Diskussion:Fünf Sicherheitsregeln

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Freischalten[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Als Freischalten bezeichnet man das allpolige und allseitige Trennen einer elektrischen Anlage." Hierzu ist noch die Nationale Fußnote N1 der DIN VDE 0105 Teil 100 von großer Bedeutung: "Dies betrifft alle nicht geerdeten Einzelleiter." Dank dieser Fußnote muß der Neutralleiter nicht abgeschaltet werden. 08.05.06 akapuma

Aus meiner Sicht gilt dies nicht grundsätzlich, sondern nur in TN-C-S- und TN-S-Systemen, wenn der Neutralleiter als geeignet niederohmig geerdet gilt (Messung) und die Bedingungen der VDE 0100-460 (VDE 0100 Teil 460):2002-08 Abschnitt 461.1, 461.2 und 462. beachtet werden. Abschnitt 462. sagt, dass jeder Stromkreis von allen aktiven Leitern getrennt werden muss, Außnahmen siehe 416.2 Und nach VDE 0100-200:2006 ist ein aktives Teil, L,N, jedoch nicht PEN. Die VDE 0100-537 sagt zu den Geräten zum Trennen in 537.2.1, dass alle Leiter des betreffenden Stromkreises unter Berücksichtigung der IEC 60364-4-46, Abschnitt 461.2 (VDE 0100-460 ) unterbrochen werden müssen. Und die VDE 0100-460 (VDE 0100 Teil 460):2002-08 legt in 461.2 auch fest, dass in TN-C-Systemen und im TN-C-Teil des TN-C-S-Systems der PEN-Leiter nicht getrennt oder geschaltet werden darf. Mein Fazit, mit einem Trennen von L und N ist man auf der sicheren Seite 07.08.2008 MartinTrunk

Der Eintrag "Musterstadt" als "Ort" auf dem Foto ist eher unglücklich gewählt. Gemeint ist sicherlich der Ort der Arbeiten, also z.B. "Trafostation Süd" oder "Sendemast".

genau, da gehört die betreffende schaltanlage rein. deswegen raus mit dem bild!--84.185.106.145 23:53, 4. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Möglichkeit das Datum auf ein einem "Nicht Schalten"-Aufkleber bzw. Schild einzutragen wird mitlerweile meistens weggelassen um zu verhindern das eingeschaltet wird weil jemand vermuten könnte das das Freischalten schon sehr lange her war. MfG --85.16.14.252 21:54, 26. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Trennstecke?[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn eine Trennstecke? (nicht signierter Beitrag von 78.42.116.93 (Diskussion | Beiträge) 16:10, 26. Mai 2009 (CEST)) [Beantworten]

-> Trennstrecke. Ist korrigiert.--wdwd 10:25, 28. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Gegen Wiedereinschalten sichern[Quelltext bearbeiten]

"Dazu werden beispielsweise die herausgedrehten Sicherungen durch abschließbare Sperrelemente ersetzt oder Leitungsschutzschalter mit Klebefolien abgeklebt. Wenn möglich den Hauptschalter, Schaltschrank oder Sicherungskasten abschließen. Für die Dauer der Arbeit muss ein Verbotsschild gegen Wiedereinschalten angebracht sein." Eine Klebefolie und ein Verbotsschild verhindern das Einschalten nicht! Die weisen lediglich darauf hin, dies gilt allerdings nur für Elektrofachkräfte. Bei Laien hilft dies nicht! Schaltet ein Laie die Sicherung ein und kommt eine Person zu schaden, so ist dies von der Elektrofachkraft vorsätzlich, da nicht richtig gesichert wurde! Der Leitungsschutzschalter muss so gesichert werden, dass nur durch ein Werkzeug wiedereingeschaltet werden kann. Dies wäre für den Laien strafbar! Das Sichern wäre durch entfernen der Ableitung oder einsetzen eines Schaltschlosses gegeben!

Bitte diesen Punkt überarbeiten! (nicht signierter Beitrag von 89.204.153.193 (Diskussion) 18:19, 3. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Nimm Dir doch Wikipedia:Sei mutig zu Herzen und lege los - It's a wiki. (Inhaltlich ist an Deinem Einwand nichts einzuwenden)--wdwd 19:56, 3. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich bins wieder, hab mal überarbeitet. Bei Unklarheiten bitte melden. (nicht signierter Beitrag von Pyrlik (Diskussion | Beiträge) 07:57, 4. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Da ist ein sinnfehler im satz. Gruß--ot 09:35, 4. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Erden und kurzschließen[Quelltext bearbeiten]

"In Anlagen mit Niederspannung, mit Ausnahme von Freileitungen und Verteilernetzen, darf das Erden und Kurzschließen unterbleiben, wenn die Regeln 1 bis 3 vorschriftsmäßig durchgeführt wurden." Was heißt das, wenn die Regeln 1 bis 3 nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurden, muß es trotzdem erfolgen?!?
Woher stammt die ganze Ansnahme mit der Niederspannung, was ist die Quelle?
Gruß! 62.180.126.114 15:57, 5. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Für die Schweiz: Grundlage für das ist Art. 72 Abs. 4 Starkstromverordnung. (Durch Titel "Starkstromverordnung" nicht verwirren lassen, Abs. 4 behandelt Niederspannungsanlagen) --Filzstift  17:17, 5. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ja, danke erstmal! Es wird ganz oben eine Norm angegeben (EN 50110-1: 2008-09; Abschnitt 6.2 „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“). Darin muss das doch ebenfalls, evtl. auch in anderem Wortlaut stehn!? Kann man die nicht verlinken, selbst, wenn sie nur kommerziell einsehbar wäre? Gruß! 62.180.126.114 10:07, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Bevor man das verlinkt bzw. daraus zitiert, muss man diese mal einsehen können. Das kann ich leider auch nicht. --Filzstift  11:02, 6. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Im Prinzip stimmt das, ja, wenn man die Regeln 1 bis 3 nicht vorschriftsmäßig durchführen kann / konnte ist die 4. erforderlich. Natürlich wird von einer Elektrofachkraft gesunder Menschenverstand vorrausgesetzt. Also z.B. wenn man nicht Freischalten kann und deswegen auch nicht gegen Wiedereinschalten sichern oder Spannungsfreiheit feststellen kann, sollte nicht Geerdet werden. Es geht ja mehr um Fälle wie weiter oben beschrieben wurde. Wenn man z.B. nicht ausreichend gegen Wiedereinschalten sichern kann, sollte man wenigstens Erden und Kurzschließen um im Fallen eines fahrlässigen Wiedereinschaltens gesichert zu sein. Die 5 Sicherheitsregeln sind, wie der Name schon sagt, Regeln die die Sicherheit der Elektrofachkraft und anderen betroffenen Menschen / Tieren gewährleisten sollen. Selbst im ersten (fiktiven) Fall, wenn man nicht Freischalten kann, würde Erden und Kurzschießen (mit geeignetem Equipment) jedenfalls die Arbeit an der Anlage sichern, abgesehen von den Folgeschäden an der Anlage. Generell gilt aber, wenn Regel 1 oder 2 nicht gewährleistet werden kann, kann man nicht "Arbeiten im spannungsfreien Zustand" durchführen. --Bunny99s (Diskussion) 16:47, 1. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Die DIN EN 50110-1:2014-2 sagt in 6.2.1

Nachdem die betroffenen Anlagenteile festgelegt sind, müssen die folgenden fünf wesentlichen Anforderungen in der angegebenen Reihenfolge eingehalten werden, sofern es nicht wichtige Gründe gibt, davon abzuweichen. 

In 6.2.5 Erden und Kurzschließen gibt es einen Abschnitt 6.2.5.2 Festlegungen für Kleinspannung- Niederspannungsanlagen. Dort heißt es:

In ...anlagen darf vom Erden und Kurzschließen abgesehen werden, es sei denn, das Risiko besteht, dass die Anlage unter Spannung gesetzt wird.

--Hfst (Diskussion) 13:43, 20. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Der Begriff "NNÜ" ist im Text nicht definiert. --95.116.129.139 02:01, 22. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]