Diskussion:Europäisches Parlament

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Zum Gesetzesinitiativrecht[Quelltext bearbeiten]

Da lautet die derzeitige und langjährige Formulierung, das Parlament "teile" sich die Gesetzgebungsbefugnis mit dem Ministerrat. Dabei wird völlig ignoriert, dass Antagonisten im Sinne der Gewaltenteilung hier Macht nicht einmal teilen dürften. Der Bundestag (Legislative) teilt diese auch nicht mit dem Bundesrat (Exekutive!) sondern beide haben das Gesetzesinitiativrecht getrennt voneinander. Dass der Bundestag bei Gesetzen, die Länderinteressen berühren, die Zustimmung des Bundesrats benötigt, ist keine Teilung der Befugnis, sondern eine bloße Wirksamkeitsvoraussetzung. Jemand "teilt" seine Macht nicht, nur weil er ein Veto beachten muss. Entscheidend ist, dass der Bundestag - ganz anders als das EU-Parlament, zunächst einmal selbstständig initiieren kann, dh. vor aller Öffentlichkeit seinen unverfälschten Gesetzesvorschlag präsentieren und zur Abstimmung stellen kann kann: Er kann einen präzisen Willen äußern. Nicht einmal das darf das EU-Parlament: Was man nicht kann bzw. hat, kann man nicht teilen. Mit freundlichen Grüßen Judith (nicht signierter Beitrag von 92.116.136.190 (Diskussion) 04:31, 14. Nov. 2020 (CET))[Beantworten]

Die Einwände sind richtig und wichtig, die derzeitige Formulierung ist eine unklare, abwiegelnde Darstellung: Teilung des Initiativrecht = KEIN Initiativrecht.
Auch stellt niemand die Frage, was dieses mit dieser widerdemokratischen Konstruktion eigentlich bewirkt wird: Der Einfluss der Exekutive wird gestärkt und damit die Beeinflussbarkeit durch hier extrem nachweisliche Lobbyisten (u.a. US-Datenkraken).
Genau das SOLL ein parlamentarisches (GESETZGEBER!) Initiativrecht ureigentlich verhindern!
Der Missstand ist unseren Politikern längst bekannt und wird plötzlich und spontan mit ach-so-bitteren Tränen beklagt, WILL man etwas vom Parlament: So etwa von der derzeitigen Präsidentin binnen 48 h (!) vor ihrer ansonsten wohl gefährdeten, knappen Wahl zur "Parlamentspräsidentin".
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/vor-wahl-in-strassburg-so-kaempft-von-der-leyen-um-stimmen-16286488.html
Auch AKK befand das plötzlich als sie sich ihrem Karriereknick näherte:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/streit-mit-frankreich-um-weber-kramp-karrenbauer-gibt-nicht-nach-16245026.html
Nachher: Schweigen wie zuvor. A-demokratische Machtfülle genießen wie zuvor ...
"Das Initiativrecht ist nicht weniger wichtig als das Wahlrecht, und die Geschichte zeigt, dass eine Politik, die auf Angst oder Hass vor den öffentlichen Freiheiten beruht, immer zu einer Einschränkung der parlamentarischen Initiative geführt hat."
Original:
« Le droit d'initiative n'est pas moins important que le droit de vote, et l'histoire démontre que la politique fondée sur la peur ou la haine des libertés publiques s'est toujours traduite par une restriction de l'initiative parlementaire. »
Eugène Pierre, Traité de droit politique, électoral et parlementaire
Eugène Pierre (*1848), Vortrag über Politik, Wahlen und Parlamentsrecht, 1879
https://fr.wikipedia.org/wiki/Eug%C3%A8ne_Pierre_(secr%C3%A9taire_g%C3%A9n%C3%A9ral)
Es führt übrigens NICHT zur Machtausweitung der EU, betrifft nur die INTERNE Machtverteilung zugunsten von uns Bürgern.
Montesquieu (Geist d Gesetze, wikipedia) formuliert es besser als ich, jedenfalls haben ihn seitdem alle verstanden und sind ihm gefolgt:
"Das Initiativrecht ist allüberall in freiheitlichen Demokratien verwirklicht, in der gesamten EU, in Nord- und Südamerika.
Die zweite Bedingung aber ist, den Regierenden auch die Macht über die Gesetze zu nehmen. „Es wäre nämlich zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte“ (ebd. Kap. 6), dass also die Willkürakte der Herrschenden zwar in Gesetze gekleidet werden, doch trotzdem Willkürakte sind. Deshalb, so Montesquieu, muss die legislative von der exekutiven Befugnis getrennt werden."
Ein Parlament ohne Initiativrecht ist mehr als keines.
Es ist ein böser Witz.
Markus Blohme-Markgraf
-2001:9E8:8A75:1E00:57CF:D6B5:1E0D:DEB7 16:17, 11. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Hallo, knn mir mal jemand sagen wo das EU-Parlament liegt? Manchmal lese ich in Luxemburg, manchmal in Brüssel oder in Strassburg! Wo ist es? (nicht signierter Beitrag von 94.216.48.236 (Diskussion) 16:38, 27. Nov. 2020 (CET))[Beantworten]

Steht alles unter „ Sitz und Arbeitsorte“—ElTres (Diskussion) 19:39, 27. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Verdacht der Korruption durch einen Golfstaat[Quelltext bearbeiten]

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/korruption-im-eu-parlament-vermutet-festnahmen-18523018.html (nicht signierter Beitrag von 109.43.176.181 (Diskussion) 16:11, 9. Dez. 2022 (CET))[Beantworten]

Ich gehe wohl richtig in der Annahme, daß das EU-Parlament auch einen Internetauftritt hat? Warum steht die Adresse nicht in der Infobox? --77.8.144.211 00:44, 12. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Merkwürdige Formulierung?[Quelltext bearbeiten]

Seit 1979 wird alle fünf Jahre (zuletzt 2019) in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt.

Diesen Satz finde ich unglücklich formuliert, denn es fehlt ein Akkusativobjekt (Was wird gewählt?). Da sollte man meiner Meinung nach noch ein "es" oder "das Parlament" einfügen. Das Passiv könnte man auch weglassen. Also: Seit 1979 wählen die Bürger der EU in allgemeinen, ..., aber nicht gleichen Europawahlen das EU-Parlament. --Süffisante Miene (Diskussion) 18:15, 5. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]