Diskussion:Fan-Art

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Rechtliche Grundlage bei Fan-Arts[Quelltext bearbeiten]

Wie steht es um die rechtliche Grundlage der Fan-Arts? Darf eine kommerzielle Firma Fan-Arts (mit Erlaubnis des Künstlers) z.B. als eCards kostenlos anbieten? Oder verletzt es so das Copyright des Urhebers (z.B. des Mangaverlages etc.)?

Ich hatte was gelesen, dass Fan-Arts in Japan auch verkauft werden - mittlerweile sogar auch in Deutschland. Und wie ist hier die rechtliche Grundlage? Darf man z.B. einfach Postkarten mit "nachgezeichneten" Harry Potters und Digimons herausbringen?

Warum werden hier nur gezeichnete FA behandelt? Gehören PC Grafiken (WP, Sig usw) nicht auch in diese Kategorie?

Es gab da schon einige Rechtsstreitigkeiten hier und in US. Es ist ein ziehmliches Hick-Hack. Fanart kann auf der einen Seite oft ein eigenständiges Kustwerk sein, auf der anderen Seite eine Bearbeitung des Originalwerks. Den aktuellen Stand der Dinge kenne ich nicht. --Yamavu 22:02, 17. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wenn Geld in's Spiel kommt, hört es auf, fan art zu sein, da ist man dann ganz klar im Bereich wo eine Lizenz vom Rechteinhaber fällig wird. Maikel (Diskussion) 11:20, 28. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Nur Zeichnungen?[Quelltext bearbeiten]

Für mich ist fan art ein Oberbegriff für künstlerische Nachahmungen durch fans allgemein, bzw. Weiterentwicklungen des jeweiligen "Universums" (z. B. Harry Potter geht nach Japan), da gehört dann auch fan fiction dazu. Art = Kunst, das ist der Oberbegriff. Maikel (Diskussion) 11:19, 28. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]