Diskussion:Frankatur

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Beförderungsvertrag oder Frachtvertrag?[Quelltext bearbeiten]

Müsste hier statt einem Beförderungsvertrag nicht von einem Frachtvertrag die Rede sein?! --Bigbug21 17:58, 6. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

"Unfrei bedeutet, dass der Empfänger bei der Übergabe die Frachtkosten tragen muss." Man muss die Frachtkosten nicht bei Übergabe zahlen, kann man natürlich auch danach überweisen. (nicht signierter Beitrag von 194.15.94.212 (Diskussion) 10:19, 21. Sep. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Unterschied zwischen Lieferbedingung und Frankatur[Quelltext bearbeiten]

Was ist der Unterschied zwischen Frankatur und Lieferbedingung?
Frachtführer wie DHL Express verwenden zu der Lieferbedingung (Incoterms) zusätzlich zur Bestimmung der Zahlung bzgl. Steuer und Zoll einen Frankatur-Code in der elektronischen Übertragung (EDI). (nicht signierter Beitrag von 212.185.174.122 (Diskussion) 19:07, 5. Okt. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Internationale Gültigkeit, finanzielle Aufteilung[Quelltext bearbeiten]

und Verrechnung durch die Postverwaltungen sollte erwähnt werden. Hier zahle ich eine Briefmarke für einen Auslandsbrief, eventuell mit Flugpostzuschlag (gibt es den noch?) oder Eilzustellungszuschlag (?) - er wird möglicherweise durch oder über mehrere Länder oder sogar Kontinente transportiert - und wird von der Post des Ziellandes zugestellt. Gleiches gilt für ein Paket.

Eine ähnliche Sendung in der Gegenrichtung aufgegeben kostet möglicherweise deutlich mehr oder weniger.

Wie werden die Einnahmen zwischen den beteiligten Postverwaltungen aufgeteilt?

Kosten beim Empfänger: Zustellgebühr oder wenn ein Paket länger postlagernd liegt könnte Lagergebühr (gabs zumindest früher mal in A) eingehoben werden.

Siehe auch Internationaler Antwortgutschein, der als unbares Zahlungsmittel für Versandkosten - in der Regel für einen Rückbrief - dient(e). --Helium4 (Diskussion) 09:27, 7. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Internationaler Antwortschein ;-) Den gibt's nach wie vor, wenn auch nur noch online zu beziehen. Jetzt zum 01.01. 18 werden allerdings alte Varianten aus dem Verkehr gezogen, schätze mal wegen der Sicherheitsmerkmale. --Cmdr.bond (Diskussion) 18:34, 12. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Nur mein bescheidenes Wissen... Quelle: evtl. AGB DHL?

Paketmarken verwendet man zum Frankieren von Paketen bei der DPDHL. Sie sind ebenfalls unbegrenzt gültig, es sind meines Wissens nach vor einiger Zeit nur die ganz alten Varianten aus dem Verkehr gezogen worden (FreeWay mit Zusatzmarken). Im Gegensatz zu den Briefmarken haben Paketmarken jedoch keinen bezifferten Wert in Euro, sondern sind gewissermaßen Leistungsgutscheine, z.B. 5 Kilo Deutschland oder 10 Kilo EU, für die man ggf. auch Mengenrabatt bekommt. Zusätzlich gibt es noch eine Rollenservicemarke (vulgo Kullerzuschlag). --Cmdr.bond (Diskussion) 14:38, 10. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Ist der Begriff "Postsache" nur bei der Deutschen Post für postinterne Sendungen in Gebrauch, oder auch bei regionalen Briefdienstleistern? weiß da jemand mehr? --H.A. (Diskussion) 11:41, 9. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]