Diskussion:Exhibitionismus

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Exhibitionismus“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Rechtschreibfehler in Bildunterschrift

In der Bildunterschrift muss es "Summer Solstice" und nicht "Summer Solistice" heißen... 23:10, 25. Nov. 2008 (CET)

Politisches Signal

Dieser Abschnitt gehört eher in den Artikel über Nacktheit, das angeführte Besipiel mit der Pelz-Aktion hat mit Exhibitionismus nix zu tun, wohl aber mit Nacktheit als Provokation.Gardenparty 03:13, 29. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

So, ich habe den Abschnitt verschoben. --Gardenparty 07:48, 1. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bild raus

Im Eintrag Exhibitionismus wird erwähnt, dass der §183 StGB nur auf Männer angewandt wird, von daher sollte auch ein Exhibitionist dargestellt werden, es stehen weitere lizenzierte Bilder zur Verfügung, hier ein beispielhaftes

Datei:Exhibitionist.jpg

Der §183 StGB zielt nur auf Männer, es ist unobjektiv, nur Frauen darstellen zu lassen.

Mir scheint einige Rezensoren im Wiki haben ein Problem mit dem selben Geschlecht, wo liegen die Hintergründe, dass in einem Exhibitionismus Wiki-Beitrag kein Exhibitionist gezeigt werden soll?

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Der nachfolgende Beitrag, der sich auf ein anderes Bild bezieht, zeigt auch, dass es hier scheinbar Probleme gibt, Sachverhalte bebildern zu dürfen, mir scheint, dass man gerne den §166 im Wiki verstärkt Einzug gebieten will.

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Welchen Sinn macht das Bild? Welchen Informationswert hat es? Mein Antwort: Keine, daher Vorschlag, raus damit! --Wurly-hh 16:24, 12. Jan 2006 (CET)

Den letzen Abschnitt verstehe ich nicht. Was hast denn die wachstende Toleranz gegenüber Homosexualität mit Exhibitionismus zu tun? Und warum wird zuerste eine spezielle Definition und dann die allgemeine gebracht. Müsste meiner Meinung nach rumgedreht werden. --MauriceKA 19:03, 27. Mär 2004 (CET)

Grossartiges Foto! Koennen wir die andere Seite auch noch sehen?

Das Bild finde ich amüsant, also bitte drinlassen (-; --Intramuros 14:25, 22. Mär 2006 (CET)

Finde auch, dass das Foto keinen Sinn hat - das hier ist schließlich eine Enzyklopädie und nicht die BILD-Zeitung. --194.8.198.62 10:20, 4. Jul 2006 (CEST)

Leute fotografieren, anzunehmenderweise, sich (halb-)nackicht und stellen die Bilder ins Internet - wenn das kein gutes Beispiel für Exhibitionismus ist, weiß ich auch nicht. --88.72.248.40 17:02, 24. Aug 2006 (CEST)

____ Exhibitionisten - zumindest angezeigte und überführte - sind zu 99,9% Männer. Stünde hier ein Bild eines Mannes mit erigiertem Penis (allerdings auch eine Vulva in Grossaufnahme), fiele das unter Pornografie und dürfte nicht abgebildet werden. Ich finde es unmöglich, dass ein quasi exklusiv männliches Phänomen mit einer Frauendarstellung illustriert wird. RAUS MIT DEM BILD!! EUnderwood (Diskussion) 08:37, 18. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Exhibitionismus ist kein reines Männerproblem. Zu Hintergründen siehe hier, zu Zahlen [Männer ca. Doppelt so häufig) siehe hier. Und auch Frauen begehen sexuelle Übergriffe/Vergewaltigungen, siehe dazu hier -- Jakob (Diskussion) 17:42, 18. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

n GLEICHBERECHTIGUNG (nicht signierter Beitrag von 88.69.54.173 (Diskussion) 21:38, 12. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass Exhibitionismus (im strafrechtlichen Sinne) bei Frauen so gut wie gar nicht vorkommt (eine 'Belästigung' , d.h. Ekel, Abscheugefühle pp. müssen erzeugt werden) und deshalb unberücksichtigt bleiben kann. Im Übrigen wird die Vornahme von öffentlichen sexuellen Handlungen, die ein Ärgernis erregen, auch bezgl. Frauen in § 183a StGB unter Strafe gestellt. AlbrechtTrier 17:56, 6. Jun 2006 (CEST)

Gehst du davon aus, dass alle Frauen modellmässig aussehen? Fühlst du kein "Ekel und Abscheugefühle", wenn eine HÄSSLICHE Frau sich entblosst? (nicht signierter Beitrag von 88.69.54.173 (Diskussion) 21:38, 12. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Kann es sein, daß in dem Abschnitt die Namen der Tatbest"ande leicht durcheinander geraten sind?

Ich bin kein Jurist, meine aber auch, daß es im StGB einen Unterschied gibt zwischen "Exhibitionismus" und "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Das wird im Artikel durcheinandergeworfen. Könnte das bitte jemand von fachkundiger Seite überprüfen? --Katzenmeier 06:05, 17. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Flitzer

Ich habe den Flitzer hierher übernommen. Für die History siehe bitte ebenda. ((ó)) Käffchen?!? 15:38, 12. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Datei:Exhibitionist.jpg

Warum ist dieses Bild im Artikel mit „Exhibitionismus im Park (Szene nachgestellt)“ erklärt? Irgendein tieferer Sinn oder einfach nur das falsche Bild? --Thgoiter 16:18, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Inhalt Artikel Exhibitionist gelöscht und eine Weiterleitung auf Exhibitionismus gesetzt. Der Stil des Artikel war nicht enzyklopedisch, Information nicht durch Quellenangaben belegt. Ich bitte die Experten hier, zu prüfen, ob mir in http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Exhibitionist&oldid=15561453 wichtige Informationen entgangen sind, die hier eingearbeitet werden sollten.--Harald Mühlböck 15:12, 11. Jun 2006 (CEST)

Viele weiterführende Informationen zum Exhibtionismus mit vorgeschaltetem Jugenschutz befindet sich hier, z.B. Erfahrungsberichte von Exhibitionisten, teilweise auch mit Bebilderungen. Es ist ein Forum ohne gewerbliche Hintergründe. bebildertes Exhibtitionsmus-ForumDatei:Http://jochenfun.de/Rastplatz.jpg

Was ist Exhibitionismus im rechtlichen Sinne?

Im Artikel §183 wird nur gesagt was passiert, wenn sich jemand exhibitionistisch aufführt, aber der Begriff Exhibitionismus wird dort nicht erklärt. Kann man das irgendwo nachlesen?

Unter Exhibitionismus im (straf)rechtlichen Sinne versteht man die Entblößung (das Vorzeigen) des primären Geschlechtsteils mit sexueller Motivation. Nachzulesen ist diese Definition in einschlägigen Strafrechtskommentaren. Der Bundesgerichtshof hat diese Definition bestätigt. AlbrechtTrier 08:29, 19. Jun 2006 (CEST)

Rechtschreibung

erherbliche --> erhebliche

Genugtuung beachtet --> Genugtuung, beachtet

Campus bis --> Campus, bis

Nummer-Eins-Hit und --> Nummer-Eins-Hit in

anstössig --> anstößig

vor Partyfotografien --> vor Partyfotografen -- Benutzer:80.171.149.240 (Unterschrift nachgetragen von Harald Mühlböck 08:43, 12. Jul 2006 (CEST))

sei mutig und bessere die Fehler aus.--Harald Mühlböck 08:43, 12. Jul 2006 (CEST)
Ich hab' die Halbsperre des Artikels nicht gesehen. Die Fehler habe ich jetz ausgebessert.--Harald Mühlböck 21:25, 12. Jul 2006 (CEST)


Bildunterschrift

Die Bildunterschrift bei dritten Foto – "Zeigen weg in einem allgemeinen Bereich." – ist ziemlicher Blödsinn. Anscheinend aus dem Englischen automatisch übersetzt("Showing off in public places"). Wie wäre es mit "Exhibitionismus an öffentlichen Orten".

Danke. Hab's geändert--Harald Mühlböck 12:21, 21. Aug 2006 (CEST)

Flitzen und Blitzen

Also in der Schweiz heisst Flitzen "flitzen", auch wenn junge Leute nur so spontan mal nackt durchs Quartier huschen. Blitzen habe ich ausserhalb der Fotografie noch nie gehört.

Kenne auch nur "flitzen"... --Gabbahead. 22:59, 1. Sep 2006 (CEST)

Bild eines Exhibtionisten ist nur ein nackter Mann.

Leider passiert in diesem Fall Exhibitionismus in Wikipedia nicht die vom Gesetzgeber gewünschte Differenzierung und würde FKKler zu Exhibitionisten machen.

Es ist wichtig, dass eine sexuelle Handlung objektiv sichtbar wird, eine Vermutung reicht nicht, die beim Betrachter eine Belästigung hervorruft, freudige Zustimmung oder Mitleid ist keine Belästigung.

Gerichte sehen eine sexuelle Handlung, wenn der Penis erigiert ist oder ein "Griff in den Schritt" stattgefunden hat.

Ein FKKler, der seine Hand als Sichtschutz vor sein Genital führt, fällt in diese "Griff in den Schritt" = "sexuelle sichtbare Handlung" Falle der Gerichte.

Der auf diesem Bild Bild:Exhibitionist_new.jpg dargestellte Mann ist kein Exhibitionist, sondern ein nackter Mann, da keine sexuelle Handlung sichtbar ist, dies wäre der Fall bei lustvollem Posen, wobei der Genitalbereich entsprechend hervor gehoben wird.

Gerne können Bilder von Exhibitionisten geliefert werden, insbesondere ist es auch falsch weibliche Menschen dem Exhibitionismus zuzuordnen, diese sind vom Gesetz §183 StGB ausgenommen, man sieht von daher, dass weiblicher Exhibitionismus toleriert, wenn nicht sogar gewünscht ist.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von JochenFUN (DiskussionBeiträge) igel+- 23:18, 15. Sep 2006 (CEST))

Tatbestand

§ 176 Abs. 3 Nr 1 StGB existiert laut http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html nicht.


Exhibitionismus ist als sexuelle Handlung definiert und Kinder (Menschen unter 14 Jahren) dürfen laut unserer Gesetzgebung keine sexuellen Handlungen sehen.

Sehe gerade, dass der Verweis auf den Gesetzestext im eigentlichen Artikel "Exhibitionismus" geändert werden muss. --JochenFUN 17:42, 5. Okt 2006 (CEST)

Bilder

Die Bilder sind einfach nur abstoßend und überflüssig. RTL-Niveau würde ich sagen --Agent00 14:11, 31. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe das obige Bild rausgenommen. Es bietet keinerlei Mehrwert oberhalb von Bildnivau. WP sollta auch nicht zur Senkung von Hemmschwellen missbraucht werden. Wenn wir überall Hardcorepornobilder in der Öffntlichkeit sehen werden (ich hoffe nicht) dann kann sowas auch hier rein. Solange raus. Darüberhinaus war das Bild nachgestellt und befriedigt ev. die Hersteller. Dazu ist WP nun wirklich nicht da. --Sonnenaufgang 17:06, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich werde das gestellte Bild auf der Autobahn demnächst herausnehmen. Es entspricht nicht den notwendigen Lizenzierungsvorgaben, s.https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Darf_ich_fremde_Bilder_die_unter_CC-Lizenz_stehen_einstellen.3F und ist nicht notwendig um den eindeutigen Sachverhalt zu demonstrieren, sondern suggeriert im Gegenteil, dass es ein überproportionales Vorkommen von jungen, attraktiven, gebräunten blond(iert)en jüngeren Frauen unter den Exhibitionisten gibt, die gepierct sind, Augenbinden tragen sowie sich auf Autobahnbrücken aufhalten. --BlaueWunder (Diskussion) 22:31, 11. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Warum erfüllt das Bild nciht die Lizenzierungsvorgaben? Es ist doch unter CC BY 2.0 lizenziert? Ob es das Gegenteil suggeriert, weiß ich nun nicht, aber für notwendig erachte das Bild auch wiederum nicht unbedingt. --Jakob (Diskussion) 23:23, 11. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Weil es zum Einen einfach von flickr rübergeladen wurde und ich beim Nachprüfen, ob der angegebene Link die Lizensierung enthält, auf einer vermutlich kostenpflichtigen Seite, die für Jugendliche nicht zugänglich ist, gelandet bin. Bin zwar keine Jugendliche, aber soweit geht die Wikiliebe nun doch nicht, dass ich da "eintrete". Also im Zweifel davon ausgehen, dass etwas nicht stimmt. "This is no guarantee that the image is in fact free. Uploaders still need to assess whether the Creative Commons license was applied properly by the Flickr user". Und zum Anderen, wie vor einiger Zeit schon festgestellt: Die auf diesem Bild dargestellte Frau ist keine Exhibitionistin, sondern eine nackte Frau, da keine sexuelle Handlung sichtbar ist. Sie hat die Hände nicht an erogenen Zonen, sondern über ihrem Kopf, wo sie in Richtung nordhessischen Himmel weisen. Vor allen Dingen sieht man nicht, vor wem sie sich entblödßt.--BlaueWunder (Diskussion) 01:00, 12. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Bild

Vielleicht wäre ja dieses Bild etwas für euch. Möchte mich inhaltlich nicht einmischen, hab es nur gerade gefunden und stell es euch zur Diskussion: Bild:Exhibitionismus.jpg jodo 00:47, 21. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

ich finde es schön Kindergerecht, Schade ist nur, dass so was nur noch den Klischee des Exhibitionisten mit der Langen Jacke verstärkt. Ein bisschen lustig sieht es aus :-)(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.181.194.192 (DiskussionBeiträge) 18:53, 25. Feb 2008) jodo 00:01, 26. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Flitzer auslagern

Als Flitzer werden auch solche Menschen bezeichnet, die völlig angezogen über den Sportplatz flitzen und einfach nur auffallen wollen. Nur das Nacktflitzen kann unter Exhibitionismus rubriziert werden, und auch das folgt höchstwahrscheinlich nur bei einem geringen Teil einem erotischem Trieb, der im engeren Sinne des Begriffs "Exhibitionismus" voraussetzung ist. Ich bin daher dafür, das Lemma "Flitzer" wieder zu separieren und hier eine Zeile einzufügen, etwa der Art: "Manche Exhibitionisten praktizieren das sog. Flitzen (→ dort)." Ich bitte um Handzeichen dafür oder Argumente dagegen. Grüßken --Rob 21:21, 26. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

bin dafür, momentan scheint es in der Wikipedia nämlich auch keinen alternativen Begriff für bekleidete Flitzer zu geben, das kann natürlich nicht so bleiben --Istmor 10:24, 30. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Reformbewegung: Geschlechterspezifität

Bei "Reformbewegung" sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass die Tatsache, dass der Paragraph explizit nur auf Männer anwendbar ist, auf Kritik stößt. Auch wenn Frauen sehr viel seltener solche Handlungen vornehmen, erscheint es doch im Zeichen von "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" manchen inzwischen fragwürdig, diese dann nicht ebenso wie Männer zu bestrafen. Spiegel Online hatte mal vor ein paar Monaten einen Artikel dazu, müsste ich im zweifelsfall mal raussuchen. Dort wurde übrigens auch dargelegt, dass kaum ein Exhibitionist als Motivation hat, dass er schocken will - die meisten wollen offenbar bewundert werden für ihren "schönen Schw..". -- 92.230.27.107 15:47, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Hier ist der Artikel: [1]. -- 92.230.27.107 15:50, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Exhibitionismus im juristischen Sinn ist trotzdem nur auf Männer zu beschränken, da der Gesetzgeber das Moment des Ekels als notwendiges Tatmerkmal betrachtet - welches nur durch den Anblick nackter Männer ausgelöst wird. 84.147.197.148 18:39, 20. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Etwas alt die Diskussion, aber heißt das wirklich, dass der Gesetzgeber meinen Körper ekelhaft findet? Ich habe schon ekelhafte Frauen gesehen, aber mich finde ich sehr attraktiv. Ich sollte eventuell Exhibitionist werden, um den Gesetzgeber zu überzeugen, dass Männer nicht ekelhaft sind. Macht jemand mit? Schönen Gruß, eine bekleidete IP. 84.188.188.1 16:26, 4. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Meine Erfahrung zeigt, dass das Anezigeverhalten nach §183 oft von Frauen ausgeht, denen dieses Moralverhalten anerzogen wurde. Lt. Gesprächen mit Polizisten dürften die meisten "Fälle" von Exhibitionismus auch gar nicht zur Anzeige gebracht werden, weil es ganz einfach nicht als Belästigung aufgefasst wird. Der §183 zielt ja nicht auf die Männer ab, sondern auf die Sexualität der Frauen, denen der Blick auf nackte Männer verwehrt wird, während es Männern durchaus erlaubt ist, nackte Frauen ohne Straftatsbestand zu begutachten. --79.221.68.47 21:56, 18. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Warum der Gesetzgeber Frauen seinerzeit ausgenommen hat, steht nun im Artikel. Eine mögliche Quellenangabe für Kritik an der Ausklammerung von Frauen wäre Sick, Zweierlei Recht für zweierlei Geschlecht, ZStW 103, 43, auf die ich leider keinen Zugriff habe. --Ildottoreverde (Diskussion) 12:48, 9. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

öffentliche Nacktheit

Öffentliche, oder öffentlich wahrnehmbare Nacktheit kann und darf nicht mit Exhibitionismus gleichgesetzt werden und hat demnach auch in diesem Artikel - schon gar nicht als "moderne Sonderform" - nichts zu suchen!

Sowohl nach ICD-10, als auch nach juristischer Einstufung des §183 in die "Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung", ist der Exhibitionismus durch seine sexuelle Motivation definiert.

"Nude in Public" ist ein Sammelbegriff, der wörtlich übersetzt werden kann und betrifft eben auch genau das: Nacktheit in der Öffentlichkeit. Diese kann, muss aber nicht, sexuell motiviert sein und im beschriebenen Beispiel, in dem eine Selbstbestätigung aus dem Mut, sich entgegen ungeschriebener Regeln nackt in der Öffentlichkeit zu bewegen, gezogen wird, kann weder juristisch, noch medizinisch vom Exhibitionismus gesprochen werden. Der Exhibitionismus ist somit eine Sonderform von "NiP" und nicht umgekehrt!

Rechtlich geht es bei der Strafverfolgung auch nicht um einen irgendwie gearteten Ekel, sondern um den Eingriff in die sexuelle Integrität eines Dritten. Die Sache mit dem "Ekel" war ein ziemlich peinlicher Ausrutscher eines Amtsrichters im bekannten Fall des "Freiburger Nacktläufers" und hatte mit dem §118 OWiG zu tun und nicht mit dem Strafrecht.

Ebenso gehört selbstverständlich auch das "Flitzen" NICHT zum Exhibitionismus, da auch dort der "Kick" lediglich darin besteht, durch Außergewöhnliches aufzufallen, was man sich unter normalen Umständen nicht trauen würde. (nicht signierter Beitrag von 91.6.198.198 (Diskussion) 17:18, 17. Aug. 2010 (CEST)) [Beantworten]

geben Dir Recht und würde das alles unter Nacktheit subsumieren--in dubio Zweifel? 22:30, 8. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Weiter unten in "Begriffserweiterung": Allgemein gebraucht bedeutet der Begriff eine übertrieben intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit... Das ist doch kein Text für ein Lexikon. Das ist Geschwätz von Moralaposteln. "Übertrieben intime" stellt eine Wertung dar und hat hier nichts zu suchen. Im übrigen wird in diesem Artikel ganz allgemein versucht, aus völlig normalem Verhalten in Bezug auf Nacktheit eine Straftatbestand nach §183 StGB zu konstruieren.--79.221.68.47 21:40, 18. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Exhibitionismus ist kein normales Verhalten.77.13.149.198 23:05, 25. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Trauma

Gibt es Gründe, weshalb folgende Aspekte im Artikel fehlen ?
Opfer, Reaktionsmuster von Opfern, Posttraumatische Belastungsstörung, Opferberatung, Therapie. Rechtsberatung. Zeuge im Prozess. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. --Goesseln (Diskussion) 11:36, 24. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich bezweifel auch, dass der Abschniss Verschiedene moderne Erscheinungsformen etwas mit Exhibitionismus zu tun hat. Flashing und auch der Abschnitt Begriffserweiterung im allgemeinen Sprachgebrauch sind wahrscheinlich eher Begleiterscheinungen einer Histrionische Persönlichkeitsstörung (ganz grobe Vermutung) und die anderen Aspekte beziehen sich, glaube ich, eher auf Nacktheit. Wäre schön, wenn jemand vom Fach für Aufklärung sorgen könnte oder die Abschnitte ggf. entfernen bzw. verschieben würde. Ansonsten wären die von dir genannten Aspekte sicherlich gut im Artikel bearbeitet. Grüße --Jakob (Diskussion) 23:38, 24. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich möchte vermuten, dass der Grund dafür, dass die genannten Themen nicht diskutiert werden darin liegt, dass sich niemand fachkundiges dazu berufen gefühlt hat, den entsprechenden Abschnitt zu schreiben. Go for it! --Ildottoreverde (Diskussion) 12:58, 9. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

r in den Medien durchgehend einen Umfang angenommen hat,den ich nur mit Verwunderung registrieren kann. Selbstentblößung als Selbstdarstellung, von entsprechend geschulten Journalisten verständnisvoll begleitet, wird einem in einem unerträglichen Maß zugemutet, sodass dieses alleine einen eigenen Beitrag verdienen würde.--87.175.197.32 12:52, 11. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

seit 19 Jahren in der Psychiatrie

Fernsehsendung Beckmann vom 15. August 2013 (Thema und Gast: Gustl Mollath). Die Psychiaterin und Psychologin Dr. Hanna Ziegert berichtet von einem Fall, dass ein Mann seit 19 Jahren in der Psychiatrie (Maßregelvollzug) sitzt, weil er (Zitat Ziegert) gelegentlich - wenige Male in seinem Leben - sein Glied hergezeigt hat. Ziegert hat in einem Gutachten dringend empfohlen [..], dass man den Versuch einer Entlassung wagt (Minute 56-57)

Imo sollte dies in den Artikel als ein Beispiel. --Neun-x (Diskussion) 05:00, 17. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Durch einen einmaligen Bericht bei Beckmann wird ein Fall meiner Meinung nach nicht gleich relevant. --Jakob (Diskussion) 14:43, 23. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
Dass das sanktioniert wird ist verständlich, aber 19 Jahre? Hat der noch etwas anderes oder wird es als schlimmer angesehen als das was z.B: Anders Behring Breivik gemacht hat? Unter diesen Umständen absolut enzyklopädisch oder wird da wie bei Mollath der Beschuldigte vor seinen eigenen Menschenrechten geschützt? (Verhältnismäßigkeit) --Hans Haase (Diskussion) 11:15, 23. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]
Dieses Video 19-Jahren in der Forensik wegen Exhibitionismus habe ich hier hochgeladen, damit YouTube es nie löscht. https://docs.google.com/file/d/0B20xfrA9y-mZbHZsRjlRWHAwMVk/edit --84.63.240.211 23:28, 16. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Was ihr hier diskutiert ist gegebenenfalls ein generelles Problem mit dem Maßregelvollzug und hat nicht spezifisch etwas mit Exhibitionismus zu tun. --Ildottoreverde (Diskussion) 00:08, 10. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Reformbewegungen

Mögliche Quellen für den Abschnitt über die Reformierung des § 183:

  • Sander, Zur Beurteilung exhibitionistischer Handlungen, 1996;
  • Sander, Ist eine Strafbarkeit exhibitionistischer Handlungen gerechtfertigt?, ZRP 97, 447
  • Baumeister, Sind Exhibitionisten gefährliche Straftäter?, FPPK 09, 141
  • v. Hoeren, Ungereihmtheiten bei der strafrechtlichen Verfolgung des Exhibitionismus, ZRP 87, 19

Alle in den Literaturangaben bei Fischer.

Ich habe leider keine entsprechend gut ausgestattete strafrechtliche Bibliothek und wäre deshalb dankbar, wenn jemand mit Zugriff mal schaut ob sich die schon im Artikel befindlichen Thesen damit belegen lassen. Merci! --Ildottoreverde (Diskussion) 12:55, 9. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Verschiedene moderne Erscheinungsformen

Was unter diesem Abschnitt gesammelt ist, passt eigentlich kaum zur "sexuellen Lust an der Entblößung".--Avril1975 (Diskussion) 15:37, 26. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Jo. Vieles passt eher zum Artikel Nackheit würd ich sagen (beim Flashing hab ich keine Ahnung). --Jakob (Diskussion) 21:03, 27. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

twig Raeder|Diskussion]]) 11:48, 8. Okt. 2015 (CEST)

Unterüberschrift. Diskriminierung/Sonderstellung von Männern

Ich wollte die Sonderstellung in dem Gesetzt hervorheben. Dazu hab ich eine Unterüberschrift "Diskriminierung/Sonderstellung von Männern" erstellt und einzelne Abschnitte hineingepackt. Wieso ist das keine Verbesserung? @Feliks: --Rottman67 (Diskussion) 17:18, 4. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

@Feliks: --Rottman67 (19:47, 6. Mär. 2017 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Wenn du dich diskriminiert fühlst, bitte. Aber ansonsten fühlt sich da scheinbar zunächst mal nur eine Kommentatorin einer (wenn auch guten) Tageszeitung diskriminiert, die den Ausschussbeschluss en passant als Beispiel erwähnte - und wenn man genau liest, dann hinterfragt sie das Gendern von Verwaltungs- und Gesetzestexten eigentlich eher recht kritisch. (Wenn man deiner andernorts propagierten These folgt, Äußerungen von Juden bzw. ihren Zeitungen zum Thema Antisemitismus wären nicht neutral, dann wären Statements einer Frau zur Frauendiskriminierung ohnehin POV und damit kein gültiger Beleg. Sei es drum, ich hab unabhängig davon die Sache vom Bundestag direkt übernommen). Der Beschluss selbst schrieb weder was von Diskriminierung noch fand er bisher ein breites Echo. Die Hervorhebung war daher keine Verbesserung. Magst du es nicht mal bei Wikimannia versuchen? --Feliks (Diskussion) 09:59, 7. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

ICD-10 blau Box rechts ist zu alt. Es gibt ICD-10 schon für 20018

Dieser blau Box rechts:

Klassifikation nach ICD-10 F65.2 Exhibitionismus ICD-10 online (WHO-Version 2016)

ist zu alt. Link muss heißen: http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2018/
Sie sollen es korrigieren. --88.76.26.112 13:11, 7. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Dann erklären sie mir, wo ich solche blauen Boxe ändern kann. ich mache es selbst. --88.76.26.112 20:00, 7. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Hallo. Ich habe deine Änderung zurückgesetzt, da auf der Seite nichts vom Lemma zu lesen ist. Bei weiteren Versuchen nutze bitte zuerst die Vorschau. Frohes Schaffen --MyContribution (Diskussion) 23:14, 7. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Ich versuche, bei mir nicht klappt. Können sie dann diese Link in diesem Box zufügen?
Bezüglich sexuellen Präferenzen ist die angezeigte Version "2016" wesentlich veraltet in Vergleich zu aktueller für "2018". Das muss korrigiert werden.
Hallo bin ich unsichtbar? Wie kann man diesen blauen Box korrigieren?
Die ICD-10 WHO-Version 2016 F65.2 Exhibitionismus ist komplett gleichlautend zu ICD-10-GM Version 2018 F65.2 Exhibitionismus. Darum bleibt die WHO-Fassung. Ab Mai gibt es sowieso die überarbeitete ICD-11 der WHO. --Alraunenstern۞ 15:13, 8. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Alles klar! Warte ich auf Mai 2018 --88.77.148.175 18:42, 8. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Oder müssen wir bis 20018 warten? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:40, 20. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Abschnitt "Bewertungen" ist sinnlose Information

Abschnitt "Bewertungen" ist absolut sinnlose Information, die jeder weiß und keiner braucht.

Ich habe es entfernt, aber sie haben es wieder zugefügt? Dieser Abschnitt "Bewertungen" gibt keinerlei wissenschaftliche Wikipedianer-Information wieder. In ganzem Artikel soll nur um rechtlichen und medizinischen Aspekt gehen. Historische Soziale gesellschaftliche sexuale Aspekte usw. gibt es genug dafür InternetForen, wo Menschen darüber viel sinnloses schreiben. Deshalb bitte diesen Abschnitt entfernen. --88.77.148.175 21:43, 8. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Zu deiner Streichung und dem wiedereinsetzen durch Regi: nein, im ganzem Artikel soll es nicht nur um rechtliche und medizinische Aspekte gehen, sondern der Artikel soll einen Überblick zum Thema geben.
Zur Erklärung: die Einleitung skizziert kurz, was Exhibitionismus ist. Der folgende Abschnitt "Bewertung" zeigt die unterschiedliche Verwendung des Begriffs auf im medizinischen, juristischen und umgangssprachlichen Kontext. Diese Unterscheidung zu treffen ist wichtig. Die dann anschließenden Kapitel erklären daraus folgend ausführlich einen bestimmten Kontext. --Alraunenstern۞ 22:16, 8. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Ok! Du bist der Boss. Aber diese Information ist dennoch kindisch, für Schüler 6-8 Klasse. Gruß --88.77.148.175 22:25, 8. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Boss ist bei Artikeländerungen niemand, aber sie werden hier nach den Wikipedia-Regeln und im Konsens vorgenommen. Wenn es weitere Meinungen gibt, wird man weitersehen. Vielleicht ist die Info für dich kindisch, für andere, die keine Ahnung vom Thema haben, aber wichtig zum Verständnis. --Alraunenstern۞ 22:32, 8. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
<bk>Für die sind die Informationen in der Wikipedia auch da. Wikipedia wird nicht nur von 50 jährigen Studierten gelesen. --Schraubenbürschchen (sabbeln?) 22:34, 8. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Selbstverständlich sind die Angaben wichtig, um das Lemma umfassend darzustellen. Auch für Schüler der 5. oder 6. Klasse, wobei Deine Aussage zum Allgemeinwissen gar nicht zutrifft. Das kann man übrigens auch weiter oben auf dieser Seite erkennen. Bitte unterlasse es in Zukunft, Bemerkungen zur Artikelarbeit im Artikel zu hinterlassen - genau dazu ist diese Diskussionsseite da. --AnnaS. (Diskussion) 02:10, 9. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Der Artikel ist überarbeitungsbedürftig

… weil:

  • Im Intro fehlt der Hinweis, dass es sich beim Exhibitionismus sowohl um eine Straftat als auch um eine Perversion handelt. Sich in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen, hat nichts mit Exhibitionismus zu tun! Statt dessen gehört zu einem Verhalten, das wissenschaftlich korrekt als exhibitionistisch bezeichnet werden kann, zwingend die Manipulation am Genitale mit dem Ziel, sexuelle Lust zu gewinnen.
  • Der unter Laien falsche Gebrauch des Wortes hat ein unangemessenes Übergewicht. Eine kurze Erwähnung in einem kurzen Abschnitt zum Laiensprech mit Links zum jeweiligen Hauptartikel würde völlig genügen!
  • Kein einziges Bild des Artikels stellt einen Exhibitionisten dar! Sämtliche Bilder gehören entfernt, weil sie gemäß WP:AI weder das Lemma bebildern noch „zum Verständnis des Artikeltextes deutlich beitragen“, sondern im Gegenteil andere Sachverhalte darstellen, damit vom Artikelgegenstand ablenken und Verwirrung stiften.

MfG --Andrea (Diskussion) 09:02, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Es wäre schön, wenn Du das selbst machst. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:31, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Sowas fürchtete ich. Aber Danke für das Vertrauen! Ich sitze gerade an diesem schwierigen Thema mit einem anderen Artikel und hoffe hier auf Unterstützung. Derlei ist gewiss nicht mein Lieblingsthema! Und deshalb strengt es mich immer doch gar sehr an. Mal sehen, ob sich jemand erbarmt. Freundlichen Gruß --Andrea (Diskussion) 09:46, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Die Bilder wurden schon sehr oft diskutiert, hier gibt es keine einfache Antwort und Konsens herzustellen ist schwierig. Dass es zwingend ist, dass die Genitale manipuliert werden, ist mir neu und konnte ich zumindest in den Kriterien für das DSM 5 nicht finden [2]. Warum es hier nur um den juristischen Begriff bzw. den Begriff als Paraphalie gehen soll, erschließt sich mir auch nicht. Denn worunter fallen die bebilderten Praktiken denn sonst? Jakob (Diskussion) 12:11, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Danke für dieses schöne Beispiel dafür, dass die Leser in die Irre geführt werden, insbesondere durch die Bilder. Nein, keines dieser Bilder zeigt einen Exhibitionisten! Und die benannte Quelle sagt garnichts über den Exhibitionismus, sondern erwähnt ihn nur! Dass jemandem etwas „neu“ ist, spricht nicht gegen meine Behauptung, die sich auf wissenschaftliche Literatur stützt. MfG --Andrea (Diskussion) 12:45, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Naja, das DSM ist schon das wichtigste wissenschaftliche Werk zu Klassifikationen psychischer Störungen. In der Quelle wird Exhibitionismus nicht nur erwähnt, sondern Kriterien für eine exhibitionistische Störung aufgestellt (wobei die Frage ist, ob eine Störung nicht in einem anderen Artikel besser aufgehoben wäre). Möchte ja nur helfen, also wenn du wissenschaftliche Quellen hast, die Exhibitionismus vollumfänglich anders definieren, könnte man die ja einpflegen. Jakob (Diskussion) 08:09, 19. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Auf welcher Seite der genannten Quelle taucht der Exhibitionismus mit „Kriterien für eine exhibitionistische Störung“ auf? Ich finde ihn dort nur im Rahmen von Aufzählungen anderer Störungen. „Einpflegen“? Darum bat ich! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  --Andrea (Diskussion) 08:25, 19. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Unstrittig ist Exhibitionismus Entblößen plus Sexualität plus Zuschauer. Die Nackten in Afrika, kleine nackte kinder, verwirrte Nackte, nackte Untersuchte, ihrer Kleidung Beraubte und Ähnliche sind per definitionem keine Exhibitionisten. Das muss klar zum Ausdruck gebracht werden. Entsprechende Abbildungen müssen 1. paraphile Bedürfnisse, 2. Geschlechtsorgane und 3. Zuschauer zeigen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:31, 19. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Die Bilder wurden schon sehr oft diskutiert und sind seitdem nicht entfernt worden (es gibt mit Sicherheit einiges an Disk-kilometern im Archiv dazu). Und natürlich wussten/wissen die Beteiligten auch, dass diese Bilder keinen Exhibitionismus darstellen (hat Jakob ja auch gar nicht behauptet) Muss aber ja auch nicht unbedingt sein, solange wir das nicht behaupten. Es gibt wohl nicht wenige Artikel, in die wir niemals eine Abbildung des Lemmas setzen würden. Hier sollte - wie überall - der Konsens eingehalten werden. --AnnaS. (DISK) 09:54, 23. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Wieso? Der Konsens widerspricht WP:AI! Gelten Mehrheitsmeinungen also mehr als die Regeln? --Andrea (Diskussion) 10:01, 23. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Ach ja: und wo bitte gibt es ein Archiv? Statt dessen wurden „Disk-kilometer“ von IPs in der VG versenkt. Dürfte ein Zeichen dafür sein, dass sie nicht der Artikelverbesserung dienten! MfG --Andrea (Diskussion) 11:11, 23. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

ein Taschenbuch von 1952 ist einfach aus heutiger Sicht lächerlich als Quelle ! Und das in der Einleitung - wie peinlich für dieses Projekt, das sonst doch von Aktualität nur so strotzt - siehe Samuel Paty --Kulturkritik (Diskussion) 14:23, 23. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Nicht das Alter gibt Auskunft über die Qualität eines Buches, sondern ihr Inhalt. Meint, ohne dieses Buch zu kennen, --Andrea (Diskussion) 15:58, 23. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]
  • "eine [1]Straftat als auch um eine [2]Perversion handelt" zu erstens, welche exibitionistiosche handlung meinst du und nach welchem straftatbestand in welchem land? zu zweitens: quelle? und dann diskutierne wir über deine quelle ... Bunnyfrosch 20:12, 23. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

- so ist es - andernfalls gibt es den Baustein deutschlandlastig ! --Kulturkritik (Diskussion) 13:57, 24. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Quelle differenziert, hier unzulässig und vom Aspekt der Quelle abweichend undifferenziert und generalisierend

Mit lapidarem. nicht differenzierendem edit (Ätiologie) "können sein" von Benutzer:RagnarsTraum nicht einverstanden. Deshalb revertiert. Ohne ausdrückliche Nennung des einschränkenden speziellen Aspekts der Quelle bleibt der edit hier unklar. Wenn schon, dann bitte Quelle korrekt zitieren. Danke. --Gerhardvalentin (Diskussion) 11:21, 15. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Nee

In diesem Artikel im derzeitigen Zustand wird Nacktsein vor anderen Menschen mit Exhibitionismus gleichgesetzt, gerade so als seien alle Menschen in Unterhosen geboren. Warum sagt niemand von einem anderen Säugetier, dass sich keine Kleider anzieht, es sei exhibitionistisch? Alle Menschen, die im Sommer gerne nackt sonnenbaden und auch gern nackt herumlaufen, z. B. in einem FKK-Bereich am Meer oder an einem See oder im Gartenbereich einer Sauna, weil sie die Einschnürung der Haut durch die Badetextilien nicht mögen, Sand in der Badehose kratzt, weil sie in nassen Badetextilien frieren, weil sie ihre kostbare Freizeit nicht mit Aufsuchen von Umkleidekabinen und Ausspülen und Einpacken nasser Badetextilien vergeuden wollen, die später zu Hause noch getrocknet werden müssen, wären demnach exhibitionistisch und laut Abschnitt 1 entweder Neurotiker, Psychopathen oder Oligophrene. Demnach müsste man sogar bekleidet in die Sauna gehen, um nicht als Exhibitionist eingestuft zu werden oder Saunabesuche komplett meiden. Allen Menschen, die gern so herumlaufen, wie die Natur sie geschaffen hat, wird unterstellt, dass es ihnen darum ginge, ihre Genitalien zu zeigen. Dass die sichtbar werden, wenn man nichts anhat, ist unvermeidlich. Die Motive können aber vollkommen anders gelagert sein. Was hat Nacktsein mit Sexualität zu tun? Für manche Leute, wenn sie nackte Menschen sehen, ist Sex das einzige, woran sie noch denken können, für andere hat es überhaupt nichts damit zu tun, je nach individuell entwickelten Gehirnstrukturen. Sciencia58 (Diskussion) 06:05, 14. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Man geht doch nicht nackt sonnenbaden, um sich zu zeigen. Man möchte die Sonne auf dem ganzen Körper spüren, keine weißen Ränder bekommen, die als besonders sonnenbrandempfindliche Stellen aus einem neuen anders geschnittenen Badetextil rausschauen, die keine Schutzpigmente haben, man möchte keinen Sand in der Hose usw. Man geht nicht in die Sauna, um sich zu zeigen, sondern um die wohltuende Wirkung zu spüren. Sciencia58 (Diskussion) 06:12, 14. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Ich war 1980 auf Bali in einem abgelegenen Dorf im Dschungel, in dem alle Menschen nackt waren.

Da gab es keine Spanner und keine Leute, die daran, dass die Dorfbewohner in dem Klima keine Kleider brauchten,

etwas "anstößig" gefunden hätten. Sciencia58 (Diskussion) 06:24, 14. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Bitte auf persönliche Betrachtungen verzichten, das ist WP:TF pur! Und hier nicht Leuten, die gern nackt sind, eine Reise nach Bali empfehlen! Das ist dort inzwischen verboten und wird wegen Pornografie mit bis zu zehn Jahren bestraft! Diese persönlichen Mitteilungen tragen nichts zur Artikelverbesserung bei und gehören insofern nicht hierhin! WP ist kein Blog! --Andrea (Diskussion) 10:49, 14. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Bundestagsfraktion AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen

Bundestagsfraktion AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen, Recht/Gesetzentwurf - 07.04.2022 (hib 167/2022)
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-889518
https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001321.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/19/198/1919875.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/19/196/1919641.pdf --94.221.104.82 19:53, 25. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

Wozu bitte sollte dieser Unfugsantrag im Artikel aufgenommen werden? Eine Frau, die im Sinne des bisherigen Gesetzestextes in der Öffentlichkeit tatsächlich und strafrechtlich relevant exhibiert, könnte vermutlich eher Eintritt nehmen, als dass sie sich eine Anzeige einfinge. SCNR --Andrea (Diskussion) 09:30, 2. Mai 2022 (CEST) P.S.: ich halte den Artikel allerdings insgesamt für überarbeitungsbedürftig.[Beantworten]