Diskussion:Französische Staatsbürgerschaft

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Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit bei ausländischen Eltern[Quelltext bearbeiten]

Wie etwas unklar geschildert wird, können Kinder ausländischer Eltern, die in Frankreich geboren wurden, die französische Staatsangehörigkeit bekommen. Allerdings müssen sie dafür seit dem Alter von 11 Jahren mindestens 5 Jahre lang in Frankreich gewohnt haben und zum Zeitpunkt der Beantragung in Frankreich wohnen. Es gibt also schon Einschränkungen, die im Artikel nicht ausreichend genannt werden. Siehe http://www.ambafrance-de.org/Staatsburgerschaftsrecht-Die oder http://autexier.jura.uni-saarland.de/skripteca/DPFStaatsexamen/drpufr/drpufr_000023.htm (nicht signierter Beitrag von 134.2.64.111 (Diskussion) 17:33, 13. Jul 2013 (CEST))


Artikel ohne Verständnis der kolonialen Hintergründe geschrieben[Quelltext bearbeiten]

Das derzeit geltende franzosische Staatsbürgerschaftsrechr basiert weitgehend auf dem Status des jeweiligen Territoriums. Wurde das vormals zum französischen Kolonialreich gehörende Gebiet der französischen Republik eingegliedert oder nicht? Es ist der grundlegende Punkt, darauf bauen die (differenzierten) Regelungen für die Staatsbürgerschaft der Bewohner auf. 2001:16B8:2A87:D600:50D6:465A:FC87:12D7 12:08, 10. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]