Diskussion:Finanzpolizei

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Entwurf Neufassung[Quelltext bearbeiten]

Ich hab die Neufassung von heute mal unter Diskussion:Finanzpolizei/Entwurf ausgelagert, weil sie noch eine gewisse Überarbeitung bedarf. Grüße --Taste1at (Diskussion) 12:51, 3. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Gewisse Überarbeitung ist gut. Vieleicht sollte man erstmal daran gehen, die diversen Listen und Gesetzeszitate zu entfernen. Ich halte den aktuellen Text im übrigen für ganz passabel, und die leere Diskussionsseite zeigt ja, das es gar keinen dringenden Bedarf für solche Überarbeitung gab. Ansonsten solchen Entwurf wegen der Lizenz vieleicht besser im BNR des Autors.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:08, 3. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Ja, die Gesetzeszitate gehören weg. Im Prinzip auch die Telefonnummern (Abschnitt: Erreichbarkeit der Finanzpolizei) - die WP ist ja kein Telefonbuch. Informationen zur inneren Gliederung der Finanzpolizei und zur Geschichte find ich gut. Genauso die Befugnisse, Rechte und Pflichten; wobei ich mir nicht 100%ig sicher bin, ob diese Befugnisse auch wirklich alle so allgemein bestehen (zB Durchsuchungsrechte). Die Uniformierung ist fraglich; wir haben da aber auch Polizeiuniform (Österreich), sogesehen kann das bleiben (wenn auch Bilder schön wären, vll. können wir da ja korrekt lizenziete Bilder herbekommen). --Taste1at (Diskussion) 13:37, 3. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Der Benutzer hat es wohl etwas zu gut gemeint, aber ich finde es toll, dass er hier soviel Information zur Verfügung stellt. Danke an Taste1at für den Bearbeitungsraum, da lässt sich was draus machen. Bilder von der Uniform wären tatsächlich gut, leider ist da wenig bekannt... --Der Polizist (Diskussion) 15:07, 3. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich habe die Version des Entwurfs nun eingebaut; dabei habe ich unter anderem folgende Dinge entfernt (diff), da unbelegt/fraglich:
  • "Amtshandlungen werden von den einschreitenden Finanzpolizisten unter Angabe der Rechtsgrundlagen beim Kontrollunterworfenen bzw. Arbeitgeber (oder dessen Bevollmächtigten) angemeldet. Gemäß § 26 Abs. 3 AuslBG darf hiedurch der Beginn der Betriebskontrolle nicht unnötig verzögert werden." -> Was ist bei Kontrollen, die nicht unter das AuslBG fallen?
  • "Zur Wahrung der Ordnung kann das Kontrollorgan bei Amtshandlungen als Organ der öffentlichen Aufsicht auf die Strafdrohung des § 82 Sicherheitspolizeigesetz verweisen." --> Hier fehlt Beleg, dass Finanzpolizei als Organ der öffentlichen Aufsicht gilt.
Eine weitere Überarbeitung ist natürlich nicht unerwünscht. Grüße --Taste1at (Diskussion) 11:44, 16. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Würde schon sagen, dass die Organe der Finanzpolizei als Organe der öffentlichen Aufsicht gelten, es gibt halt keine gesetzliche Definition dafür.... --Der Polizist (Diskussion) 19:51, 16. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Ja, stimmt, das wird so weit verstanden; ich hab das mit den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes verwechselt. --Taste1at (Diskussion) 20:27, 16. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Dienstkleidung[Quelltext bearbeiten]

Hier ist ja einiges zu finden zur Dienstkleidung, siehe Anlagen A und B: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005919 . Da es sich um Anlagen zu einem Verordnungstext handelt, sollte eine Abbildung hier in der Wikipedia eigentlich kein Problem sein. Hat jemand die Sachkenntnis, ordentliche Abbildungen der wichtigsten Bekleidungs- und Ausrüstungssorten einzustellen?--Der Polizist (Diskussion) 17:19, 16. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Danke für die Info, ich hab mal hier angefragt, ob das okey ist --Taste1at (Diskussion) 17:47, 16. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:25, 3. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Schönen Abend

Ich frage mich, warum das Lemma des Artikels (Österreich) am Ende hat. Auf der Begriffserklärungsseite werden lediglich andere ähnliche Einheiten aus anderen Ländern aufgelistet, aber keine, die direkt so heißen würde. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller, diesen Artikel nach Finanzpolizei zu verschieben und die Begriffserklärungsseite zu verlinken.

--DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 22:07, 13. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

erledigtErledigt --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 10:23, 27. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Regionale Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Es wird auf eine regionale Gliederung in fünf Bereich hingewiesen. Da Österreich aber neun Bundesländer hat, wäre interessant, wie die regionale Gliederung aussieht. 2003:EC:F19:3E00:1C41:7C9B:7332:2A4E 11:41, 29. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]