Diskussion:Erfolgsqualifikation

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Da die Wikipedia kein Rechtslexikon, sondern eine Enzyklopädie ist, deren sämtliche Artikel nach Möglichkeit allgemeinverständlich sein sollen, rege ich an, den Artikel Erfolgsqualifikation mit einem Beispiel zu ergänzen. Lowenthusio 08:21, 26. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Beispiele gibt es inzwischen, auf konkrete Fälle wird verlinkt. Erledigt? --Pistazienfresser (Diskussion) 18:10, 17. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Erfolgsqualifikation (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Not vieler Menschen scheint mir ein alternativer Tatbestand statt des Brandstiftung mit Todesfolge in Österreich zu sein. Da ist irgendwo ein Logikfehler im derzeitigen Text.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:10, 17. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hat sich inzwischen offenbar erledigt. Danke.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:57, 18. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Das gegenüber dem Grunddelikt der gleiche Handlungsunwert vorliegen würde, wird offensichtlich anders gesehen. Vor allem ist der Erfolgsunwert eigentlich der gleiche wie bei Tateinheit von Grunddelikt und qualifizierender Folge: „Die Rechtfertigung der besonders hohen Strafdrohung der Erfolgsqualifikation liegt also darin, dass der Täter vorsätzlich ein Delikt verwirklicht, dem zugleich eine abstrakte Gefährlichkeit bezogen auf ein anderes Rechtsgut innewohnt, die sich in dem weiteren (mindestens fahrlässig herbeigeführten) Erfolg realisiert.“ Steinberg: Die Erfolgsqualifikation im juristischen Gutachten. JuS 2017, 970 (971), beck-online unter Verweis auf „Kühl (o. Fn. 1), § 17 a Rn. 16 f.; Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder (o. Fn. 3), § 18 Rn. 1, 4–4 c; Fischer (o. Fn. 3), § 18 Rn. 2.“ --Pistazienfresser (Diskussion) 19:28, 2. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]