Diskussion:Freigericht Alzenau

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Ursprung dieses Artikels[Quelltext bearbeiten]

Zu dem Sachverhalt gab es zwei Artikel (Freigericht (Amt) und Freigericht Wilmundsheim vor dem Berge), die ich nach einer Diskussion hier zusammengeführt habe. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 20:07, 16. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

"althergebrachte Rechte"?[Quelltext bearbeiten]

Diese bleiben unklar in der Formulierung zum Spätmittelalter: "Der Widerstand der Untertanen blieb jedoch ungebrochen, und 1529 wurden die hergebrachten Rechte bestätigt." Bezieht sich das auf die Steuer-und Fronfreiheit? 2A01:598:D03B:EF4E:1:2:FF60:4FCA 09:48, 31. Mär. 2022 (CEST)[Beantworten]