Diskussion:Erbgesundheitsgericht
Erbgesundheitsgericht und Erbgericht
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel Frieda Stoppenbrink-Buchholz ist (unverlinkt) vom Hamburger Erbgesundheitsgericht die Rede, dessen Leiter ihre Entlassung forderte. An anderer Stelle steht, dass sie sich „mit dem Hamburger Erbgericht anlegte“ (ebenfalls unverlinkt, der Ausdruck „Erbgesundheitsgericht“ ist im dortigen Artikel weiter oben bekannt und verlinkt). Nun ist die Frage, ob das synonym ist, oder es sich doch um verschiedene Stellen handelte, wie dieser Text andeutet. Wenn letzteres, dann sollte wegen Verwechslungsgefahr und thematischer Verbindung umseitig zumindest kurz auf das Erbgericht eingegangen werden. Jedenfalls sollte, wenn es sich nicht bloß eine allzu seltene Falschschreibung ist, ein passender BKH an den (thematisch anders gelagerten) Artikel Erbgericht.--Hanekomi (Diskussion) 12:15, 21. Feb. 2021 (CET)