Diskussion:Flugplatz Zweibrücken

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Flughafen oder Verkehrslandeplatz?[Quelltext bearbeiten]

Flughafen Zweibrücken!!

Ist schon witzig das hier von einem Flughafen Zweibrücken gesprochen wird, ob wohl es nicht mal ein Flughafen ist, sondern nur ein Verkehrslandeplatz. Wer es nicht glaubt, dem kann ich mal die Genehmigung zusenden. Frankygth 16:43, 28. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Da ich mitbekommen hatte, dass es um die Bezeichnung der Zweibrücker Luftfahrteinrichtung hin und her geht, hatte ich direkt bei der Zweibrücker Luftaufsicht nachgefragt und die nachstehende Antwort erhalten:

Beginn Zitat vielen Dank für Ihr Mail. Bei Wikipedia gibt es auch eine Definierung zum Themen Flughäfen, Landeplätze u.ä.

Einige Kriterien sind regelmäßige, gewerbliche Verkehre, Kontrollzone, Sicherkeitseinrichtungen u.v.m.

Wenn der DFS - Mitarbeiter der Überzeugung ist, das Zweibrücken Verkehrslandeplatz ist; na gut.

Dann ist aber auch die Frage gestattet, wie verschiedene andere Plätze zu bewerten sind. ...z. B. Neubrandenburg, Heringsdorf, Siegerland, usw.

Beste Grüße

Franz - Rudolf Ubach Flughafen Zweibrücken GmbH

Ende des Zitats

Ich bin auch der Meinung, dass entscheidend das tatsächliche Bild ist, das die Flugeinrichtung abgibt und nicht unbedingt eine irgendwann erteilte Genehmigung. Die Flughafengesellschaft heißt "Flughafen Zweibrücken GmbH" und dagegen gibt es offenbar keine Einwände und mir ist auch aus der Presse und aus dem Schriftverkehr der RLP-Landesregierung nicht bekannt, dass ein anderer Begriff verwendet würde. So unsinnig unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten die unmittelbare Nachbarschaft dieses Flughafens zum Flughafen Saarbrücken sein mag, sollte die Auseinandersetzung doch nicht dadurch geführt werden, den mittlerweile doch mit einem täglichen -und ab Frühjahr ausgeweiteten - Linienflugverkehr ausgestatteten Flughafen unbedingt im Wikipedia als Verkehrslandeplatz benennen zu wollen. --Storckotto 20:44, 30. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Der DFS-Mitarbeiter kennt sich bestens in der Bezeichnung und Genehmigung von Flugplätzen aus. Es kann sich Hinz und Kunz bezeichnen wie sie wollen. Ob das dann so richtig ist oder nicht, mag dahin gestellt sein. Vielleicht möchte der Verkehrslandeplatz Zweibrücken gerne mal ein Flughafen sein. Fakt ist, er ist es nicht. Aber vielleicht möchte man den paar Passagieren auch "einen Flughafen" vortäuschen, damit die nicht das Gefühl bekomen, von einem Verkehrslandeplatz mit Kaffeemöglichkeit zu starten. In diesem Sinne Guten Rutsch ins neue Jahr Frankygth 14:02, 31. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ruhe Ruhe! Nicht auf so einem Niveau versuchen den Flughafen Zweibrücken schlechtzureden. Der Flughafen Zweibrücken hat Zukunft. Solche schlechtredenden Aussagen kommen gerne aus dem Nachbarbundesland, weil man es dort nicht geschafft hat seinen Flughafen nach vorne zu bringen. Also: Zweibrücken mag zwar noch den Status eines Verkehrslandeplatzes haben, aber das wird sich, wenn die Entwicklung so weiter geht, bald schon ändern. Und da kann dann auch die DFS nichts mehr dran rütteln, auch wenn die bzw. einige deren Mitarbeiter gerne auch mal versuchen Zweibrücken öffentlich schlechtzureden. Zweibrücken hat alle Vorraussetzungen die ein Flughafen braucht, ich sag nur ILS, Terminal, Infrastruktur, Vorhaltungen etc.pp. Gruß Mallorcaflieger (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Frankygth (DiskussionBeiträge) 15:02, 31. Dez 2006) my name disputatio 14:06, 22. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Tja Mallorcaflieger, da zeigt sich mal wieder die Unkenntnis.... erstens bin ich zwar DFS-Mitarbeiter, aber aus dem hohen Norden...EDDR und EDRZ sind mir beide egal..... zweitens ist ein "Flughafén" nicht abhängig von ILS, Terminla oder sonstwas..sondern vom Bauschutzbereich..... und den, den hat die zuständige Landesluftfahrtbehörde abgelehnt...warum..weil es Arbeit macht und Rechte Dritte beteiligt sind...es muß der § 12 LuftVG eingeführt werden.... den wirds nicht geben..... also, Verkehrslandeplatz Zweibrücken..auch mit ILS, Terminal und von mir aus einer B747...auch egal... Frankygth 20:34, 7. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Im Januar 2010 ist nun der bisherige Verkehrslandeplatz Zweibrücken formal zum Verkehrsflughafen heraufgestuft worden. -- NickWp 11:32, 9. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Hi NickWp, du hättest aber im Artikel nicht alles in Flughafen ändern müßen, denn ein Flugplatz ist er immer noch. Gruß--Frankygth 16:04, 9. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Hi Frankygth, schon klar, dass ein Verkehrsflughafen wie auch ein Verkehrslandeplatz etc. immer auch noch in die allgemeine Kategorie Flugplatz fällt, aber der Artikeleindruck ist so etwas richtiger in Relation zu anderen Verkehrsflughäfen. Vielleicht sollte man auch den Titel des Artikels in Flughafen Zweibrücken ändern? Übrigens bin ich wie Du auch "vom Fach". -- NickWp 21:35, 9. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Hi NickWp, schön zu hören das Du "vom Fach bist"! Darf ich fragen was du machst? Kannst mir aber auch gerne per E-Mail antworten. Viele Grüße--Frankygth 12:48, 10. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Artikelsperre[Quelltext bearbeiten]

Offensichtlich gibt es bei diesem Artikel derzeit einen sogenannten primären Editwar. Ich habe deshalb den Artikel vollgesperrt. Ich bitte nun darum, das Thema unter der Wahrung der Wikipedia:Wikiquette sachlich auszudiskutieren und eventuell im Portal:Luftfahrt um Hilfe von dritter Seite zu suchen. --my name disputatio 14:06, 22. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Flughafen vs. Verkehrslandeplatz[Quelltext bearbeiten]

Gemäß der NfL I 165/94 ist der Flugplatz Zweibrücken ein Verkehrslandeplatz. Ein Antrag auf auf die Umwandlung in einen Flughafen wurde vom Betreiber zwar gestellt, aber vom BMVBS aufgrund der nichteinhaltung einiger Forderungen des §12 LuftVG bis jetzt abgelehnt.

Wird die Genehmigung erteilt und dies in einem NfL mitgeteilt, wird das Lemma wieder geändert.

Der Fall ist hiermit abgeschlossen. -- Stahlkocher 20:28, 23. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Hat jemand eine Ahnung, warum es mit dem (großen) Bauschutzbereich nicht geklappt hat? Zu nah an Frankreich für den südlichen An- und Abflug baurechtlich freizuhalten? Im Prinzip ist es ja Peng! ILS Cat. I ist da, Landebahn ist schön lang und im Gegensatz zu so manchen internationalen Flughafen in Deutschland (nicht nur SB) hat ZQW schon öfter die An-124 und jede Menge Boeing 747 gesehen *g* 84.173.242.214 00:10, 3. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

ist eben nicht Peng, der BSB nach §12 ist zwingend erforderlich oder eben ein Hindernisinformationsbereich, damit die DFS die Sicherheit hat, von allen Hindernissen Kenntnis zu erlangen! Die Landesluftfahrtbehörde führt den BSB §12 ein.... Der BSB betrifft auch die Rechte Dritter. Davor hat die Behörde wohl Angst... Mehr sage ich dazu nicht! Frankygth 10:06, 3. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das mit dem Peng bezog sich auf die wirtschaftliche Seite des Flughafens. Für Euch Jungs der Flugsicherung wäre der Bauschutzbereich nach § 12 sicherlich angenehmer. 84.173.233.213 00:37, 4. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, wenn der BSB 12§ nicht eingerichtet werden kann, gehen wir ganz einfach von fiktiven Hindernissen aus! Übertrieben gesagt: vor und hinter der Bahn stellen wir eine fiktive Windenergieanlage und rechnen die Minima's dementsprechend hoch! Wenn einer etwas von dem BSB hat dann der Flugplatz, weil nur dann die echten Hindernisse bekannt gemacht werden können. Und deine Frage war ja, warum der BSB nicht eingeführt wurde.... eben weil Rechte Dritter betroffen sind. Und das heißt Planfeststellungsverfahren. Davor scheut man sich! Frankygth 12:56, 4. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du hast bei Verkehrslandeplatz geschrieben: ... Planfeststellung oder Plangenehmigung nach § 8 LuftVG für einen beschränkten BSB . Dann hätte man doch nichts gewonnen oder ist die Planfeststellung in diesem Fall sehr viel abgespeckter? 84.173.218.192 17:25, 4. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zweibrücken ist Verkehsrlandeplatz mit einem BSB §17 LuftVG mit einem Hindernisinformationsbereich. Wenn der Platz Flughafenw erden möchte muß er unter anderem einen BSB §12 vorweisen. Die Umwandlung von §17 in einen §12 bedarf eines Planfestellungsverfahrens gem. §8 LuftVG. Das ist ein sehr aufwenidger Akt für die Genehmigunsgbehörde. Warum sollte sie das machen? Nur damit der Flugplatz sich Flughafen nennen darf? Das rechtfertigt den Aufwand überhaupt nicht. Grüße Frankygth 09:50, 5. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht trotzdem einen Link von "Flughafen Zweibrücken" aif "Flugplatz Zweibrücken" erstellen? --Pristina 20:56, 7. Jan. 2010 (CET)

Im Januar 2010 ist nun der bisherige Verkehrslandeplatz Zweibrücken formal zum Verkehrsflughafen heraufgestuft worden. -- NickWp 11:35, 9. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

ab Oktober 08 wird Ryanair von Zweibrücken täglich nach Stansted fliegen. -- Aerocat 14:43, 28. Mai 2008 (CEST) Steht im Artikel nicht, die ist eingestellt, dieser Abschnitt in der Diskussion muß gelöscht werden.--Pristina 20:58, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]