Diskussion:Euro-Cities

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Rechtsstreit mit Toll Collect[Quelltext bearbeiten]

Nähere Angaben (Aktenzeichen, Datum, Leitsätze) zum Rechtsstreit zwischen Euro Cities und Toll Collect wären sinnvoll, siehe auch Rechte an Geoinformationen. Danke, Simplicius 12:43, 18. Apr 2006 (CEST)

Hallo Simlicimus, habe einige Belege beigefügt. Euro Cities konnte eine illegale Datennutzung letzlich nicht beweisen und musste die Klage in zweiter Instanz zurücknehmen.

IP, 2006

Hallo, was diese Artikel angeht, basieren sie auf primär auf den Artikel "Sturm im Kartenhaus" in Telepolis. Auf diesen gibt es wiederum eine Gegendarstellung. Wörtlich:
"Hierzu stellen wir fest, dass das Gericht gerade aufgrund der Vielzahl der Zugriffsversuche durch Toll Collect einen Unterlassungsanspruch bejaht hat. Berlin, den 28.09.2005 Dr. h.c./BG Hans Biermann Vorstand der Euro-Cities AG "
Primärquellen wären also interessant. Abgesehen davon hat dieser Rechtsstreit stattgefunden und wurde in der Presse und im Internet viel beachtet, diese Auseinandersetzung ist also in jedem Falle enzyklopädiewürdig, auch vor der Bedeutung der Frage, wie schützbar bzw. frei Geoinformation eigentlich ist. -- Simplicius 06:13, 24. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo, werde mal versuchen an Primärquellen heranzukommen. Aber auch auf der Basis Deiner eigenen Quellenangaben ist die Darstellung des Rechtsstreits (zumindest) unvollständig und liefert den Wikipedia-Nutzern letztlich keine brauchbaren Informationen über den Schutz von Geoinformationen. Denn es fehlt die entscheidende Information, dass Euro Cities die Klage mangels Erfolgsaussichten in zweiter Instanz zurückgenommen hat. Dies hat auch Biermann in seiner Gegendarstellung nicht bestritten (unabhängig davon, dass eine Gegendarstellung ohnehin keine objektiven "Wahrheiten" enthält, sondern nur die Sicht des Erklärenden wiedergibt). Ob Euro Cities in erster Instanz gewonnen hat, ist ohne die Zusatzinformation über die Klagerücknahme in zweiter Instanz für die Nutzer uninteressant und sogar irreführend, da die Nutzer annehmen müssen, dass Geoinformationen in viel größerem Umfang geschützt sind, als dies tatsächlich der Fall ist. -- IP

Die Einstweilige Verfügung und die erste Instanz sind Fakt. Siehe "Gericht verurteilte das Maut-Konsortium, das sich Daten vom Computer einer Berliner Firma holte" in [1]. Mehr kann man ja ergänzen. -- Simplicius 14:46, 29. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Jüngere Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Hierher kopiert:

Die Abmahnwelle geht weiter
Nach einem Urteil vom 11.04.2005 in der Sache Az:236 C 282/04 wird eindeutig klar gestellt, dass die fantasievoll hohen Abmahngebühren rechtswidrig sind, da die Euro-Cities AG diese Abmahnungen praktisch „industriell“ erzeugt.
Ferner wurde dort klar gezeigt, dass die Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) durch die Anwälte der Euro-Cities AG ebenfalls rechtswidrig ist, weil letztlich vorgefertigte Vorgänge bearbeitet werden und der Anwaltsrechnung lediglich eine sehr beschränkte Leistung gegenüber steht. Es wird dort geschätzt, dass der zu vergütende Aufwand der Rechtsanwälte lediglich in Höhe von ca. EUR 100,-- geltend gemacht werden kann.
Die Alternative
Der Cityplan Verlag bietet Stadtpläne der meisten größeren Städte Deutschlands kostenlos zum download an. Es sind dazu nur wenige Vorkehrungen zu treffen, die der Funktionalität des Kartenmaterials nicht entgegen stehen. Die Geoinformationen sind dann lizenzfrei verwendbar. Für speziellere Wünsche werden auch Kartenausschnitte bearbeitet, wobei die Bearbeitungskosten berechnet werden, die einen Bruchteil der Lizenzgebüren der Euro-Cities AG ausmachen.

Mag sein, aber das Urteil des Amtsgerichts ist nicht rechtsgültig, sondern wurde vom Landgericht aufgehoben. Ferner ist die Wikipedia keine Werbeplattform. -- Simplicius 01:10, 15. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Löschantrag[Quelltext bearbeiten]

Warum steht eine so unbedeutende Firma bei Wikipedia. Ich wäre für einen erneuten Löschantrag. Sonst müsste man ja jede AG in Deutschland in eine Enzyklopädie eintragen.

Das Urteil was du angegeben hast wurde durch das Landgericht Berlin wieder für ungültig erklärt....leider.

Die Abmahnungen, die diese Firma industriell erstellt sind nachweisbar. Man braucht nur einmal zu Googlen und findet hunderte betroffende, die bis zu 5000 EUR Schadensersatz für Screenshots von Landkarten zahlen sollen. Man beachte, vor einiger Zeit hat die Firma Ihre Karten noch kostenlos angeboten, wenn man einen Link zu deren Seite erstellt. In einem Blog zu diesem Thema wurde sehr gut bermerkt. Zitat: "Erst nach Links betteln und dann die User abzocken !!!"

Wenn man diesen Beitrag bei Wikipedia drin lässt, dann sollte auf jeden Fall auf die aktuellen Fälle von Massenabmahnung hingewiesen werden finde ich.

David Müller

Das Landgerichturteil wurde nicht von mir eingestellt. Ich habe den Senf nur von der Artikelseite rausgeholt und hier eingestellt.
Was die Massenabmahnungen angeht, so sind Blogs keine gültige Quelle in der Wikipedia. Ebensowenig ist die Wikipedia ein Blog. –– Simplicius 21:16, 20. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Jüngste Entwicklungen[Quelltext bearbeiten]

Da ich relativ neu bin bei Wikipedia, würde mich interssieren, ob ihr die jüngsten Auswüchse als evtl. relevant erachten würdet:

Da Open Data Projekte und auch Netzpolitik schon irgendwie Themen sind, die herausragen, wäre es aus meiner Sicht nicht unwichtig, oder? --MyRobotron 11:19, 28. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Wenn es sich um neuere Fälle von Abmahnungen handelt, kann man das sicher auch mit einem Satz samt den genannten Beispielen umreißen. Ob es Auswüchse sind, würde ich nicht beurteilen wollen. Neutral gesehen sind es beipielhafte Fälle. Der Artikel GEKA wurde leider gelöscht. – SimpliciusAutorengilde № 1 12:53, 28. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Würde das einer von den Profis bitte übernehmen? Außer kleineren Verbesserungen habe ich mich in der WP bisher zurückgehalten und will gerade bei solch brisanten Seiten keinen Streit vom Zaun brechen. --MyRobotron 17:06, 29. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Für Menschen, die sich mit dem Thema Geodaten oder Abmahnungen beschäftigen, ist der Hinweis sicher hilfreich. Ich habe versucht, das mit einer kleinen Ergänzung zu formulieren. – SimpliciusAutorengilde № 1 17:30, 29. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Simplicius, wie kommst du zu der Behauptung, Michael Braun habe die Abmahnung an Offenes Köln verschickt? --NoCultureIcons (Diskussion) 10:25, 9. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]
Also zunächst einmal muss ich dann die Internetseiten diesbezüglich selbst noch mal durchgehen.
Erst einmal: es gibt eine Einigung bezüglich Offenes Köln: "8. März 2012: Es gibt eine Einigung." Das ist erreicht worden mit Herrn Dr. hc. Biermann.
Zum Thema Abmahnung: "Open-Data-Projekt wird abgemahnt." siehe [2].
Genannte Kanzlei: "Anwaltskanzlei Meissner & Meissner in Berlin." [3]
Andere Quelle: "Braun und sein Kanzleipartner Uwe Lehmann-Brauns (auch CDU) seien als Abmahnanwälte für die Euro-Cities AG tätig, schreibt der Autor des Blogs netzpolitik.org." [4]
In der Tat, das ist falsch kombiniert! Ich habe das korrigiert. – SimpliciusAutorengilde № 1 12:37, 9. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]