Diskussion:Frauenrechte im Iran

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Frauenrechte im Iran“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel sind viele sachlich falsche oder ungenaue Behauptungen, wohl vor allem weil die Hauptquelle "igfm.de" (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) nicht ordentlich recherchiert hat. Auch wenn es mühselig ist, korrekte Quellen zu finden, sollte das hier unbedingt einmal gemacht werden. --92.213.13.101 18:39, 11. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Mangelhafte IGFM-Recherchen? Das wäre erst mal anhand der Einzelnachweise im Artikel zu beweisen. Also bitte kein IP-Getröte hier sondern an die Arbeit machen.--Ciao • Bestoernesto 15:52, 22. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Anmerkung zur Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

habe folgende Ergänzung verworfen

Zitat: Vergewaltigung und sexueller Missbruch sind in der Ehe nicht Verboten oder eine Straftat.

Begründung

a.) wegen fehlenden Belegen/Quellen

b.) wegen dem Rechtschreibfehler - hätte ich auch reparieren können (Hauptgrund a.)

c.) wegen des menschenverachtenden Begriffs "Missbrauch" - Menschen sind keine Objekte / Gebrauchsgegenstände (ihrer Eltern, Betreuer etc) [auch wenn das von Storch & Co fordern: Elternrechte statt Kinderrechte]

Menschen können misshandelt werden (also sexuelle Misshandlung) - Missbrauch ist ein reaktionärer Begriff aus den hoffentlich vergangenen Zeiten des Untertanengeistes, des Heimterrors...

--Über-Blick (Diskussion) 21:49, 12. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Die IP meinte vermutlich den sexuellen Missbrauch, den es begrifflich wie real gibt. Deine TF ist wie immer irrelevant. --Gustav (Diskussion) 21:55, 12. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Bis auf den neuen IP-Beitrag den Unsinn erneut entfernt, siehe VM [1] --Gustav (Diskussion) 03:03, 14. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
„Wenn der Mann mit seiner Frau schlafen will, muss die Frau sich diesem Wunsch fügen. Den Begriff der Vergewaltigung in der Ehe gibt es rechtlich im Iran nicht“, sagt die Anwältin, die aus Sicherheitsgründen nicht mit vollem Namen genannt werden will.“ [2] „Häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sind nach iranischem Recht kein Tatbestand.“ [3] --91.20.7.181 02:11, 14. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Ich werde das sichten. Die Angaben über die Probleme lesbischer Frauen, die sich im zweiten Beleg finden, könnten eingebaut bzw. ergänzt werden. --Gustav (Diskussion) 03:03, 14. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Zu falschen Artikeln in den anderen Sprachen verlinkt[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist auf anderen Sprachen, z.B. in Englisch, zum Artikel "Women in Iran", einer historischen Abwicklung zu Frauen im Iran verknüpft. Es würde wahrscheinlich mehr Sinn machen, den Artikel zum jeweiligen Frauenrechts-Pendant zu verknüpfen, i.e. "Women's rights in Iran" im englischen Wiki. --Adriana Récoeur (Diskussion) 16:43, 20. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]