als Drohung aufgefaßt wird? Als zivil-, ordnungs-, verwaltungs-, oder strafrechtliche Drohung? Also ich möchte Dir nur mal vor Augen führen, wie nichtssagend Deine diesbezüglichen Ausführungen sind! Und was genau unterstellst Du mir eigentlich mit „Diskussion zu rechtlichen Belangen“ als Selbstzweck? Eine Selbstinszenierung? Ist das Deine subtile Art eines persönlichen Angriffes? Meinst Du, daß ich es nötig habe, meine Zeit für Selbstinszenierungen auf einer Diskussionsseite von Wikipedia zu verplempern? Also Deine wieder einmal losgetretene Metadiskussion können wir gerne zu einem Punkt bringen: Nämlich daß sie nichtssagend und selbst nicht viel mehr ist, als eine Selbstinszenierung - oder vielleicht sogar ein wikipediatypischer Machtkampf! Also steigere Dich nur weiter hinein - oder laß es bitte!
Und nun zur Sache: Wenn Du Der Meinung bist, der Hinrichtungsbilder bedürfe es, um die Dramatik des Themas zu unterstreichen, dann läßt Du eben leider außer acht, daß Wikipedia somit nicht mehr jugendfrei ist. Man kann niemandem Gewalt und Bilder über Gewalt aufzwängen! Genau das wird hier aber getan - ob man will, oder nicht! Wozu dient der Artikel eigentlich? Um den Lesern zu erklären, daß bei einer Enthauptung der Kopf abgeschlagen wird? Wie geistreich! Wirklich - einzigartige, enzyklopädische Leistung! Oder geht es vielleicht einfach um z.B. die Historizität und die Rechtslage? Dafür brauchen wir aber keine Illustrationen! Wir sind sich doch einig, daß die Todesstrafe abgeschafft ist und wir in einem freiheitlich demokratischen Land leben, in welchem Gewalt und die Darstellung von Gewalt und Tötungen verpönt sind, ganz unabhängig der Altersdebatte? Wikipedia ist kein rechtsfreier Raum, in dem die Editoren nach eigenem Gutdünken tun und lassen können, was sie wollen, nur "um ihrer selbst willen", um Deine Worte zu benutzen! Ich finde es persönlich einfach nur traurig, daß Wikipedia zu einer Schaubühne für Machtkämpfe und Eitelkeit degeneriert, in welchen die Autoren offenbar eine manifestierte Gestaltungshoheit für gemeinschaftlich erarbeitete Artikel für sich beanspruchen, die ihnen nicht zusteht!
--Uwe Martens (Diskussion) 02:05, 10. Jul. 2015 (CEST)


Übrigens, @Chricho, in Deinen vorherigen Ausführungen hast Du auch die Rechtsbegriffe Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht willkürlich durcheinandergebracht - was ja in dem scheinbar so gewollten Schwall von unnützen Metadiskussionen völlig untergegangen ist! Du wolltest Rechtsprechung zum Jugendschutz, hier ein Beispiel und Zitierungen in Zusammenhang mit Gewaltdarstellung, Platz 8 in den Google-Ergebnissen auf die Anfrage Verstoß gegen den Jugendmedienschutz im Internet - und bitte keine Vorhalte einer "Drohung"! Da die Rspr. Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren betrifft, sind die Entscheidungen im Einzelnen hier nicht einsehbar:


KJM-Pressemitteilung 07/2014; Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle der KJM im ersten Halbjahr 2014 - vom 18. August 2014
[...] Ein Angebot macht Inhalte zugänglich, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt. Die verbreiteten Inhalte verstoßen außerdem gegen die Menschenwürde. [...] Insbesondere bei gefährdungsgeneigten Jugendlichen kann eine Empathiestörung nach der Rezeption der zynischen Darstellungen von sterbenden Menschen nicht ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der KJM liegt daher eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Jugendliche unter 18 Jahren vor.
[...] Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

Die Darstellung der Enthauptung eines serbischen Zivilisten mit einer Säge ist ausschließlich aus niederen Beweggründen des Triumpfes und der zynischen Belustigung erfolgt, wie schon am Grinsen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung ersichtlich - ebenso, wie die Enthauptung an sich ohne rechtstaatliches Verfahren erfolgte. Gleiches gilt für die Enthauptung Japaner bei der Hinrichtung eines Chinesen. Die Darstellungen sind eindeutig entwicklungsgefährdend bei Kindern im Grundschulalter sowie bei gefährdungsgeneigten Jugendlichen unter 18 Jahren und von daher in der Wikipedia zu löschen - dies unabhängig der Löschdiskussion auf Wikimedia, die sich auf das Recht in Florida beruft.

-- Uwe Martens (Diskussion) 05:10, 10. Jul. 2015 (CEST)

Ich bin gegen die Entfernung des Videos ("Löschung" kann hier eh nicht diskutiert werden). --Logo 17:16, 10. Jul. 2015 (CEST)
Welches Video? Das Video wurde leider schon vor einer Weile auf den Commons gelöscht wegen unklarer Urheberrechtslage. --Chricho ¹ ² ³ 17:20, 10. Jul. 2015 (CEST)


  • Was sieht mein müdes Auge hier?
Ich tendiere jedoch dazu, das Bild ganz rauszunehmen, falls wir nicht eine Quelle zum Boxeraufstand finden, die das Foto thematisiert. --Chricho ¹ ² ³ 11:43, 29. Sep. 2014 (CEST)

Du wirst Dich doch meiner Intention nicht schon im Voraus angeschlossen haben - wenn auch aus einem anderen Grund? Nachdem wir hier scheinbar nur sehr träge vorankommen, habe ich hier mal weitere Meinungen erbeten. Es ist übrigens müßig, darauf hinzuweisen, daß hier die Sichtweise einer ungefestigten Psyche und Persönlichkeit eines Kindes zugrundezulegen ist - und nicht die eigene, persönliche Auffassung!

-- Uwe Martens (Diskussion) 07:00, 11. Jul. 2015 (CEST)

Das ließe sich in dem von dir zitierten Abschnitt diskutieren und ich beziehe mich nur auf das Bild mit dem Chinesen, dessen Entfernung ich übrigens bedauern würde. --Chricho ¹ ² ³ 10:03, 11. Jul. 2015 (CEST)
Nun, mit fehlenden Quellenangaben werde ich mich sicher nicht abgeben, da ich ja auf die Löschung des Bildes abziele. Aber wie es scheint, hätten wir schon zwei Gründe, dieses Bild zu entfernen. Übrigens - wenn es um die reine Illustration des Artikels geht, könnten wir die Bilder z.B. auch austauschen gegen Bilder von Guillotinen oder anderen Hinrichtungsinstrumenten. Diese Bilder wären jugendfrei und dazu wesentlich informativer im enzyklopädischen Sinne, als die stupfsinnige Darstellung des Tötungsaktes! Gewaltdarstellungen oder gar Lichtbilder von der Tötung eines Menschen haben auf Wikipedia grundsätzlich nichts verloren, ganz unabhängig der Altersdebatte! Es ist mir vollkommen unbegreiflich, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, derartige Darstellungen ohne Alterskontrolle frei im Internet zu verbreiten - noch dazu in einer Online-Enzyklopädie, der in besonderem Maße pädagogische Attribute zufallen! -- Uwe Martens (Diskussion) 10:32, 11. Jul. 2015 (CEST)


Hier startet jemand eine Paralleldiskussion auf meiner Benutzerseite unter dem gleichzeitigen Vorwurf, ich würde Paralleldiskussionen führen - höchst originell:

Deine Mission gegen "Gewaltdarstellung" und vorgebliche Gesetzesverletzungen
An 4 Stellen hierzupedia[5][6][7][8], und auch in Commons[9][10][11], bist Du aktuell auf einer Mission gegen vorgebliche jugendgefährdende Gewaltdarstellung. Du erweckst einen nicht besonders diskussionsbereiten Eindruck, wie es bei MoM auch üblich ist. Dabei spamst Du die wortgleichen Beiträge auf verschiedene Seiten, statt auf einer übergeordneten Metaseite eine Grundsatzdebatte anzustoßen, die Du augescheinlich hintenrum durch Einzefallentscheidungen führen möchtest. Vermutlich wirst Du mit deiner eher fundamentalistischen Haltung sowieso nicht durchkommen, aber besser wäre eine übergeordnete Diskussion in jedem Fall. Grüße vom Sänger ♫  (Reden) 12:03, 11. Jul. 2015 (CEST)
Hallo, Herr Sänger ♫-Kollege - zu diesem Zwecke habe ich bereits zwei Meinungseinholungen gestartet und die Diskussionen auf jeweils eine exemplarische Diskussion fokussiert, falls es Dir entgangen sein sollte. Da es hier um grundsätzliche Dinge geht, muß man gewisse Kollateralschäden in Kauf nehmen, wenn hie und da mal eine Paralleldiskussion geführt wird. Aus der Tatsache, daß ich einerseits eine Löschdiskussion auf Wikimedia pflege und andererseits eine unabhängige Debatte in Wikipedia, lasse ich mir sicher keinen Vorwurf machen, da dieses Vorgehen geboten ist - schließlich gilt im Falle von Wikimedia auch internationales Recht. Sollte sich Wikipedia weiterhin geschlossen gegen geltendes Recht stellen, erwäge ich, aus Wikipedia auszutreten und mein Benutzerkonto zu löschen. Mit geschlossenen Kollektiven, die sich einem zeitgemäßen, gesetzeskonformen Umgang mit Telemedien verwehren und so verroht sind, daß sie die Tötungen von Menschen dokumentieren, möchte ich nicht mal ansatzweise in Verbindung gebracht werden! Es ist an der Zeit, daß die Wikipediagemeinschaft mal die Augen öffnet! Wenn die Gemeinschaft dazu nicht gewillt ist, hat sie eben wieder einen Autor weniger, mich persönlich tangiert das überhaupt nicht. Fundamentalistisch ist es eher, auf Gewaltdarstellungen zu beharren - und meine diesbezüglichen Bemühungen, Wikipedia jugendfrei zu gestalten, wie es der Anstand und das Gewissen gebieten, noch als hintenherum und Spam abzuurteilen, empfinde ich als anmaßend, mit Verlaub! Du solltest lernen, Kritik wertfrei zu formulieren, anstatt mir unsachliche Vorwürfe für mein Vorgehen zu machen! Wie und wo man Metaseiten erstellt, weiß ich nicht, aber wenn man mich in so einem Ton anspricht, werde ich mich sicher nicht weiter darum bemühen! Was kommt eigentlich zum Thema "Hexenverbrennung" oder sonstigen Foltermethoden? Gibt es in Wikipedia den Freibrief, zur "Illustration" fernab von Anstand und Gewissen das Video des IS von der Verbrennung des jordanischen Piloten zu zeigen? Hast Du Dir das Video mal im Original bis zum Ende angeschaut? Ich hoffe nicht - denn anschließend müßtest Du Deine posttraumatischen Belastungsreaktionen mit einem Psychiater bearbeiten! Wofür die Wikipediagemeinschaft komplett blind und taub zu sein scheint, ist die Tatsache unabhängig der Altersdebatte, daß es im Internet Leute gibt, die bereits diesbezüglich durch eigene Erfahrungen traumatisiert sind! Wo sind hier die Grenzen und wer bestimmt die Grenzen? Wie kann es sich Wikipedia erlauben, dem Besucher Bilder von Gewalt und Hinrichtungen aufzuzwingen? Das geschlossene Kollektiv der alteingesessenen Wikipedianer? Nur weiter so - und ihr bestätigt mal wieder alle medienbekannten Vorurteile - aber mit Pauken und Trompeten! Die Hemmschwelle, mein Benutzerkonto zu löschen und künftig einen weiten Bogen um Wikipedia zu machen, sinkt von Tag zu Tag. -- Uwe Martens (Diskussion) 12:46, 11. Jul. 2015 (CEST)

Ist die Zitierung jetzt auch Spam? Was ist eigentlich "MoM"? -- Uwe Martens (Diskussion) 13:03, 11. Jul. 2015 (CEST)

Eine Enzyklopädie stellt die Realität dar; wer sie nicht kennen will, braucht nicht heineinzusehen. Man kann zB per Amnesty International versuchen, etwas gegen reale Hinrichtungen und unmenschliche Haftbedingungen zu unternehmen. Oder man kann versuchen, deren realistische Vermittlung zu unterbinden, damit Leser der de.WP nicht sehen müssen, was Menschen in China, Nigeria, Iran ... erleiden. --Logo 13:12, 11. Jul. 2015 (CEST)
Ja, Du hast vollkommen recht, Logo, man muß sich den Tatsachen stellen - wenn man es denn will und denkt, die charakterliche Stärke dafür zu haben! Was man aber nicht machen darf ist, es jemandem aufzudrängen - und schon gar nicht Kindern und Jugendlichen, die aus reiner Neugier derartige Artikel anschauen, oder sogar aus charakterlicher Schwäche heraus, um sich daran aufzugeilen, wie an einem Gewaltspiel! Wenn es seitens der Wikipedia keine Möglichkeiten gibt, der Empfehlung des Europarates und des § 5 JMStV gerecht zu werden, muß das eben gelöscht werden - so einfach ist das, und für jeden objektiv denkenden Menschen verständlich und nachvollziehbar. -- Uwe Martens (Diskussion) 13:21, 11. Jul. 2015 (CEST)
Österreich 1916
Klar, wer anders denkt, ist nicht objektiv, was ne Überraschung. Hast Du übrigens vor, die 85.197 anderen Gewaltdarstellungen in der de.WP auch zu unterbinden? --Logo 14:38, 11. Jul. 2015 (CEST)

3M

Hatten wir in etwas die gleiche Diskussion nicht schon zum Thema Vulva? Nun denn. Es geht hier also um Kinderschutz. Ein super Thema für Selbstdarsteller, wie ich meine. Nun weiß aber jeder, daß Wikipedia nicht für Kinder gemacht ist und das dort Dinge beschrieben und gezeigt werden, die nicht in jedem Fall für Kinder geeignet sind. Das gilt allerdings bspw. auch für die Webseiten sämtlicher Nachrichtenmagazine und viele andere. Nun sind wir uns sicherlich einig, daß man unmöglich das gesamte Internet kindersicher machen kann. Man sollte das auch gar nicht einmal versuchen, denn dadurch würde grenzenloser Zensur Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus hat jeder eine ganz eigene Vorstellung davon, was Kinder gefährdet. Darum liegt es auch in der Elternverantwortung, den Zugang von Kindern zu Webinhalten zu begrenzen und zu begleiten. Solange wir also keine Abmahnung von den zuständigen Regierungsbehörden bekommen, sehe ich keinen Änderunsgbedarf.

@Uwe Martens: Die Bilder in unseren Artikeln werden nach strengen Kriterien ausgewählt, wobei insbesondere auch darauf geachtet wird, keine gewaltverherrlichenden oder entwürdigenden Darstellungen aufzunehmen. Dabei kann man es allerdings nicht jedem recht machen und es wäre ein entsetzlicher Fehler, wenn man versuchen würde, jeder Empfindichkeit Rechnung zu tragen. Wenn Du Dir Sorgen um das Wohl im Netz surfender Kinder machst, dann starte Aufklärungskampagnen oder ähnliches, aber versuche nicht, enzyklopädische Darstellungen zu "säubern". "Jugendfrei" ist übrigens etwas anderes als "für Kinder geeignet". --84.59.20.131 18:06, 11. Jul. 2015 (CEST)


An den freundlichen, anonymen Nutzer mit der IP 84.59.20.131, der seinen Beitrag mit einer Verletzung der Regel Nr. 1 in Wikipedia beginnt: Keinen persönlichen Angriff! Bringst Du außer dem Vorwurf des "Selbstdarstellers", der einen fehlenden konstruktiven Bezug zur Wikipedia voraussetzen würde, eigentlich noch irgendwelche objektiven Gesichtspunkte? Ich fasse zusammen:

  • Du räumst ein, daß es in Wikipedia Artikel gibt, die mit dem Jugendmedienschutz kollidieren,
  • Du beginnst das manipulative Element Deines Beitrages und verwechselst Berichterstattung mit enzyklopädischer Arbeit (Regel Nr. 8, Was Wikipedia nicht ist: Wikipedia ist insbesondere kein Pressespiegel),
  • Der Jugendmedienschutz hat für Dich keinerlei Relevanz, "da ja die Eltern in der Verantwortung liegen" (also reiche doch beim Bundestag den Antrag auf Abschaffung der Jugendmedienschutzgesetze ein, diese sind ja allesamt überflüssig),
  • Du forderst mich auf, Wikipedia bei den Aufsichtsbehörden zu melden (sehr konstruktiv, "ohne juristische Druckmittel machen wir hier gar nichts"),
  • Auf die individuelle psychische und charakterliche Festigung der Leser nimmst Du keinerlei Rücksicht und willst ihnen Gewaltdarstellungen aufzwängen.

Glückwunsch! Hast Du hier das tatsächliche Wesen der Wikipedia auf den Punkt gebracht? Oder ist Dein Beitrag selbst nichts weiter, als eine selbstgerechte Selbstinszenierung? Meinen Glückwunsch vor allem, sich bequem in den offensichtlichen Mainstream hier zu gesellen, und es Dir alles so zurechtzulegen, wie Du es für Deine Argumentation brauchst! Nehmt das doch in euren Kodex auf: "Gewaltdarstellungen sind in Wikipedia willkommen, diese werden 'nach strengen Kriterien' ausgewählt und dienen insbesondere der sadistischen Befriedigung charakterlich ungefestigter Persönlichkeiten, Vorgaben des Jugendmedienschutzes haben in Wikipedia keinerlei Relevanz." Das sind also die ungeschriebenen Gesetze in Wikipedia? Ist ja toll, daß das hier mal alles ans Tageslicht kommt! Ein gefundenes Fressen für die Aufsichtsbehörden, sollte diese Diskussion tatächlich mal in den Fokus von deren Aufmerksamkeit gelangen! Weiter so! Wenn das tatsächlich das Wesen von Wikipedia ist, dann Wikipedia ade! Allmählich bereue ich die offenbar nutzlos verplemperte Zeit, die ich hier bisher eingebracht habe! Wir werden sehen! PS: Was bedeutet eigentlich "3M"? Ist das wieder irgendein Geheimkodex in Wikipedia, so wie "MoM"?

PPS: Verstehe, habe in der Diskussion Maria Stuart gesehen, daß Du hierher verlinkt hast. Die Darstellung einer filmischen Szene ist ein anderer Sachverhalt, aber egal... -- Uwe Martens (Diskussion) 19:18, 11. Jul. 2015 (CEST)

@Logo: Den 85.197 anderen Gewaltdarstellungen in der de.WP werden wir uns dann widmen, wenn es an der Zeit ist! Aber immerhin ein Eingeständnis, daß Gewaltdarstellungen in Wikipedia scheinbar ganz selbstverständlich sind!

-- Uwe Martens (Diskussion) 19:01, 11. Jul. 2015 (CEST)

Ja, das ist selbstverständlich, Gewaltdarstellung in Wort (warum hast du gegen die egtl. nichts einzuwenden?) und Bild, ist eine Enzyklopädie hier, weder ein Kinder- noch ein Erbauungsbüchlein. --Chricho ¹ ² ³ 19:22, 11. Jul. 2015 (CEST)
Im Übrigen unglaublich, dass du sadistische Befriedigung mit „charakterlich ungefestigter Persönlichkeit“ zusammenbringst. Übrigens: Berichterstattung heißt nicht Tagespresse, das kann sich, wie es der Gesetzestext schon sagt, auch auf Darstellungen der Geschichte beziehen. --Chricho ¹ ² ³ 19:26, 11. Jul. 2015 (CEST)
Gewaltdarstellungen durch Medien haben eine grundsätzlich andere psychologische Wirkung, als textliche Darstellungen - genau dafür bindet ihr das ja scheinbar ein, um der Effekthascherei willen. Aber Du hast recht - wenn man die Empfehlung des Europarates heranziehen würde, müßte vor dem Aufruf derartiger Texte ein Warnhinweis aufscheinen - auch, wenn die Bilder bereits gelöscht wären. Leute, die sich sadistischer Befriedigung hingeben, haben wohl ohne jeden Zweifel eine charakterlich ungefestigte Persönlichkeit, ganz unabhängig des Alters!
Bezüglich der Ausnahmeregel zur "Berichterstattung" heißt es im § 5 (6) JMStV übrigens: soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Worin hier in Wikipedia das berechtigte Interesse liegen sollte (außer der reinen Illustration), wäre noch zu erörtern, jedenfalls müßte es höher wiegen, als die Interessen des Jugendmedienschutzes. -- Uwe Martens (Diskussion) 19:53, 11. Jul. 2015 (CEST)
Es ist das der Illustration und wiegt höher. --Chricho ¹ ² ³ 19:58, 11. Jul. 2015 (CEST)
Da es in Wikipedia keine Altersbeschränkung gibt, richtet sich das Angebot auch an Kinder und Jugendliche. Die Illustration eines Angebotes für Kinder und Jugendliche mit Hinrichtungsbildern ist aber ohne jeglichen Zweifel absolut indiskutabel. Die psychische und charakterliche Integrität von Kindern und sensiblen Menschen im Allgemeinen, die durch die Konfrontation mit der bildlichen Darstellung von der Hinrichtung eines Menschen erschüttert werden kann, wiegt ohne jeglichen Zweifel höher! Wie gesagt - es zählt hier nicht die eigene, persönliche Auffassung, sondern es ist grundsätzlich mit der Sichtweise dieser Besuchergruppe zu beurteilen! -- Uwe Martens (Diskussion) 20:29, 11. Jul. 2015 (CEST)
Mit deinen Aussagen über den Sadismus erübrigt sich für mich auch jegliches Interesse an dem, was du psychische und charakterliche Integrität nennst. --Chricho ¹ ² ³ 20:35, 11. Jul. 2015 (CEST)
Das tut mir leid - denn so war es ganz bestimmt nicht gemeint! Vielleicht sollten wir hier differenzieren - "charakterlich ungefestigt" war bitte als "charakterlich unreif" zu verstehen! Daß sich natürlich auch unreife Persönlichkeiten verfestigen können, ist klar! Eine Definitionsfrage also. Ich verstehe gar nicht, wie man hier so sensibel sein kann, aber andererseits so unsensibel, die Bilder von der Hinrichtung eines Menschen öffentlich zur Schau zu stellen... -- Uwe Martens (Diskussion) 20:42, 11. Jul. 2015 (CEST)
Wie soll es nicht gemeint gewesen sein? Ich weiß nicht, was deine Umformulierung ändern soll, jdf. stellst du der sadistische Befriedigung die psychische und charakterliche Integrität entgegen. Wofür ich sensibel bin, das ist ideologisch hoch aufgeladener Sprech. --Chricho ¹ ² ³ 20:47, 11. Jul. 2015 (CEST)
Es war nicht so gemeint, daß es nicht sadistische Menschen mit verfestigten Persönlichkeitsstrukturen gäbe. Deine Ausführungen sind übrigens widersprüchlich, um 19:26 (CEST) sagst Du, ich würde sadistische Befriedigung mit „charakterlich ungefestigter Persönlichkeit“ zusammenbringen, um 20:47 (CEST) hingegen, ich würde die sadistische Befriedigung der psychischen und charakterlichen Integrität entgegenstellen. Ich weiß gar nicht mehr, was genau Dir jetzt eigentlich mißfällt. "Ideologisch hoch aufgeladener Sprech" wird schon wieder unsachlich, insofern ich darauf nicht weiter eingehen werde. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:05, 11. Jul. 2015 (CEST)
Das hier ist alles unsachlich. Die Sache, um die es hier nämlich gehen sollte, ist die Abfassung eines enzyklopädischen Artikels. Um die charakterliche und psychische Integrität von irgendwem geht es hier nicht. Wenn du juristische Bedenken hast, kannst du andere freundlich darauf hinweisen, deine Ansicht wird hier aber ganz allgemein nicht geteilt (widerspricht der gesamten Praxis der Wikipedia) und du schränkst dich ja längst nicht auf die juristische Betrachtung ein. Für alle weiteren Diskussionswünsche gibt es juristische Fachzeitschriften, Stammtische und Gerichte.
Bzgl. des Missfallens: Das gefällt mir schlichtweg alles nicht, daher deine Verwirrung.
Ich werde indes weiterhin in Artikeln Gewalt in allen zur Sache gehörigen Details darstellen und bei Gelegenheit auch umfassend illustrieren, und das ohne jegliche ideologischen gewaltsamen Warnhinweise. --Chricho ¹ ² ³ 21:30, 11. Jul. 2015 (CEST)

3M: Ich kann hier nirgendwo jugendgefährdende Bilder erkennen, das gruseligste Bild ist noch das altmeisterliche Gemälde. Bitte den Artikel so lassen. --Φ (Diskussion) 21:41, 11. Jul. 2015 (CEST)


@Chricho - auch für Dich eine objektive Zusammenfassung Deines Beitrages:

  • Meine Beiträge seien allesamt unsachlich (wobei sich die Unsachlichkeit ja eigentlich allein aus der unnützen Metadiskussion ergibt),
  • die charakterliche und psychische Integrität der Wikipediabesucher zähle nicht,
  • Du verweist mich ans Gericht zur Klärung dieser Diskussion (also ich soll Wikipedia verklagen, dürfe allerdings keinesfalls juristische Texte formulieren, dies werde ja als "Drohung" aufgefaßt, zumal die Gerichte für Jugendschutzfragen nur bei strafrechtlichen Belangen zuständig wären, die hier aber gar nicht zur Diskussion gestanden sind),
  • ich solle hier nicht mit dem juristischen Hammer kommen und meine Diskussion würde einer Betrachtung der Wikipedia-Interna entbehren (Dein ursprünglicher Tenor), dem entgegen würde ich mich nicht nur auf juristische Betrachtung einschränken (Dein abschließender Tenor),
  • die Verwirrung bei so vielen Widersprüchen liegt natürlich ganz auf meiner Seite,
  • und Du wirst Wikipedia weiterhin aktiv zur Verbreitung von Gewaltdarstellungen nutzen.

In der Gesamtschau ist damit die Diskussion für mich mit Dir beendet. Erwarte bitte nicht, daß ich auf Deine Beiträge weiter eingehe oder gar Deine Artikel studiere, denn ich habe jegliches Interesse daran verloren, um Deine Worte zu benutzen.

-- Uwe Martens (Diskussion) 22:23, 11. Jul. 2015 (CEST)

Nochmal: Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie. Wikipedia richtet sich nicht an Kinder und Jugendliche, diese haben lediglich Zugriffsmöglichkeiten auf Wikipedia, sofern ihre Sorgeberechtigten dies zulassen. Wikipedia richtet sich an zumindest halbwegs denkfähige Erwachsene. Für Kinder gibt es diverse andere Formate. Mir scheint, Du hast im Grunde gar kein Interesse an der Erstellung einer echten Enzyklopädie - dann bist Du hier falsch. Wikipedia ist kein Ponyhof. --84.59.20.131 23:52, 11. Jul. 2015 (CEST)
Schon wieder unsachliche, persönlichen Angriffe, was zu erwarten war! Schließt Du eigentlich immer von Dir auf andere? Wieso sollte sich Wikipedia eigentlich nicht an Kinder und Jugendliche richten? Willst Du einer Online-Enzyklopädie die pädagogischen Attribute absprechen? Damit führst Du die enzyklopädische Arbeit und deren Wesen ja selbst ad absurdum! Ich habe in zwei Monaten mehr fachlich qualifizierte Beiträge in Wikipedia-Artikeln geleistet, als manch einer in einem ganzen Jahr - die meisten Edits der Leute erstrecken sich über Benutzer- und Löschdiskusssionen, und das ist etwas, was ich tunlichst vermeiden möchte. Was kommt als nächstes nach diesen Anfechtungen? Wirst Du mein Benutzerkonto zur Löschung vorschlagen mangels Interesse an der enzyklopädischen Arbeit? Nur zu, ich bin auf alles gefaßt innerhalb der Hackordnung der Wikipedia! -- Uwe Martens (Diskussion) 00:08, 12. Jul. 2015 (CEST)
Gegenvorschlag: Du wirfst hier diversen Benutzern Verstöße gegen WP:KPA vor. Wenn Du das wirklich glaubst, dann solltest Du jeden einzelnen dieser Vorfälle auf WP:VM melden. --84.59.20.131 00:19, 12. Jul. 2015 (CEST)

Ja, vor allem Dich - oder besser gesagt: Deine IP! Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du meine Benutzerseite nicht weiter zuspamen würdest mit Deinen Anfechtungen! Auch brauchst Du meine psychische Gesundheit nicht in Frage stellen:

Wie kommst Du auf das schmale Brett, Wikipedia würde sich erlauben, dem Besucher Bilder von Gewalt und Hinrichtungen aufzuzwingen? Hier gibt es keine Pop-ups, das muß alles angeklickt werden. Wenn jemand tatsächlich den Eindruck hat, ihm würden sich hier Bilder aufzingen, dann würde ich mir um denjenigen ernsthaft Sorgen machen. --84.59.20.131 00:14, 12. Jul. 2015 (CEST)
Soll das eine Haarspalterei oder eine Rechthaberei werden? Es steht außer Frage, daß einem die Bilder aufgezwängt werden, sobald man den Artikel öffnet. Zur Vermeidung von Paralleldiskussioenn verweise ich auf die Diskussion: Gewaltdarstellung. Bitte hier keine weiteren Diskussionen zu dem Thema zu beginnen! -- Uwe Martens (Diskussion) 00:22, 12. Jul. 2015 (CEST)

Ich habe hier eine höchst sachliche Diskussion gestartet mit Zitierung des JMStV, und Deine Antworten hierauf sind: "Mir scheint, Du hast im Grunde gar kein Interesse an der Erstellung einer echten Enzyklopädie - dann bist Du hier falsch. Wikipedia ist kein Ponyhof" sowie "...dann würde ich mir um denjenigen ernsthaft Sorgen machen." Was bezweckst Du eigentlich mit diesen Provokationen? Selbstdarstellung? Daß ich Dir mit einer Incognito-VM eine noch größere Schaubühne eröffne? Oder möchtest Du eine Wikipedia-Hetzjagd auf mich eröffnen? Nur zu wie gesagt - ich warte nur auf das, was als Nächstes kommt! -- Uwe Martens (Diskussion) 00:41, 12. Jul. 2015 (CEST)

Da wird nix neues mehr kommen. Du stehst hier alleine gegen den Rest der Autorenschaft. Was sollte da noch aufregendes passieren? --84.59.20.131 00:56, 12. Jul. 2015 (CEST)
Na Du hattest Dich doch gerade so richtig schön in Rage gebracht. Ein Schnelllöschantrag für mein Benutzerkonto, oder wenigstens irgend eine temporäre Sperrung oder eine Verwarnung sollten doch schon drin sein gegen mich, schließlich habe ich es gewagt, mich gegen die Wikipedia aufzubäumen in der Absicht, die ganze enzyklopädische Arbeit von Jahren mit der juristischen Keule auf einen Schlag zu vernichten, allein um meines niederen Geltungsbedürfnisses willen. Das war doch der Tenor Deiner Provokationen - oder etwa nicht? Was mich hier sonst noch an Diskussionsergebnissen erwartet, die etwas zur Sache tun, überlasse ich anderen. Ich befasse mich derweil ganz entspannt und objektiv mit der Frage, ob ich mit einem geschlossenen Kollektiv, das sich einen rechtsfreien Raum zu schaffen und sich mit Gewaltdarstellungen geradezu zu brüsten scheint, weiter in Verbindung gebracht werden möchte. -- Uwe Martens (Diskussion) 01:06, 12. Jul. 2015 (CEST)
Glaub es oder laß es, aber ich amüsiere mich über Deinen missionarischen Eifer. Der Tag, an dem ich mich über einen wie Dich aufzuregen beginne, suche ich mir ein anderes Hobby. Viel Erfolg beim Nachdenken. Wir haben außer Gewaltdarstellungen übrigens auch pornographisches Material und Gotteslästerung im Angebot;) --84.59.20.131 01:18, 12. Jul. 2015 (CEST)
Naja, die Pseudo-Pornobilder wurden ja zur medizinischen Dokumentation gefertigt, nicht zum Zwecke der Selbstbefriedigung, insofern sie ja auch nicht gerade erotisch sind - im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz ein Kapitel für sich. Bei den gegenständlich diskutierten Darstellungen ist es anders. Sie zeigen - ganz wertfrei beurteilt - die Hinrichtung von Menschen. Ob diese Darstellungen vordergründig zur Verhöhnung der Opfer, als Ausdruck terroristischer Gesinnung und/oder auch zur bloßen Dokumentation von Grausamkeit dienen, ist dabei sekundär. Gerade im Kontext zum aktuellen Zeitgeschehen trägt die Verbreitung derartiger Medien bestenfalls zur Verrohung und zur Irritation dafür empfänglicher und sensibler Menschen bei. Die Message der Darstellungen im Kontext mit diesem Artikel lautet: "Und so sieht es aus, wenn man einem Menschen den Kopf absägt" oder "abschlägt". Der rein enzyklopädische Wert dieser Message ist gleich Null! -- Uwe Martens (Diskussion) 02:31, 12. Jul. 2015 (CEST)


Ihr wolltet eine gesammelte Diskussion - also hier zur Diskussion Maria Stuart:

Deine Spekulation über die Intention ist unhaltbar. Es handelt sich um einen Meilenstein des Kino der Attraktionen, es geht um die technische Möglichkeit, die Trennung von Kopf und Körper zu inszenieren. Wer sollte dort verhöhnt werden? Die historische Mary Stuart? --Chricho ¹ ² ³ 23:00, 11. Jul. 2015 (CEST)
Nein, nicht die historische Mary Stuart wird verhöhnt, sondern die filmische Figur der Mary Stuart. Gewaltdarstellungen in sonstigen Bewegtbildern fallen ja auch nicht deswegen unter die Altersbeschränkungen, weil sich etwa die Darsteller oder ihre Doubles tatsächlich die Köpfe einschlagen würden, sondern weil die möglichst realistische Darstellung der Gewalt die vordergündige Intention der Regie und des Drehbuchs ist. Läge die Intention des Films rein auf der Demonstration des Filmtricks, dann wären alle sonstigen szenischen Elemente ja völlig überflüssig. Das ist aber nun nicht die Intention des Clips, da der Film ein Spielfilm, und kein Dokumentarfilm ist! -- Uwe Martens (Diskussion) 02:48, 12. Jul. 2015 (CEST)

-- Uwe Martens (Diskussion) 02:51, 12. Jul. 2015 (CEST)

Den Film einen Spielfilm zu nennen, ist reichlich anachronistisch. Ein Drehbuchautor ist auch nicht bekannt. Intention bzw. zentraler Inhalt ist genau der Realismus der Darstellung, nicht irgendeine Gewaltsamkeit oder Verhöhnung. Mal abgesehen davon, was eine Intention für eine Rolle spielen sollte, die steht nicht im Zentrum der Filmwissenschaft. Schade, dass du anscheinend Filme lieber mit deiner Schablone des Jugendschutzes anschaust, als dich mit ihnen ernsthaft auseinanderzusetzen. Die von dir behaupteten Gründe für Gesetze sind mir reichlich egal. --Chricho ¹ ² ³ 03:30, 12. Jul. 2015 (CEST)



Gut, ich fasse obige Diskussion zusammen, bisher sind 7 Wikipedia-Autoren, die sich allesamt auf ihre eigene Sichtweise beschränkt haben, gegen die Entfernung der Darstellungen der Hinrichtungen:

Dem sind zum momentanen Zeitpunkt meine Stimme entgegenzuhalten sowie folgendes Statement aus der Diskussion Maria Stuart:

Dann sei es. Wegen mir können Sie den Clip löschen. Der Mehrwert für diesen Artikel ist ohnehin vernachlässigbar gering. --91.39.88.101 17:02, 10. Jul. 2015 (CEST)

Nun stimmen wir aber darüber überein, daß diese sieben internen Stimmen weder die gesamte Wikipedia-Gemeinschaft, noch den gesamten Rest der 80,62 Millionen Bürgerinnen und Bürger Deutschlands widerspiegeln. Die derzeitige interne Statistik führt 2.210.113 registrierte Benutzer für die deutschsprachige Wikipedia auf. Das Statistische Bundesamt teilt am 24.07.2012 mit:

Rund 72 % aller Internetnutzer ab 10 Jahren nutzten im ersten Quartal 2011 bei ihren Recherchen bevorzugt Wikipedia und Co. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, lag der Anteil bei den jungen Internetnutzern im Alter zwischen 10 und 15 Jahren sogar bei 82 %.

Die ARD/ZDF-Onlinestudie 2014 hat 55,6 Millionen Deutsche ab 14 Jahre (79 Prozent der deutschen Bevölkerung) als Internetnutzer im Allgemeinen ermittelt, wobei deren weitere Statistik Internetnutzer in Deutschland 1997 bis 2014 4,9 Millionen Nutzer im Alter von 14-19 Jahren für das Jahr 2014 ermittelt hat. Das Statistische Bundesamt kommt in seiner Erhebung für das erste Quartal 2014 auf 58,6 Millionen Personen ab zehn Jahren (80 Prozent der deutschen Bevölkerung) als Internetnutzer im Allgemeinen. Entsprechend deren weiteren Statistik zur privaten Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien 2014 nutzen dabei 70% aus der Alterskategorie von 10 bis 15 Jahren das Internet täglich.

Ungeachtet der unterschiedlichen Erfassungszeiträume und Alterskategorien obiger Statistiken steht zweifelsohne fest, daß die Wikipedia regelmäßig von mehreren Millionen Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 10 Jahren genutzt wird. Das Statement Wikipedia richte sich 'nicht' an Kinder und Jugendliche von Mr. Anonymous 84.59.20.131 zielt damit ins Leere, wobei hier statistisch ja nicht mal das Alter von 6-10 Jahren erfasst ist. Die bisher 7 Gegenstimmen haben bezüglich der Grundsatzdiskussion Gewaltdarstellung versus Jugendmedienschutz in Wikipedia statistisch gesehen keinerlei Aussagekraft. Dabei war es ja die Absicht mindestens zweier Wikipedianer (Sänger ♫ und Mr. Anonymous 84.59.20.131), hier eine übergreifende Diskussion zu kumulieren, die für alle betreffenden Artikel relevant sei. Es gibt also für mich keine Veranlassung, wegen der bisher hier abgegebenen Statements vor der geballten Macht der Autorenschaft einzuknicken und mich in Demut zu trollen obwegen meiner unglaublichen Dreistigkeit und Naivität, diese Diskussion gestartet zu haben, solange nicht mehr als die bisherigen Meinungen eingeholt sind.

Im übrigen sehe ich mich hier nicht als Moderator der Diskussion und werde mich im weiteren Verlauf zurückhalten und auf weitere Statements nicht im Einzelnen eingehen. Sobald sich aus meiner Sicht genügend Stimmen gemeldet haben, werde ich mir ggf. erlauben, diese wieder zusammenzufassen. Ich bitte daher in aller Höflichkeit, mich zwischenzeitlich mit persönlichen Metadiskussionen zu verschonen, da ich mich nicht weiter genötigt sehen möchte, hier den einsamen Prediger in der Wüste zu mimen im Kampf David gegen Goliath!

-- Uwe Martens (Diskussion) 09:06, 12. Jul. 2015 (CEST)

<quetsch>Nicht David, sondern Don Quijote. --94.219.127.85 13:44, 12. Jul. 2015 (CEST)

Sämtliche Dritten Meinungen haben sich für die Beibehaltung der Bilder ausgesprochen, dagegen keine einzige. Klarer geht es nicht. --Φ (Diskussion) 09:41, 12. Jul. 2015 (CEST)
7 Wikipedianer sprechen für den Rest der 2.210.106 registrierten Nutzer und die abermillionen Wikipedia-Besucher hinsichtlich einer Wikipedia-übergreifenden Grundsatzdiskussion, einer unter diesen 7 bist Du, klarer geht es nicht - alles klar! Bei so viel Selbstsicherheit konnte ich mir einen kleinen Comment nicht mehr verkneifen. Um den alleinigen Artikel Enthauptung geht es schon lange nicht mehr, wie Dir sicher nicht entgangen ist...
-- Uwe Martens (Diskussion) 09:59, 12. Jul. 2015 (CEST)
Hier wird ausschließlich zu umseitigem Artikel diskutiert. Was BenutzerInnen, die sich an dieser Diskussion nicht beteiligen, zum Thema meinen, ist spekulativ und daher irrelevant. Ich stelle fest, dass du auf keine Zustimmung gestoßen bist, deshalb wird der Artikel nicht geändert. That's how simple it is. --Φ (Diskussion) 10:14, 12. Jul. 2015 (CEST)
Irrtum, Herr Kollege, Mr. Anonymous 84.59.20.131 hat die Diskussionen hier zusammengeführt, wie von Sänger ♫ angeregt. Außerdem kann jederzeit in ähnlichen Artikeln auf diese Diskussion verwiesen werden. Erst wirft man mir vor, ich würde sämtliche Diskussionsseiten "zuspamen" mit gleichen Texten, dann wieder heißt es, das hier Gesagte gelte nur für diesen Artikel - also ihr legt euch das allesamt immer genau so zurecht, wie ihr es gerade braucht - und genau deswegen werde ich auf weitere Beiträge hier gar nicht mehr antworten, denn es ist verlorene Zeit! -- Uwe Martens (Diskussion) 10:28, 12. Jul. 2015 (CEST)
Bleibt festzuhalten, dass du mit deinem Anliegen auf keinerlei Zustimmung gestoßen bist. Dann ist das eben so. Wie gesagt, keine Änderung. --Φ (Diskussion) 10:32, 12. Jul. 2015 (CEST)
Die Diskussion hat noch gar nicht begonnen, da diese überhaupt noch nicht in einem größeren Umfang zur Kenntnis genommen wurde, wie es für eine Entscheidung über eine Grundsatzdiskussion vonnöten wäre! Du kannst Dir dessen gewiß sein, daß 7 Wikipedianer nicht über den Jugendmedienschutz in Wikipedia entscheiden werden! -- Uwe Martens (Diskussion) 10:36, 12. Jul. 2015 (CEST)
Dann wünsche ich viel Freude beim Selbstgespräch. --Φ (Diskussion) 10:39, 12. Jul. 2015 (CEST)
Wunderbar, wie Du mit jedem Comment sämtliche medienbekannten Klischees und Vorurteile gegen Wikipedia untermauerst! Wikipedia, die abgeschottete und hartgesottene Community, die sich ihren ganz eigenen, rechtsfreien Raum schafft und für Neuankömmlinge mit neuen Ideen nicht mehr übrig hat, als ein müdes Lächeln - nur weiter so! -- Uwe Martens (Diskussion) 10:48, 12. Jul. 2015 (CEST)
OK, noch ein letztes Mal, gaaanz laaangsaaaam für dich:
Keines der hier in Frage stehenden Medien ist für den dafür zuständigen Stellen als jugendgefährdend bezeichnet worden.
Kein einziges Mitglied der Wikipedia-Community stimmt deinem anderslautenden Urteil zu.
Gleichwohl meinst du auf mehreren Seiten und Unterseiten immer wieder insistieren zu müssen, dass sie aber doch jugendgefährdend seien.
Kurzer Realitätscheck: Wer ist jetzt „abgeschottet und hartgesotten“: Diejenigen, die sich auf das Gespräch einlassen und dir geduldig erklären, warum du auf dem falschen Dampfer bist, oder du, der du die dir erwiderten Argumente einfach nicht zu Kenntnis nimmst?
Für offenkundig unsinnige Ideen sollte niemand mehr übrig haben als ein müdes Lächeln. Alles andere ist Zeitverschwendung, und wir haben hier eine Enzyklopädie zu schreiben, weißt du?
In diesem Sinne EoD & frdl. Gruß, --Φ (Diskussion) 11:13, 12. Jul. 2015 (CEST)
Ich meinte in meionem Beitrag auf seiner Disk eher, gemeinsames Diskutieren auf einer gesonderten Meta-Seite (Mir ist da z.B. WP:PRD aufgefallen, k.A. ob das wirklich passt), nicht auf einem willkürlich herausgepickten Artikel. Ich denke aber, die Reaktion wird eine sehr ähnliche sein, wie hier und auf Commons: Uwe Martens wird vermutlich eher einsam sein mit seiner Position, er wird nicht allein bleiben, es gibt genug derart überkandidelte Bedenkenträger ohne jede Toleranzschwelle, aktuell ist UM halt auf einer Mission unterwegs (MoM heißt übrigens Man on a Mission). Ach ja, ich habe mir erlaubt mich in obige Auflistung mit einzutragen, war zwar nicht mein Beitrag, den ich da geändert habe, passt aber. Ich bin gegen eine derartige Zensur von Inhalten. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:25, 12. Jul. 2015 (CEST)
Also als MoM würde ich den User nicht ansehen. Er editiert mit Klarnamen und versucht auch nicht hier irgendwelchen hanebüchenen Nonsens à la Spirochäten sind keine Bakterien einzupflanzen. Er ist halt fest überzeugt von seiner Ansicht und kommt in der Argumentation ein wenig oberlehrerhaft rüber. Sein Anliegen erscheint aber aufrichtig und diskutierwürdig. Man steht hier auf dem Grat zwischen Zensur und dem freiwilligen Verzicht auf (teils unappetitliche) Gewaltdarstellungen, mit begrenztem Informationswert. Mit dem Jugendschutz zu argumentieren ist freilich diffizil, da die Wahrnehmung und Verarbeitung bildlich dargestellter Gewalt ganz natürlich zur Erwachsenenentwicklung gehört. Anderenfalls dürfte man auch keine TV-Krimis im Vorabendprogramm zeigen. Letztendlich ist zu konstatieren, daß die in Wikipedia gezeigte Gewalt im gesellschaftlich akzeptablen Bereich liegt. Da finden sich im WWW ganz andere Kaliber. Ich erinnere nur an die Enthauptungsvideos mit Steven Sotloff, James Fowley oder Nick Berg. --DJ 13:10, 12. Jul. 2015 (CEST)
MoM sind für mich Leute, die ihren POV gegen die WP durchsetzen wollen, das hat weder mit Klarnamen noch mit Nonsens zu tun, lediglich mit einem Sendungsbewusstsein und einer gewissen Diskussionsresistenz. Wer konzertierte Aktionen an diversen gegen einen vermeintlichen Missstand startet, der ist auf einer Mission unterwegs. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:22, 12. Jul. 2015 (CEST)
Ich bin auch dafür das alle Bilder bleiben! Gruß, Nado158 (Diskussion) 11:40, 12. Jul. 2015 (CEST)

@Φ: Danke für Deine Ausführungen! Zwar ist es weder sachlich, noch freundlich, meine Intention als insistierende und unsinnige Idee abzuurteilen, aber ich stelle Dir mal die gute Intention Deines Beitrages nicht völlig in Abrede. Jetzt wäre nur noch zu klären, ob "die zuständigen Stellen" die Wikipedia in ihrer aktuellen Fassung überhaupt überprüft haben und in welchem Turnus sie das tun.

@Sänger ♫: Wie unter Wikipedia:Projektdiskussion ersichtlich, wäre diese Diskussion hier vor Erstellung eines Meinungsbildes zu einem Schluß zu bringen. Aber wie man an Hand der Abrufstatistik sehen kann und wie ich ja bereits sagte: Die Diskussion hat gerade erst begonnen!

-- Uwe Martens (Diskussion) 11:59, 12. Jul. 2015 (CEST)



Ich darf darum bitten, meine Zusammenfassungen nicht im Nachhinein zu ändern - dies macht ja den ganzen nachfolgenden Kontext zunichte! -- Uwe Martens (Diskussion) 12:14, 12. Jul. 2015 (CEST)


Der Einwand des Threaderöffners ist unbegründet. Es gibt keinen Grund für die Annahme, die Bilder würden der bloßen Gewaltdarstellung dienen. Der Zweck der Bilder in einer Enzyklopädie mit wissenschaftl. Anspruch — wozu man die WP unstrittig zählen kann — ist nicht, den Leser resp. den Betrachter zu schockieren, sondern diese Bilder dienen offenkundig der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken (vgl. Ausnahmetatbestände in § 86 Abs. 3 StGB, die hier analog angewendet werden können). Benatrevqre …?! 12:16, 12. Jul. 2015 (CEST)

Das hatten wir bereits:

Ja, § 4 (1) Nr. 8 und § 5 (6) JMStV stellen aber auf Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, also auf Berichterstattungen i.S.d. § 131 (2) StGB ab. Wikipedia dient aber nicht der Berichterstattung im journalistischen Sinne. 
Bezüglich der Ausnahmeregel zur "Berichterstattung" heißt es im § 5 (6) JMStV übrigens: soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Worin hier in Wikipedia das berechtigte Interesse liegen sollte (außer der reinen Illustration), wäre noch zu erörtern, jedenfalls müßte es höher wiegen, als die Interessen des Jugendmedienschutzes.

-- Uwe Martens (Diskussion) 12:22, 12. Jul. 2015 (CEST)

Du hast bereits selbst die Begründung geliefert, weshalb diese Jugendschutz-Bestimmungen hier nicht greifen. Der JMStV ist ein Staatsvertrag allein zwischen den dt. Ländern über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien und damit für die WP als Online-Enzyklopädie nicht einschlägig. Benatrevqre …?! 12:32, 12. Jul. 2015 (CEST)

Auch das hatten wir schon:

Also sei mir nicht böse, wenn dieser Beitrag der Diskussion eine gehörige Portion Heiterkeit beigebracht hat, die eigentlich fehl am Platze wäre! Ich darf auf das Telemediengesetz verweisen, insofern Wikipedia selbstverständlich ein Diensteanbieter im medienrechtlichen Sinne ist.

-- Uwe Martens (Diskussion) 12:34, 12. Jul. 2015 (CEST)

Wie kommst du denn auf diese Idee. Hast du dir das selbst ausgedacht? Benatrevqre …?! 12:39, 12. Jul. 2015 (CEST)
Ich hätte nicht gedacht, daß diese Diskussion nochmal so erheiternd werden könnte! Ist Wikipedia etwa kein elektronisches Informations- und Kommunikationsmedium i.S.d. § 1 JMStV? Wir kommunizieren doch hier gerade. Und ich dachte, eine Online-Enzyklopädie diene der Information, aber vielleicht habe ich mich da ja auch getäuscht... -- Uwe Martens (Diskussion) 12:44, 12. Jul. 2015 (CEST)
Im Übrigen weise Ich dich höflich darauf hin, dass es zweckmäßig ist, wenn du deine Beiträge bitte korrekt formatiert und eingerückt nach WP:DS schreibst und nicht in dieser "aufdrängenden" und äußerst störenden, Raum einnehmenden und unnötigen Kastendarstellung. Danke für dein Verständnis. Benatrevqre …?! 12:48, 12. Jul. 2015 (CEST)
<quetsch>Asche auf mein Haupt, das hat er von mir gelernt, als ich bei Maria Stuart einen Kasten gesetzt habe, um die Diskussion auf einer Seite zu bündeln. --94.219.127.85 13:57, 12. Jul. 2015 (CEST)

Nochmals (da du aufgrund des vermutlich oberflächlichen Lesens des JMStV nicht beachtet hast, für wen dieser Staatsvertrag gilt): Die WP ist keine Sache der dt. Bundesländer, sie wird nicht von einer landeseigenen Institution betrieben. Daher bietet der JMStV hier keine einschlägigen Bestimmungen. Benatrevqre …?! 12:52, 12. Jul. 2015 (CEST)

Also amüsanter könnte ich mir diesen Sonntag nicht mehr vorstellen:
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
schließen nachstehenden Staatsvertrag - aber für Wikipedia sei das nicht verbindlich! Köstlich - gottseidank wird das hier archiviert und für nachfolgende Generationen zur allgemeinen Belustigung verfügbar gemacht! Und wenn Du die Artikel zu Telemedien und Telemediengesetz studiert hast und mir anschließend noch sagst, wie ich anders zitieren soll, dann gehe ich gerne auf Deine Rüge der Zitierweise ein! -- Uwe Martens (Diskussion) 13:02, 12. Jul. 2015 (CEST)
Oh mann, du glaubst nicht, wie müßig es ist, mit einem Laien, der besser bei seinen Klavieren bleiben sollte, anstatt sich daran zu setzen, eine eigenwillige juristische Exegese zu betreiben, zu diskutieren. Nochmals: Bitte weise durch entsprechende Belege nach, dass der JMStV oder das Telemediengesetz auf das Angebot der Wikimedia Foundation Anwendung finden. Benatrevqre …?! 13:07, 12. Jul. 2015 (CEST)
Hier ist der falsche Ort für solcherart Grundsatzdiskussionen. Der Threaderöffner Uwe Martens schreibt selber: Um den alleinigen Artikel Enthauptung geht es schon lange nicht mehr, wie Dir sicher nicht entgangen ist... und möchte das an übergeordneter Stelle mit der gesamten Welt, mindestens aber mit der gesamten Community diskutieren, weil sein Einwand noch nicht in einem größeren Umfang zur Kenntnis genommen wurde, wie es für eine Entscheidung über eine Grundsatzdiskussion vonnöten wäre! 

Nichts leichter als das, dafür haben wir unsere Meinungsbilder. Ein solches kann zu diesem Thema nunmehr jederzeit eröffnet werden. Zitat von Wikipedia:Meinungsbilder: Meinungsbilder dienen nur zur Klärung von Fragen, für die an anderer Stelle kein Konsens gefunden werden konnte. Es sollte immer eine Phase der Diskussion vorausgehen. Diese Phase der Diskussion haben wir inzwischen gehabt und werden in dieser Sache auch ganz sicher keinen Konsens finden. Daher rege ich an, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden, um hier keine weiteren Ressourcen zu binden. Wenn das noch einmal auf übergeordneter Ebene durchgekaut werden soll, kann jederzeit ein Meinungsbild eröffnet werden.

Fruchtlose Diskussion bitte im ANR beenden und nach PRD auslagern. --94.219.127.85 14:55, 12. Jul. 2015 (CEST)

@Benatrevqre: Du solltest Dich mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen! Ließ doch einfach § 1 (1) TMG: Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste... Das einzige, was man Wikipedia zugutehalten könnte, wäre das Haftungsprivileg nach § 10 TMG bis Kenntniserlangung von einer Rechtsverletzung. Insofern wäre die Wikimedia Foundation für fremden Inhalt rechtlich haftbar nach entsprechender Mitteilung der Rechtsverletzung, welche von den Autoren der Wikipedia begangen wird. Daß Wikipedia als Host-Provider somit in der Verbreiterhaftung steht, sobald sie Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, steht außer Frage (vgl. OLG Hamburg, Urteil v. 02.03.2010, Az. 7U 70/09; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013, Az. 4U 78/13, Rn. 154; BGH, Urteil v. 27.03.2012, Az. VI ZR 144/11, Rn. 19). Man könnte demgegenüber aber schon aus der presserechtlichen Privilegierung von Wikipedia auch eine Verantwortlichkeit für eigenen Inhalt i.S.d. § 7 TMG herleiten (vgl. LG Tübingen, Urteil v. 18.07.2012, Az. 7O 525/10). Wie Du als offenbar bekennender Jurist ja wissen solltest (oder vielleicht doch nur als Laie, der besser bei seinen Wikipedia-Artikeln bleiben sollte, als hier den Juristen zu mimen), sind die Rechtsauffassungen der Gerichte mitunter widersprüchlich. Was aber außer Frage steht ist, daß das TMG und alle sonstigen hier zitierten Normen für die Wikipedia verbindlich sind!

-- Uwe Martens (Diskussion) 14:58, 12. Jul. 2015 (CEST)

@Mr. Anonymous 94.219.127.85 alias 84.59.20.131: Auch das hatten wir schon:

Irrtum, Herr Kollege, Mr. Anonymous 84.59.20.131 hat die Diskussionen hier zusammengeführt, wie von Sänger ♫ angeregt. Außerdem kann jederzeit in ähnlichen Artikeln auf diese Diskussion verwiesen werden. Erst wirft man mir vor, ich würde sämtliche Diskussionsseiten "zuspamen" mit gleichen Texten, dann wieder heißt es, das hier Gesagte gelte nur für diesen Artikel - also ihr legt euch das allesamt immer genau so zurecht, wie ihr es gerade braucht - und genau deswegen werde ich auf weitere Beiträge hier gar nicht mehr antworten, denn es ist verlorene Zeit!
@Sänger ♫: Wie unter Wikipedia:Projektdiskussion ersichtlich, wäre diese Diskussion hier vor Erstellung eines Meinungsbildes zu einem Schluß zu bringen. Aber wie man an Hand der Abrufstatistik sehen kann und wie ich ja bereits sagte: Die Diskussion hat gerade erst begonnen!

Es war also nicht meine Idee, die Diskussionen hier zusammenzuführen. Wie bereits gesagt, werde ich erstmal weitere Meinungen abwarten, ehe ich von meiner Seite her irgendwo anders eine weitere Baustelle aufmache.

-- Uwe Martens (Diskussion) 15:07, 12. Jul. 2015 (CEST)

Sämtliche deiner Einlassungen, insbesondere deine Ausführungen zum TMG, entbehren einer sachlichen Grundlage, fußen lediglich auf deiner subjektiven Darstellung und sind daher substanzlos. Meiner Bitte, entsprechende Belege beizubringen, die auf die WP als Online-Enzyklopädie abstellen, bist du nicht nachgekommen. Stattdessen übst du dich in einer eigenwilligen Interpretation von Gerichtsurteilen, die nichts zur Sache beitragen; du hast auch nicht nachweisen können, dass die WP gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstoßen hätte. Benatrevqre …?! 21:10, 12. Jul. 2015 (CEST)
Im Gegensatz zu meinen (von Dir gewünschten) fachlich fundierten Ausführungen bringen Deine Beiträge ja nichts, als substanzlose juristische Phrasendrescherei. Damit kannst Du vielleicht den Durchschnittsleser beeindrucken, aber nicht mich! Also wenn Du Dich doch schon als (mehr oder weniger nebenberuflicher?) Jurist outest, dann solltest Du ja in der Lage sein, die sauber zitierten Urteile, die auf die WP als Online-Enzyklopädie abstellen, selbst im Internet zu finden! Wir schreiben hier keinen Artikel mit Nachweispflichten! Die Urteile behandeln hier zwar das Persönlichkeitsrecht, aber das kann selbstverständlich 1:1 auf den Jugendmedienschutz und die damit verbundene, rechtliche Verantwortung übertragen werden. Und die Zitierung des Gesetzestextes an sich nebst Verweis auf die betreffenden Wikipedia-Artikel sollte Genüge tun. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:43, 12. Jul. 2015 (CEST)
Uwe Martens, hast du irgendeinen Beleg, dass irgeneiner außer dir die Bilder und den Film, um die es hier geht, für rechtlich problematisch hält? Nein? Woran liegt das denn deines Erachtens? Neu oder unbekannt sind sie ja nun nicht gerade. --Φ (Diskussion) 21:49, 12. Jul. 2015 (CEST)
Ich denke, im Rahmen dieser Diskussion bereits hinreichend Belege und Statistiken samt Suchabfrage-Termina erbracht zu haben. Sollte ich mal irgendwann die Zeit dazu haben, werde ich die Google-Ergebnisse sicher noch über die Zeile 8 hinaus studieren... -- Uwe Martens (Diskussion) 21:55, 12. Jul. 2015 (CEST)
Nein. Du zitierst rechtliche Bestimmungen, die du als Nichtjurist selber interpretierst und freihändig ohne Bezug auf die reichhaltige juristische Fachliteratur zum Thema auf bestimmte Bilder anwendest, die nach deinem Gutdünken hier nicht gezeigt werden dürfen. Diese Interpretation und Anwendung ist aber ausschließlich deine Theoriefindung, und die ist für die Artikelgestaltung irrelevant.
Wenn es dich schon unbeeindruckt lässt, dass kein einziger Diskussionssteilnehmer deiner juristischen Interpretation beipflichtet, sollte dir das Fehlen sämtlicher Belege zu denken geben. Du bist ganz offenkundig der einzige, der diese Bilder für rechtlich problematisch hält. --Φ (Diskussion) 22:05, 12. Jul. 2015 (CEST)
Ob ich Jurist bin, oder nicht, tut nichts zur Sache, da ich hier weder der Moderator noch der Rechtsberater bin. Die höchstrichterliche Rspr. ist Nachweis genug für die eindeutige Rechtslage. Ich habe - ganz im Gegensatz zu Dir, der Du nur mit Anfechtungen aufwarten kannst - hinreichend Fakten beigebracht. Im übrigen habe ich diese Diskussion nicht gestartet, um es zum wiederholtesten Male darzulegen, um hier den Moralapostel und Moderator zu spielen, sondern ich habe eindeutig formuliert: Ich habe daher die Löschung der betreffenden Bilder auf Wikimedia vorgeschlagen und stelle zur Diskussion, diese hier umgehend aus dem Artikel zu löschen! Meine Intention war augenscheinlich nicht, hier den Alleinunterhalter und Suppenkasper zu spielen, der sich permanent einem Rechtfertigungszwang aussetzen läßt! Und nocheinmal: Deine Ausführungen zur "Theoriefindung" und "Artikelgestaltung" tun in dieser Grundsatzdiskussion nichts zur Sache, da wir keinen Artikel schreiben! Von daher werde ich auf weitere Beiträge dieser Art nicht mehr antworten, weil ich sicher noch Besseres zu tun habe! Die Diskussion ist gerade mal zwei, drei Tage alt, wie man an Hand der Zugriffsstatistik sehen kann, und ihr wart mit Sicherheit nicht die letzten Diskussionsteilnehmer! -- Uwe Martens (Diskussion) 22:22, 12. Jul. 2015 (CEST)
Na, dann ist doch alles prima. Du hast also tatsächlich keinen einzigen konkreten Beleg dafür, dass die Bilder in diesem oder in irgendeinem anderen Artikel juristisch problematisch wären, sondern es ist alles ganz allein deine selbstgemachte Interpretation der von dir zitierten Rechtsnormen, dass sie es sein könnten. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu den in Frage stehenden Bildern gibt es keine, zugestimmt hat dir auch niemand, also kann alles bleiben, wie es ist. Wir warten jetzt noch ein paar Tage ab, und dann setzen wir einen Erledigt-Button unter diese sinnlose Zeitfresserdiskussion. Schönen Gruß, --Φ (Diskussion) 22:36, 12. Jul. 2015 (CEST)
So ist es. Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass die Wikimedia Foundation oder die WP-Autoren durch das Einfügen von gesetzlich zulässigen Abbildungen eine Rechtsverletzung nach dem TMG begangen haben. Mithin ist dieser Vorwurf seitens Uwe Martens völlig unbegründet. Auch das unbedarfte Argument, für die WP gelte der JMStV, wogegen sie verstoßen habe, wurde mit Hinweis auf die fehlende Grundlage entkräftet. Hier hat Uwe Martens offenbar frei assoziiert und händeringend nach einer Vorschrift gesucht, obwohl diese gar nicht anwendbar ist, weil der Regelungsgegenstand ein ganz anderer ist. Benatrevqre …?! 22:44, 12. Jul. 2015 (CEST)
Wieder einmal nichtssagende, juristische Phrasendrescherei ohne jeglichen Inhalt! Und wieder jemand mit der Meinung, für die Wikipedia gelte ein rechtsfreier Raum, Glückwunsch! Wissenschaft und Forschung zeichnen sich übrigens nicht dadurch aus, daß man einfach Vorhandenes wiederkaut! Gerade in einer Grundsatzdiskusssion darf man guten Gewissens auch mal selber denken, anstatt nur stupide bereits Vorhandenes zusammenzutragen! Aber wie gesagt - wenn ich irgendwann mal Zeit habe, trage ich gerne noch mehr Denkanstöße und "Nachweise" zusammen. -- Uwe Martens (Diskussion) 22:48, 12. Jul. 2015 (CEST)
Als Nichtjurist und Laie mag es dir als "Phrasendrescherei" vorkommen, doch das tut ja nichts zur Sache und unterfüttert deine haltlosen Behauptungen auch nicht mehr. Benatrevqre …?! 22:51, 12. Jul. 2015 (CEST)
Wie gesagt, ob ich Jurist bin, oder nicht (oder Volljurist oder nicht Volljurist), tut nichts zur Sache, aber ich bin sicher nicht nur der "Klavierdepp" aus dem hinterletzten Kaff, für den Du mich hältst. Dein Comment ist - in meinen Augen - mal wieder so nichtssagend und deplatziert, wie alle anderen Beiträge auch. Wenn Dir die saubere Zitierung von Rspr. samt Randnummern nicht genügt, dann disqualifizierst Du Dich selbst als juristischer Laie. Vielleicht hast Du mal Staatsrecht gemacht - aber von Medienrecht hast Du - in meinen Augen, das muß ich ja immer dazu sagen - absolut null Ahnung! -- Uwe Martens (Diskussion) 23:07, 12. Jul. 2015 (CEST)
Jemand, der wie du Gerichtsurteile – hier z. B. das Urteil des LG Tübingen vom 18. Juli 2012, Az. 7 O 525/10 – für seine abstruse Sichtweise und übertriebene Meinung zum Jugendschutz missinterpretiert oder – besser gesagt – zweckentfremdet, den kann ich leider nicht mehr für voll nehmen.
Wenn ich lese, dass die WP wie die Tagesschau oder der Brockhaus angeblich nicht jugendfrei seien und du dich deswegen ereiferst, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. M.E. hast du hier den Bezug zur Wirklichkeit verloren und insbesondere nicht bedacht, an welches Publikum sich eine Enzyklopädie richtet. Wo also keine Rechtsverletzung vorliegt, wo von keiner Rechtsverletzung ausgegangen werden kann, da führen auch deine wirren Schlussfolgerungen aus Urteilen, denen ein ganz anderer Sachverhalt als die Jugendschutzfrage zugrunde liegt, absolut nicht weiter. Soviel zum Thema "Null Ahnung"! Benatrevqre …?! 14:23, 13. Jul. 2015 (CEST)
@Benatrevqre: Das Urteil habe ich zur Darlegung der presserechtlichen Privilegierung von Wikipedia zitiert, insofern Wikipedia hier nicht mehr ausschließlich als Host-Provider auftritt, insbesondere nicht mehr das Haftungsprivileg nach § 10 TMG genießt, sondern mitunter sich die Edits der Autoren zueigen macht i.S.d. § 7 TMG - so, wie in vorliegendem Fall! Soviel zum Thema "Null Ahnung"! -- Uwe Martens (Diskussion) 19:16, 13. Jul. 2015 (CEST)

Schon merkwürdig, daß Wikipedia in die Blockliste des JusProg-Jugendschutzprogramms aufgenommen wurde, nicht wahr? Siehe Wikipedia nicht jugendfrei auf blog.zdf.de, alles unter den Top 10 von Google, so zum Abschluß des Abends mal schnell nachgeschaut, hat mich eine unglaubliche, geistige und intellektuelle Anstrengung gekostet! -- Uwe Martens (Diskussion) 23:34, 12. Jul. 2015 (CEST)

<quetsch> Auf diesem löblichen Block steht die Wikipedia zusammen mit Brockhaus, heute und Tagesschau. Dein Vorschlag, die Enzyklopädie auf die Bekömmlichkeit der Teletubbies herunterzuredigieren, wurde jetzt auf mehreren Seiten abgeschmettert. --Logo 11:29, 13. Jul. 2015 (CEST)
Das ist nicht merkwürdig, sondern nachvollziehbar. Ganz im Gegensatz zu deinem Auftreten hier. --94.219.127.85 00:45, 13. Jul. 2015 (CEST)
Bitte nicht mehr füttern. --94.219.127.85 00:45, 13. Jul. 2015 (CEST)

So, wie es in den Wald hereinschallt, so schallt es heraus - so einfach ist das! Das mit dem merkwürdig war insofern natürlich ironisch gemeint, falls es Dir entgangen sein sollte! Ich habe eigentlich nur darauf gewartet, was als nächstes an schlauen Sprüchen kommt - aber daß Du mich hier öffentlich als Troll diffamierst, den man "nicht mehr füttern solle", ist schon nicht nur ein Grund, Deine Eingriffe in die Diskussion zu revertieren (was entsprechend der Wikipedia-Regeln bei persönlichen Diffamierungen ja auch sofort geschehen kann), sondern sogar, Deine IPs zu blocken, insofern ich Dich melden werde. Auf jeden Fall solltest Du nicht von Dir auf andere schließen! Das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. ist übrigens von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt, insofern schon dieser gewünschte "Nachweis" allein sämtlichen Gegenwind in dieser Diskussion entkräftet. Nur, weil Dir die Argumente ausgehen, mich als Troll zu diffamieren, das hat Dein ganzes Auftreten hier allerdings nur noch getoppt! Mich würde mal interessieren, wer sich hinter diesen IP versteckt, aber das wird an anderer Stelle geklärt werden... -- Uwe Martens (Diskussion) 02:02, 13. Jul. 2015 (CEST

3M ≠ Uwe Martens = holiday in sun --Mr. Froude (Diskussion) 03:25, 13. Jul. 2015 (CEST)
Holiday in sun ≠ Wikipedia! -- Uwe Martens (Diskussion) 03:47, 13. Jul. 2015 (CEST)
Doch, aber ich geh schonma penn, --Mr. Froude (Diskussion) 03:54, 13. Jul. 2015 (CEST)

Gähn. Alle Jahre grüßt das Murmeltier. Jemand der den Artikel Enthauptung aufruft muss damit rechnen, dass er Gewaltdarstellungen zu sehen bekommt. Gewalt ist ein Teil unserer Welt und es ist vollkommen realitätsfern Kinder gleichzeitig bilden und sie vor "Gewaltdarstellungen" schützen zu wollen. Sobald die Kinder ein beliebiges Geschichtsbuch öffnen, eine Kirche oder gar ein ehemaliges KZ besuchen, werden sie damit konfrontiert. Hier in der Wikipedia ist es IMHO richtig und wichtig die Auswirkungen von Kriegen, Krankheiten, Hinrichtungen usw. auch darzustellen. Natürlich darf die Darstelllung der Gewalt nicht zum Selbstzweck verkommen sondern soll immer dem Ziel dienen die Qualität des Artikels zu erhöhen. P.S.: Die Androhung von juristischen Konsequenzen halte ich für überflüssig und es läßt sich hier auch keiner damit schrecken. btw. das hier erinnert mich an den Witz mit den hunderten Geisterfahrern. Jean Cartan (Diskussion) 19:05, 13. Jul. 2015 (CEST)

@ Mr. <quetsch> alias Logo: Wie bereits mehrfach auch an anderer Stelle gesagt: 8 Gegenstimmen (anonyme Vandalenstimmen zähle ich nicht mit) sprechen in einer noch nicht mal einer Woche alten Grundsatzdiskusssion nicht für den Rest der zigtausend Autoren. Kommentar von IP 91.39.88.101 war es ja: Dann sei es. Wegen mir können Sie den Clip löschen. Der Mehrwert für diesen Artikel ist ohnehin vernachlässigbar gering. --91.39.88.101 17:02, 10. Jul. 2015 (CEST)
Fakt ist: Wikipedia ist nicht jugendfrei! Dagegen könnte man etwas tun! Und Brockhaus ist seit dem 7. Januar 2015 offline. @Jean Cartan: Zitiere mir bitte die Androhung von juristischen Konsequenzen! Und lege doch noch bitte exemplarisch dar, worin der enzyklopädische Wert eines Lichtbildes liegt, auf welchem einem Menschen bei lebendigem Leib der Kopf abgesägt wird! Das Bild dient nichts weiter als der Illustration und sittlichen Verrohung! -- Uwe Martens (Diskussion) 18:56, 13. Jul. 2015 (CEST)
"Das Bild dient nichts weiter als der Illustration"...Nein, was? Überraschung. Genau deshalb ist der Umgang mit Bildern auch unter Wikipedia:Artikel illustrieren beschrieben. Und zu den anderen Argumenten. Ich verzichte jetzt darauf das nochmals zu erklären. Die obige Diskussion zeigt ausführlich, dass du offensichtlich beratungsresistent bist. Aber mach nur gerne weiter. Hier in der Wikipedia werden sowieso viel zu wenig sinnlose Diskussionen geführt :-) Siehe: Benutzer:Magadan/Unvorstellbar öde Diskussionen Jean Cartan (Diskussion) 19:19, 13. Jul. 2015 (CEST)
Die reine Illustration zur optisch-medialen Aufwertung des Artikels ist kein berechtigtes Interesse i.S.d. § 5 (6) JMStV. Nicht nur die Interessen des Jugendmedienschutzes wiegen eindeutig höher, als der enzyklopädische Wert derartiger Darstellungen. -- Uwe Martens (Diskussion) 19:28, 13. Jul. 2015 (CEST)
Man denkt selten darüber nach, aber auch hier wird eine Hinrichtung - mit vorausgehender Folterung - dargestellt. Jean Cartan (Diskussion) 19:40, 13. Jul. 2015 (CEST)
Auch sowas kann sich jedes Kind in einer Kirche ansehen. Jean Cartan (Diskussion) 19:47, 13. Jul. 2015 (CEST)
Du solltest ein paar Unterstützer hier finden. So ganz alleine gegen den Rest der Wikipedia anzuschreiben kann ganz schön anstrengend sein. Hast du deine Mission in der Kirche (massenhafte Darstellung von Folteropfern) auch schon probiert? Du könntest ja mal versuchen Kruzifix zu säubern. Als Klavier- und Cembalobauer bist wahrscheinlich ständig von diesen Gewaltdarstellungen umgeben. Jean Cartan (Diskussion) 19:40, 13. Jul. 2015 (CEST)
Dann schau dir einmal was Spiegel Online für nette Videos verbreitet [12] und Vergleiche das mit den Bildern im Artikel Steinigung. --Ochrid Diskussionsseite 19:36, 13. Jul. 2015 (CEST)
Die Darstellung der Kreuzigung erfolgt in Kirchen aus religiösen Gründen und ist auch keine lichtbildliche Darstellung einer Hinrichtung, welche die Fragen des Jugendmedienschutzes tangiert. Was die Darstellung der Christusfigur in Wikipedia an sich betrifft, so gilt das gleiche, wie für das Gemälde: Intention ist ja hier nicht die Darstellung von Gewalt, wie es aber bei den Lichtbildern der Fall ist! Zudem besprechen wir ja hier die Medien zur Darstellung der Enthauptungen, nicht der Kreuzigung Jesu. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:02, 13. Jul. 2015 (CEST)
Natürlich geht es bei Darstellung von Jesus um die - möglichst drastische - Darstellung von Gewalt. Ob es jetzt um ein Photo einer - wirklich stattgefundenen Enthauptung oder eine realistische Darstellung einer - ebenfalls stattgefundenen - Kreuzigung handelt ist IMHO nicht relevant. Beides sind Hinrichtungen und auch Jesus hat wirklich existiert. Der Unterschied ist ein rein technologischer. Aber in Wahrheit sind beides nur Pixel auf deinem Monitor die mit der Intention erstellt wurden die Auswirkungen einer Gewalttat zu zeigen. Auch ein Photo zeigt - wie ein Gemälde - nicht die Wirklichkeit. Es ist vielmehr ein - mehr oder weniger gelungener - künstlerischer Versuch eine politische Botschaft zu transportieren.
Grund dafür ist die elementare Bedeutung der Androhung und Ausübung von Gewalt in der Gesellschaft. Jedes Gesellschaftssystem - national und international - basiert in seinem Kern auf der kontrollierten Androhung und Ausübung von Gewalt. Die Darstellung davon - natürlich auch in Bildern - muss deshalb auch zwangsläufig ein Teil einer Enzyklopädie sein. Jean Cartan (Diskussion) 21:39, 13. Jul. 2015 (CEST)

@Benatrevqre und Deinen obigen Einschub: Das Urteil des LG Tübingen v. 18.07.2012, Az. 7O 525/10 habe ich zur Darlegung der presserechtlichen Privilegierung von Wikipedia zitiert (s. Rn 34), insofern Wikipedia hier nicht mehr ausschließlich als Host-Provider auftritt, insbesondere nicht mehr das Haftungsprivileg nach § 10 TMG genießt, sondern mitunter sich die Edits der Autoren zueigen macht i.S.d. § 7 TMG - so, wie in vorliegendem Fall! Hieraus lassen sich natürlich auch eine andere Haftungsfrage und Verantwortlichkeit für die Wikipedia herleiten. -- Uwe Martens (Diskussion) 19:40, 13. Jul. 2015 (CEST)

Viel Spaßen beim Verklagen der Wikimedia Foundation, die ist nämlich Betreiber der Wikipedia-Internetseiten. --Ochrid Diskussionsseite 19:42, 13. Jul. 2015 (CEST)
Es geht um die Beurteilung der Rechtslage, nicht um die Vorbereitung eines Klageverfahrens! Zudem könnte nicht ein Wikipedia-Nutzer klagen - es könnten lediglich die Aufsichtsstellen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren initiieren. -- Uwe Martens (Diskussion) 21:02, 13. Jul. 2015 (CEST)

Von 3M: In einem anderssprachigen Wikipedia-Artikel werden auch die einzelnen Köpfe Enthaupteter nach dem Boxeraufstand gezeigt. Geschmackssache. Auf hiesigen Bildern spritzt kein Blut aus den Hälsen und sie veranschaulichen worum es geht. Dass dabei in irgendeiner Weise der Jugenschutz tangiert wird kann ich nicht erkennen, deshalb bin ich für Behalten und habe noch ein Bild von Fra Angelico ergänzt, dass sich auch Kleinkinder im Louvre ansehen können.--Mr. Froude (Diskussion) 21:57, 13. Jul. 2015 (CEST)

Gut, ich fasse abermals zusammen, daß wir derzeit 13 offensichtliche Stimmen haben, die sich gegen die Entfernung der betreffenden Medien aussprechen, mindestens zwei neutrale Stimmen sowie meine Gegenstimme. Da mir die Zusammenfassung der Nutzernamen per VM als Vereinnahmung einer Person ausgelegt wurde und dies voraussetzen würde, vor der Ergänzung einer Diskusssion eine Diskussion über die Diskussion zu eröffnen, werde ich mich an der Diskussion hier nicht weiter beteiligen und ggf., wie angeregt, eine wikipediainterne Umfrage und ggf. eine externe Umfrage starten, um es Leuten zu ermöglichen, ihre Meinung zu äußern, die auf Wikipedia selbst nicht tätig sind. Ich zitiere abschließend meine statistische Zusammenfassung:

Ungeachtet der unterschiedlichen Erfassungszeiträume und Alterskategorien obiger Statistiken steht zweifelsohne fest, daß die Wikipedia regelmäßig von mehreren Millionen Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 10 Jahren genutzt wird. Das Statement, Wikipedia richte sich 'nicht' an Kinder und Jugendliche, zielt damit ins Leere, wobei hier statistisch ja nicht mal das Alter von 6-10 Jahren erfasst ist. Die bisher 7 Gegenstimmen haben bezüglich der Grundsatzdiskussion Gewaltdarstellung versus Jugendmedienschutz in Wikipedia statistisch gesehen keinerlei Aussagekraft.

Ich wiederhole abschließend, daß die Wikipedia auf der Blockliste des von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannten JusProg-Jugendschutzprogramms steht, siehe Wikipedia nicht jugendfrei auf blog.zdf.de, insofern der Fakt feststeht, daß Wikipedia nicht jugendfrei ist! Wenn Wikipedia nicht gewillt ist, sich jugendfrei zu gestalten, so tangiert mich das persönlich übrigens nicht im Geringsten!

-- Uwe Martens (Diskussion) 22:07, 13. Jul. 2015 (CEST)

Gesetze lassen sich ändern :-) Aber das wird wohl nicht nötig sein. Die Wikipedia:Umfrage ist eine gute Idee. Ich bin schon unglaublich gespannt wie die wohl ausgeht. Jean Cartan (Diskussion) 22:20, 13. Jul. 2015 (CEST)
Gut, ich fasse mal zusammen: Es gibt hier einen einsamen Mahner ob einer vorgeblichen exzessiven Gewaltdarstellung, während über 80 Mio augenscheinlich keinerlei Einwände haben. Dieses Mahnen tut diese eine, einsame Gestalt an diversen Stellen hierzupedia und auch auf Commons, und erhält keinerlei Zuspruch. Nichtsdestotrotz versteigt er sich immer weiter in seine seltsame Scheinwelt der vorgeblichen ungesetzlichen Jugendgefährdung. Seltsam, aber jedem Tierchen sein Pläsierchen ;) Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 22:25, 13. Jul. 2015 (CEST)
@Uwe Martens, deine Behauptung, dass die WP nicht jugendfrei sei, lässt sich durch den Blog-Beitrag nicht belegen. Wie dort zu entnehmen ist, wird heftige Kritik an dem Gebaren geübt, die Webseiten der WP zu sperren.
Im Übrigen tut deine absurde Interpretation des Urteils des LG Tübingen nichts zur Sache, insbesondere sind deine Herleitungen grob verfehlt. Benatrevqre …?! 23:41, 13. Jul. 2015 (CEST)
@Uwe Martens: Dass du außerdem immer noch versuchst, mit dem JMStV zu argumentieren, obwohl Ich dich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass dieser Staatsvertrag hier weder greift noch einschlägig ist, zeigt eigentlich nur, wie beratungsresistent du als Laie bist, dass du Sachargumenten nicht zuträglich bist und letztlich von deiner irrigen und zugleich unsinnigen Auffassung nicht abrücken willst. Benatrevqre …?! 23:51, 13. Jul. 2015 (CEST)
Die Umfrage habe ich wie angeregt gestartet unter Gewaltdarstellung versus Jugendmedienschutz.

@Benatrevqre: Anstatt Deine inhaltslose Phrasendrescherei fortzusetzen, solltest Du lieber selber Nachweise für Deine eigenen Feststellungen erbringen! Der JMStV ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, in welchem ursprünglich ländereigene Regelungen zu einer bundeseinheitlichen Regelung kumuliert werden, die selbstverständlich für jegliche Telemedien verbindlich ist, so heißt es eingangs ja wörtlich: Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien. Wenn Du zudem ein Studium für Medienrecht absolviert hast, bin ich bereit, wieder mit Dir zu diskutieren. Bis dorthin lege ich Dir ans Herz, bez. der presserechtlichen Privilegierung Wikipedias, welche sich z.B. aus dem zitierten Urteil des LG Tübingen herleiten läßt, folgende Artikel zu studieren: Urteil: Wikipedia kann sich auf Pressefreiheit berufen auf spiegel.de, sowie Wikipedias Anspruch auf Pressefreiheit auf Legal Tribune Online. Auf weitere, juristische Diskussionen werde ich mich mit Dir nicht einlassen.

Und zu Deinem Verweis auf § 86 (3) StGB nachträglich noch: Nach § 4 (1) Nr. 5 JMStV sind Darstellung grausamer und sonst unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen grundsätzlich unzulässig [Ausschlußtatbestände nach § 86 (3) StGB gelten nicht, lediglich § 131 (3) StGB]. Für alle sonstigen, zulässigen, aber entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote nach § 5 (1) JMStV gilt die presserechtliche Ausnahmeregel für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien nach Abs. 6., soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Die grundsätzliche presserechtliche Privilegierung von Wikipedia schreibt Wikipedia jedoch keinesfalls das journalistische Attribut der Berichterstattung zu, insofern bezüglich nicht unzulässiger, aber entwicklungsbeeinträchtigender Medien eine Einzelfallentscheidung zu treffen wäre.

Ausnahmsweise stimme ich mit Dir aber überein, daß es der Artikel auf Wikipedia nicht jugendfrei auf blog.zdf.de kritisiert, daß Wikipedia geblockt wird! Dies sagt aber nicht aus, daß Wikipedia in Wahrheit jugendfrei sei. Die Intention meiner Diskussion war ja auch unzweifelhaft, Wikipedia jugendfrei zu gestalten, was mit wenigen Klicks samt anschließender, erneuter Prüfung durch die Aufsichtsstellen geschehen könnte. Schade, daß Du scheinbar so beratungsresistent bist, überhaupt einmal diese Intention zu verstehen! Auch von daher werde ich mich hier an der weiteren Diskussion nicht mehr beteiligen!

-- Uwe Martens (Diskussion) 00:35, 14. Jul. 2015 (CEST)

Das wäre schön, wenn du dich an weiteren Diskussionen nicht mehr beteiligen würdest. Deine rechtlichen "Argumentationen" sind einfach nur haarsträubend. Man braucht das gar nicht mit so viel Geduld wie Benatrvque abhandeln (Chapeau nebenbei). Bei deinen Löschversuchen auf Commons hast du kurze harte Abfuhren erhalten. Ein Geisterfahrer? Hunderte!--2.240.237.180 01:45, 14. Jul. 2015 (CEST)
Kleiner Ratschlag für eure weitere Diskussion: Keine inhaltslose Metadiskussion fortführen, sondern Fakten beibringen, Nachweise! -- Uwe Martens (Diskussion) 02:04, 14. Jul. 2015 (CEST)
@Uwe Martens, nochmals ganz langsam für dich: Der JMStV regelt etwas ganz anderes, er lässt sich nicht auf die WP und ihren Content anwenden. Im Übrigen glaube Ich nicht, dass du annähernd irgendetwas von medienrechtlichen Zusammenhängen verstehst; du bist offenkundig deiner Aussagen auch kein Anwalt für Medienrecht.
Auch die — wie du es meinst — "presserechtliche Priveligierung" der WP tut hier nichts zur Sache. Deine selbst ausgedachten Herleitungen und Schlussfolgerungen, die WP beginge eine Rechtsverletzung, sind daher schlichtweg der pure Stuhlgang. Benatrevqre …?! 08:40, 14. Jul. 2015 (CEST)
Bitte die zitierten Randnummern der höchstrichterlichen Rspr. und anschließend das Wesen des JMStV und des TMG studieren. Wenn Du dann noch immer der Meinung bist, Wikipedia genieße einen rechtsfreien Raum, für den Bundesgesetze und Regelwerke sogar auf EU-Ebene nicht gelten würden, dann kannst Du ja so frei sein, entsprechende Belege beizusteuern, anstatt ohne weitere Begründung auf Deinem Standpunkt zu beharren. Ich habe genügend Belege für jeden Standpunkt beigebracht. Staatsrecht ist etwas anderes, als Medienrecht! PS: Selbst denken ist in Wikipedia nicht ausgeschlossen! -- Uwe Martens (Diskussion) 12:30, 14. Jul. 2015 (CEST)
Da gibt es nichts zu studieren, weil diese Vorschriften nicht für den hiesigen Fall anwendbar sind. Deine Ausführungen sind einfach nur unglaubwürdig und substanzlos. Die angeführten Gerichtsurteile taugen nicht zur Unterfütterung deiner abstrusen Argumentation, die du dir selbst zusammengesponnen hast. Mithin hast du als Laie die Urteile nicht verstanden, hast nicht begriffen, welcher unterschiedliche Sachverhalt ihnen jeweils zugrunde liegt und missinterpretierst sie daher. Letztlich fußen deine nicht überzeugenden Argumente auf nicht belastbaren Belegen.
Die WP setzt sich nicht über Gesetze hinweg, nur weil du als einzelner Benutzer mit störendem Aktionismus unsinnige Behauptungen aufstellst, die einer entsprechenden Rechtsgrundlage entbehren. Such dir am besten ein anderes Betätigungsfeld, du setzt nämlich alles daran, in Zukunft nicht mehr ernst genommen zu werden! Benatrevqre …?! 14:18, 14. Jul. 2015 (CEST)
Bis dato hast Du in dieser Diskussion selber keinen einzigen Beleg beigesteuert, schon mal darüber nachgedacht? Und hier (nicht für Dich, sondern für die anderen Leser, die an einer sachlichen Diskussion interessiert sind) zur tatsächlichen Rechtslage: Die Beklagte ist in allen zitierten Urteilen die Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. in Berlin als Rechtsträgerin der Wikipedia, siehe LG Hamburg, Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08. Aus diesem Urteil ergibt sich auch die dargelegte Haftung für fremde Inhalte (§ 10 TMG) nach Kenntniserlangung, s.a. LG Hamburg verneint Störerhaftung auf rae-schons.de und OLG Hamburg, Urteil v. 02.03.2010, Az. 7 U 70/09 und OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013, Az. 4U 78/13. Es steht außer Frage, daß deutsches Recht anzuwenden ist.
-- Uwe Martens (Diskussion) 14:54, 14. Jul. 2015 (CEST)
In keinem dieser Urteile geht es darum, dass die WP gegen den Jugendschutz verstoßen hätte oder dass der JMStV anwendbar sei. Das hast du dir selbst zurecht gesponnen. Alle diese Urteile sind nicht als Nachweise geeignet. Benatrevqre …?! 14:58, 14. Jul. 2015 (CEST)
Vielleicht hilft's auch, sich mal klar zu machen, dass selbst wenn der JMStV gelten sollte, die inkriminierten Inhalte immer noch zulässig sind, da die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Die oben aufgestellte These , dass die Ausnahme nur für Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen gelte, stimmt so meiner Meinung nach nicht, da diese normalerweise nichts über Geschichte berichten. --Suvroc (Diskussion) 15:16, 14. Jul. 2015 (CEST)
Die zitierten Urteile dienen ja auch nicht zum Nachweis hinsichtlich des Jugendschutzes, sondern lediglich hinsichtlich der generellen Haftungsfrage. Und wie bereits dargelegt, sind die Lichtbilder der Hinrichtungen gem. § 4 (1) Nr. 5 JMStV ohne jeglichen Zweifel generell unzulässig, insofern sich die Ausnahmeregelung für nicht unzulässige, aber entwicklungsbeeinträchtigende Medien nach § 5 (1) JMStV gar nicht erst stellt.
-- Uwe Martens (Diskussion) 15:21, 14. Jul. 2015 (CEST)
Du hast von der Rechtslage als Laie offenkundig keinen Schimmer, sonst würdest du nicht mit dem JMStV argumentieren, dessen Inhalt nichts zur Sache tut. Benatrevqre …?! 15:36, 14. Jul. 2015 (CEST)
Bleib bei Deinem Staatsrecht - und wenn Du meinst, das Metier des Medienrechts betreten und die Feststellung tätigen zu müssen, für die Wikipedia herrsche ein rechtsfreier Raum, dann bring Nachweise, anstatt Dich in inhaltsloser Phrasendrescherei zu ergehen! Du bist für mich kein Diskussionsparter, insofern ich auf weitere Comments von Dir nicht mehr eingehen werde. -- Uwe Martens (Diskussion) 15:40, 14. Jul. 2015 (CEST)
Ich habe mitnichten behauptet, "für die WP herrsche ein rechtsfreier Raum". Wie kommst du zu dieser gänzlich absurden Unterstellung? Verschone mich bitte mit solch unwahren Anwürfen, zumal du offensichtlich die nicht nur rechtlichen Zusammenhänge nicht kapierst oder sie aufgrund Beratungsresistenz nicht verstehen willst. Benatrevqre …?! 17:14, 14. Jul. 2015 (CEST)
Du tust alles, um Dein Gesicht nicht zu verlieren, nachdem feststeht, daß Du mit Deiner Rechtsauffassung völlig falsch liegst und den JMStV selbst nicht im Mindesten verstanden hast. Auch scheinst Du es nicht zu verstehen oder willst es nicht verstehen, daß man Urteile auch aus ganz anderen oder verwandten Rechtsgebieten oder aus Verfahren gegen andere Beklagte heranzieht, um eine Rechtslage zu beurteilen, so, wie z.B. die generelle Haftungsfrage. Dabei kannst Du mit nichts anderem aufwarten, als Deinem beharrlichen Standpunkt, der JMStV gelte nicht, kannst aber naturgemäß für eine derartige Behauptung keinen Nachweis erbringen. Du bringst den Ausnahmetatbestand des § 86 StGB ins Spiel, der aber für den hier besprochenen § 4 (1) Nr. 5 JMStV gar nicht anwendbar ist, was ja aus § 4 JMStV eindeutig hervorgeht. Du hast nicht zur Kenntnis genommen oder tust so, es nicht zur Kenntnis genommen zu haben, daß die betreffenden Bilder nach § 4 (1) Nr. 5 JMStV generell unzulässig sind und eine Ausnahme für zulässige, aber entwicklungsbeeinträchtigende Angebote nach § 5 (1) JMStV gar nicht erst zur Debatte steht, was ich hier zum dritten Male wiederhole. Dabei scheust Du Dich nicht vor unsachlichen, persönlichen Angriffen und permanenten Provokationen, womit Du Dich selbst in menschlicher und in fachlicher Hinsicht disqualifizierst! Auch die Tatsache, daß Du hier aus Deinem Unterstützerzirkel heraus agierst und Dir Deine Zustimmung von tatsächlichen Laien evozierst, ändert nichts an diesen Fakten!
Ich schreibe das hier auch nicht nieder, um mit Dir eine weitere Diskussion zu führen, sondern lediglich, um für den Leser dieser Diskussion Deinen nichtssagenden Phrasen die tatsächliche Rechtslage entgegenzustellen. -- Uwe Martens (Diskussion) 17:45, 14. Jul. 2015 (CEST)
Ich habe keinen Grund davon auszugehen, dass ich hier "mein Gesicht verlieren" könnte, weil nicht ich es bin, der hier puren Stuhlgang verbreitet. Vielmehr laberst du uns voll mit deinen kruden Thesen und dieser wirren, sachlich absurden und substanzlosen Argumentation über die WP und ihre vermeintliche Verletzung des Jugendschutzes. Dass man sich hier auf den JMStV berufen könnte, sei es ganz oder auch nur auszugsweise, entspringt einzig deiner Fantasie.
Und nun noch ein Satz zu deiner "menschlichen Abqualifizierung": Deine Ausführungen tangieren mich persönlich nicht im Geringsten, sondern du trägst allenfalls zur allgemeinen Belustigung bei. Benatrevqre …?! 17:48, 14. Jul. 2015 (CEST)
q.e.d - es ist in der Tat belustigend! Informationsgehalt Deines Comments wie immer?
___ ⇐ Bitte hier einzutragen! -- Uwe Martens (Diskussion) 18:01, 14. Jul. 2015 (CEST)

3M: Ich erhöhe die Anzahl derjenigen, die sich gegen die auch kaum begründbare Entfernung aussprechen. Zur Vermeidung von Vielfachbegründungen verweise ich dafür auf bereits ausgiebigst geführte Debatten zur Zumutbarkeit, aber auch zur rechtlichen Bewertung von vereinzelt für anstößig gehaltenen Darstellungen in einer (Erwachsenen-)Enzyklopädie. Pervers oder abstoßend mögen etliche menschliche, tatsächlich existierende Handlungsweisen bzw. Eigenschaften sein – deren Abbildung/Wiedergabe ist es nicht. --Wwwurm 16:30, 14. Jul. 2015 (CEST)

3M: Ich habe diese Diskussion an verscheidenen Stellen seit ein paar Tagen verfolgt und spreche mich jetzt auch hier gegen eine Entfernung in allen angesprochenen Artikeln aus. Reicht dieses Votum hier, oder muss ich es an andere Stellen kopieren? --Wosch21149 (Diskussion) 16:35, 14. Jul. 2015 (CEST)

Danke - ich sollte die 3M-Aktion vielleicht um folgenden Link ergänzen, gebt doch einfach hier eure Stimmen ab: Umfrage zum Thema Gewaltdarstellung. -- Uwe Martens (Diskussion) 17:22, 14. Jul. 2015 (CEST)

3M: Nach meiner Auffassung ist an der wahl der Bebilderung nichts auszusetzen. Allerdings finde ich, dass der Artikel etwas überbebildert ist. Um das Verhältnis Text zu Bild auszugleichen würde ich dieses oder dieses Bild entfernen. Gruß, --Martin1978 - 18:43, 14. Jul. 2015 (CEST)

Relevanz?

Zitat aus dem Artikel: "Die letzte öffentliche Hinrichtung in Schweden datiert vom 17. Mai 1876. Die beiden Delinquenten Gustav Erikson Hjert und Konrad Lundqvist Petterson Tector wurden wegen zweifachen Mordes im Zuge eines Raubüberfalls auf eine Postkutsche (Fahrer und Passagier) hingerichtet. Hjert wurde von Johan Fredrik Hjort, dem Stockholmer Scharfrichter der Jahre 1862 bis 1882, in Lida Malm hingerichtet. Tectors Hinrichtung erfolgte gleichzeitig in Gotland durch Peter Steineck. Der Upsalaer Physiologe Frithiof Holmgren (1831–1897) publizierte seine Beobachtungen als Augenzeuge von Hjerts Hinrichtung."

Ich vermisse hier noch die Namen der beiden Ermordeten, des Richters und aller Schaulustigen. - Ich dachte eigentlich, der Artikel behandelt das Thema "Enthauptung", und nicht die "Letzte öffentliche Hinrichtung in Schweden"... (nicht signierter Beitrag von 91.47.24.91 (Diskussion) 21:15, 18. Aug. 2015 (CEST))

Zeitliche Einordnung

Zitat aus dem Abschnitt "Todeseintritt nach Abtrennung des Kopfes": "Der forensische Pathologe Ron Wright ging davon aus, dass nach der Abtrennung des Kopfes das Gehirn für etwa 13 Sekunden weiterleben könne,..."

Warum "ging" statt "geht"? Geht er heute nicht mehr davon aus? Oder ist er schon tot? Es wäre sinnvoll, hier eine Jahreszahl mitzuliefern, damit der Leser die wissenschaftliche Aktualität dieser These besser einschätzen kann. (nicht signierter Beitrag von 91.47.24.91 (Diskussion) 21:15, 18. Aug. 2015 (CEST))

Literatur: Zwißler

Der Roman von Zwißler, inzwischen entfernt aus der Literatur, ist eine detaillierte historische Darstellung der Einführung des Schafotts. Insofern täte es dem Thema hier gut. --sauerteig (Diskussion) 11:23, 4. Mär. 2016 (CET)

Todeseintritt nach Abtrennung des Kopfes

Weder Kopf noch Körper sind nach der Trennung sofort tot. Diese leben noch Sekunden. Vor allen Dingen reagieren die Augen tatsächlich, also damit vermutlich die Wahrnehmung. Ich hatte nach weiteren Belegen für den Abschnitt gesucht, bis ich auf ein fürchterliches Enthauptungsvideo auf liveleak gestoßen bin. Verübt durch den IS. Der Kopf hat Sekunden nach der Enthauptung noch reagiert, bis die Augen sich dann schlossen. Der Link kann bei mir per Mail angefragt werden, nur als EN dient er, wegen dessen Brutalität, nicht. Ron Wright lag mit seiner Vermutung richtig. Nur muss das irgendwie belegt werden. Gruß,--european networksdiskussionwp:epwp:wikia 13:46, 28. Mär. 2016 (CEST)

Wenn der Kopf noch reagieren kann, wie sieht es dann mit eventuellen Schmerzen aus? Fühlt man also auch Schmerzen? Ich mein, so weit wie man heute in der Forschung ist, müsste es darüber doch etwas Aussagekräftiges geben... --87.140.194.1 20:37, 28. Mai 2016 (CEST)
Hallo IP, ich schaffe es leider erst jetzt darauf zu antworten. Das ganze Thema ist auch ziemlich pervers und damit ekelhaft, weshalb ich jetzt vorsichtig meine Vermutung über das Empfinden eines Enthaupteten bzw. was ich sah kurz schreiben möchte. Danach will ich auch die Bilder aus meinem Kopf verschwinden lassen. Versteht sicherlich jeder. (Das Video hatte ich auf liveleak bereits gemeldet, nur ist es leider nicht gelöscht worden.)
Während der relativ langsamen Abtrennung des Kopfes vom Rumpf ist das Opfer bei vollem Bewusstsein und empfindet massiven Schmerz, was ich an der Reaktion des Gesichtes und des Körpers deutlich sehen konnte. Bereits bei halber Abtrennung wehrt sich das Opfer noch heftig. Sind Luftröhre und alle Nervenbahnen durchtrennt, bewegt sich der abgetrennte Körper entgegen aller Geschichten keinen Millimeter mehr. Anders verhält es sich mit dem Kopf, da die Augen noch kurz geöffnet und auf Außenwahrnehmungen tatsächlich reaktionsfähig sind. Das Gehirn scheint noch kurz zu leben. Es kommt aber auf die Geschwindigkeit der Abtrennung an, denke ich zumindest. Das hängt vielleicht auch mit der vorher gespeicherten Sauerstoffsättigung des Gehirns zusammen. Was ein Schmerzempfinden des Kopfes und damit des Gehirns in den letzten Sekunden vor dem Hirntod bestrifft, so vermute ich, dass es wie bei einer Querschnittslähmung vom Hals abwärts keinen Schmerz mehr empfindet. Alles in allem, der Kopf lebt definitiv länger als der Körper. In weiteren Videos des verfluchten IS hatte ich ähnliche Kopfreaktionen beobachtet, wobei ich mich beinahe erbrochen habe. Lasst die Finger von solchen Videos. Nachdenkliche Grüße,--european networksdiskussionAnti-IS-Force? Jetzt auch im Internet! 18:01, 4. Jun. 2016 (CEST)
Alles unissenschaftliches Gesabbel.
Nach heutiger Sicht treten unmittelbar nach der Hinrichtung folgende Ereignisse ein: Das Durchtrennen spinaler Nervenphasern bewirkt innerhalb der Axone, aus denen sie bestehen, eine im physiologischen Höchstmaß ansteigende Frequenz von Aktionspotentialen (saltatorische Reizüberflutung), was gleichzeitig mit dem sofortigen Ausfall der lateralen Hemmung verbunden ist. Dadurch setzt sich innerhalb von 300 Millisekunden eine massive und unkontrollierte Ausbreitung der Erregungsmuster ins Gehirn fort, wobei sich sämtliche Formationen beteiligen. Das führt zu einer sofortigen Bewußtlosigkeit und einer tiefgreifenden, irreversiblen Störung sämtlicher zerebraler Funktionen. Eine vergleichbare, aber um viele Potenzen schwächere unkontrollierte Erregungsausbreitung ist auch von epileptischen Anfällen bekannt, bei denen sich aber nur einige, sehr wenige Areale beteiligen. Die Bewußtlosigkeit eines abgetrennten Kopfes hingegen ist bereits mit dem Ausfalls der lateralen Hemmung massiv und irreversibel. Bewußte oder höher verarbeitete Reaktionen eines abgetrennten Kopfes auf Zurufe sind nach Ablauf von 300 Millisekunden zuverlässig auszuschließen. Man spricht hier auch von einem zerebralen Schock, der nicht eintreten kann, sondern in jedem Falle eintreten muss.
Die Abläufe innerhalb der ersten Sekunden nach der Abtrennung sind heute ebenfalls sicher bekannt. Da die enorme unkontrollierte Erregung in den durchtrennten und letal geschädigten Axonen aus zellphysiologischen und energetischen Gründen nur über wenige Sekunden aufrecht erhalten werden kann, setzt deren biologischer Tod bereits innerhalb weniger Sekunden nach ihrer Durchtrennung ein. Dies ist deshalb so, weil die Fähigkeit, Aktionspotentiale zu transportieren ein essentieller und lebensnotwendiger Stoffwechselbestandteil aller Neurone ist. Werden die intrazellulären Reserven an ATP erschöpft, kommt die Tätigkeit der Ionenpumpen (aktive membrandurchspannende Proteine) zum Erliegen, was zum sofortigen biologische Tod der (durchtrennten) spinalen Axone führt. Das Absterben der Axone setzt sich wie ein Lauffeuer von der Stelle der Durchtrennung bis ins Gehirn fort, wo es nach ca. 5 Sekunden die zugehörigen Soma (siehe Pyramidenzellen), von denen sie stammen, erreicht. In diesem Moment sterben die Zellen ab.
Bemerkung eines Pathologen: Die Zellen sterben nicht ab, sondern verfallen in eine Art Stase, weil sie keine Energie mehr erhalten. Nachdem die ATP-Potentiale mangels Sauerstoff erschöpft ist, stirbt die Zelle... nach etwa 3 Minuten.
Höhere Projektionsgebiete dieser sterbenden Zellen - d.h. weitergeschaltete Verbindungen, die mit Anbruch der ersten 300 Millisekunden erregt wurden - tragen diese Erregung aber zwangsläufig so lange fort, bis ihre eigenen intrazellulären Reserven erschöpft sind. Da das Gehirn aber über Gliazellen noch ca. 20 Sekunden nach Unterbrechung der Blutzufuhr mit Sauerstoff versorgt werden kann, können die Reserven der Projektionsgebiete noch bis zum Ablauf dieser Zeit teilweise ersetzt werden. Dann tritt auch hier der biologische Tod ein.
Nicht berücksichtigt ist hierbei der enorm ansteigenden Energiebedarf der Zellen, der mit der Aktivitätserhöhung einher geht. Die Reserven sind vermutlich wesentlich schneller verbraucht als bspw. bei einer Unterbrechung der Blutzufuhr, wie sie bei Unfallopfern vorkommen kann, bei denen der zerebrale Schock unterblieb. In jedem Fall sind bei abgetrenntem Kopf innerhalb von ca. 20 Sekunden, vermutlich aber früher, alle ATP Reserven verbraucht und die Repolarisationsfähigkeit der Zellmembranen kommt generell zum Erliegen.
Eine Ausnahme hiervon spielen nur ganglienzellulär basierte Erregungskreise, die außerhalb des Gehirns lokalisiert sind und überwiegend Reflexe ermöglichen. Da diese Erregungskreise in Bezug auf das Gehirn vornehmlich afferent verschaltet sind und nur wenig efferenten Input erhalten, können sie noch während der fatalen Vorgänge im Gehirn gezeigt werden. Der Lidschlußreflex zählt beispielsweise hierunter, der ähnlich wie spinale Reflexe funktioniert. (Analog dazu kann auch der vom Kopf abgetrennte, der sogn. spinalisierte Körper noch Reflexe zeigen.) Hieraus erklären sich Beobachtungen, nach denen ein abgetrennter Kopf noch auf eine schnell auf ihn zubewegte Hand reagiert haben soll. Reflexe wie diese sind jedoch kein Zeichen einer zerebralen Präsenz oder gar einer bewußten Reaktion. Beobachtungen wie Kiefer und Zungenbewegungen entstammen efferenten Reaktionen, wie sie auch bei epileptischen Anfällen auftreten. Sie bedeuten nicht, daß der Kopf noch etwas sagen wollte, sondern sind ungerichteten Muskelbewegungen gleichzusetzen. Entsprechende Berichte aus der Literatur entstammen eher phantastischen oder makaberen Ausschmückungen von naiven Vorstellungen, die sich die Zuschauer bei solchen Ereignissen von der Sache machten. --UAltmann (Diskussion) 08:42, 19. Sep. 2017 (CEST)